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Mit der neuen App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Belege für die Einkommensteuererklärung jetzt bequem online sammeln.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Die neue App „MeinELSTER+“ steht seit etwa vier Wochen zum Download für iOS und Android-Geräte kostenfrei zur Verfügung.

Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung jetzt über das ganze Jahr online sammeln. „Mithilfe der App wird die Erstellung der Einkommensteuererklärung vereinfacht und der Service über das ELSTER-Portal weiter verbessert. Belege können damit schnell über das Smartphone erfasst und gesammelt werden. Später bei der Erstellung der Steuererklärung über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto können diese dann in die passende Zeile übernommen werden“, fasst Finanzministerin Heike Taubert den neuen Service zusammen.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer: Steuerlich relevante Belege können direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografiert und kategorisiert werden. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung zu den entsprechenden Kategorien zu (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmitteln, außergewöhnlichen Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt.

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Code. Der Datenschutz ist damit gewährleistet. Die Finanzämter können nicht auf gespeicherte Belege in der App oder im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto zugreifen. „Die App und das Konto gehören allein dem Steuerpflichtigen. Wer aber später vom Finanzamt einmal aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese dann einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, so Taubert.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

 

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Mit der neuen App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Belege für die Einkommensteuererklärung jetzt bequem online sammeln.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Die neue App „MeinELSTER+“ steht seit etwa vier Wochen zum Download für iOS und Android-Geräte kostenfrei zur Verfügung.

Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung jetzt über das ganze Jahr online sammeln. „Mithilfe der App wird die Erstellung der Einkommensteuererklärung vereinfacht und der Service über das ELSTER-Portal weiter verbessert. Belege können damit schnell über das Smartphone erfasst und gesammelt werden. Später bei der Erstellung der Steuererklärung über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto können diese dann in die passende Zeile übernommen werden“, fasst Finanzministerin Heike Taubert den neuen Service zusammen.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer: Steuerlich relevante Belege können direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografiert und kategorisiert werden. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung zu den entsprechenden Kategorien zu (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmitteln, außergewöhnlichen Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt.

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Code. Der Datenschutz ist damit gewährleistet. Die Finanzämter können nicht auf gespeicherte Belege in der App oder im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto zugreifen. „Die App und das Konto gehören allein dem Steuerpflichtigen. Wer aber später vom Finanzamt einmal aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese dann einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, so Taubert.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

 

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Mit der neuen App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Belege für die Einkommensteuererklärung jetzt bequem online sammeln.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Die neue App „MeinELSTER+“ steht seit etwa vier Wochen zum Download für iOS und Android-Geräte kostenfrei zur Verfügung.

Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung jetzt über das ganze Jahr online sammeln. „Mithilfe der App wird die Erstellung der Einkommensteuererklärung vereinfacht und der Service über das ELSTER-Portal weiter verbessert. Belege können damit schnell über das Smartphone erfasst und gesammelt werden. Später bei der Erstellung der Steuererklärung über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto können diese dann in die passende Zeile übernommen werden“, fasst Finanzministerin Heike Taubert den neuen Service zusammen.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer: Steuerlich relevante Belege können direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografiert und kategorisiert werden. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung zu den entsprechenden Kategorien zu (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmitteln, außergewöhnlichen Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt.

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Code. Der Datenschutz ist damit gewährleistet. Die Finanzämter können nicht auf gespeicherte Belege in der App oder im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto zugreifen. „Die App und das Konto gehören allein dem Steuerpflichtigen. Wer aber später vom Finanzamt einmal aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese dann einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, so Taubert.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

 

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

Test

Timeline

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Mit ihr können Steuerpflichtige wichtige Belege für die Einkommensteuererklärung jetzt über das ganze Jahr online sammeln. „Mithilfe der App wird die Erstellung der Einkommensteuererklärung vereinfacht und der Service über das ELSTER-Portal weiter verbessert. Belege können damit schnell über das Smartphone erfasst und gesammelt werden. Später bei der Erstellung der Steuererklärung über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto können diese dann in die passende Zeile übernommen werden“, fasst Finanzministerin Heike Taubert den neuen Service zusammen.

Der Vorteil für Nutzerinnen und Nutzer: Steuerlich relevante Belege können direkt nach Ausstellung mit Hilfe der App abfotografiert und kategorisiert werden. Steuerpflichtige ordnen die Belege schon bei der Erfassung zu den entsprechenden Kategorien zu (Bsp. Handwerkerleistungen, Spenden, Arbeitsmitteln, außergewöhnlichen Belastungen). Der gespeicherte Beleg wird automatisch mit dem entsprechenden Eingabefeld, welches bei der Erstellung der Steuererklärung genutzt wird, gekoppelt.

Die App muss zwingend mit dem persönlichen Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden. Das funktioniert mittels QR-Code. Der Datenschutz ist damit gewährleistet. Die Finanzämter können nicht auf gespeicherte Belege in der App oder im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto zugreifen. „Die App und das Konto gehören allein dem Steuerpflichtigen. Wer aber später vom Finanzamt einmal aufgefordert wird, bestimmte Belege nachzureichen, kann diese dann einfach digital und schnell per Smartphone von unterwegs übermitteln. Eine Übersendung von Originalbelegen ist damit in der Regel entbehrlich“, so Taubert.

Mithilfe von drei Kurzvideos wird die Nutzung der App auf den Seiten der Thüringer Finanzämter erklärt:

 

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_1_erstmalige_einrichtung.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elster_teil_2_scannen_kategorisieren_belege.mp4

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_finanzaemter/mein_elter_teil_3_verknuepfung_est_erklaerung.mp4

 

 

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