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Neue Beamtinnen und Beamte in Thüringen dürfen selbst zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Wahlmöglichkeit gilt ab 1. Januar 2020.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wir haben heute für Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit geschaffen, ab dem 1.Januar 2020 frei zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden“, lobt Finanzministerin Heike Taubert am Rande des Plenums. Grundlage dafür bildet das „Zweite Thüringer Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften“, das vom Thüringer Landtag beschlossen wurde. Mit dem Gesetz wird auch eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung für neu eingestellte sowie auch für bisher bereits gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte des Freistaats geschaffen.

Taubert weiter: „Wir unterstützen damit vor allem junge Familien im öffentlichen Dienst und steigern die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber. Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben.“ Kinder sind in der GKV bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der PKV zusätzliche Kosten anfallen.

Zukünftig beteiligt sich das Land als Arbeitgeber auch für Beamte mit der Hälfte an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das war bisher nicht der Fall. Bisher freiwillig in der GKV versicherte beihilfeberechtigte Personen müssen die Kosten ihrer Krankenversicherung selbst tragen. Mit der pauschalen Beihilfe wird ab 1. Januar 2020 die Hälfte dieser Kosten vom Dienstherrn erstattet.

Thüringen ist damit nach Hamburg das zweite Bundesland, das seinen verbeamteten Bediensteten diese Möglichkeit einräumt. Finanzministerin Taubert: „ich habe schon einige positive Rückmeldungen von Landesbediensteten bekommen und rechne mit einer regen Nachfrage ab dem kommenden Jahr."

Beispiele

Beamter/BesGrBesoldungKosten GKV bisher (14%)Kosten GKV NEU (7%)Kosten PKV**
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 ledig/ohne Kind2421 €338,94 €169,47 €195 €
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 verheiratet*/1 Kind2708 €379,12 €189,56 €366 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 ledig/ohne Kind2850 €399,00 €199,50 €195 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 verheiratet*1 Kind3127 €437,78 €218,89 €366 €

* Ehefrau ohne Einkommen

** Durchschnittswerte bei Check24 für Personen mit 20 Jahre

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Neue Beamtinnen und Beamte in Thüringen dürfen selbst zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Wahlmöglichkeit gilt ab 1. Januar 2020.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wir haben heute für Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit geschaffen, ab dem 1.Januar 2020 frei zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden“, lobt Finanzministerin Heike Taubert am Rande des Plenums. Grundlage dafür bildet das „Zweite Thüringer Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften“, das vom Thüringer Landtag beschlossen wurde. Mit dem Gesetz wird auch eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung für neu eingestellte sowie auch für bisher bereits gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte des Freistaats geschaffen.

Taubert weiter: „Wir unterstützen damit vor allem junge Familien im öffentlichen Dienst und steigern die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber. Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben.“ Kinder sind in der GKV bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der PKV zusätzliche Kosten anfallen.

Zukünftig beteiligt sich das Land als Arbeitgeber auch für Beamte mit der Hälfte an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das war bisher nicht der Fall. Bisher freiwillig in der GKV versicherte beihilfeberechtigte Personen müssen die Kosten ihrer Krankenversicherung selbst tragen. Mit der pauschalen Beihilfe wird ab 1. Januar 2020 die Hälfte dieser Kosten vom Dienstherrn erstattet.

Thüringen ist damit nach Hamburg das zweite Bundesland, das seinen verbeamteten Bediensteten diese Möglichkeit einräumt. Finanzministerin Taubert: „ich habe schon einige positive Rückmeldungen von Landesbediensteten bekommen und rechne mit einer regen Nachfrage ab dem kommenden Jahr."

