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In Thüringen sind bis zum Fristablauf rund 78 Prozent der Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Finanzministerin Heike Taubert ist zufrieden und zieht ein positives Resümee.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bis zum 31. Januar 24.00 Uhr sind in den Thüringer Finanzämtern 968.708 Grundsteuererklärungen eingegangen.

Das entspricht bei 1,25 Millionen erwarteten Erklärungen einer Eingangsquote von 77,5 Prozent. „Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Mein Dank gilt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die ihre Pflicht pünktlich erfüllt haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Allein in den letzten beiden Tagen verzeichneten die Finanzämter im Freistaat Rekordwerte beim Erklärungseingang, 54.229 Grundsteuererklärungen sind allein am 30. und 31. Januar eingegangen.

 „Wir wollen im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen und diese auch einzureichen. Das spart später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt“, sagt Taubert.

Auch für die Kommunen zählt jede eingereichte Erklärung. Je mehr Grundsteuerwerte durch die Finanzämter festgestellt werden, desto realistischer können die Berechnungen zu den Hebesätzen erfolgen. Das komme letztlich den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden vor Ort wieder zugute. „Denn wer einen Kindergarten betrieben haben will, wer eine Straße asphaltiert oder gar eine Schule in seinem Ort haben möchte, sollte sich auch solidarisch an diesen Kosten beteiligen. Diese Kosten auf die anderen abzuwälzen - so funktioniert unser Gemeinwesen nicht“, so Taubert weiter.

Geplant ist, dass säumige Erklärungspflichtige formal an die Erklärungsabgabe erinnert werden, bevor das Finanzamt letztendlich die Besteuerungsgrundlagen schätzt. „Eine Schätzung kann selten die tatsächlichen Verhältnisse abbilden, sodass sie sich eben auch zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer auswirken kann“, so die Finanzministerin.

In Thüringen sind rund 86 Prozent aller Erklärungen online in den Ämtern eingegangen. Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung weiterhin das kostenfreie Programm „MeinELSTER“ zur Verfügung.

Die Finanzämter im Freistaat arbeiten jetzt mit Hochdruck an der Bearbeitung der Grundsteuerfälle. Bisher sind thüringenweit rund 343.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet worden. Insbesondere die Bearbeitung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen und insoweit um Verständnis.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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In Thüringen sind bis zum Fristablauf rund 78 Prozent der Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Finanzministerin Heike Taubert ist zufrieden und zieht ein positives Resümee.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bis zum 31. Januar 24.00 Uhr sind in den Thüringer Finanzämtern 968.708 Grundsteuererklärungen eingegangen.

Das entspricht bei 1,25 Millionen erwarteten Erklärungen einer Eingangsquote von 77,5 Prozent. „Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Mein Dank gilt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die ihre Pflicht pünktlich erfüllt haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Allein in den letzten beiden Tagen verzeichneten die Finanzämter im Freistaat Rekordwerte beim Erklärungseingang, 54.229 Grundsteuererklärungen sind allein am 30. und 31. Januar eingegangen.

 „Wir wollen im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen und diese auch einzureichen. Das spart später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt“, sagt Taubert.

Auch für die Kommunen zählt jede eingereichte Erklärung. Je mehr Grundsteuerwerte durch die Finanzämter festgestellt werden, desto realistischer können die Berechnungen zu den Hebesätzen erfolgen. Das komme letztlich den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden vor Ort wieder zugute. „Denn wer einen Kindergarten betrieben haben will, wer eine Straße asphaltiert oder gar eine Schule in seinem Ort haben möchte, sollte sich auch solidarisch an diesen Kosten beteiligen. Diese Kosten auf die anderen abzuwälzen - so funktioniert unser Gemeinwesen nicht“, so Taubert weiter.

Geplant ist, dass säumige Erklärungspflichtige formal an die Erklärungsabgabe erinnert werden, bevor das Finanzamt letztendlich die Besteuerungsgrundlagen schätzt. „Eine Schätzung kann selten die tatsächlichen Verhältnisse abbilden, sodass sie sich eben auch zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer auswirken kann“, so die Finanzministerin.

In Thüringen sind rund 86 Prozent aller Erklärungen online in den Ämtern eingegangen. Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung weiterhin das kostenfreie Programm „MeinELSTER“ zur Verfügung.

Die Finanzämter im Freistaat arbeiten jetzt mit Hochdruck an der Bearbeitung der Grundsteuerfälle. Bisher sind thüringenweit rund 343.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet worden. Insbesondere die Bearbeitung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen und insoweit um Verständnis.

