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Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter für 2018 vorgestellt:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.246.101.297,59 Euro Steuern eingenommen. Das waren 367.247.915,35 Euro bzw. 5,34 Prozent mehr als im Jahr 2017. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,5 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+22,08 Prozent) zu verzeichnen. „Das wiederholte Steuerplus spiegelt die stabile und positive wirtschaftliche Situation im Freistaat wider“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle und die Steuerfahndung wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.241 Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Steuerfahndung konnte ein Mehrergebnis von 35,4 Mio. Euro erzielen.

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt auch, dass die Thüringer Finanzämter voll im Digitalisierungstrend der Verwaltung liegen. 2018 erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Thüringer Finanzämter online, der Freistaat liegt damit bundesweit auf Platz zwei. Thüringen verzeichnet seit Jahren eine Spitzenquote bei der Zahl der eingehenden Onlinesteuererklärungen. Seit März 2019 werden die in den Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehenden Papiersteuererklärungen durch eine hochmoderne Scanstrecke in Bayern erfasst. Bis Ende des Jahres 2019 soll dieses Verfahren in allen Finanzämtern im Einsatz sein. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern werden dann alle Steuererklärungen vollständig digital bearbeiten. Was nicht digital ins Amt kommt, wird digitalisiert“, so Taubert.

Auch die sogenannten Autofälle wachsen stetig. Im vergangenen Jahr wurden 54.785 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2016 und 2017 vollautomatisch veranlagt. Hochmoderne Steuerprogramme erkennen selbst, ob ein Risikofall vorliegt oder nicht. Die Bearbeitungszeit kann dadurch in immer mehr Fällen zum Vorteil der Steuerbürger verkürzt werden. „Damit treiben wir die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens weiter voran“, weiß Taubert.

Taubert weiter: „Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.552 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2018 insgesamt 696.436 Veranlagungen durchgeführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich eine fachlich sehr anspruchsvolle Arbeit für unser Gemeinwesen. Nur durch ihre Leistung kann die öffentliche Hand ihre vielfältigen Verpflichtungen überhaupt erfüllen. Den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern gilt mein besonderer Dank.“

Die Finanzämter wollen den Verwaltungsservice gegenüber dem Steuerbürger in Zukunft noch weiter steigern. Seit dem 1. März läuft deshalb bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können Steuerbürger, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt anonym bewerten. Ein Jahr lang besteht die Möglichkeit, unter anderem die Erreichbarkeit, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern zu beurteilen.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.111.464.304 Euro im Jahr 2018. Diese Summe entspricht 42,94 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Landwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2018 insgesamt 685.295.137,05 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2018 auf insgesamt 2.323.506.755,35 Euro. Die mit einem Anteil von 32,07 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle im Freistaat wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 22,08 Prozent auf 373.020.359,47 Euro.


Reine Landessteuern, wie die Erbschaft-, die Lotterie- oder die Grunderwerbsteuer entwickelten sich im Jahr 2018 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2018 auf 13.541.289,57 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 15,67 Prozent im Vergleich zu 2017.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2018 auf 198.600.897,96 Euro und stieg gegenüber 2017 um 37,85 Prozent.
  • Die Lotteriesteuer blieb mit 29.571.178,23 Euro etwa auf dem Vorjahresniveau.

Bilanz der Finanzaemter 2018 (1.8 MB)
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Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter für 2018 vorgestellt:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.246.101.297,59 Euro Steuern eingenommen. Das waren 367.247.915,35 Euro bzw. 5,34 Prozent mehr als im Jahr 2017. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,5 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+22,08 Prozent) zu verzeichnen. „Das wiederholte Steuerplus spiegelt die stabile und positive wirtschaftliche Situation im Freistaat wider“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle und die Steuerfahndung wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.241 Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Steuerfahndung konnte ein Mehrergebnis von 35,4 Mio. Euro erzielen.

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt auch, dass die Thüringer Finanzämter voll im Digitalisierungstrend der Verwaltung liegen. 2018 erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Thüringer Finanzämter online, der Freistaat liegt damit bundesweit auf Platz zwei. Thüringen verzeichnet seit Jahren eine Spitzenquote bei der Zahl der eingehenden Onlinesteuererklärungen. Seit März 2019 werden die in den Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehenden Papiersteuererklärungen durch eine hochmoderne Scanstrecke in Bayern erfasst. Bis Ende des Jahres 2019 soll dieses Verfahren in allen Finanzämtern im Einsatz sein. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern werden dann alle Steuererklärungen vollständig digital bearbeiten. Was nicht digital ins Amt kommt, wird digitalisiert“, so Taubert.