Beispiele

Beamter/BesGrBesoldungKosten GKV bisher (14%)Kosten GKV NEU (7%)Kosten PKV**
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 ledig/ohne Kind2421 €338,94 €169,47 €195 €
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 verheiratet*/1 Kind2708 €379,12 €189,56 €366 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 ledig/ohne Kind2850 €399,00 €199,50 €195 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 verheiratet*1 Kind3127 €437,78 €218,89 €366 €

* Ehefrau ohne Einkommen

** Durchschnittswerte bei Check24 für Personen mit 20 Jahre

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Neue Beamtinnen und Beamte in Thüringen dürfen selbst zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Wahlmöglichkeit gilt ab 1. Januar 2020.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wir haben heute für Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit geschaffen, ab dem 1.Januar 2020 frei zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden“, lobt Finanzministerin Heike Taubert am Rande des Plenums. Grundlage dafür bildet das „Zweite Thüringer Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften“, das vom Thüringer Landtag beschlossen wurde. Mit dem Gesetz wird auch eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung für neu eingestellte sowie auch für bisher bereits gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte des Freistaats geschaffen.

Taubert weiter: „Wir unterstützen damit vor allem junge Familien im öffentlichen Dienst und steigern die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber. Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben.“ Kinder sind in der GKV bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der PKV zusätzliche Kosten anfallen.

Zukünftig beteiligt sich das Land als Arbeitgeber auch für Beamte mit der Hälfte an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das war bisher nicht der Fall. Bisher freiwillig in der GKV versicherte beihilfeberechtigte Personen müssen die Kosten ihrer Krankenversicherung selbst tragen. Mit der pauschalen Beihilfe wird ab 1. Januar 2020 die Hälfte dieser Kosten vom Dienstherrn erstattet.

Thüringen ist damit nach Hamburg das zweite Bundesland, das seinen verbeamteten Bediensteten diese Möglichkeit einräumt. Finanzministerin Taubert: „ich habe schon einige positive Rückmeldungen von Landesbediensteten bekommen und rechne mit einer regen Nachfrage ab dem kommenden Jahr."

Beispiele

Beamter/BesGrBesoldungKosten GKV bisher (14%)Kosten GKV NEU (7%)Kosten PKV**
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 ledig/ohne Kind2421 €338,94 €169,47 €195 €
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 verheiratet*/1 Kind2708 €379,12 €189,56 €366 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 ledig/ohne Kind2850 €399,00 €199,50 €195 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 verheiratet*1 Kind3127 €437,78 €218,89 €366 €

* Ehefrau ohne Einkommen

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wir haben heute für Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit geschaffen, ab dem 1.Januar 2020 frei zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden“, lobt Finanzministerin Heike Taubert am Rande des Plenums. Grundlage dafür bildet das „Zweite Thüringer Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften“, das vom Thüringer Landtag beschlossen wurde. Mit dem Gesetz wird auch eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung für neu eingestellte sowie auch für bisher bereits gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte des Freistaats geschaffen.

Taubert weiter: „Wir unterstützen damit vor allem junge Familien im öffentlichen Dienst und steigern die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber. Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben.“ Kinder sind in der GKV bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der PKV zusätzliche Kosten anfallen.

Zukünftig beteiligt sich das Land als Arbeitgeber auch für Beamte mit der Hälfte an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das war bisher nicht der Fall. Bisher freiwillig in der GKV versicherte beihilfeberechtigte Personen müssen die Kosten ihrer Krankenversicherung selbst tragen. Mit der pauschalen Beihilfe wird ab 1. Januar 2020 die Hälfte dieser Kosten vom Dienstherrn erstattet.

Thüringen ist damit nach Hamburg das zweite Bundesland, das seinen verbeamteten Bediensteten diese Möglichkeit einräumt. Finanzministerin Taubert: „ich habe schon einige positive Rückmeldungen von Landesbediensteten bekommen und rechne mit einer regen Nachfrage ab dem kommenden Jahr."

Beispiele

Beamter/BesGrBesoldungKosten GKV bisher (14%)Kosten GKV NEU (7%)Kosten PKV**
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 ledig/ohne Kind2421 €338,94 €169,47 €195 €
Regierungssekretär BesGr. A 6/Stufe 1 verheiratet*/1 Kind2708 €379,12 €189,56 €366 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 ledig/ohne Kind2850 €399,00 €199,50 €195 €
Regierungsinspektor BesGr. A 9/Stufe 2 verheiratet*1 Kind3127 €437,78 €218,89 €366 €

* Ehefrau ohne Einkommen

** Durchschnittswerte bei Check24 für Personen mit 20 Jahre

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