Im Jahr 2017 hat der Freistaat Thüringen insgesamt Bürgschaften und Garantien von mehr als 35 Millionen Euro bewilligt. Den Schwerpunkt bildeten 175 Bürgschaften und Garantien für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ein Volumen von fast 31 Millionen Euro umfassten. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Umfang der Bürgschaften und Garantien gesunken. In den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise trug der Freistaat Thüringen jährlich Haftungsrisiken von deutlich über 100 Millionen Euro. Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch den Freistaat ist eine stetige, eine leise, aber sehr nachhaltige Wirtschaftsförderung. Sie passt sich flexibel der Wirtschaftslage an.“ Und weiter: „Die derzeitige geringere Nachfrage nach staatlichen Kreditsicherheiten ist ein Beleg für den anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland sowie das günstige Zins- und Finanzierungsangebot der Kreditwirtschaft. Dennoch kann auf das Angebot staatlicher Finanzierungshilfen nicht verzichtet werden. Mit den genannten Bürgschaften und Garantien wurden 2017 Kredite in Höhe von mehr als 83 Millionen Euro abgesichert und über 3.200 Arbeitsplätze in Thüringer Unternehmen gefördert.“ Im Rahmen der verschiedenen Bürgschafts- und Garantieprogramme bei der Bürgschaftsbank Thüringen, bei der Thüringer Aufbaubank sowie durch Landesbürgschaften wurden mit Absicherung des Freistaats Neuansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen, Existenzgründungen, Betriebsmittelfinanzierungen sowie in zunehmendem Umfang Unternehmensnachfolgen finanziert. Im Bereich der Förderung wohnungs- und städtebaulicher Vorhaben unterstützt der Freistaat Thüringen das von der Thüringer Aufbaubank angebotene zinsgünstige Kreditprogramm für die Schaffung und den Erwerb eigengenutzten Wohnraums. Gefördert werden daraus insbesondere junge Ehepaare und Familien mit Kindern. Hier wurden im Jahr 2017 Kredite über 4 Millionen Euro, verteilt auf 80 Einzelvorhaben gefördert. Seit dem Jahr 1991 hat der Freistaat Bürgschaften und Garantien von mehr als 5,1 Milliarden Euro übernommen. Finanzministerin Heike Taubert: „Auch dieses Volumen zeigt: Der Freistaat ist ein verlässlicher Partner für die Thüringer Wirtschaft. Seit mehr als 25 Jahren steht das Land an der Seite engagierter Unternehmerinnen und Unternehmer.“ Aus den übernommenen Bürgschaften und Garantien trägt der Freistaat gegenwärtig noch Haftungsrisiken in Höhe von etwa 1,27 Milliarden Euro (Stand 31.12.2017). Das Risikovolumen konnte damit das vierte Jahr in Folge gegenüber dem Vorjahr reduziert werden. Ende des Jahres 2013 haftete der Freistaat noch für Kreditrisiken von mehr als 1,8 Milliarden Euro.
Land bewilligt 35 Millionen Euro für Bürgschaften und Garantien
Im Jahr 2017 hat der Freistaat Thüringen insgesamt Bürgschaften und Garantien von mehr als 35 Millionen Euro bewilligt. Den Schwerpunkt bildeten 175 Bürgschaften und Garantien für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ein Volumen von fast 31 Millionen Euro umfassten. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Umfang der...
Ergänzende Informationen
Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Bürgschaften für Bankkredite und Garantien für Kapitalbeteiligungen die gewerbliche Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft in Thüringen. Weiterhin können wohnungswirtschaftliche Vorhaben mit staatlichen Bürgschaften unterstützt werden. Mit der Übernahme solcher Haftungsrisiken begleitet der Freistaat Erfolg versprechende Vorhaben, wenn die banküblichen Sicherheiten oder die notwendige Bonität für eine Fremdfinanzierung nicht ausreichen.
Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 1,25 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 Millionen Euro bis 3,0 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 10 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 10 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.