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Kabinett beschließt Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einbringung des Entwurfs in den Landtag soll im September erfolgen, um Beschlussfassung noch in 2025 zu ermöglichen.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 beschlossen. „Wir haben uns einen herausfordernden Zeitplan gegeben, um nach dem Abschluss der Haushaltsaufstellung für 2025 in der letzten Woche unmittelbar mit der Aufstellung für die kommenden beiden Jahre zu beginnen“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der Kabinettsitzung. Und weiter: „Der Zeitplan hat das erklärte Ziel, dem Landtag den Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 noch im September zuzuleiten, damit eine Beschlussfassung im Landtag noch in 2025 möglich ist und eine erneute vorläufige Haushaltsführung vermieden wird.“

Nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung soll der Regierungsentwurf in der ersten Sitzung des Landtags nach dem 1. September eingebracht werden, um damit dem Landtag auf der einen Seite genügend Zeit zur Beratung zu geben und auf der anderen Seite eine Beschlussfassung noch vor Beginn des neuen Jahres zu ermöglich.

„Thüringen steht finanzpolitisch in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Wir haben uns deshalb als Landesregierung darauf verständigt, verbindliche Eckwerte für die Einzelpläne zu beschließen, die in Summe den maximal verfügbaren Finanzrahmen abbilden. Damit ist klar, dass die voraussichtlichen Einnahmen die möglichen Ausgaben bestimmen. Zusätzliche Ausgabewünsche müssen damit zu Lasten anderer Ausgaben gehen“, verdeutlicht die Finanzministerin die Herausforderung.

Die derzeitigen Entwicklungen auf Bundesebene mit Blick auf die reformierte Schuldenbremse und das vom Bund zu errichtende Sondervermögen Infrastruktur werden auch Auswirkungen auf Thüringen haben. Wie genau diese aussehen werden, hängt von der noch ausstehenden gesetzlichen Ausgestaltung durch den Bund ab. Gleichwohl werden sie Eingang in das Verfahren zur Haushaltsaufstellung in Thüringen haben müssen und den Fortgang beeinflussen.

„Die inhaltlichen und zeitlichen Herausforderungen des Aufstellungsverfahrens werden deshalb die kommenden Monate prägen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Ressorts erfordern. Dies kann auch bedeuten, dass wir uns eine Sommerpause im klassischen Sinne nicht leisten können werden, wenn der Zeitplan eingehalten werden soll“, so Katja Wolf.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Kabinett beschließt Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einbringung des Entwurfs in den Landtag soll im September erfolgen, um Beschlussfassung noch in 2025 zu ermöglichen.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 beschlossen. „Wir haben uns einen herausfordernden Zeitplan gegeben, um nach dem Abschluss der Haushaltsaufstellung für 2025 in der letzten Woche unmittelbar mit der Aufstellung für die kommenden beiden Jahre zu beginnen“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der Kabinettsitzung. Und weiter: „Der Zeitplan hat das erklärte Ziel, dem Landtag den Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 noch im September zuzuleiten, damit eine Beschlussfassung im Landtag noch in 2025 möglich ist und eine erneute vorläufige Haushaltsführung vermieden wird.“

Nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung soll der Regierungsentwurf in der ersten Sitzung des Landtags nach dem 1. September eingebracht werden, um damit dem Landtag auf der einen Seite genügend Zeit zur Beratung zu geben und auf der anderen Seite eine Beschlussfassung noch vor Beginn des neuen Jahres zu ermöglich.

„Thüringen steht finanzpolitisch in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Wir haben uns deshalb als Landesregierung darauf verständigt, verbindliche Eckwerte für die Einzelpläne zu beschließen, die in Summe den maximal verfügbaren Finanzrahmen abbilden. Damit ist klar, dass die voraussichtlichen Einnahmen die möglichen Ausgaben bestimmen. Zusätzliche Ausgabewünsche müssen damit zu Lasten anderer Ausgaben gehen“, verdeutlicht die Finanzministerin die Herausforderung.

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„Die inhaltlichen und zeitlichen Herausforderungen des Aufstellungsverfahrens werden deshalb die kommenden Monate prägen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Ressorts erfordern. Dies kann auch bedeuten, dass wir uns eine Sommerpause im klassischen Sinne nicht leisten können werden, wenn der Zeitplan eingehalten werden soll“, so Katja Wolf.

