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Landesregierung fördert Projekt zur Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat mit fast einer Million Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vorreiter ist die Bauaufsichtsbehörde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Sie arbeitet als erste vollständig digital.

Finanzministerin Heike Taubert begleitet heute um 12.30 Uhr im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt den Pressetermin zum Abschluss des Projektes „Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Thüringen“.  Alle baurechtsbezogenen Formulare der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt stehen jetzt digital zur Verfügung. Auch verwaltungsinterne Prozesse wurden optimiert. Der Freistaat hat das Projekt über die Thüringer E-Government-Richtlinie mit 980.000 Euro gefördert.

„Hier ist ein echtes Vorzeigeprojekt entstanden, wenn es um den Aufbau digitaler Verwaltung auf kommunaler Ebene geht. Ein gesamtes Amt wurde digitalisiert. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fachressort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) dem Thüringer Finanzministerium und dem Landratsamt verlief sehr erfolgreich. Für die Bürgerinnen und Bürger wurde damit ein echter Mehrwert generiert“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 31 Verwaltungsleistungen, vom Erteilen der Baugenehmigung bis zur bauaufsichtlichen Prüfung, von der Beratung zu baurechtlichen Themen bis zum Führen des amtlichen Baulastenverzeichnisses, können jetzt digital ausgefüllt und weiterbearbeitet werden.

Die Ergebnisse des Projektes werden nun durch das TMIL im „Transferprogramm Digitale Bauaufsicht Thüringen“ auf alle weiteren 27 Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat ausgerollt. Auch hierbei werden die Thüringer Kommunen über die Thüringer E-Government-Richtlinie finanziell unterstützt.

Neben der Erstellung der digitalen Formulare, wurden die Optimierung der internen Verwaltungsprozesse sowie Anpassungsarbeiten am Fachverfahren gefördert.

„Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projekts uns auch bei der Digitalisierung anderer Ämter im Freistaat schneller voranbringen“, so die Finanzministerin.

Der Freistaat unterstützt den Ausbau von zentralen und einheitlichen Angeboten zur Verwaltungsdigitalisierung für Kommunen und fördert verschiedene Projekte und Initiativen über die Thüringer E-Government-Richtlinie.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Landesregierung fördert Projekt zur Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat mit fast einer Million Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vorreiter ist die Bauaufsichtsbehörde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Sie arbeitet als erste vollständig digital.

Finanzministerin Heike Taubert begleitet heute um 12.30 Uhr im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt den Pressetermin zum Abschluss des Projektes „Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Thüringen“.  Alle baurechtsbezogenen Formulare der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt stehen jetzt digital zur Verfügung. Auch verwaltungsinterne Prozesse wurden optimiert. Der Freistaat hat das Projekt über die Thüringer E-Government-Richtlinie mit 980.000 Euro gefördert.

„Hier ist ein echtes Vorzeigeprojekt entstanden, wenn es um den Aufbau digitaler Verwaltung auf kommunaler Ebene geht. Ein gesamtes Amt wurde digitalisiert. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fachressort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) dem Thüringer Finanzministerium und dem Landratsamt verlief sehr erfolgreich. Für die Bürgerinnen und Bürger wurde damit ein echter Mehrwert generiert“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 31 Verwaltungsleistungen, vom Erteilen der Baugenehmigung bis zur bauaufsichtlichen Prüfung, von der Beratung zu baurechtlichen Themen bis zum Führen des amtlichen Baulastenverzeichnisses, können jetzt digital ausgefüllt und weiterbearbeitet werden.

Die Ergebnisse des Projektes werden nun durch das TMIL im „Transferprogramm Digitale Bauaufsicht Thüringen“ auf alle weiteren 27 Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat ausgerollt. Auch hierbei werden die Thüringer Kommunen über die Thüringer E-Government-Richtlinie finanziell unterstützt.

Neben der Erstellung der digitalen Formulare, wurden die Optimierung der internen Verwaltungsprozesse sowie Anpassungsarbeiten am Fachverfahren gefördert.

„Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projekts uns auch bei der Digitalisierung anderer Ämter im Freistaat schneller voranbringen“, so die Finanzministerin.

Der Freistaat unterstützt den Ausbau von zentralen und einheitlichen Angeboten zur Verwaltungsdigitalisierung für Kommunen und fördert verschiedene Projekte und Initiativen über die Thüringer E-Government-Richtlinie.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Landesregierung fördert Projekt zur Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat mit fast einer Million Euro.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vorreiter ist die Bauaufsichtsbehörde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Sie arbeitet als erste vollständig digital.

