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„Nur nachhaltige Finanzpolitik sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit Thüringens.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin informiert zum Haushaltsvollzug 2024 und der Haushaltsaufstellung 2025.

„Wir leben in finanzpolitisch schwierigen Zeiten. Dies macht es notwendig, sowohl im Vollzug des Haushalts 2024 als auch bei der Aufstellung des Haushalts 2025 genau hinzusehen und zu steuern“, so die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Regelmäßig analysiert deshalb das Thüringer Finanzministerium die aktuelle Situation und erstellt Prognosen mit Blick auf ein voraussichtliches Jahresergebnis. Auf der Grundlage der Einschätzung aller Ressorts und eigener Betrachtungen wird somit sichergestellt, dass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.

„Der Vollzug des aktuellen Haushaltsplans ist herausfordernder als in den Vorjahren“, erklärt Heike Taubert. Ursache hierfür sind neben erheblichen, unabweisbaren, zusätzlichen Ausgaben, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- und Landesebene, auch Risiken bei den Steuereinnahmen. Ausgehend von der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist zu erwarten, dass die Steuereinnahmen des laufenden Jahres unter denen im Haushaltsplan erwarteten Steuereinnahmen liegen werden.

Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Die eingetrübte gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland macht sich nunmehr auch in den Steuereinnahmen bundesweit und in Thüringen bemerkbar. Anders als in Vorjahren können nun anstelle von Mehreinnahmen auch geringere Steuereinnahmen als geplant nicht ausgeschlossen werden. Zusammen mit zusätzlichen Ausgaben gerät damit der Haushaltsausgleich in 2024 in Gefahr. Dem gilt es vorsorglich entgegenzutreten.“

Aufgrund dessen und mit Blick auf die erheblichen Herausforderungen bei der Haushaltsaufstellung 2025 wird das Finanzministerium Bewirtschaftungsmaßnahmen ergreifen. Diese umfassen die Bildung einer zusätzlichen Bewirtschaftungsreserve, also Minderungen der geplanten Ausgaben im Vollzug des Jahres 2024. Um zudem die rechtlichen Verpflichtungen für die kommenden Jahre zu begrenzen und damit Handlungsspielräume zu erhalten, sollen im laufenden Jahr keine weitere Ausgabeverpflichtungen zu Lasten kommender Jahre eingegangen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Finanzministeriums.

Die Landesregierung allein hat das verfassungsmäßige Recht und damit auch die verfassungsmäßige Pflicht den Entwurf eines Haushalts für das kommenden Jahr dem Landtag vorzulegen. Dem will die Landesregierung nachkommen und somit sicherstellen, dass der neue Landtag seine Haushaltsberatungen ohne Verzögerung aufnehmen kann.

„Die von den Ressorts für das Jahr 2025 gemeldeten Ausgabewünsche und neu hinzugekommenen landesgesetzlichen Ausgabeverpflichtungen liegen um rund 2,2 Milliarden Euro über den für das kommende Jahr zu erwartenden laufenden Einnahmen“, beschreibt Heike Taubert die Ausgangslage. Taubert weiter: „Anders als von mir gefordert, haben sich die Einzelpläne nicht an den Ist-Ausgaben des Jahres 2023 orientiert, obwohl dies möglich und geboten gewesen wäre. Die finanziellen Spielräume des Landes sind vor allem aufgrund einer ungebremsten Ausgabenentwicklung in den letzten Jahren aber deutlich enger geworden, deshalb müssen wir umdenken und uns wieder auf unsere Kernaufgaben konzentrieren. Nur so gelingt eine zukunftsfähige und nachhaltige Finanzpolitik.“

Der derzeit in der Erstellung befindliche Haushaltsentwurf des Jahres 2025 wird deshalb durch das Finanzministerium auf der Grundlage des Haushaltsplans 2024 erarbeitet, der auch den finanziellen Rahmen vorgibt.

Nach Fertigstellung wird der Entwurf dem Kabinett so rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dass eine Einbringung des Gesetzentwurfs zur ersten regulären Sitzung nach der Konstituierung des neuen Landtags möglich ist.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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„Nur nachhaltige Finanzpolitik sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit Thüringens.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin informiert zum Haushaltsvollzug 2024 und der Haushaltsaufstellung 2025.

