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In Thüringen sollen im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung mehr Kommunen zentrale Online-Dienste nachnutzen. Die anfallenden Kosten für Betrieb und Wartung übernimmt das Land für die Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen übernimmt auch zukünftig die Kosten, wenn Kommunen im Freistaat zentrale Online-Dienste (EfA – „Einer-für-Alle-Leistung“) nachnutzen wollen.

Das hat die Landesregierung in den Haushalten der vergangenen Jahre und auch beim kürzlich beschlossenen Haushalt 2024 als reguläre Finanzierung berücksichtigt. Thüringen ist damit Vorreiter für andere Bundesländer.

„Online-Dienste und Verwaltungsdigitalisierung kosten Geld. Das betrifft zuerst die Entwicklung und dann den Betrieb und die Wartung der Dienste“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats.

Und weiter: „Wir wollen eine flächendeckende Nachnutzung der EfA-Leistungen in Thüringen erreichen. Dafür müssen wir den Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Oft fehlt vor allem den kleinen Kommunen das Geld, um EfA-Leistungen nachzunutzen oder als Pilotkommune mitzuwirken.“

Konkret sollen die Kosten für den Betrieb, die Infrastruktur, die fachliche Weiterentwicklung und die Wartung zentral durch das Land Thüringen finanziert werden. Zusätzlich übernimmt das Land auch die Kosten, die seitens der umsetzenden Länder zur Anbindung von Leistungen in Thüringen nötig sind. Außerdem sollen Entwicklungskosten, die durch die Anpassungen der Leistungen auf Thüringen-Spezifika notwendig sind und Kosten für Supportstrukturen vom Land übernommen werden.

Es soll jedoch keine zentrale Finanzierung des Landes für zusätzliche Umsetzungsmöglichkeiten erfolgen. „Soweit wir den Kommunen also eine EfA-Leistung anbieten und zur Nachnutzung zur Verfügung stellen, werden keine alternativen Lösungen zusätzlich finanziert. Das wäre nicht wirtschaftlich“, so der Thüringer CIO.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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In Thüringen sollen im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung mehr Kommunen zentrale Online-Dienste nachnutzen. Die anfallenden Kosten für Betrieb und Wartung übernimmt das Land für die Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen übernimmt auch zukünftig die Kosten, wenn Kommunen im Freistaat zentrale Online-Dienste (EfA – „Einer-für-Alle-Leistung“) nachnutzen wollen.

Das hat die Landesregierung in den Haushalten der vergangenen Jahre und auch beim kürzlich beschlossenen Haushalt 2024 als reguläre Finanzierung berücksichtigt. Thüringen ist damit Vorreiter für andere Bundesländer.

„Online-Dienste und Verwaltungsdigitalisierung kosten Geld. Das betrifft zuerst die Entwicklung und dann den Betrieb und die Wartung der Dienste“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats.

Und weiter: „Wir wollen eine flächendeckende Nachnutzung der EfA-Leistungen in Thüringen erreichen. Dafür müssen wir den Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Oft fehlt vor allem den kleinen Kommunen das Geld, um EfA-Leistungen nachzunutzen oder als Pilotkommune mitzuwirken.“

Konkret sollen die Kosten für den Betrieb, die Infrastruktur, die fachliche Weiterentwicklung und die Wartung zentral durch das Land Thüringen finanziert werden. Zusätzlich übernimmt das Land auch die Kosten, die seitens der umsetzenden Länder zur Anbindung von Leistungen in Thüringen nötig sind. Außerdem sollen Entwicklungskosten, die durch die Anpassungen der Leistungen auf Thüringen-Spezifika notwendig sind und Kosten für Supportstrukturen vom Land übernommen werden.

Es soll jedoch keine zentrale Finanzierung des Landes für zusätzliche Umsetzungsmöglichkeiten erfolgen. „Soweit wir den Kommunen also eine EfA-Leistung anbieten und zur Nachnutzung zur Verfügung stellen, werden keine alternativen Lösungen zusätzlich finanziert. Das wäre nicht wirtschaftlich“, so der Thüringer CIO.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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verkürzte Timeline

In Thüringen sollen im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung mehr Kommunen zentrale Online-Dienste nachnutzen. Die anfallenden Kosten für Betrieb und Wartung übernimmt das Land für die Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen übernimmt auch zukünftig die Kosten, wenn Kommunen im Freistaat zentrale Online-Dienste (EfA – „Einer-für-Alle-Leistung“) nachnutzen wollen.