Finanzministerin Heike Taubert begleitet heute um 12.30 Uhr im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt den Pressetermin zum Abschluss des Projektes „Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Thüringen“.  Alle baurechtsbezogenen Formulare der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt stehen jetzt digital zur Verfügung. Auch verwaltungsinterne Prozesse wurden optimiert. Der Freistaat hat das Projekt über die Thüringer E-Government-Richtlinie mit 980.000 Euro gefördert.

„Hier ist ein echtes Vorzeigeprojekt entstanden, wenn es um den Aufbau digitaler Verwaltung auf kommunaler Ebene geht. Ein gesamtes Amt wurde digitalisiert. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fachressort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) dem Thüringer Finanzministerium und dem Landratsamt verlief sehr erfolgreich. Für die Bürgerinnen und Bürger wurde damit ein echter Mehrwert generiert“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 31 Verwaltungsleistungen, vom Erteilen der Baugenehmigung bis zur bauaufsichtlichen Prüfung, von der Beratung zu baurechtlichen Themen bis zum Führen des amtlichen Baulastenverzeichnisses, können jetzt digital ausgefüllt und weiterbearbeitet werden.

Die Ergebnisse des Projektes werden nun durch das TMIL im „Transferprogramm Digitale Bauaufsicht Thüringen“ auf alle weiteren 27 Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat ausgerollt. Auch hierbei werden die Thüringer Kommunen über die Thüringer E-Government-Richtlinie finanziell unterstützt.

Neben der Erstellung der digitalen Formulare, wurden die Optimierung der internen Verwaltungsprozesse sowie Anpassungsarbeiten am Fachverfahren gefördert.

„Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projekts uns auch bei der Digitalisierung anderer Ämter im Freistaat schneller voranbringen“, so die Finanzministerin.

Der Freistaat unterstützt den Ausbau von zentralen und einheitlichen Angeboten zur Verwaltungsdigitalisierung für Kommunen und fördert verschiedene Projekte und Initiativen über die Thüringer E-Government-Richtlinie.

Test

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Landesregierung fördert Projekt zur Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat mit fast einer Million Euro.


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Vorreiter ist die Bauaufsichtsbehörde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Sie arbeitet als erste vollständig digital.

Finanzministerin Heike Taubert begleitet heute um 12.30 Uhr im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt den Pressetermin zum Abschluss des Projektes „Digitalisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Thüringen“.  Alle baurechtsbezogenen Formulare der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt stehen jetzt digital zur Verfügung. Auch verwaltungsinterne Prozesse wurden optimiert. Der Freistaat hat das Projekt über die Thüringer E-Government-Richtlinie mit 980.000 Euro gefördert.

„Hier ist ein echtes Vorzeigeprojekt entstanden, wenn es um den Aufbau digitaler Verwaltung auf kommunaler Ebene geht. Ein gesamtes Amt wurde digitalisiert. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fachressort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) dem Thüringer Finanzministerium und dem Landratsamt verlief sehr erfolgreich. Für die Bürgerinnen und Bürger wurde damit ein echter Mehrwert generiert“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. 31 Verwaltungsleistungen, vom Erteilen der Baugenehmigung bis zur bauaufsichtlichen Prüfung, von der Beratung zu baurechtlichen Themen bis zum Führen des amtlichen Baulastenverzeichnisses, können jetzt digital ausgefüllt und weiterbearbeitet werden.

Die Ergebnisse des Projektes werden nun durch das TMIL im „Transferprogramm Digitale Bauaufsicht Thüringen“ auf alle weiteren 27 Unteren Bauaufsichtsbehörden im Freistaat ausgerollt. Auch hierbei werden die Thüringer Kommunen über die Thüringer E-Government-Richtlinie finanziell unterstützt.

Neben der Erstellung der digitalen Formulare, wurden die Optimierung der internen Verwaltungsprozesse sowie Anpassungsarbeiten am Fachverfahren gefördert.

„Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projekts uns auch bei der Digitalisierung anderer Ämter im Freistaat schneller voranbringen“, so die Finanzministerin.

Der Freistaat unterstützt den Ausbau von zentralen und einheitlichen Angeboten zur Verwaltungsdigitalisierung für Kommunen und fördert verschiedene Projekte und Initiativen über die Thüringer E-Government-Richtlinie.

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