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Mehr Online-Services in Thüringer Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 90 Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Kommunen planen am 4. und 5. Juli 2019 in Erfurt die nächsten Schritte der Verwaltungsdigitalisierung. Gemeinsam mit Experten des Thüringer Finanzministeriums und einer Beratungsgesellschaft können die Teilnehmenden Strategien und konkrete Maßnahmen erarbeiten. Im Zentrum stehen die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes des Bundes, kurz OZG, und die Vorgaben des Thüringer E-Government-Gesetzes. Der Freistaat fördert die kommunale Digitalisierung in den kommenden Jahren mit 80 Millionen Euro.

„Digitalisierung wird den Thüringer Kommunen helfen, für die Bürgerinnen und Bürger und die lokalen Unternehmen da zu sein. Ich freue mich über sehr aufgeschlossene Vertreter aus der Kommunalen Familie, die mit unglaublichem Elan die Digitalisierung jetzt angehen. Jede Thüringer Kommune kann bürgerfreundliche Online-Services anbieten. Die OZG-Workshops sind ein wichtiger Teil des unterstützenden Angebots für die Kommunen“, meint der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Es werden drei Workshops durchgeführt: Für die Gruppe der Landkreise, für die Städte und für die Gemeinden. Jeweils 30 Vertreter haben sich bereits angemeldet.

Jede Gruppe wird drei zentrale Themen bearbeiten:

  1. Digitale Verwaltungsleistungen: Welche Verwaltungsleistungen sollten priorisiert digitalisiert werden und wie können interne Verwaltungsprozesse verbessert werden?
  2. IT-Betrieb: Welche IT-Betriebsorganisation ist die beste für meine Verwaltung und wie muss diese ausgestaltet sein?
  3. Digitale Verwaltungskultur: Wie gestalten Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter die neuen digitalen Strukturen?

Eine Studie zur Digitalisierung in den Thüringer Kommunen im Vorfeld der Workshops hatte ergeben, dass die Kommunen noch stärker konkrete Planungen für die Digitalisierung erarbeiten müssen. Zudem müsse es einen gemeinsamen IT-Dienstleiter der Kommunen geben, der die zentrale IT-Technik und gemeinsame und effiziente IT-Beschaffungen übernimmt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Mehr Online-Services in Thüringer Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 90 Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Kommunen planen am 4. und 5. Juli 2019 in Erfurt die nächsten Schritte der Verwaltungsdigitalisierung. Gemeinsam mit Experten des Thüringer Finanzministeriums und einer Beratungsgesellschaft können die Teilnehmenden Strategien und konkrete Maßnahmen erarbeiten. Im Zentrum stehen die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes des Bundes, kurz OZG, und die Vorgaben des Thüringer E-Government-Gesetzes. Der Freistaat fördert die kommunale Digitalisierung in den kommenden Jahren mit 80 Millionen Euro.

„Digitalisierung wird den Thüringer Kommunen helfen, für die Bürgerinnen und Bürger und die lokalen Unternehmen da zu sein. Ich freue mich über sehr aufgeschlossene Vertreter aus der Kommunalen Familie, die mit unglaublichem Elan die Digitalisierung jetzt angehen. Jede Thüringer Kommune kann bürgerfreundliche Online-Services anbieten. Die OZG-Workshops sind ein wichtiger Teil des unterstützenden Angebots für die Kommunen“, meint der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Es werden drei Workshops durchgeführt: Für die Gruppe der Landkreise, für die Städte und für die Gemeinden. Jeweils 30 Vertreter haben sich bereits angemeldet.

Jede Gruppe wird drei zentrale Themen bearbeiten:

  1. Digitale Verwaltungsleistungen: Welche Verwaltungsleistungen sollten priorisiert digitalisiert werden und wie können interne Verwaltungsprozesse verbessert werden?
  2. IT-Betrieb: Welche IT-Betriebsorganisation ist die beste für meine Verwaltung und wie muss diese ausgestaltet sein?
  3. Digitale Verwaltungskultur: Wie gestalten Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter die neuen digitalen Strukturen?