Auch die sogenannten Autofälle wachsen stetig. Im vergangenen Jahr wurden 54.785 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2016 und 2017 vollautomatisch veranlagt. Hochmoderne Steuerprogramme erkennen selbst, ob ein Risikofall vorliegt oder nicht. Die Bearbeitungszeit kann dadurch in immer mehr Fällen zum Vorteil der Steuerbürger verkürzt werden. „Damit treiben wir die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens weiter voran“, weiß Taubert.

Taubert weiter: „Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.552 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2018 insgesamt 696.436 Veranlagungen durchgeführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich eine fachlich sehr anspruchsvolle Arbeit für unser Gemeinwesen. Nur durch ihre Leistung kann die öffentliche Hand ihre vielfältigen Verpflichtungen überhaupt erfüllen. Den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern gilt mein besonderer Dank.“

Die Finanzämter wollen den Verwaltungsservice gegenüber dem Steuerbürger in Zukunft noch weiter steigern. Seit dem 1. März läuft deshalb bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können Steuerbürger, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt anonym bewerten. Ein Jahr lang besteht die Möglichkeit, unter anderem die Erreichbarkeit, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern zu beurteilen.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.111.464.304 Euro im Jahr 2018. Diese Summe entspricht 42,94 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Landwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2018 insgesamt 685.295.137,05 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2018 auf insgesamt 2.323.506.755,35 Euro. Die mit einem Anteil von 32,07 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle im Freistaat wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 22,08 Prozent auf 373.020.359,47 Euro.


Reine Landessteuern, wie die Erbschaft-, die Lotterie- oder die Grunderwerbsteuer entwickelten sich im Jahr 2018 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2018 auf 13.541.289,57 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 15,67 Prozent im Vergleich zu 2017.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2018 auf 198.600.897,96 Euro und stieg gegenüber 2017 um 37,85 Prozent.
  • Die Lotteriesteuer blieb mit 29.571.178,23 Euro etwa auf dem Vorjahresniveau.

Bilanz der Finanzaemter 2018 (1.8 MB)
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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3 Spalter mit Teasern

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter für 2018 vorgestellt:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.246.101.297,59 Euro Steuern eingenommen. Das waren 367.247.915,35 Euro bzw. 5,34 Prozent mehr als im Jahr 2017. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,5 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+22,08 Prozent) zu verzeichnen. „Das wiederholte Steuerplus spiegelt die stabile und positive wirtschaftliche Situation im Freistaat wider“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle und die Steuerfahndung wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.241 Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Steuerfahndung konnte ein Mehrergebnis von 35,4 Mio. Euro erzielen.

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt auch, dass die Thüringer Finanzämter voll im Digitalisierungstrend der Verwaltung liegen. 2018 erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Thüringer Finanzämter online, der Freistaat liegt damit bundesweit auf Platz zwei. Thüringen verzeichnet seit Jahren eine Spitzenquote bei der Zahl der eingehenden Onlinesteuererklärungen. Seit März 2019 werden die in den Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehenden Papiersteuererklärungen durch eine hochmoderne Scanstrecke in Bayern erfasst. Bis Ende des Jahres 2019 soll dieses Verfahren in allen Finanzämtern im Einsatz sein. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern werden dann alle Steuererklärungen vollständig digital bearbeiten. Was nicht digital ins Amt kommt, wird digitalisiert“, so Taubert.

Auch die sogenannten Autofälle wachsen stetig. Im vergangenen Jahr wurden 54.785 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2016 und 2017 vollautomatisch veranlagt. Hochmoderne Steuerprogramme erkennen selbst, ob ein Risikofall vorliegt oder nicht. Die Bearbeitungszeit kann dadurch in immer mehr Fällen zum Vorteil der Steuerbürger verkürzt werden. „Damit treiben wir die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens weiter voran“, weiß Taubert.

