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Kabinett beschließt Eckwerte für den Doppelhaushalt 2026/2027 – Konsolidierung und Neuausrichtung für eine solide finanzpolitische Zukunft Thüringens.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat sich heute in einer außerplanmäßigen Sitzung mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 befasst. Nach dem Beschluss wird der Doppelhaushalt im Eckwerteverfahren aufgestellt. Bei diesem Verfahren werden durch Beschluss des Kabinetts für alle Einzelpläne verbindliche finanzielle Eckwerte vorgegeben.

Diese Eckwerte leiten sich aus den in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen, insbesondere den Steuereinnahmen ab, die bereits als Prognose auf den Ergebnissen der aktuell zu Ende gegangenen Steuerschätzung aufsetzen.

„Im Rahmen des Eckwerteverfahrens wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung der Investitionskraft von Land und Kommunen gelegt. Hierbei hilft die Entscheidung der Koalition, im Haushalt 2025 eine Rücklage von 500 Mio. Euro für die beiden Folgejahre zu erhalten“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Innerhalb der Eckwerte können die Einzelpläne ihre Ausgaben frei gestalten. „Das Eckwerteverfahren stärkt die Ressortverantwortung in Zeiten enger werdender finanzieller Spielräume und legt die Entscheidung über die zu tätigenden Ausgaben dorthin, wo sie am fachkundigsten getroffen werden“, erläuterte die Finanzministerin weiter.

Dabei hat die Koalition die Vorhaben des Regierungsvertrages im Blick. „Gerade im investiven Bereich sehen wir große Bedarfe bei Land und Kommunen. Deshalb werden wir uns parallel zum Haushaltsaufstellungsverfahren Modelle anschauen, wie wir Investitionen stärken und gleichzeitig den Landeshaushalt entlasten können“, führte Frau Ministerin Wolf aus.

Zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen wurde das Thüringer Finanzministerium beauftragt, dem Kabinett noch im Juni ein alternatives Finanzierungsmodell vorzulegen.

In den Eckwerten wurde der für Thüringen zu erwartende Anteil am Infrastruktursondervermögen des Bundes noch nicht berücksichtigt.

Wie genau Thüringen diese Mittel einsetzen kann und welchen Anteil Thüringen daran erhält, ist von der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung abhängig.

Das Kabinett hat zudem den zuletzt beschlossenen Zeitplan für das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt bestätigt. „Wir wollen trotz herausfordernder inhaltlicher wie zeitlicher Bedingungen den Regierungsentwurf im September beschließen und dann umgehend dem Landtag zuleiten“, so Finanzministerin Wolf.

Die Thüringer Landesregierung verfolgt das Ziel, den Finanzierungssaldo des Landes bis zum Ende der Legislatur auszugleichen und gleichzeitig zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Die nötige Konsolidierung wird mit Augenmaß vorgenommen und hängt von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Kabinett beschließt Eckwerte für den Doppelhaushalt 2026/2027 – Konsolidierung und Neuausrichtung für eine solide finanzpolitische Zukunft Thüringens.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat sich heute in einer außerplanmäßigen Sitzung mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 befasst. Nach dem Beschluss wird der Doppelhaushalt im Eckwerteverfahren aufgestellt. Bei diesem Verfahren werden durch Beschluss des Kabinetts für alle Einzelpläne verbindliche finanzielle Eckwerte vorgegeben.

Diese Eckwerte leiten sich aus den in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen, insbesondere den Steuereinnahmen ab, die bereits als Prognose auf den Ergebnissen der aktuell zu Ende gegangenen Steuerschätzung aufsetzen.

„Im Rahmen des Eckwerteverfahrens wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung der Investitionskraft von Land und Kommunen gelegt. Hierbei hilft die Entscheidung der Koalition, im Haushalt 2025 eine Rücklage von 500 Mio. Euro für die beiden Folgejahre zu erhalten“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Innerhalb der Eckwerte können die Einzelpläne ihre Ausgaben frei gestalten. „Das Eckwerteverfahren stärkt die Ressortverantwortung in Zeiten enger werdender finanzieller Spielräume und legt die Entscheidung über die zu tätigenden Ausgaben dorthin, wo sie am fachkundigsten getroffen werden“, erläuterte die Finanzministerin weiter.

Dabei hat die Koalition die Vorhaben des Regierungsvertrages im Blick. „Gerade im investiven Bereich sehen wir große Bedarfe bei Land und Kommunen. Deshalb werden wir uns parallel zum Haushaltsaufstellungsverfahren Modelle anschauen, wie wir Investitionen stärken und gleichzeitig den Landeshaushalt entlasten können“, führte Frau Ministerin Wolf aus.

Zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen wurde das Thüringer Finanzministerium beauftragt, dem Kabinett noch im Juni ein alternatives Finanzierungsmodell vorzulegen.

In den Eckwerten wurde der für Thüringen zu erwartende Anteil am Infrastruktursondervermögen des Bundes noch nicht berücksichtigt.

Wie genau Thüringen diese Mittel einsetzen kann und welchen Anteil Thüringen daran erhält, ist von der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung abhängig.

Das Kabinett hat zudem den zuletzt beschlossenen Zeitplan für das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt bestätigt. „Wir wollen trotz herausfordernder inhaltlicher wie zeitlicher Bedingungen den Regierungsentwurf im September beschließen und dann umgehend dem Landtag zuleiten“, so Finanzministerin Wolf.