„Wir leben in finanzpolitisch schwierigen Zeiten. Dies macht es notwendig, sowohl im Vollzug des Haushalts 2024 als auch bei der Aufstellung des Haushalts 2025 genau hinzusehen und zu steuern“, so die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Regelmäßig analysiert deshalb das Thüringer Finanzministerium die aktuelle Situation und erstellt Prognosen mit Blick auf ein voraussichtliches Jahresergebnis. Auf der Grundlage der Einschätzung aller Ressorts und eigener Betrachtungen wird somit sichergestellt, dass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.

„Der Vollzug des aktuellen Haushaltsplans ist herausfordernder als in den Vorjahren“, erklärt Heike Taubert. Ursache hierfür sind neben erheblichen, unabweisbaren, zusätzlichen Ausgaben, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- und Landesebene, auch Risiken bei den Steuereinnahmen. Ausgehend von der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist zu erwarten, dass die Steuereinnahmen des laufenden Jahres unter denen im Haushaltsplan erwarteten Steuereinnahmen liegen werden.

Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Die eingetrübte gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland macht sich nunmehr auch in den Steuereinnahmen bundesweit und in Thüringen bemerkbar. Anders als in Vorjahren können nun anstelle von Mehreinnahmen auch geringere Steuereinnahmen als geplant nicht ausgeschlossen werden. Zusammen mit zusätzlichen Ausgaben gerät damit der Haushaltsausgleich in 2024 in Gefahr. Dem gilt es vorsorglich entgegenzutreten.“

Aufgrund dessen und mit Blick auf die erheblichen Herausforderungen bei der Haushaltsaufstellung 2025 wird das Finanzministerium Bewirtschaftungsmaßnahmen ergreifen. Diese umfassen die Bildung einer zusätzlichen Bewirtschaftungsreserve, also Minderungen der geplanten Ausgaben im Vollzug des Jahres 2024. Um zudem die rechtlichen Verpflichtungen für die kommenden Jahre zu begrenzen und damit Handlungsspielräume zu erhalten, sollen im laufenden Jahr keine weitere Ausgabeverpflichtungen zu Lasten kommender Jahre eingegangen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Finanzministeriums.

Die Landesregierung allein hat das verfassungsmäßige Recht und damit auch die verfassungsmäßige Pflicht den Entwurf eines Haushalts für das kommenden Jahr dem Landtag vorzulegen. Dem will die Landesregierung nachkommen und somit sicherstellen, dass der neue Landtag seine Haushaltsberatungen ohne Verzögerung aufnehmen kann.

„Die von den Ressorts für das Jahr 2025 gemeldeten Ausgabewünsche und neu hinzugekommenen landesgesetzlichen Ausgabeverpflichtungen liegen um rund 2,2 Milliarden Euro über den für das kommende Jahr zu erwartenden laufenden Einnahmen“, beschreibt Heike Taubert die Ausgangslage. Taubert weiter: „Anders als von mir gefordert, haben sich die Einzelpläne nicht an den Ist-Ausgaben des Jahres 2023 orientiert, obwohl dies möglich und geboten gewesen wäre. Die finanziellen Spielräume des Landes sind vor allem aufgrund einer ungebremsten Ausgabenentwicklung in den letzten Jahren aber deutlich enger geworden, deshalb müssen wir umdenken und uns wieder auf unsere Kernaufgaben konzentrieren. Nur so gelingt eine zukunftsfähige und nachhaltige Finanzpolitik.“

Der derzeit in der Erstellung befindliche Haushaltsentwurf des Jahres 2025 wird deshalb durch das Finanzministerium auf der Grundlage des Haushaltsplans 2024 erarbeitet, der auch den finanziellen Rahmen vorgibt.

Nach Fertigstellung wird der Entwurf dem Kabinett so rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dass eine Einbringung des Gesetzentwurfs zur ersten regulären Sitzung nach der Konstituierung des neuen Landtags möglich ist.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

„Nur nachhaltige Finanzpolitik sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit Thüringens.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin informiert zum Haushaltsvollzug 2024 und der Haushaltsaufstellung 2025.