Taubert weiter: „Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.552 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2018 insgesamt 696.436 Veranlagungen durchgeführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich eine fachlich sehr anspruchsvolle Arbeit für unser Gemeinwesen. Nur durch ihre Leistung kann die öffentliche Hand ihre vielfältigen Verpflichtungen überhaupt erfüllen. Den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern gilt mein besonderer Dank.“

Die Finanzämter wollen den Verwaltungsservice gegenüber dem Steuerbürger in Zukunft noch weiter steigern. Seit dem 1. März läuft deshalb bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können Steuerbürger, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt anonym bewerten. Ein Jahr lang besteht die Möglichkeit, unter anderem die Erreichbarkeit, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern zu beurteilen.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.111.464.304 Euro im Jahr 2018. Diese Summe entspricht 42,94 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Landwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2018 insgesamt 685.295.137,05 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2018 auf insgesamt 2.323.506.755,35 Euro. Die mit einem Anteil von 32,07 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle im Freistaat wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 22,08 Prozent auf 373.020.359,47 Euro.


Reine Landessteuern, wie die Erbschaft-, die Lotterie- oder die Grunderwerbsteuer entwickelten sich im Jahr 2018 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2018 auf 13.541.289,57 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 15,67 Prozent im Vergleich zu 2017.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2018 auf 198.600.897,96 Euro und stieg gegenüber 2017 um 37,85 Prozent.
  • Die Lotteriesteuer blieb mit 29.571.178,23 Euro etwa auf dem Vorjahresniveau.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.246.101.297,59 Euro Steuern eingenommen. Das waren 367.247.915,35 Euro bzw. 5,34 Prozent mehr als im Jahr 2017. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,5 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+22,08 Prozent) zu verzeichnen. „Das wiederholte Steuerplus spiegelt die stabile und positive wirtschaftliche Situation im Freistaat wider“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle und die Steuerfahndung wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.241 Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Steuerfahndung konnte ein Mehrergebnis von 35,4 Mio. Euro erzielen.

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt auch, dass die Thüringer Finanzämter voll im Digitalisierungstrend der Verwaltung liegen. 2018 erreichten 72,87 Prozent der Steuererklärungen die Thüringer Finanzämter online, der Freistaat liegt damit bundesweit auf Platz zwei. Thüringen verzeichnet seit Jahren eine Spitzenquote bei der Zahl der eingehenden Onlinesteuererklärungen. Seit März 2019 werden die in den Finanzämtern Gotha und Eisenach eingehenden Papiersteuererklärungen durch eine hochmoderne Scanstrecke in Bayern erfasst. Bis Ende des Jahres 2019 soll dieses Verfahren in allen Finanzämtern im Einsatz sein. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern werden dann alle Steuererklärungen vollständig digital bearbeiten. Was nicht digital ins Amt kommt, wird digitalisiert“, so Taubert.

Auch die sogenannten Autofälle wachsen stetig. Im vergangenen Jahr wurden 54.785 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2016 und 2017 vollautomatisch veranlagt. Hochmoderne Steuerprogramme erkennen selbst, ob ein Risikofall vorliegt oder nicht. Die Bearbeitungszeit kann dadurch in immer mehr Fällen zum Vorteil der Steuerbürger verkürzt werden. „Damit treiben wir die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens weiter voran“, weiß Taubert.

Taubert weiter: „Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.552 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2018 insgesamt 696.436 Veranlagungen durchgeführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich eine fachlich sehr anspruchsvolle Arbeit für unser Gemeinwesen. Nur durch ihre Leistung kann die öffentliche Hand ihre vielfältigen Verpflichtungen überhaupt erfüllen. Den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern gilt mein besonderer Dank.“

Die Finanzämter wollen den Verwaltungsservice gegenüber dem Steuerbürger in Zukunft noch weiter steigern. Seit dem 1. März läuft deshalb bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können Steuerbürger, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt anonym bewerten. Ein Jahr lang besteht die Möglichkeit, unter anderem die Erreichbarkeit, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern zu beurteilen.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.111.464.304 Euro im Jahr 2018. Diese Summe entspricht 42,94 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Landwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2018 insgesamt 685.295.137,05 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2018 auf insgesamt 2.323.506.755,35 Euro. Die mit einem Anteil von 32,07 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle im Freistaat wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 22,08 Prozent auf 373.020.359,47 Euro.


Reine Landessteuern, wie die Erbschaft-, die Lotterie- oder die Grunderwerbsteuer entwickelten sich im Jahr 2018 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2018 auf 13.541.289,57 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 15,67 Prozent im Vergleich zu 2017.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2018 auf 198.600.897,96 Euro und stieg gegenüber 2017 um 37,85 Prozent.
  • Die Lotteriesteuer blieb mit 29.571.178,23 Euro etwa auf dem Vorjahresniveau.

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