Das hat die Landesregierung in den Haushalten der vergangenen Jahre und auch beim kürzlich beschlossenen Haushalt 2024 als reguläre Finanzierung berücksichtigt. Thüringen ist damit Vorreiter für andere Bundesländer.

„Online-Dienste und Verwaltungsdigitalisierung kosten Geld. Das betrifft zuerst die Entwicklung und dann den Betrieb und die Wartung der Dienste“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats.

Und weiter: „Wir wollen eine flächendeckende Nachnutzung der EfA-Leistungen in Thüringen erreichen. Dafür müssen wir den Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Oft fehlt vor allem den kleinen Kommunen das Geld, um EfA-Leistungen nachzunutzen oder als Pilotkommune mitzuwirken.“

Konkret sollen die Kosten für den Betrieb, die Infrastruktur, die fachliche Weiterentwicklung und die Wartung zentral durch das Land Thüringen finanziert werden. Zusätzlich übernimmt das Land auch die Kosten, die seitens der umsetzenden Länder zur Anbindung von Leistungen in Thüringen nötig sind. Außerdem sollen Entwicklungskosten, die durch die Anpassungen der Leistungen auf Thüringen-Spezifika notwendig sind und Kosten für Supportstrukturen vom Land übernommen werden.

Es soll jedoch keine zentrale Finanzierung des Landes für zusätzliche Umsetzungsmöglichkeiten erfolgen. „Soweit wir den Kommunen also eine EfA-Leistung anbieten und zur Nachnutzung zur Verfügung stellen, werden keine alternativen Lösungen zusätzlich finanziert. Das wäre nicht wirtschaftlich“, so der Thüringer CIO.

Test

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In Thüringen sollen im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung mehr Kommunen zentrale Online-Dienste nachnutzen. Die anfallenden Kosten für Betrieb und Wartung übernimmt das Land für die Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen übernimmt auch zukünftig die Kosten, wenn Kommunen im Freistaat zentrale Online-Dienste (EfA – „Einer-für-Alle-Leistung“) nachnutzen wollen.

Das hat die Landesregierung in den Haushalten der vergangenen Jahre und auch beim kürzlich beschlossenen Haushalt 2024 als reguläre Finanzierung berücksichtigt. Thüringen ist damit Vorreiter für andere Bundesländer.

„Online-Dienste und Verwaltungsdigitalisierung kosten Geld. Das betrifft zuerst die Entwicklung und dann den Betrieb und die Wartung der Dienste“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats.

Und weiter: „Wir wollen eine flächendeckende Nachnutzung der EfA-Leistungen in Thüringen erreichen. Dafür müssen wir den Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Oft fehlt vor allem den kleinen Kommunen das Geld, um EfA-Leistungen nachzunutzen oder als Pilotkommune mitzuwirken.“

Konkret sollen die Kosten für den Betrieb, die Infrastruktur, die fachliche Weiterentwicklung und die Wartung zentral durch das Land Thüringen finanziert werden. Zusätzlich übernimmt das Land auch die Kosten, die seitens der umsetzenden Länder zur Anbindung von Leistungen in Thüringen nötig sind. Außerdem sollen Entwicklungskosten, die durch die Anpassungen der Leistungen auf Thüringen-Spezifika notwendig sind und Kosten für Supportstrukturen vom Land übernommen werden.

Es soll jedoch keine zentrale Finanzierung des Landes für zusätzliche Umsetzungsmöglichkeiten erfolgen. „Soweit wir den Kommunen also eine EfA-Leistung anbieten und zur Nachnutzung zur Verfügung stellen, werden keine alternativen Lösungen zusätzlich finanziert. Das wäre nicht wirtschaftlich“, so der Thüringer CIO.

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