„Wir leben in finanzpolitisch schwierigen Zeiten. Dies macht es notwendig, sowohl im Vollzug des Haushalts 2024 als auch bei der Aufstellung des Haushalts 2025 genau hinzusehen und zu steuern“, so die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Regelmäßig analysiert deshalb das Thüringer Finanzministerium die aktuelle Situation und erstellt Prognosen mit Blick auf ein voraussichtliches Jahresergebnis. Auf der Grundlage der Einschätzung aller Ressorts und eigener Betrachtungen wird somit sichergestellt, dass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.

„Der Vollzug des aktuellen Haushaltsplans ist herausfordernder als in den Vorjahren“, erklärt Heike Taubert. Ursache hierfür sind neben erheblichen, unabweisbaren, zusätzlichen Ausgaben, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- und Landesebene, auch Risiken bei den Steuereinnahmen. Ausgehend von der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist zu erwarten, dass die Steuereinnahmen des laufenden Jahres unter denen im Haushaltsplan erwarteten Steuereinnahmen liegen werden.

Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Die eingetrübte gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland macht sich nunmehr auch in den Steuereinnahmen bundesweit und in Thüringen bemerkbar. Anders als in Vorjahren können nun anstelle von Mehreinnahmen auch geringere Steuereinnahmen als geplant nicht ausgeschlossen werden. Zusammen mit zusätzlichen Ausgaben gerät damit der Haushaltsausgleich in 2024 in Gefahr. Dem gilt es vorsorglich entgegenzutreten.“

Aufgrund dessen und mit Blick auf die erheblichen Herausforderungen bei der Haushaltsaufstellung 2025 wird das Finanzministerium Bewirtschaftungsmaßnahmen ergreifen. Diese umfassen die Bildung einer zusätzlichen Bewirtschaftungsreserve, also Minderungen der geplanten Ausgaben im Vollzug des Jahres 2024. Um zudem die rechtlichen Verpflichtungen für die kommenden Jahre zu begrenzen und damit Handlungsspielräume zu erhalten, sollen im laufenden Jahr keine weitere Ausgabeverpflichtungen zu Lasten kommender Jahre eingegangen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Finanzministeriums.

Die Landesregierung allein hat das verfassungsmäßige Recht und damit auch die verfassungsmäßige Pflicht den Entwurf eines Haushalts für das kommenden Jahr dem Landtag vorzulegen. Dem will die Landesregierung nachkommen und somit sicherstellen, dass der neue Landtag seine Haushaltsberatungen ohne Verzögerung aufnehmen kann.

„Die von den Ressorts für das Jahr 2025 gemeldeten Ausgabewünsche und neu hinzugekommenen landesgesetzlichen Ausgabeverpflichtungen liegen um rund 2,2 Milliarden Euro über den für das kommende Jahr zu erwartenden laufenden Einnahmen“, beschreibt Heike Taubert die Ausgangslage. Taubert weiter: „Anders als von mir gefordert, haben sich die Einzelpläne nicht an den Ist-Ausgaben des Jahres 2023 orientiert, obwohl dies möglich und geboten gewesen wäre. Die finanziellen Spielräume des Landes sind vor allem aufgrund einer ungebremsten Ausgabenentwicklung in den letzten Jahren aber deutlich enger geworden, deshalb müssen wir umdenken und uns wieder auf unsere Kernaufgaben konzentrieren. Nur so gelingt eine zukunftsfähige und nachhaltige Finanzpolitik.“

Der derzeit in der Erstellung befindliche Haushaltsentwurf des Jahres 2025 wird deshalb durch das Finanzministerium auf der Grundlage des Haushaltsplans 2024 erarbeitet, der auch den finanziellen Rahmen vorgibt.

Nach Fertigstellung wird der Entwurf dem Kabinett so rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dass eine Einbringung des Gesetzentwurfs zur ersten regulären Sitzung nach der Konstituierung des neuen Landtags möglich ist.

