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Kostenfreier Online-Bürgerservice für Kommunen und Thüringer Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger starten


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort mit 35 vom Freistaat bereitgestellten Online-Anträgen ihren Bürgerservice ausbauen. Parallel startet das Thüringer Servicekonto für digitale Identität von Bürgerinnen und Bürger und ist ab heute online.

Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert hat heute gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Schmölln, Sven Schrade, und dem Leiter der IT-Abteilung der Stadt Schmölln, Sven Wunderlich, beispielhaft die zweithäufigste  Verwaltungsleistung in Thüringen digitalisiert. In wenigen Minuten war der Antrag erstellt und online verfügbar.

Ab sofort steht die Antrags-App für die steuerliche Anmeldung eines Hundes im Internet zur Verfügung. Der Antrag kann mit Hilfe des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen von anderen Kommunalverwaltungen im Freistaat nachgenutzt werden.

Dr. Hartmut Schubert dazu: „Hierin zeigt sich das Prinzip: Einmal erstellt, kann ein Online-Antrag von allen Verwaltungen genutzt werden. Mit dem Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen können alle Thüringer Verwaltungen, insbesondere die Kommunen schnell und einfach Online-Bürgerservice anbieten. Für nachgefragte Verwaltungs-Services, wie Anmeldung im Kindergarten, stehen die Online-Anträge bereit. Die Thüringer Kommunen können aktuell aus etwa 35 Online-Anträgen auswählen.“

Der Thüringer CIO sieht Thüringen nun in Bezug auf die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes auf der Überholspur. Er betont: „Alle Voraussetzungen für Online-Bürgerservice sind geschaffen. Die digitalen Basisdienste, ein finanzielles Förderprogramm in Höhe von 80 Millionen Euro und Ansprechpartner stehen bereit. Das Motto lautet nun: Ran an die Tastatur!“

Nach Auffassung des Thüringer CIO sind nun die Kommunen mit ihren fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt. Sie können ab sofort die digitalen Bürgerdienste und Antragsverfahren gestalten und sind damit die Protagonisten des Wandels vom analogen ins digitale Zeitalter der Thüringer Verwaltungen. Schubert bemerkt: „Die Stadt Schmölln hat es heute vorgemacht. Und es gibt viele weitere Kommunen und Landkreise die mit Elan vorangehen.“ 

Thüringer Servicekonto online

Zudem bietet Thüringen ab sofort ein Servicekonto für alle Bürgerinnen und Bürger an. Das Thüringer Servicekonto ermöglicht den Bürgern ihre digitale Identität an einer zentralen Stelle zu speichern und gegenüber der Verwaltung zu nutzen. Registrierung und Anmeldung: servicekonto.thueringen.de. Auch das Servicekonto kann – wie alle anderen Basisdienste - von allen Thüringer Kommunen kostenlos für ihre Verwaltungsleistungen genutzt werden. 

servicekonto.thueringen.de/

Online-Anträge für von Bürgern nachgefragte Leistungen stehen bereit

In der zentralen Verwaltungssuchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ wird nach der Top-Leistung ‚Einblick ins Grundbuch‘ besonders häufig die Hundesteuer nachgefragt. Entsprechend hat Thüringen bereits Online-Anträge und entsprechende Antrags-Apps für die Verwaltungen erstellt.

Damit gibt es für viele, der meistgesuchten Anträge in Thüringen einen Online-Antrag, der von den Thüringer Kommunen übernommen werden kann und gegebenenfalls an die eigenen kommunalen Besonderheiten angepasst werden kann.

Dazu gehören beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Baumfällgenehmigung, die Kindergarten-Anmeldung, die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die Ausstellung einer Geburtsurkunde und weiterer Personenstandsurkunden. Aber auch zentrale Verfahren wie Bafög sind bereits online. 

Kurzinformation für Kommunen

Download als pdf-Datei

Beispiel: Antrag der Stadt Schmölln aus der Live-Präsentation

thavelp.thueringen.de/

Verwaltungsportal

verwaltung.thueringen.de/

Zuständigkeitsfinder – Zentrale Verwaltungssuchmaschine

buerger.thueringen.de/

Thüringer Servicekonto

servicekonto.thueringen.de/

Startseite für Kommunen zum Online-Antragssystem

thavelp.thueringen.de/

(Start-App und Zugang für Kommunen gibt es kostenfrei: thueringen@govos.de bzw. telefonisch: 089/99023699)

Finanzielle Förderung für Verwaltungen

finanzen.thueringen.de/

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Kostenfreier Online-Bürgerservice für Kommunen und Thüringer Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger starten


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort mit 35 vom Freistaat bereitgestellten Online-Anträgen ihren Bürgerservice ausbauen. Parallel startet das Thüringer Servicekonto für digitale Identität von Bürgerinnen und Bürger und ist ab heute online.

Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert hat heute gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Schmölln, Sven Schrade, und dem Leiter der IT-Abteilung der Stadt Schmölln, Sven Wunderlich, beispielhaft die zweithäufigste  Verwaltungsleistung in Thüringen digitalisiert. In wenigen Minuten war der Antrag erstellt und online verfügbar.

Ab sofort steht die Antrags-App für die steuerliche Anmeldung eines Hundes im Internet zur Verfügung. Der Antrag kann mit Hilfe des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen von anderen Kommunalverwaltungen im Freistaat nachgenutzt werden.

Dr. Hartmut Schubert dazu: „Hierin zeigt sich das Prinzip: Einmal erstellt, kann ein Online-Antrag von allen Verwaltungen genutzt werden. Mit dem Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen können alle Thüringer Verwaltungen, insbesondere die Kommunen schnell und einfach Online-Bürgerservice anbieten. Für nachgefragte Verwaltungs-Services, wie Anmeldung im Kindergarten, stehen die Online-Anträge bereit. Die Thüringer Kommunen können aktuell aus etwa 35 Online-Anträgen auswählen.“

Der Thüringer CIO sieht Thüringen nun in Bezug auf die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes auf der Überholspur. Er betont: „Alle Voraussetzungen für Online-Bürgerservice sind geschaffen. Die digitalen Basisdienste, ein finanzielles Förderprogramm in Höhe von 80 Millionen Euro und Ansprechpartner stehen bereit. Das Motto lautet nun: Ran an die Tastatur!“

Nach Auffassung des Thüringer CIO sind nun die Kommunen mit ihren fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt. Sie können ab sofort die digitalen Bürgerdienste und Antragsverfahren gestalten und sind damit die Protagonisten des Wandels vom analogen ins digitale Zeitalter der Thüringer Verwaltungen. Schubert bemerkt: „Die Stadt Schmölln hat es heute vorgemacht. Und es gibt viele weitere Kommunen und Landkreise die mit Elan vorangehen.“ 

Thüringer Servicekonto online

Zudem bietet Thüringen ab sofort ein Servicekonto für alle Bürgerinnen und Bürger an. Das Thüringer Servicekonto ermöglicht den Bürgern ihre digitale Identität an einer zentralen Stelle zu speichern und gegenüber der Verwaltung zu nutzen. Registrierung und Anmeldung: servicekonto.thueringen.de. Auch das Servicekonto kann – wie alle anderen Basisdienste - von allen Thüringer Kommunen kostenlos für ihre Verwaltungsleistungen genutzt werden. 

servicekonto.thueringen.de/

Online-Anträge für von Bürgern nachgefragte Leistungen stehen bereit

In der zentralen Verwaltungssuchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ wird nach der Top-Leistung ‚Einblick ins Grundbuch‘ besonders häufig die Hundesteuer nachgefragt. Entsprechend hat Thüringen bereits Online-Anträge und entsprechende Antrags-Apps für die Verwaltungen erstellt.

Damit gibt es für viele, der meistgesuchten Anträge in Thüringen einen Online-Antrag, der von den Thüringer Kommunen übernommen werden kann und gegebenenfalls an die eigenen kommunalen Besonderheiten angepasst werden kann.

Dazu gehören beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Baumfällgenehmigung, die Kindergarten-Anmeldung, die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die Ausstellung einer Geburtsurkunde und weiterer Personenstandsurkunden. Aber auch zentrale Verfahren wie Bafög sind bereits online. 

