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Kabinett beschließt Novellierung des E-Government-Gesetzes.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Interkommunale Zusammenarbeit wird damit gestärkt. Ein wichtiger Schritt, damit digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend im Freistaat angeboten werden können.

Das Thüringer Kabinett hat in der heutigen Sitzung die Novellierung des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen, um insbesondere den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter voranzubringen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit kann die jeweilige Behörde flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang bestehen im Thüringer Landesrecht verschiedene Regelungen, die eine Schriftform erfordern. Durch die Anordnung der Schriftform ergeben sich allerdings technische und organisatorische Erfordernisse, die einen vollständigen elektronischen Datenaustausch erschweren. Unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel kann die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer als Schriftformersatz über das Servicekonto erfolgen. „Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden“, sagt CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Der Gesetzentwurf verbessert auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Immer mehr Kommunen schließen sich zur Bewältigung der IT-Aufgaben zusammen. Die Neuregelung erlaubt es Landkreisen nun spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese anschließend dauerhaft wahrnehmen zu können.  In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Exemplarisch sind neben der Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises auch die Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz anzuführen.

„Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat“, so der CIO Dr. Schubert.

 

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Kabinett beschließt Novellierung des E-Government-Gesetzes.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Interkommunale Zusammenarbeit wird damit gestärkt. Ein wichtiger Schritt, damit digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend im Freistaat angeboten werden können.

Das Thüringer Kabinett hat in der heutigen Sitzung die Novellierung des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen, um insbesondere den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter voranzubringen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit kann die jeweilige Behörde flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang bestehen im Thüringer Landesrecht verschiedene Regelungen, die eine Schriftform erfordern. Durch die Anordnung der Schriftform ergeben sich allerdings technische und organisatorische Erfordernisse, die einen vollständigen elektronischen Datenaustausch erschweren. Unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel kann die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer als Schriftformersatz über das Servicekonto erfolgen. „Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden“, sagt CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Der Gesetzentwurf verbessert auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Immer mehr Kommunen schließen sich zur Bewältigung der IT-Aufgaben zusammen. Die Neuregelung erlaubt es Landkreisen nun spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese anschließend dauerhaft wahrnehmen zu können.  In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Exemplarisch sind neben der Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises auch die Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz anzuführen.

„Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat“, so der CIO Dr. Schubert.

 

 

 

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Kabinett beschließt Novellierung des E-Government-Gesetzes.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Interkommunale Zusammenarbeit wird damit gestärkt. Ein wichtiger Schritt, damit digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend im Freistaat angeboten werden können.

Das Thüringer Kabinett hat in der heutigen Sitzung die Novellierung des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen, um insbesondere den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter voranzubringen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit kann die jeweilige Behörde flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang bestehen im Thüringer Landesrecht verschiedene Regelungen, die eine Schriftform erfordern. Durch die Anordnung der Schriftform ergeben sich allerdings technische und organisatorische Erfordernisse, die einen vollständigen elektronischen Datenaustausch erschweren. Unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel kann die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer als Schriftformersatz über das Servicekonto erfolgen. „Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden“, sagt CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Der Gesetzentwurf verbessert auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Immer mehr Kommunen schließen sich zur Bewältigung der IT-Aufgaben zusammen. Die Neuregelung erlaubt es Landkreisen nun spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese anschließend dauerhaft wahrnehmen zu können.  In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Exemplarisch sind neben der Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises auch die Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz anzuführen.

„Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat“, so der CIO Dr. Schubert.

 

 

 

 

 

Test

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Interkommunale Zusammenarbeit wird damit gestärkt. Ein wichtiger Schritt, damit digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend im Freistaat angeboten werden können.

Das Thüringer Kabinett hat in der heutigen Sitzung die Novellierung des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen, um insbesondere den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter voranzubringen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit kann die jeweilige Behörde flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang bestehen im Thüringer Landesrecht verschiedene Regelungen, die eine Schriftform erfordern. Durch die Anordnung der Schriftform ergeben sich allerdings technische und organisatorische Erfordernisse, die einen vollständigen elektronischen Datenaustausch erschweren. Unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel kann die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer als Schriftformersatz über das Servicekonto erfolgen. „Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden“, sagt CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Der Gesetzentwurf verbessert auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Immer mehr Kommunen schließen sich zur Bewältigung der IT-Aufgaben zusammen. Die Neuregelung erlaubt es Landkreisen nun spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese anschließend dauerhaft wahrnehmen zu können.  In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Exemplarisch sind neben der Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises auch die Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz anzuführen.

„Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat“, so der CIO Dr. Schubert.

 

 

 

 

 

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