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Land sichert finanzielle Hilfen für Thüringer Wirtschaft ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert sagt in Bezug auf finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen: „Mit den ausgeweiteten Bürgschaftsprogrammen für alle Thüringer Unternehmer, für kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler geben wir Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.

Zudem sind die Finanzämter Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch die beschlossenen steuerlichen Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.“

Finanzministerin Heike Taubert ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: „Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen.“

Antrag und Kurzinformation für Steuererleichterungen (Stundung/ Herabsetzung/ Aufschub des Vollstreckungsvollzugs)

Zum Antrag

Informationen der Thüringer Aufbaubank:

www.aufbaubank.de/de/

Weitere Informationen der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen:

www.bundesfinanzministerium.de/

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Land sichert finanzielle Hilfen für Thüringer Wirtschaft ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert sagt in Bezug auf finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen: „Mit den ausgeweiteten Bürgschaftsprogrammen für alle Thüringer Unternehmer, für kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler geben wir Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.

Zudem sind die Finanzämter Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch die beschlossenen steuerlichen Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.“

Finanzministerin Heike Taubert ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: „Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen.“

Antrag und Kurzinformation für Steuererleichterungen (Stundung/ Herabsetzung/ Aufschub des Vollstreckungsvollzugs)

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Informationen der Thüringer Aufbaubank:

www.aufbaubank.de/de/

Weitere Informationen der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen:

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Land sichert finanzielle Hilfen für Thüringer Wirtschaft ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert sagt in Bezug auf finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen: „Mit den ausgeweiteten Bürgschaftsprogrammen für alle Thüringer Unternehmer, für kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler geben wir Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.

Zudem sind die Finanzämter Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch die beschlossenen steuerlichen Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.“

Finanzministerin Heike Taubert ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: „Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen.“

Antrag und Kurzinformation für Steuererleichterungen (Stundung/ Herabsetzung/ Aufschub des Vollstreckungsvollzugs)

Zum Antrag

Informationen der Thüringer Aufbaubank:

www.aufbaubank.de/de/

Weitere Informationen der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen:

www.bundesfinanzministerium.de/

 

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert sagt in Bezug auf finanzielle Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen: „Mit den ausgeweiteten Bürgschaftsprogrammen für alle Thüringer Unternehmer, für kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler geben wir Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.

Zudem sind die Finanzämter Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch die beschlossenen steuerlichen Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.“

Finanzministerin Heike Taubert ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: „Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen.“

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