Kurzinformation für Kommunen

Download als pdf-Datei

Beispiel: Antrag der Stadt Schmölln aus der Live-Präsentation

thavelp.thueringen.de/

Verwaltungsportal

verwaltung.thueringen.de/

Zuständigkeitsfinder – Zentrale Verwaltungssuchmaschine

buerger.thueringen.de/

Thüringer Servicekonto

servicekonto.thueringen.de/

Startseite für Kommunen zum Online-Antragssystem

thavelp.thueringen.de/

(Start-App und Zugang für Kommunen gibt es kostenfrei: thueringen@govos.de bzw. telefonisch: 089/99023699)

Finanzielle Förderung für Verwaltungen

finanzen.thueringen.de/

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

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Dies ist ein Teaser #2

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Teaser Typ-B

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Dies ist ein Teaser #1

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Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Kostenfreier Online-Bürgerservice für Kommunen und Thüringer Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger starten


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort mit 35 vom Freistaat bereitgestellten Online-Anträgen ihren Bürgerservice ausbauen. Parallel startet das Thüringer Servicekonto für digitale Identität von Bürgerinnen und Bürger und ist ab heute online.

Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert hat heute gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Schmölln, Sven Schrade, und dem Leiter der IT-Abteilung der Stadt Schmölln, Sven Wunderlich, beispielhaft die zweithäufigste  Verwaltungsleistung in Thüringen digitalisiert. In wenigen Minuten war der Antrag erstellt und online verfügbar.

Ab sofort steht die Antrags-App für die steuerliche Anmeldung eines Hundes im Internet zur Verfügung. Der Antrag kann mit Hilfe des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen von anderen Kommunalverwaltungen im Freistaat nachgenutzt werden.

Dr. Hartmut Schubert dazu: „Hierin zeigt sich das Prinzip: Einmal erstellt, kann ein Online-Antrag von allen Verwaltungen genutzt werden. Mit dem Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen können alle Thüringer Verwaltungen, insbesondere die Kommunen schnell und einfach Online-Bürgerservice anbieten. Für nachgefragte Verwaltungs-Services, wie Anmeldung im Kindergarten, stehen die Online-Anträge bereit. Die Thüringer Kommunen können aktuell aus etwa 35 Online-Anträgen auswählen.“

Der Thüringer CIO sieht Thüringen nun in Bezug auf die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes auf der Überholspur. Er betont: „Alle Voraussetzungen für Online-Bürgerservice sind geschaffen. Die digitalen Basisdienste, ein finanzielles Förderprogramm in Höhe von 80 Millionen Euro und Ansprechpartner stehen bereit. Das Motto lautet nun: Ran an die Tastatur!“

Nach Auffassung des Thüringer CIO sind nun die Kommunen mit ihren fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt. Sie können ab sofort die digitalen Bürgerdienste und Antragsverfahren gestalten und sind damit die Protagonisten des Wandels vom analogen ins digitale Zeitalter der Thüringer Verwaltungen. Schubert bemerkt: „Die Stadt Schmölln hat es heute vorgemacht. Und es gibt viele weitere Kommunen und Landkreise die mit Elan vorangehen.“ 

Thüringer Servicekonto online

Zudem bietet Thüringen ab sofort ein Servicekonto für alle Bürgerinnen und Bürger an. Das Thüringer Servicekonto ermöglicht den Bürgern ihre digitale Identität an einer zentralen Stelle zu speichern und gegenüber der Verwaltung zu nutzen. Registrierung und Anmeldung: servicekonto.thueringen.de. Auch das Servicekonto kann – wie alle anderen Basisdienste - von allen Thüringer Kommunen kostenlos für ihre Verwaltungsleistungen genutzt werden. 

servicekonto.thueringen.de/

Online-Anträge für von Bürgern nachgefragte Leistungen stehen bereit

In der zentralen Verwaltungssuchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ wird nach der Top-Leistung ‚Einblick ins Grundbuch‘ besonders häufig die Hundesteuer nachgefragt. Entsprechend hat Thüringen bereits Online-Anträge und entsprechende Antrags-Apps für die Verwaltungen erstellt.

Damit gibt es für viele, der meistgesuchten Anträge in Thüringen einen Online-Antrag, der von den Thüringer Kommunen übernommen werden kann und gegebenenfalls an die eigenen kommunalen Besonderheiten angepasst werden kann.

Dazu gehören beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Baumfällgenehmigung, die Kindergarten-Anmeldung, die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die Ausstellung einer Geburtsurkunde und weiterer Personenstandsurkunden. Aber auch zentrale Verfahren wie Bafög sind bereits online. 