Eine Studie zur Digitalisierung in den Thüringer Kommunen im Vorfeld der Workshops hatte ergeben, dass die Kommunen noch stärker konkrete Planungen für die Digitalisierung erarbeiten müssen. Zudem müsse es einen gemeinsamen IT-Dienstleiter der Kommunen geben, der die zentrale IT-Technik und gemeinsame und effiziente IT-Beschaffungen übernimmt.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

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Rund 90 Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Kommunen planen am 4. und 5. Juli 2019 in Erfurt die nächsten Schritte der Verwaltungsdigitalisierung. Gemeinsam mit Experten des Thüringer Finanzministeriums und einer Beratungsgesellschaft können die Teilnehmenden Strategien und konkrete Maßnahmen erarbeiten. Im Zentrum stehen die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes des Bundes, kurz OZG, und die Vorgaben des Thüringer E-Government-Gesetzes. Der Freistaat fördert die kommunale Digitalisierung in den kommenden Jahren mit 80 Millionen Euro.

„Digitalisierung wird den Thüringer Kommunen helfen, für die Bürgerinnen und Bürger und die lokalen Unternehmen da zu sein. Ich freue mich über sehr aufgeschlossene Vertreter aus der Kommunalen Familie, die mit unglaublichem Elan die Digitalisierung jetzt angehen. Jede Thüringer Kommune kann bürgerfreundliche Online-Services anbieten. Die OZG-Workshops sind ein wichtiger Teil des unterstützenden Angebots für die Kommunen“, meint der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Es werden drei Workshops durchgeführt: Für die Gruppe der Landkreise, für die Städte und für die Gemeinden. Jeweils 30 Vertreter haben sich bereits angemeldet.

Jede Gruppe wird drei zentrale Themen bearbeiten:

  1. Digitale Verwaltungsleistungen: Welche Verwaltungsleistungen sollten priorisiert digitalisiert werden und wie können interne Verwaltungsprozesse verbessert werden?
  2. IT-Betrieb: Welche IT-Betriebsorganisation ist die beste für meine Verwaltung und wie muss diese ausgestaltet sein?
  3. Digitale Verwaltungskultur: Wie gestalten Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter die neuen digitalen Strukturen?

Eine Studie zur Digitalisierung in den Thüringer Kommunen im Vorfeld der Workshops hatte ergeben, dass die Kommunen noch stärker konkrete Planungen für die Digitalisierung erarbeiten müssen. Zudem müsse es einen gemeinsamen IT-Dienstleiter der Kommunen geben, der die zentrale IT-Technik und gemeinsame und effiziente IT-Beschaffungen übernimmt.

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„Digitalisierung wird den Thüringer Kommunen helfen, für die Bürgerinnen und Bürger und die lokalen Unternehmen da zu sein. Ich freue mich über sehr aufgeschlossene Vertreter aus der Kommunalen Familie, die mit unglaublichem Elan die Digitalisierung jetzt angehen. Jede Thüringer Kommune kann bürgerfreundliche Online-Services anbieten. Die OZG-Workshops sind ein wichtiger Teil des unterstützenden Angebots für die Kommunen“, meint der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Es werden drei Workshops durchgeführt: Für die Gruppe der Landkreise, für die Städte und für die Gemeinden. Jeweils 30 Vertreter haben sich bereits angemeldet.

Jede Gruppe wird drei zentrale Themen bearbeiten:

  1. Digitale Verwaltungsleistungen: Welche Verwaltungsleistungen sollten priorisiert digitalisiert werden und wie können interne Verwaltungsprozesse verbessert werden?
  2. IT-Betrieb: Welche IT-Betriebsorganisation ist die beste für meine Verwaltung und wie muss diese ausgestaltet sein?
  3. Digitale Verwaltungskultur: Wie gestalten Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter die neuen digitalen Strukturen?

Eine Studie zur Digitalisierung in den Thüringer Kommunen im Vorfeld der Workshops hatte ergeben, dass die Kommunen noch stärker konkrete Planungen für die Digitalisierung erarbeiten müssen. Zudem müsse es einen gemeinsamen IT-Dienstleiter der Kommunen geben, der die zentrale IT-Technik und gemeinsame und effiziente IT-Beschaffungen übernimmt.

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