Die Thüringer Landesregierung verfolgt das Ziel, den Finanzierungssaldo des Landes bis zum Ende der Legislatur auszugleichen und gleichzeitig zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Die nötige Konsolidierung wird mit Augenmaß vorgenommen und hängt von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab.

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Kabinett beschließt Eckwerte für den Doppelhaushalt 2026/2027 – Konsolidierung und Neuausrichtung für eine solide finanzpolitische Zukunft Thüringens.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat sich heute in einer außerplanmäßigen Sitzung mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 befasst. Nach dem Beschluss wird der Doppelhaushalt im Eckwerteverfahren aufgestellt. Bei diesem Verfahren werden durch Beschluss des Kabinetts für alle Einzelpläne verbindliche finanzielle Eckwerte vorgegeben.

Diese Eckwerte leiten sich aus den in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen, insbesondere den Steuereinnahmen ab, die bereits als Prognose auf den Ergebnissen der aktuell zu Ende gegangenen Steuerschätzung aufsetzen.

„Im Rahmen des Eckwerteverfahrens wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung der Investitionskraft von Land und Kommunen gelegt. Hierbei hilft die Entscheidung der Koalition, im Haushalt 2025 eine Rücklage von 500 Mio. Euro für die beiden Folgejahre zu erhalten“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Innerhalb der Eckwerte können die Einzelpläne ihre Ausgaben frei gestalten. „Das Eckwerteverfahren stärkt die Ressortverantwortung in Zeiten enger werdender finanzieller Spielräume und legt die Entscheidung über die zu tätigenden Ausgaben dorthin, wo sie am fachkundigsten getroffen werden“, erläuterte die Finanzministerin weiter.

Dabei hat die Koalition die Vorhaben des Regierungsvertrages im Blick. „Gerade im investiven Bereich sehen wir große Bedarfe bei Land und Kommunen. Deshalb werden wir uns parallel zum Haushaltsaufstellungsverfahren Modelle anschauen, wie wir Investitionen stärken und gleichzeitig den Landeshaushalt entlasten können“, führte Frau Ministerin Wolf aus.

Zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen wurde das Thüringer Finanzministerium beauftragt, dem Kabinett noch im Juni ein alternatives Finanzierungsmodell vorzulegen.

In den Eckwerten wurde der für Thüringen zu erwartende Anteil am Infrastruktursondervermögen des Bundes noch nicht berücksichtigt.

Wie genau Thüringen diese Mittel einsetzen kann und welchen Anteil Thüringen daran erhält, ist von der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung abhängig.

Das Kabinett hat zudem den zuletzt beschlossenen Zeitplan für das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt bestätigt. „Wir wollen trotz herausfordernder inhaltlicher wie zeitlicher Bedingungen den Regierungsentwurf im September beschließen und dann umgehend dem Landtag zuleiten“, so Finanzministerin Wolf.

Die Thüringer Landesregierung verfolgt das Ziel, den Finanzierungssaldo des Landes bis zum Ende der Legislatur auszugleichen und gleichzeitig zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Die nötige Konsolidierung wird mit Augenmaß vorgenommen und hängt von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab.

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Diese Eckwerte leiten sich aus den in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen, insbesondere den Steuereinnahmen ab, die bereits als Prognose auf den Ergebnissen der aktuell zu Ende gegangenen Steuerschätzung aufsetzen.

„Im Rahmen des Eckwerteverfahrens wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung der Investitionskraft von Land und Kommunen gelegt. Hierbei hilft die Entscheidung der Koalition, im Haushalt 2025 eine Rücklage von 500 Mio. Euro für die beiden Folgejahre zu erhalten“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Innerhalb der Eckwerte können die Einzelpläne ihre Ausgaben frei gestalten. „Das Eckwerteverfahren stärkt die Ressortverantwortung in Zeiten enger werdender finanzieller Spielräume und legt die Entscheidung über die zu tätigenden Ausgaben dorthin, wo sie am fachkundigsten getroffen werden“, erläuterte die Finanzministerin weiter.

Dabei hat die Koalition die Vorhaben des Regierungsvertrages im Blick. „Gerade im investiven Bereich sehen wir große Bedarfe bei Land und Kommunen. Deshalb werden wir uns parallel zum Haushaltsaufstellungsverfahren Modelle anschauen, wie wir Investitionen stärken und gleichzeitig den Landeshaushalt entlasten können“, führte Frau Ministerin Wolf aus.

Zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen wurde das Thüringer Finanzministerium beauftragt, dem Kabinett noch im Juni ein alternatives Finanzierungsmodell vorzulegen.

In den Eckwerten wurde der für Thüringen zu erwartende Anteil am Infrastruktursondervermögen des Bundes noch nicht berücksichtigt.

Wie genau Thüringen diese Mittel einsetzen kann und welchen Anteil Thüringen daran erhält, ist von der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung abhängig.

Das Kabinett hat zudem den zuletzt beschlossenen Zeitplan für das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt bestätigt. „Wir wollen trotz herausfordernder inhaltlicher wie zeitlicher Bedingungen den Regierungsentwurf im September beschließen und dann umgehend dem Landtag zuleiten“, so Finanzministerin Wolf.

Die Thüringer Landesregierung verfolgt das Ziel, den Finanzierungssaldo des Landes bis zum Ende der Legislatur auszugleichen und gleichzeitig zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Die nötige Konsolidierung wird mit Augenmaß vorgenommen und hängt von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab.

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