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Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie folgende Anträge beim Finanzamt stellen.

  1. Antrag auf Stundung
     
  2. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
     
  3. Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)

Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.

Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren. Sie können hierfür den Antrag auf Steuererleichterungen benutzen.

Antrag auf Steuererleichterungen

Ihr zuständiges Finanzamt in Thüringen

Fragen und Antworten zum Thema Corona-Krise und Steuern

Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge  zügig abarbeiten.

Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie dass keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt und Ihren Steuerberater.

Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.


Hintergrund

BMF-Schreiben vom 19.03.2020

Ländererlass vom 19.03.2020 zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie folgende Anträge beim Finanzamt stellen.

  1. Antrag auf Stundung
     
  2. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
     
  3. Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)

Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.

Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren. Sie können hierfür den Antrag auf Steuererleichterungen benutzen.

Antrag auf Steuererleichterungen

Ihr zuständiges Finanzamt in Thüringen

Fragen und Antworten zum Thema Corona-Krise und Steuern

Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge  zügig abarbeiten.

Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie dass keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt und Ihren Steuerberater.

Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.


Hintergrund

BMF-Schreiben vom 19.03.2020

Ländererlass vom 19.03.2020 zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.


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Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie folgende Anträge beim Finanzamt stellen.

  1. Antrag auf Stundung
     
  2. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
     
  3. Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)

Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.

Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren. Sie können hierfür den Antrag auf Steuererleichterungen benutzen.

Antrag auf Steuererleichterungen

Ihr zuständiges Finanzamt in Thüringen

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Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge  zügig abarbeiten.

Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie dass keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt und Ihren Steuerberater.

Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.


Hintergrund

BMF-Schreiben vom 19.03.2020

Ländererlass vom 19.03.2020 zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen

 

Test

Timeline

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  1. Antrag auf Stundung
     
  2. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
     
  3. Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)

Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.

Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren. Sie können hierfür den Antrag auf Steuererleichterungen benutzen.

Antrag auf Steuererleichterungen

Ihr zuständiges Finanzamt in Thüringen

Fragen und Antworten zum Thema Corona-Krise und Steuern

Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge  zügig abarbeiten.

Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie dass keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.

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Ländererlass vom 19.03.2020 zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen

 

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