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Mit der App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Belege für die Einkommensteuererklärung online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch an die Finanzämter weitergeleitet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Die App „MeinELSTER+“ steht seit Anfang des Jahres zum Download für iOS und Android-Geräte kostenfrei zur Verfügung. Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung über das ganze Jahr online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch online an die Finanzämter weitergeleitet. Davon gehen aber einige App-Nutzer aus.

„In den Finanzämtern gehen aktuell immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein, die ihre Belege zur Steuererklärung über die App hochgeladen haben und sich dann wundern, wenn die Finanzämter trotzdem Belege anfordern“, so Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Steuerverwaltung weist deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mit der App „Mein ELSTER+“ derzeit nur Belege online gesammelt und geordnet werden können, ein automatischer Abruf durch die Finanzbehörden ist aktuell noch nicht möglich.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer besteht darin, steuerlich relevante Belege direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografieren und kategorisieren zu können. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung in die entsprechenden Kategorien zu ihrem Steuerfall ein (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmittel, außergewöhnliche Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt. Die digitalisierten Belege bleiben im persönlichen ELSTER-Nutzerkonto gespeichert. „Wer dann später vom Finanzamt aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, sagt Heike Taubert.

Und weiter: „Ich rechne damit, dass die Finanzämter die verknüpften Belege Ende des Jahres 2024 oder spätestens Anfang des Jahres 2025 automatisch elektronisch abrufen können“, sagt die Finanzministerin. Bis dahin seien noch umfangreiche Programmierungsarbeiten nötig.

 

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Codes. Der Datenschutz ist damit gewährleistet.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Mit der App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Belege für die Einkommensteuererklärung online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch an die Finanzämter weitergeleitet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Die App „MeinELSTER+“ steht seit Anfang des Jahres zum Download für iOS und Android-Geräte kostenfrei zur Verfügung. Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung über das ganze Jahr online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch online an die Finanzämter weitergeleitet. Davon gehen aber einige App-Nutzer aus.

„In den Finanzämtern gehen aktuell immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein, die ihre Belege zur Steuererklärung über die App hochgeladen haben und sich dann wundern, wenn die Finanzämter trotzdem Belege anfordern“, so Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Steuerverwaltung weist deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mit der App „Mein ELSTER+“ derzeit nur Belege online gesammelt und geordnet werden können, ein automatischer Abruf durch die Finanzbehörden ist aktuell noch nicht möglich.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer besteht darin, steuerlich relevante Belege direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografieren und kategorisieren zu können. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung in die entsprechenden Kategorien zu ihrem Steuerfall ein (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmittel, außergewöhnliche Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt. Die digitalisierten Belege bleiben im persönlichen ELSTER-Nutzerkonto gespeichert. „Wer dann später vom Finanzamt aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, sagt Heike Taubert.

Und weiter: „Ich rechne damit, dass die Finanzämter die verknüpften Belege Ende des Jahres 2024 oder spätestens Anfang des Jahres 2025 automatisch elektronisch abrufen können“, sagt die Finanzministerin. Bis dahin seien noch umfangreiche Programmierungsarbeiten nötig.

 

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Codes. Der Datenschutz ist damit gewährleistet.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

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Teaser Typ-B

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Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Mit der App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Belege für die Einkommensteuererklärung online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch an die Finanzämter weitergeleitet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Die App „MeinELSTER+“ steht seit Anfang des Jahres zum Download für iOS und Android-Geräte kostenfrei zur Verfügung. Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung über das ganze Jahr online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch online an die Finanzämter weitergeleitet. Davon gehen aber einige App-Nutzer aus.

„In den Finanzämtern gehen aktuell immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein, die ihre Belege zur Steuererklärung über die App hochgeladen haben und sich dann wundern, wenn die Finanzämter trotzdem Belege anfordern“, so Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Steuerverwaltung weist deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mit der App „Mein ELSTER+“ derzeit nur Belege online gesammelt und geordnet werden können, ein automatischer Abruf durch die Finanzbehörden ist aktuell noch nicht möglich.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer besteht darin, steuerlich relevante Belege direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografieren und kategorisieren zu können. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung in die entsprechenden Kategorien zu ihrem Steuerfall ein (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmittel, außergewöhnliche Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt. Die digitalisierten Belege bleiben im persönlichen ELSTER-Nutzerkonto gespeichert. „Wer dann später vom Finanzamt aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, sagt Heike Taubert.

Und weiter: „Ich rechne damit, dass die Finanzämter die verknüpften Belege Ende des Jahres 2024 oder spätestens Anfang des Jahres 2025 automatisch elektronisch abrufen können“, sagt die Finanzministerin. Bis dahin seien noch umfangreiche Programmierungsarbeiten nötig.

 

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Codes. Der Datenschutz ist damit gewährleistet.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

Test

Timeline

Mit der App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Belege für die Einkommensteuererklärung online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch an die Finanzämter weitergeleitet.


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Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Die App „MeinELSTER+“ steht seit Anfang des Jahres zum Download für iOS und Android-Geräte kostenfrei zur Verfügung. Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung über das ganze Jahr online sammeln. Die Belege werden aber nicht automatisch online an die Finanzämter weitergeleitet. Davon gehen aber einige App-Nutzer aus.

„In den Finanzämtern gehen aktuell immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein, die ihre Belege zur Steuererklärung über die App hochgeladen haben und sich dann wundern, wenn die Finanzämter trotzdem Belege anfordern“, so Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Steuerverwaltung weist deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mit der App „Mein ELSTER+“ derzeit nur Belege online gesammelt und geordnet werden können, ein automatischer Abruf durch die Finanzbehörden ist aktuell noch nicht möglich.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer besteht darin, steuerlich relevante Belege direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografieren und kategorisieren zu können. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung in die entsprechenden Kategorien zu ihrem Steuerfall ein (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmittel, außergewöhnliche Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt. Die digitalisierten Belege bleiben im persönlichen ELSTER-Nutzerkonto gespeichert. „Wer dann später vom Finanzamt aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, sagt Heike Taubert.

Und weiter: „Ich rechne damit, dass die Finanzämter die verknüpften Belege Ende des Jahres 2024 oder spätestens Anfang des Jahres 2025 automatisch elektronisch abrufen können“, sagt die Finanzministerin. Bis dahin seien noch umfangreiche Programmierungsarbeiten nötig.

 

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Codes. Der Datenschutz ist damit gewährleistet.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

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