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Immer mehr Steuerpflichtige im Freistaat nutzen das ELSTER-Portal und geben ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen überwiegend elektronisch in den Finanzämtern ein.

Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 76,2 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2022 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 3,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Die ELSTER-Quote der bis zum 31.12.2023 eingereichten Grundsteuerwerterklärungen lag bei 83,2 Prozent.

„Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im vorderen Drittel. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Voraussetzungen für den Abruf von Bescheinigungen sind, dass sich der Bürger mit seiner Identifikationsnummer unter www.elster.de registriert und der Nutzung zur vorausgefüllten Steuererklärung zugestimmt. Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung zur Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung wird ein Abrufcode per Briefpost an den Bürger versendet. Dieser wird für jeden Abruf der Bescheinigungen benötigt.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung für Einkommensteuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern sowie von Pensionärinnen und Pensionären (einfachELSTER) wurde im Jahr 2023 im Freistaat in 2.536 Fällen genutzt. Das sind fast 1.000 Fälle mehr als im Einführungsjahr 2022. Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Das übernimmt das Finanzamt mit den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Ganz neu ist die App „ElsterSecure“. Sie bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bei ELSTER und Diensten, die den ELSTER Login verwenden, in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit können die Nutzer überall auf Mein ELSTER zugreifen.

Mit der App MeinElster+, die seit gut einem Jahr im Einsatz ist, können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografieret, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart. Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese einfach digital übermittelt werden. Bis heute verzeichnete die App bundesweit 285.000 Downloads.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Immer mehr Steuerpflichtige im Freistaat nutzen das ELSTER-Portal und geben ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen überwiegend elektronisch in den Finanzämtern ein.

Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 76,2 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2022 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 3,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Die ELSTER-Quote der bis zum 31.12.2023 eingereichten Grundsteuerwerterklärungen lag bei 83,2 Prozent.

„Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im vorderen Drittel. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Voraussetzungen für den Abruf von Bescheinigungen sind, dass sich der Bürger mit seiner Identifikationsnummer unter www.elster.de registriert und der Nutzung zur vorausgefüllten Steuererklärung zugestimmt. Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung zur Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung wird ein Abrufcode per Briefpost an den Bürger versendet. Dieser wird für jeden Abruf der Bescheinigungen benötigt.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung für Einkommensteuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern sowie von Pensionärinnen und Pensionären (einfachELSTER) wurde im Jahr 2023 im Freistaat in 2.536 Fällen genutzt. Das sind fast 1.000 Fälle mehr als im Einführungsjahr 2022. Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Das übernimmt das Finanzamt mit den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Ganz neu ist die App „ElsterSecure“. Sie bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bei ELSTER und Diensten, die den ELSTER Login verwenden, in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit können die Nutzer überall auf Mein ELSTER zugreifen.

Mit der App MeinElster+, die seit gut einem Jahr im Einsatz ist, können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografieret, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart. Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese einfach digital übermittelt werden. Bis heute verzeichnete die App bundesweit 285.000 Downloads.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Dies ist ein Teaser #3

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Festsaal

in der großen Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Immer mehr Steuerpflichtige im Freistaat nutzen das ELSTER-Portal und geben ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen überwiegend elektronisch in den Finanzämtern ein.

Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 76,2 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2022 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 3,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Die ELSTER-Quote der bis zum 31.12.2023 eingereichten Grundsteuerwerterklärungen lag bei 83,2 Prozent.

„Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im vorderen Drittel. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Voraussetzungen für den Abruf von Bescheinigungen sind, dass sich der Bürger mit seiner Identifikationsnummer unter www.elster.de registriert und der Nutzung zur vorausgefüllten Steuererklärung zugestimmt. Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung zur Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung wird ein Abrufcode per Briefpost an den Bürger versendet. Dieser wird für jeden Abruf der Bescheinigungen benötigt.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung für Einkommensteuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern sowie von Pensionärinnen und Pensionären (einfachELSTER) wurde im Jahr 2023 im Freistaat in 2.536 Fällen genutzt. Das sind fast 1.000 Fälle mehr als im Einführungsjahr 2022. Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Das übernimmt das Finanzamt mit den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Ganz neu ist die App „ElsterSecure“. Sie bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bei ELSTER und Diensten, die den ELSTER Login verwenden, in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit können die Nutzer überall auf Mein ELSTER zugreifen.

Mit der App MeinElster+, die seit gut einem Jahr im Einsatz ist, können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografieret, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart. Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese einfach digital übermittelt werden. Bis heute verzeichnete die App bundesweit 285.000 Downloads.

 

Test

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Immer mehr Steuerpflichtige im Freistaat nutzen das ELSTER-Portal und geben ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ab.


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Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen überwiegend elektronisch in den Finanzämtern ein.

Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 76,2 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2022 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 3,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Die ELSTER-Quote der bis zum 31.12.2023 eingereichten Grundsteuerwerterklärungen lag bei 83,2 Prozent.

„Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im vorderen Drittel. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Voraussetzungen für den Abruf von Bescheinigungen sind, dass sich der Bürger mit seiner Identifikationsnummer unter www.elster.de registriert und der Nutzung zur vorausgefüllten Steuererklärung zugestimmt. Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung zur Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung wird ein Abrufcode per Briefpost an den Bürger versendet. Dieser wird für jeden Abruf der Bescheinigungen benötigt.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung für Einkommensteuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern sowie von Pensionärinnen und Pensionären (einfachELSTER) wurde im Jahr 2023 im Freistaat in 2.536 Fällen genutzt. Das sind fast 1.000 Fälle mehr als im Einführungsjahr 2022. Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Das übernimmt das Finanzamt mit den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Ganz neu ist die App „ElsterSecure“. Sie bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bei ELSTER und Diensten, die den ELSTER Login verwenden, in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit können die Nutzer überall auf Mein ELSTER zugreifen.

Mit der App MeinElster+, die seit gut einem Jahr im Einsatz ist, können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografieret, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart. Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese einfach digital übermittelt werden. Bis heute verzeichnete die App bundesweit 285.000 Downloads.

 

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