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Land fördert kommunale Digitalisierung mit 10 Millionen Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort neue Anträge beim Thüringer Finanzministerium stellen.

Anlässlich der Veröffentlichung der neuen E-Government- Förderrichtlinie sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragte für IT und E-Government Dr. Hartmut Schubert: „Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Land kommunale Digitalisierungsprojekte jährlich mit bis zu 10 Millionen Euro. Insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit konnten in den vergangenen Jahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digitale Services geschaffen werden. Aber auch die kommunalen Behörden selbst haben mit der Landesförderung enorme Fortschritte gemacht, etwa durch die Einführung elektronischer Akten, den Bau gemeinsamer Rechenzentren oder die Erstellung von Online-Formularen und digitalen Diensten.“

Der Thüringer CIO betont weiter: „Wir haben intensiv mit den Kommunalen Verantwortlichen gesprochen und gemeinsam die Anpassung der Förderrichtlinie vorgenommen. Im Ergebnis der Förderung möchte das Land auch die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen sowohl in der IT als auch in den Fachbereichen entlasten.“ Nach Auffassung des Thüringer CIO ist es von Vorteil, wenn sich kommunale Akteure zusammenschließen. Das spare am Ende Geld und zeige den größten Nutzen im Bereich Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordern verstärkt digitale Angebote von ihren kommunalen Behörden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen hierbei.

Mit der heute im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wird das seit 2019 bestehende Förderprogramm zur kommunalen Verwaltungsdigitalisierung an die aktuellen Herausforderungen vor Ort angepasst. Gefördert werden beispielsweise elektronische Fachverfahren und elektronische Schnittstellen, die Verbesserung der Informationssicherheit, die Unterstützung der Projektplanung und die interne Prozessoptimierung.

Zukünftig sollen so noch mehr medienbruchfreie digitale Bearbeitungsprozesse in den Behörden entstehen, kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Transparenz während der Bearbeitung von Anträgen sind weitere Vorteile. Papierakten sollen so zunehmend der Vergangenheit angehören. Mit den Fördergeldern sollen zudem die Informationssicherheit und die Cyber-Resilienz in Thüringer Behörden weiter gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten.

Förderanträge können digital beim Thüringer Finanzministerium gestellt werden. Die Förderrichtlinie und Informationen rund um das Förderprogramm sind auf der Internetseite https://verwaltung.thueringen.de/thüregovrl (Förderung gemäß ThürEGovRL - verwaltung.thueringen.de) veröffentlicht. Die Mitarbeitenden des zuständigen Referates im Thüringer Finanzministeriums stehen bei Fragen zur Verfügung.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Land fördert kommunale Digitalisierung mit 10 Millionen Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort neue Anträge beim Thüringer Finanzministerium stellen.

Anlässlich der Veröffentlichung der neuen E-Government- Förderrichtlinie sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragte für IT und E-Government Dr. Hartmut Schubert: „Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Land kommunale Digitalisierungsprojekte jährlich mit bis zu 10 Millionen Euro. Insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit konnten in den vergangenen Jahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digitale Services geschaffen werden. Aber auch die kommunalen Behörden selbst haben mit der Landesförderung enorme Fortschritte gemacht, etwa durch die Einführung elektronischer Akten, den Bau gemeinsamer Rechenzentren oder die Erstellung von Online-Formularen und digitalen Diensten.“

Der Thüringer CIO betont weiter: „Wir haben intensiv mit den Kommunalen Verantwortlichen gesprochen und gemeinsam die Anpassung der Förderrichtlinie vorgenommen. Im Ergebnis der Förderung möchte das Land auch die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen sowohl in der IT als auch in den Fachbereichen entlasten.“ Nach Auffassung des Thüringer CIO ist es von Vorteil, wenn sich kommunale Akteure zusammenschließen. Das spare am Ende Geld und zeige den größten Nutzen im Bereich Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordern verstärkt digitale Angebote von ihren kommunalen Behörden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen hierbei.

Mit der heute im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wird das seit 2019 bestehende Förderprogramm zur kommunalen Verwaltungsdigitalisierung an die aktuellen Herausforderungen vor Ort angepasst. Gefördert werden beispielsweise elektronische Fachverfahren und elektronische Schnittstellen, die Verbesserung der Informationssicherheit, die Unterstützung der Projektplanung und die interne Prozessoptimierung.

Zukünftig sollen so noch mehr medienbruchfreie digitale Bearbeitungsprozesse in den Behörden entstehen, kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Transparenz während der Bearbeitung von Anträgen sind weitere Vorteile. Papierakten sollen so zunehmend der Vergangenheit angehören. Mit den Fördergeldern sollen zudem die Informationssicherheit und die Cyber-Resilienz in Thüringer Behörden weiter gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten.

Förderanträge können digital beim Thüringer Finanzministerium gestellt werden. Die Förderrichtlinie und Informationen rund um das Förderprogramm sind auf der Internetseite https://verwaltung.thueringen.de/thüregovrl (Förderung gemäß ThürEGovRL - verwaltung.thueringen.de) veröffentlicht. Die Mitarbeitenden des zuständigen Referates im Thüringer Finanzministeriums stehen bei Fragen zur Verfügung.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Land fördert kommunale Digitalisierung mit 10 Millionen Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Kommunen können ab sofort neue Anträge beim Thüringer Finanzministerium stellen.