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

In Thüringen sind bis zum Fristablauf rund 78 Prozent der Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Finanzministerin Heike Taubert ist zufrieden und zieht ein positives Resümee.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bis zum 31. Januar 24.00 Uhr sind in den Thüringer Finanzämtern 968.708 Grundsteuererklärungen eingegangen.

Das entspricht bei 1,25 Millionen erwarteten Erklärungen einer Eingangsquote von 77,5 Prozent. „Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Mein Dank gilt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die ihre Pflicht pünktlich erfüllt haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Allein in den letzten beiden Tagen verzeichneten die Finanzämter im Freistaat Rekordwerte beim Erklärungseingang, 54.229 Grundsteuererklärungen sind allein am 30. und 31. Januar eingegangen.

 „Wir wollen im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen und diese auch einzureichen. Das spart später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt“, sagt Taubert.

Auch für die Kommunen zählt jede eingereichte Erklärung. Je mehr Grundsteuerwerte durch die Finanzämter festgestellt werden, desto realistischer können die Berechnungen zu den Hebesätzen erfolgen. Das komme letztlich den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden vor Ort wieder zugute. „Denn wer einen Kindergarten betrieben haben will, wer eine Straße asphaltiert oder gar eine Schule in seinem Ort haben möchte, sollte sich auch solidarisch an diesen Kosten beteiligen. Diese Kosten auf die anderen abzuwälzen - so funktioniert unser Gemeinwesen nicht“, so Taubert weiter.

Geplant ist, dass säumige Erklärungspflichtige formal an die Erklärungsabgabe erinnert werden, bevor das Finanzamt letztendlich die Besteuerungsgrundlagen schätzt. „Eine Schätzung kann selten die tatsächlichen Verhältnisse abbilden, sodass sie sich eben auch zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer auswirken kann“, so die Finanzministerin.

In Thüringen sind rund 86 Prozent aller Erklärungen online in den Ämtern eingegangen. Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung weiterhin das kostenfreie Programm „MeinELSTER“ zur Verfügung.

Die Finanzämter im Freistaat arbeiten jetzt mit Hochdruck an der Bearbeitung der Grundsteuerfälle. Bisher sind thüringenweit rund 343.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet worden. Insbesondere die Bearbeitung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen und insoweit um Verständnis.

 

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In Thüringen sind bis zum Fristablauf rund 78 Prozent der Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Finanzministerin Heike Taubert ist zufrieden und zieht ein positives Resümee.


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Bis zum 31. Januar 24.00 Uhr sind in den Thüringer Finanzämtern 968.708 Grundsteuererklärungen eingegangen.

Das entspricht bei 1,25 Millionen erwarteten Erklärungen einer Eingangsquote von 77,5 Prozent. „Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Mein Dank gilt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die ihre Pflicht pünktlich erfüllt haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Allein in den letzten beiden Tagen verzeichneten die Finanzämter im Freistaat Rekordwerte beim Erklärungseingang, 54.229 Grundsteuererklärungen sind allein am 30. und 31. Januar eingegangen.

 „Wir wollen im Laufe des Februars noch so viele Nachzügler und Unentschlossene wie möglich ermutigen, ihre Grundsteuererklärung auszufüllen und diese auch einzureichen. Das spart später unnötigen Ärger und Schriftverkehr mit dem Finanzamt“, sagt Taubert.

Auch für die Kommunen zählt jede eingereichte Erklärung. Je mehr Grundsteuerwerte durch die Finanzämter festgestellt werden, desto realistischer können die Berechnungen zu den Hebesätzen erfolgen. Das komme letztlich den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden vor Ort wieder zugute. „Denn wer einen Kindergarten betrieben haben will, wer eine Straße asphaltiert oder gar eine Schule in seinem Ort haben möchte, sollte sich auch solidarisch an diesen Kosten beteiligen. Diese Kosten auf die anderen abzuwälzen - so funktioniert unser Gemeinwesen nicht“, so Taubert weiter.

Geplant ist, dass säumige Erklärungspflichtige formal an die Erklärungsabgabe erinnert werden, bevor das Finanzamt letztendlich die Besteuerungsgrundlagen schätzt. „Eine Schätzung kann selten die tatsächlichen Verhältnisse abbilden, sodass sie sich eben auch zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer auswirken kann“, so die Finanzministerin.

In Thüringen sind rund 86 Prozent aller Erklärungen online in den Ämtern eingegangen. Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung weiterhin das kostenfreie Programm „MeinELSTER“ zur Verfügung.

Die Finanzämter im Freistaat arbeiten jetzt mit Hochdruck an der Bearbeitung der Grundsteuerfälle. Bisher sind thüringenweit rund 343.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet worden. Insbesondere die Bearbeitung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen und insoweit um Verständnis.

 

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