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Landesweite Grundsteuer-Hotline wird ab dem 2. Januar 2023 auf regionale Hotline-Rufnummern mit der Endnummer -780 umgestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der landesweite Telefonservice zur Umsetzung der Grundsteuerreform mit der Rufnummer 0361 57 3611 800 wird zum 2. Januar 2023 umgestellt.

Die zentrale Rufnummer wird im neuen Jahr durch elf regionale Rufnummern für Grundsteueranliegen mit der Endnummer -780 ersetzt.

„Wir rechnen gerade im letzten Monat vor dem Fristende wieder mit einem erhöhten Anrufaufkommen. Mit der Umstellung der landesweiten Telefon-Hotline auf elf ämterbezogene Grundsteuer-Hotlines kann den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern schneller und effizienter geholfen werden. Durch den direkten Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt versprechen wir uns auch eine bessere Verteilung des Anrufaufkommens insgesamt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.  

Mit der Umstellung des telefonischen Service ist es den Finanzämtern möglich, besser auf fallbezogene Fragen einzugehen.

Mit den dezentralen Rufnummern sollen lange Warteschleifen und belegte Leitungen, die es bisher bei stark erhöhten Anrufaufkommen gegeben hat, vermieden werden.

Alle elf Finanzämter mit der Zuständigkeit für die Grundsteuer sind ab dem
2. Januar 2023 unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

Anfragen, welche das Finanzamt Sonneberg betreffen, können die Bürgerinnen und Bürger an das Finanzamt Suhl richten.

Welches Finanzamt zuständig ist, können Bürgerinnen und Bürger dem Informationsschreiben oder dem letzten Feststellungsbescheid entnehmen. Auch der Zuständigkeitsfinder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/zufi kann bei Zuständigkeitsfragen helfen.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Landesweite Grundsteuer-Hotline wird ab dem 2. Januar 2023 auf regionale Hotline-Rufnummern mit der Endnummer -780 umgestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der landesweite Telefonservice zur Umsetzung der Grundsteuerreform mit der Rufnummer 0361 57 3611 800 wird zum 2. Januar 2023 umgestellt.

Die zentrale Rufnummer wird im neuen Jahr durch elf regionale Rufnummern für Grundsteueranliegen mit der Endnummer -780 ersetzt.

„Wir rechnen gerade im letzten Monat vor dem Fristende wieder mit einem erhöhten Anrufaufkommen. Mit der Umstellung der landesweiten Telefon-Hotline auf elf ämterbezogene Grundsteuer-Hotlines kann den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern schneller und effizienter geholfen werden. Durch den direkten Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt versprechen wir uns auch eine bessere Verteilung des Anrufaufkommens insgesamt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.  

Mit der Umstellung des telefonischen Service ist es den Finanzämtern möglich, besser auf fallbezogene Fragen einzugehen.

Mit den dezentralen Rufnummern sollen lange Warteschleifen und belegte Leitungen, die es bisher bei stark erhöhten Anrufaufkommen gegeben hat, vermieden werden.

Alle elf Finanzämter mit der Zuständigkeit für die Grundsteuer sind ab dem
2. Januar 2023 unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

Anfragen, welche das Finanzamt Sonneberg betreffen, können die Bürgerinnen und Bürger an das Finanzamt Suhl richten.

Welches Finanzamt zuständig ist, können Bürgerinnen und Bürger dem Informationsschreiben oder dem letzten Feststellungsbescheid entnehmen. Auch der Zuständigkeitsfinder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/zufi kann bei Zuständigkeitsfragen helfen.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Landesweite Grundsteuer-Hotline wird ab dem 2. Januar 2023 auf regionale Hotline-Rufnummern mit der Endnummer -780 umgestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der landesweite Telefonservice zur Umsetzung der Grundsteuerreform mit der Rufnummer 0361 57 3611 800 wird zum 2. Januar 2023 umgestellt.

Die zentrale Rufnummer wird im neuen Jahr durch elf regionale Rufnummern für Grundsteueranliegen mit der Endnummer -780 ersetzt.

„Wir rechnen gerade im letzten Monat vor dem Fristende wieder mit einem erhöhten Anrufaufkommen. Mit der Umstellung der landesweiten Telefon-Hotline auf elf ämterbezogene Grundsteuer-Hotlines kann den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern schneller und effizienter geholfen werden. Durch den direkten Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt versprechen wir uns auch eine bessere Verteilung des Anrufaufkommens insgesamt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.  

Mit der Umstellung des telefonischen Service ist es den Finanzämtern möglich, besser auf fallbezogene Fragen einzugehen.

Mit den dezentralen Rufnummern sollen lange Warteschleifen und belegte Leitungen, die es bisher bei stark erhöhten Anrufaufkommen gegeben hat, vermieden werden.

Alle elf Finanzämter mit der Zuständigkeit für die Grundsteuer sind ab dem
2. Januar 2023 unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

Anfragen, welche das Finanzamt Sonneberg betreffen, können die Bürgerinnen und Bürger an das Finanzamt Suhl richten.

Welches Finanzamt zuständig ist, können Bürgerinnen und Bürger dem Informationsschreiben oder dem letzten Feststellungsbescheid entnehmen. Auch der Zuständigkeitsfinder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/zufi kann bei Zuständigkeitsfragen helfen.

 

Test

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Landesweite Grundsteuer-Hotline wird ab dem 2. Januar 2023 auf regionale Hotline-Rufnummern mit der Endnummer -780 umgestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der landesweite Telefonservice zur Umsetzung der Grundsteuerreform mit der Rufnummer 0361 57 3611 800 wird zum 2. Januar 2023 umgestellt.

Die zentrale Rufnummer wird im neuen Jahr durch elf regionale Rufnummern für Grundsteueranliegen mit der Endnummer -780 ersetzt.

„Wir rechnen gerade im letzten Monat vor dem Fristende wieder mit einem erhöhten Anrufaufkommen. Mit der Umstellung der landesweiten Telefon-Hotline auf elf ämterbezogene Grundsteuer-Hotlines kann den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern schneller und effizienter geholfen werden. Durch den direkten Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt versprechen wir uns auch eine bessere Verteilung des Anrufaufkommens insgesamt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.  

Mit der Umstellung des telefonischen Service ist es den Finanzämtern möglich, besser auf fallbezogene Fragen einzugehen.

Mit den dezentralen Rufnummern sollen lange Warteschleifen und belegte Leitungen, die es bisher bei stark erhöhten Anrufaufkommen gegeben hat, vermieden werden.

Alle elf Finanzämter mit der Zuständigkeit für die Grundsteuer sind ab dem
2. Januar 2023 unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

Anfragen, welche das Finanzamt Sonneberg betreffen, können die Bürgerinnen und Bürger an das Finanzamt Suhl richten.

Welches Finanzamt zuständig ist, können Bürgerinnen und Bürger dem Informationsschreiben oder dem letzten Feststellungsbescheid entnehmen. Auch der Zuständigkeitsfinder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/zufi kann bei Zuständigkeitsfragen helfen.

 

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