Anlässlich der Veröffentlichung der neuen E-Government- Förderrichtlinie sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragte für IT und E-Government Dr. Hartmut Schubert: „Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Land kommunale Digitalisierungsprojekte jährlich mit bis zu 10 Millionen Euro. Insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit konnten in den vergangenen Jahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digitale Services geschaffen werden. Aber auch die kommunalen Behörden selbst haben mit der Landesförderung enorme Fortschritte gemacht, etwa durch die Einführung elektronischer Akten, den Bau gemeinsamer Rechenzentren oder die Erstellung von Online-Formularen und digitalen Diensten.“

Der Thüringer CIO betont weiter: „Wir haben intensiv mit den Kommunalen Verantwortlichen gesprochen und gemeinsam die Anpassung der Förderrichtlinie vorgenommen. Im Ergebnis der Förderung möchte das Land auch die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen sowohl in der IT als auch in den Fachbereichen entlasten.“ Nach Auffassung des Thüringer CIO ist es von Vorteil, wenn sich kommunale Akteure zusammenschließen. Das spare am Ende Geld und zeige den größten Nutzen im Bereich Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordern verstärkt digitale Angebote von ihren kommunalen Behörden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen hierbei.

Mit der heute im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wird das seit 2019 bestehende Förderprogramm zur kommunalen Verwaltungsdigitalisierung an die aktuellen Herausforderungen vor Ort angepasst. Gefördert werden beispielsweise elektronische Fachverfahren und elektronische Schnittstellen, die Verbesserung der Informationssicherheit, die Unterstützung der Projektplanung und die interne Prozessoptimierung.

Zukünftig sollen so noch mehr medienbruchfreie digitale Bearbeitungsprozesse in den Behörden entstehen, kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Transparenz während der Bearbeitung von Anträgen sind weitere Vorteile. Papierakten sollen so zunehmend der Vergangenheit angehören. Mit den Fördergeldern sollen zudem die Informationssicherheit und die Cyber-Resilienz in Thüringer Behörden weiter gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten.

Förderanträge können digital beim Thüringer Finanzministerium gestellt werden. Die Förderrichtlinie und Informationen rund um das Förderprogramm sind auf der Internetseite https://verwaltung.thueringen.de/thüregovrl (Förderung gemäß ThürEGovRL - verwaltung.thueringen.de) veröffentlicht. Die Mitarbeitenden des zuständigen Referates im Thüringer Finanzministeriums stehen bei Fragen zur Verfügung.

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Anlässlich der Veröffentlichung der neuen E-Government- Förderrichtlinie sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragte für IT und E-Government Dr. Hartmut Schubert: „Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Land kommunale Digitalisierungsprojekte jährlich mit bis zu 10 Millionen Euro. Insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit konnten in den vergangenen Jahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digitale Services geschaffen werden. Aber auch die kommunalen Behörden selbst haben mit der Landesförderung enorme Fortschritte gemacht, etwa durch die Einführung elektronischer Akten, den Bau gemeinsamer Rechenzentren oder die Erstellung von Online-Formularen und digitalen Diensten.“

Der Thüringer CIO betont weiter: „Wir haben intensiv mit den Kommunalen Verantwortlichen gesprochen und gemeinsam die Anpassung der Förderrichtlinie vorgenommen. Im Ergebnis der Förderung möchte das Land auch die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen sowohl in der IT als auch in den Fachbereichen entlasten.“ Nach Auffassung des Thüringer CIO ist es von Vorteil, wenn sich kommunale Akteure zusammenschließen. Das spare am Ende Geld und zeige den größten Nutzen im Bereich Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordern verstärkt digitale Angebote von ihren kommunalen Behörden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen hierbei.

Mit der heute im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wird das seit 2019 bestehende Förderprogramm zur kommunalen Verwaltungsdigitalisierung an die aktuellen Herausforderungen vor Ort angepasst. Gefördert werden beispielsweise elektronische Fachverfahren und elektronische Schnittstellen, die Verbesserung der Informationssicherheit, die Unterstützung der Projektplanung und die interne Prozessoptimierung.

Zukünftig sollen so noch mehr medienbruchfreie digitale Bearbeitungsprozesse in den Behörden entstehen, kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Transparenz während der Bearbeitung von Anträgen sind weitere Vorteile. Papierakten sollen so zunehmend der Vergangenheit angehören. Mit den Fördergeldern sollen zudem die Informationssicherheit und die Cyber-Resilienz in Thüringer Behörden weiter gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten.

Förderanträge können digital beim Thüringer Finanzministerium gestellt werden. Die Förderrichtlinie und Informationen rund um das Förderprogramm sind auf der Internetseite https://verwaltung.thueringen.de/thüregovrl (Förderung gemäß ThürEGovRL - verwaltung.thueringen.de) veröffentlicht. Die Mitarbeitenden des zuständigen Referates im Thüringer Finanzministeriums stehen bei Fragen zur Verfügung.

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