Kurzinformation für Kommunen

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Beispiel: Antrag der Stadt Schmölln aus der Live-Präsentation

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Thüringer Servicekonto

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(Start-App und Zugang für Kommunen gibt es kostenfrei: thueringen@govos.de bzw. telefonisch: 089/99023699)

Finanzielle Förderung für Verwaltungen

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort mit 35 vom Freistaat bereitgestellten Online-Anträgen ihren Bürgerservice ausbauen. Parallel startet das Thüringer Servicekonto für digitale Identität von Bürgerinnen und Bürger und ist ab heute online.

Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert hat heute gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Schmölln, Sven Schrade, und dem Leiter der IT-Abteilung der Stadt Schmölln, Sven Wunderlich, beispielhaft die zweithäufigste  Verwaltungsleistung in Thüringen digitalisiert. In wenigen Minuten war der Antrag erstellt und online verfügbar.

Ab sofort steht die Antrags-App für die steuerliche Anmeldung eines Hundes im Internet zur Verfügung. Der Antrag kann mit Hilfe des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen von anderen Kommunalverwaltungen im Freistaat nachgenutzt werden.

Dr. Hartmut Schubert dazu: „Hierin zeigt sich das Prinzip: Einmal erstellt, kann ein Online-Antrag von allen Verwaltungen genutzt werden. Mit dem Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen können alle Thüringer Verwaltungen, insbesondere die Kommunen schnell und einfach Online-Bürgerservice anbieten. Für nachgefragte Verwaltungs-Services, wie Anmeldung im Kindergarten, stehen die Online-Anträge bereit. Die Thüringer Kommunen können aktuell aus etwa 35 Online-Anträgen auswählen.“

Der Thüringer CIO sieht Thüringen nun in Bezug auf die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes auf der Überholspur. Er betont: „Alle Voraussetzungen für Online-Bürgerservice sind geschaffen. Die digitalen Basisdienste, ein finanzielles Förderprogramm in Höhe von 80 Millionen Euro und Ansprechpartner stehen bereit. Das Motto lautet nun: Ran an die Tastatur!“

Nach Auffassung des Thüringer CIO sind nun die Kommunen mit ihren fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt. Sie können ab sofort die digitalen Bürgerdienste und Antragsverfahren gestalten und sind damit die Protagonisten des Wandels vom analogen ins digitale Zeitalter der Thüringer Verwaltungen. Schubert bemerkt: „Die Stadt Schmölln hat es heute vorgemacht. Und es gibt viele weitere Kommunen und Landkreise die mit Elan vorangehen.“ 

Thüringer Servicekonto online

Zudem bietet Thüringen ab sofort ein Servicekonto für alle Bürgerinnen und Bürger an. Das Thüringer Servicekonto ermöglicht den Bürgern ihre digitale Identität an einer zentralen Stelle zu speichern und gegenüber der Verwaltung zu nutzen. Registrierung und Anmeldung: servicekonto.thueringen.de. Auch das Servicekonto kann – wie alle anderen Basisdienste - von allen Thüringer Kommunen kostenlos für ihre Verwaltungsleistungen genutzt werden. 

servicekonto.thueringen.de/

Online-Anträge für von Bürgern nachgefragte Leistungen stehen bereit

In der zentralen Verwaltungssuchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ wird nach der Top-Leistung ‚Einblick ins Grundbuch‘ besonders häufig die Hundesteuer nachgefragt. Entsprechend hat Thüringen bereits Online-Anträge und entsprechende Antrags-Apps für die Verwaltungen erstellt.

Damit gibt es für viele, der meistgesuchten Anträge in Thüringen einen Online-Antrag, der von den Thüringer Kommunen übernommen werden kann und gegebenenfalls an die eigenen kommunalen Besonderheiten angepasst werden kann.

Dazu gehören beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Baumfällgenehmigung, die Kindergarten-Anmeldung, die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die Ausstellung einer Geburtsurkunde und weiterer Personenstandsurkunden. Aber auch zentrale Verfahren wie Bafög sind bereits online. 

Kurzinformation für Kommunen

Download als pdf-Datei

Beispiel: Antrag der Stadt Schmölln aus der Live-Präsentation

thavelp.thueringen.de/

Verwaltungsportal

verwaltung.thueringen.de/

Zuständigkeitsfinder – Zentrale Verwaltungssuchmaschine

buerger.thueringen.de/

Thüringer Servicekonto

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Startseite für Kommunen zum Online-Antragssystem

thavelp.thueringen.de/

(Start-App und Zugang für Kommunen gibt es kostenfrei: thueringen@govos.de bzw. telefonisch: 089/99023699)

Finanzielle Förderung für Verwaltungen

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