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Nächste Woche beantwortet das Finanzamt Gotha an drei Terminen noch einmal Fragen zur Grundsteuer. Säumige Erklärungspflichtige sollen so ermutigt werden, die Grundsteuererklärung möglichst noch im Laufe des Februars abzugeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Expertenteam des Finanzamts Gotha beantwortet nächste Woche noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

„Wir merken, dass sich viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gerade in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beschäftigt haben. An diesen Tagen sind bei uns überdurchschnittlich viele Erklärungen eingegangen. Nun möchten wir auch diejenigen, die noch unsicher sind oder noch nicht alle Grundstücksdaten in die Erklärung eingetragen haben bitten, dies schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Johannes Conrad, Leiter des Finanzamts Gotha.  

Allein in den letzten beiden Tagen (30.01 und 31.01) sind im Finanzamt Gotha 3.330 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. „Das zeigt, dass sich Viele auf den letzten Metern erst mit dem Thema Grundsteuer beschäftigt haben, jetzt gilt es auch die Nachzügler zu erreichen, bevor das Finanzamt Strafen festsetzt oder die Angaben schätzt“, so der Behördenleiter.

Im Finanzamt Gotha sind bis zum Fristende am 31.01.23 insgesamt 58.669 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 22.200 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Das Finanzamt Gotha muss in insgesamt 78.719 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termine:       

  • Dienstag, 07.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Rathaus, Rathaussaal, Markt 1, 99880 Waltershausen
  • Mittwoch, 08.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Schloss Ehrenstein, Bürgersaal, Schlossplatz 1, 99885 Ohrdruf
  • Donnerstag, 09.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Stadtbibliothek Heinrich Heine, Hans-Cibulka-Saal, Friedrichstraße 2-4, 99867 Gotha (Zugang über den Eingang Philosophenweg)

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Nächste Woche beantwortet das Finanzamt Gotha an drei Terminen noch einmal Fragen zur Grundsteuer. Säumige Erklärungspflichtige sollen so ermutigt werden, die Grundsteuererklärung möglichst noch im Laufe des Februars abzugeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Expertenteam des Finanzamts Gotha beantwortet nächste Woche noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

„Wir merken, dass sich viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gerade in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beschäftigt haben. An diesen Tagen sind bei uns überdurchschnittlich viele Erklärungen eingegangen. Nun möchten wir auch diejenigen, die noch unsicher sind oder noch nicht alle Grundstücksdaten in die Erklärung eingetragen haben bitten, dies schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Johannes Conrad, Leiter des Finanzamts Gotha.  

Allein in den letzten beiden Tagen (30.01 und 31.01) sind im Finanzamt Gotha 3.330 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. „Das zeigt, dass sich Viele auf den letzten Metern erst mit dem Thema Grundsteuer beschäftigt haben, jetzt gilt es auch die Nachzügler zu erreichen, bevor das Finanzamt Strafen festsetzt oder die Angaben schätzt“, so der Behördenleiter.

Im Finanzamt Gotha sind bis zum Fristende am 31.01.23 insgesamt 58.669 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 22.200 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Das Finanzamt Gotha muss in insgesamt 78.719 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termine:       

  • Dienstag, 07.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Rathaus, Rathaussaal, Markt 1, 99880 Waltershausen
  • Mittwoch, 08.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Schloss Ehrenstein, Bürgersaal, Schlossplatz 1, 99885 Ohrdruf
  • Donnerstag, 09.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Stadtbibliothek Heinrich Heine, Hans-Cibulka-Saal, Friedrichstraße 2-4, 99867 Gotha (Zugang über den Eingang Philosophenweg)

 

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Nächste Woche beantwortet das Finanzamt Gotha an drei Terminen noch einmal Fragen zur Grundsteuer. Säumige Erklärungspflichtige sollen so ermutigt werden, die Grundsteuererklärung möglichst noch im Laufe des Februars abzugeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Expertenteam des Finanzamts Gotha beantwortet nächste Woche noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

„Wir merken, dass sich viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gerade in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beschäftigt haben. An diesen Tagen sind bei uns überdurchschnittlich viele Erklärungen eingegangen. Nun möchten wir auch diejenigen, die noch unsicher sind oder noch nicht alle Grundstücksdaten in die Erklärung eingetragen haben bitten, dies schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Johannes Conrad, Leiter des Finanzamts Gotha.  

Allein in den letzten beiden Tagen (30.01 und 31.01) sind im Finanzamt Gotha 3.330 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. „Das zeigt, dass sich Viele auf den letzten Metern erst mit dem Thema Grundsteuer beschäftigt haben, jetzt gilt es auch die Nachzügler zu erreichen, bevor das Finanzamt Strafen festsetzt oder die Angaben schätzt“, so der Behördenleiter.

Im Finanzamt Gotha sind bis zum Fristende am 31.01.23 insgesamt 58.669 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 22.200 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Das Finanzamt Gotha muss in insgesamt 78.719 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termine:       

  • Dienstag, 07.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Rathaus, Rathaussaal, Markt 1, 99880 Waltershausen
  • Mittwoch, 08.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Schloss Ehrenstein, Bürgersaal, Schlossplatz 1, 99885 Ohrdruf
  • Donnerstag, 09.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Stadtbibliothek Heinrich Heine, Hans-Cibulka-Saal, Friedrichstraße 2-4, 99867 Gotha (Zugang über den Eingang Philosophenweg)

 

 

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Ein Expertenteam des Finanzamts Gotha beantwortet nächste Woche noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer.

„Wir merken, dass sich viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gerade in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beschäftigt haben. An diesen Tagen sind bei uns überdurchschnittlich viele Erklärungen eingegangen. Nun möchten wir auch diejenigen, die noch unsicher sind oder noch nicht alle Grundstücksdaten in die Erklärung eingetragen haben bitten, dies schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Johannes Conrad, Leiter des Finanzamts Gotha.  

Allein in den letzten beiden Tagen (30.01 und 31.01) sind im Finanzamt Gotha 3.330 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. „Das zeigt, dass sich Viele auf den letzten Metern erst mit dem Thema Grundsteuer beschäftigt haben, jetzt gilt es auch die Nachzügler zu erreichen, bevor das Finanzamt Strafen festsetzt oder die Angaben schätzt“, so der Behördenleiter.

Im Finanzamt Gotha sind bis zum Fristende am 31.01.23 insgesamt 58.669 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 22.200 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Das Finanzamt Gotha muss in insgesamt 78.719 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termine:       

  • Dienstag, 07.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Rathaus, Rathaussaal, Markt 1, 99880 Waltershausen
  • Mittwoch, 08.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Schloss Ehrenstein, Bürgersaal, Schlossplatz 1, 99885 Ohrdruf
  • Donnerstag, 09.02.2023, 14.00 bis 16.00 Uhr, Stadtbibliothek Heinrich Heine, Hans-Cibulka-Saal, Friedrichstraße 2-4, 99867 Gotha (Zugang über den Eingang Philosophenweg)

 

 

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