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Kabinett beschließt Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einbringung des Entwurfs in den Landtag soll im September erfolgen, um Beschlussfassung noch in 2025 zu ermöglichen.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 beschlossen. „Wir haben uns einen herausfordernden Zeitplan gegeben, um nach dem Abschluss der Haushaltsaufstellung für 2025 in der letzten Woche unmittelbar mit der Aufstellung für die kommenden beiden Jahre zu beginnen“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der Kabinettsitzung. Und weiter: „Der Zeitplan hat das erklärte Ziel, dem Landtag den Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 noch im September zuzuleiten, damit eine Beschlussfassung im Landtag noch in 2025 möglich ist und eine erneute vorläufige Haushaltsführung vermieden wird.“

Nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung soll der Regierungsentwurf in der ersten Sitzung des Landtags nach dem 1. September eingebracht werden, um damit dem Landtag auf der einen Seite genügend Zeit zur Beratung zu geben und auf der anderen Seite eine Beschlussfassung noch vor Beginn des neuen Jahres zu ermöglich.

„Thüringen steht finanzpolitisch in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Wir haben uns deshalb als Landesregierung darauf verständigt, verbindliche Eckwerte für die Einzelpläne zu beschließen, die in Summe den maximal verfügbaren Finanzrahmen abbilden. Damit ist klar, dass die voraussichtlichen Einnahmen die möglichen Ausgaben bestimmen. Zusätzliche Ausgabewünsche müssen damit zu Lasten anderer Ausgaben gehen“, verdeutlicht die Finanzministerin die Herausforderung.

Die derzeitigen Entwicklungen auf Bundesebene mit Blick auf die reformierte Schuldenbremse und das vom Bund zu errichtende Sondervermögen Infrastruktur werden auch Auswirkungen auf Thüringen haben. Wie genau diese aussehen werden, hängt von der noch ausstehenden gesetzlichen Ausgestaltung durch den Bund ab. Gleichwohl werden sie Eingang in das Verfahren zur Haushaltsaufstellung in Thüringen haben müssen und den Fortgang beeinflussen.

„Die inhaltlichen und zeitlichen Herausforderungen des Aufstellungsverfahrens werden deshalb die kommenden Monate prägen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Ressorts erfordern. Dies kann auch bedeuten, dass wir uns eine Sommerpause im klassischen Sinne nicht leisten können werden, wenn der Zeitplan eingehalten werden soll“, so Katja Wolf.

 

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Kabinett beschließt Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027


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Einbringung des Entwurfs in den Landtag soll im September erfolgen, um Beschlussfassung noch in 2025 zu ermöglichen.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 beschlossen. „Wir haben uns einen herausfordernden Zeitplan gegeben, um nach dem Abschluss der Haushaltsaufstellung für 2025 in der letzten Woche unmittelbar mit der Aufstellung für die kommenden beiden Jahre zu beginnen“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der Kabinettsitzung. Und weiter: „Der Zeitplan hat das erklärte Ziel, dem Landtag den Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 noch im September zuzuleiten, damit eine Beschlussfassung im Landtag noch in 2025 möglich ist und eine erneute vorläufige Haushaltsführung vermieden wird.“

Nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung soll der Regierungsentwurf in der ersten Sitzung des Landtags nach dem 1. September eingebracht werden, um damit dem Landtag auf der einen Seite genügend Zeit zur Beratung zu geben und auf der anderen Seite eine Beschlussfassung noch vor Beginn des neuen Jahres zu ermöglich.

„Thüringen steht finanzpolitisch in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Wir haben uns deshalb als Landesregierung darauf verständigt, verbindliche Eckwerte für die Einzelpläne zu beschließen, die in Summe den maximal verfügbaren Finanzrahmen abbilden. Damit ist klar, dass die voraussichtlichen Einnahmen die möglichen Ausgaben bestimmen. Zusätzliche Ausgabewünsche müssen damit zu Lasten anderer Ausgaben gehen“, verdeutlicht die Finanzministerin die Herausforderung.

Die derzeitigen Entwicklungen auf Bundesebene mit Blick auf die reformierte Schuldenbremse und das vom Bund zu errichtende Sondervermögen Infrastruktur werden auch Auswirkungen auf Thüringen haben. Wie genau diese aussehen werden, hängt von der noch ausstehenden gesetzlichen Ausgestaltung durch den Bund ab. Gleichwohl werden sie Eingang in das Verfahren zur Haushaltsaufstellung in Thüringen haben müssen und den Fortgang beeinflussen.

„Die inhaltlichen und zeitlichen Herausforderungen des Aufstellungsverfahrens werden deshalb die kommenden Monate prägen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Ressorts erfordern. Dies kann auch bedeuten, dass wir uns eine Sommerpause im klassischen Sinne nicht leisten können werden, wenn der Zeitplan eingehalten werden soll“, so Katja Wolf.

 

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