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Die Thüringer Finanzministerin informiert zum Haushaltsvollzug 2024 und der Haushaltsaufstellung 2025.

„Wir leben in finanzpolitisch schwierigen Zeiten. Dies macht es notwendig, sowohl im Vollzug des Haushalts 2024 als auch bei der Aufstellung des Haushalts 2025 genau hinzusehen und zu steuern“, so die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Regelmäßig analysiert deshalb das Thüringer Finanzministerium die aktuelle Situation und erstellt Prognosen mit Blick auf ein voraussichtliches Jahresergebnis. Auf der Grundlage der Einschätzung aller Ressorts und eigener Betrachtungen wird somit sichergestellt, dass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.

„Der Vollzug des aktuellen Haushaltsplans ist herausfordernder als in den Vorjahren“, erklärt Heike Taubert. Ursache hierfür sind neben erheblichen, unabweisbaren, zusätzlichen Ausgaben, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- und Landesebene, auch Risiken bei den Steuereinnahmen. Ausgehend von der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist zu erwarten, dass die Steuereinnahmen des laufenden Jahres unter denen im Haushaltsplan erwarteten Steuereinnahmen liegen werden.

Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Die eingetrübte gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland macht sich nunmehr auch in den Steuereinnahmen bundesweit und in Thüringen bemerkbar. Anders als in Vorjahren können nun anstelle von Mehreinnahmen auch geringere Steuereinnahmen als geplant nicht ausgeschlossen werden. Zusammen mit zusätzlichen Ausgaben gerät damit der Haushaltsausgleich in 2024 in Gefahr. Dem gilt es vorsorglich entgegenzutreten.“

Aufgrund dessen und mit Blick auf die erheblichen Herausforderungen bei der Haushaltsaufstellung 2025 wird das Finanzministerium Bewirtschaftungsmaßnahmen ergreifen. Diese umfassen die Bildung einer zusätzlichen Bewirtschaftungsreserve, also Minderungen der geplanten Ausgaben im Vollzug des Jahres 2024. Um zudem die rechtlichen Verpflichtungen für die kommenden Jahre zu begrenzen und damit Handlungsspielräume zu erhalten, sollen im laufenden Jahr keine weitere Ausgabeverpflichtungen zu Lasten kommender Jahre eingegangen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Finanzministeriums.

Die Landesregierung allein hat das verfassungsmäßige Recht und damit auch die verfassungsmäßige Pflicht den Entwurf eines Haushalts für das kommenden Jahr dem Landtag vorzulegen. Dem will die Landesregierung nachkommen und somit sicherstellen, dass der neue Landtag seine Haushaltsberatungen ohne Verzögerung aufnehmen kann.

„Die von den Ressorts für das Jahr 2025 gemeldeten Ausgabewünsche und neu hinzugekommenen landesgesetzlichen Ausgabeverpflichtungen liegen um rund 2,2 Milliarden Euro über den für das kommende Jahr zu erwartenden laufenden Einnahmen“, beschreibt Heike Taubert die Ausgangslage. Taubert weiter: „Anders als von mir gefordert, haben sich die Einzelpläne nicht an den Ist-Ausgaben des Jahres 2023 orientiert, obwohl dies möglich und geboten gewesen wäre. Die finanziellen Spielräume des Landes sind vor allem aufgrund einer ungebremsten Ausgabenentwicklung in den letzten Jahren aber deutlich enger geworden, deshalb müssen wir umdenken und uns wieder auf unsere Kernaufgaben konzentrieren. Nur so gelingt eine zukunftsfähige und nachhaltige Finanzpolitik.“

Der derzeit in der Erstellung befindliche Haushaltsentwurf des Jahres 2025 wird deshalb durch das Finanzministerium auf der Grundlage des Haushaltsplans 2024 erarbeitet, der auch den finanziellen Rahmen vorgibt.

Nach Fertigstellung wird der Entwurf dem Kabinett so rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dass eine Einbringung des Gesetzentwurfs zur ersten regulären Sitzung nach der Konstituierung des neuen Landtags möglich ist.

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