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Neue Telefonauskunftsstellen in den zwölf Thüringer Finanzämtern. Servicestellen werden dauerhaft geschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum 7. Juni 2022 werden in den Thüringer Finanzämtern Telefonauskunftsstellen für steuerliche Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie steuerlichen Beraterinnen und Beratern eingerichtet.

Die Telefonauskunftsstellen der Thüringer Finanzämter übernehmen im Wesentlichen die Tätigkeiten der ehemaligen Servicestellen der Finanzämter. Diese bleiben für den Besucherverkehr dauerhaft geschlossen.

„Wir haben in den vergangenen zwei Pandemiejahren sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und damit Zeit ersparen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Den Telefonauskunftsstellen können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vortragen. Dort erhalten sie auch telefonisch Informationen zu ihren persönlichen Steuererklärungen. Neben Auskünften zu konkreten Steuerfällen erteilen die Bediensteten der Telefonauskunftsstellen u. a. auch allgemeine Auskünfte über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren und zu den Steuererklärungsvordrucken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonauskunftsstellen sind unter den Telefonnummern mit der Endung -900 erreichbar. Die Servicezeiten der Telefonauskunftsstellen ersetzen die Öffnungszeiten der einstigen Servicestellen. Sie werden zur Steigerung der Bürgerfreundlichkeit und Transparenz für alle Finanzämter vereinheitlicht und lauten wie folgt:

Montag           08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:    08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:           08:00 Uhr – 12:00 Uhr.

 

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit dem zuständigen Bediensteten zu vereinbaren.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ zu steuerlichen Sachverhalten informieren oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter Thüringer Finanzämter | Thüringer Finanzämter (thueringen.de) herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

Hinweis

Die Telefonnummern der Telefonauskunftsstellen lauten für die einzelnen Finanzämter wie folgt:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Neue Telefonauskunftsstellen in den zwölf Thüringer Finanzämtern. Servicestellen werden dauerhaft geschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum 7. Juni 2022 werden in den Thüringer Finanzämtern Telefonauskunftsstellen für steuerliche Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie steuerlichen Beraterinnen und Beratern eingerichtet.

Die Telefonauskunftsstellen der Thüringer Finanzämter übernehmen im Wesentlichen die Tätigkeiten der ehemaligen Servicestellen der Finanzämter. Diese bleiben für den Besucherverkehr dauerhaft geschlossen.

„Wir haben in den vergangenen zwei Pandemiejahren sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und damit Zeit ersparen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Den Telefonauskunftsstellen können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vortragen. Dort erhalten sie auch telefonisch Informationen zu ihren persönlichen Steuererklärungen. Neben Auskünften zu konkreten Steuerfällen erteilen die Bediensteten der Telefonauskunftsstellen u. a. auch allgemeine Auskünfte über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren und zu den Steuererklärungsvordrucken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonauskunftsstellen sind unter den Telefonnummern mit der Endung -900 erreichbar. Die Servicezeiten der Telefonauskunftsstellen ersetzen die Öffnungszeiten der einstigen Servicestellen. Sie werden zur Steigerung der Bürgerfreundlichkeit und Transparenz für alle Finanzämter vereinheitlicht und lauten wie folgt:

Montag           08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:    08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:           08:00 Uhr – 12:00 Uhr.

 

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit dem zuständigen Bediensteten zu vereinbaren.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ zu steuerlichen Sachverhalten informieren oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter Thüringer Finanzämter | Thüringer Finanzämter (thueringen.de) herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

Hinweis

Die Telefonnummern der Telefonauskunftsstellen lauten für die einzelnen Finanzämter wie folgt:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Neue Telefonauskunftsstellen in den zwölf Thüringer Finanzämtern. Servicestellen werden dauerhaft geschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum 7. Juni 2022 werden in den Thüringer Finanzämtern Telefonauskunftsstellen für steuerliche Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie steuerlichen Beraterinnen und Beratern eingerichtet.

Die Telefonauskunftsstellen der Thüringer Finanzämter übernehmen im Wesentlichen die Tätigkeiten der ehemaligen Servicestellen der Finanzämter. Diese bleiben für den Besucherverkehr dauerhaft geschlossen.

„Wir haben in den vergangenen zwei Pandemiejahren sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und damit Zeit ersparen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Den Telefonauskunftsstellen können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vortragen. Dort erhalten sie auch telefonisch Informationen zu ihren persönlichen Steuererklärungen. Neben Auskünften zu konkreten Steuerfällen erteilen die Bediensteten der Telefonauskunftsstellen u. a. auch allgemeine Auskünfte über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren und zu den Steuererklärungsvordrucken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonauskunftsstellen sind unter den Telefonnummern mit der Endung -900 erreichbar. Die Servicezeiten der Telefonauskunftsstellen ersetzen die Öffnungszeiten der einstigen Servicestellen. Sie werden zur Steigerung der Bürgerfreundlichkeit und Transparenz für alle Finanzämter vereinheitlicht und lauten wie folgt:

Montag           08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:    08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:           08:00 Uhr – 12:00 Uhr.

 

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit dem zuständigen Bediensteten zu vereinbaren.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ zu steuerlichen Sachverhalten informieren oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter Thüringer Finanzämter | Thüringer Finanzämter (thueringen.de) herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

Hinweis

Die Telefonnummern der Telefonauskunftsstellen lauten für die einzelnen Finanzämter wie folgt:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum 7. Juni 2022 werden in den Thüringer Finanzämtern Telefonauskunftsstellen für steuerliche Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie steuerlichen Beraterinnen und Beratern eingerichtet.

Die Telefonauskunftsstellen der Thüringer Finanzämter übernehmen im Wesentlichen die Tätigkeiten der ehemaligen Servicestellen der Finanzämter. Diese bleiben für den Besucherverkehr dauerhaft geschlossen.

„Wir haben in den vergangenen zwei Pandemiejahren sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und damit Zeit ersparen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Den Telefonauskunftsstellen können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vortragen. Dort erhalten sie auch telefonisch Informationen zu ihren persönlichen Steuererklärungen. Neben Auskünften zu konkreten Steuerfällen erteilen die Bediensteten der Telefonauskunftsstellen u. a. auch allgemeine Auskünfte über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren und zu den Steuererklärungsvordrucken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonauskunftsstellen sind unter den Telefonnummern mit der Endung -900 erreichbar. Die Servicezeiten der Telefonauskunftsstellen ersetzen die Öffnungszeiten der einstigen Servicestellen. Sie werden zur Steigerung der Bürgerfreundlichkeit und Transparenz für alle Finanzämter vereinheitlicht und lauten wie folgt:

Montag           08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:    08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:           08:00 Uhr – 12:00 Uhr.

 

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit dem zuständigen Bediensteten zu vereinbaren.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ zu steuerlichen Sachverhalten informieren oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter Thüringer Finanzämter | Thüringer Finanzämter (thueringen.de) herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

Hinweis

Die Telefonnummern der Telefonauskunftsstellen lauten für die einzelnen Finanzämter wie folgt:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

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