- Antrag auf Stundung
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)
Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.
Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren. Sie können hierfür den Antrag auf Steuererleichterungen benutzen.
Antrag auf Steuererleichterungen
Ihr zuständiges Finanzamt in Thüringen
Fragen und Antworten zum Thema Corona-Krise und Steuern
Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge zügig abarbeiten.
Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie dass keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt und Ihren Steuerberater.
Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.
Hintergrund
Ländererlass vom 19.03.2020 zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen