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Pauschale Beihilfe: Bereits 300 Anträge in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Januar 2020 können sich freiwillig gesetzlich versicherte Thüringer Beamtinnen und Beamte für die „Pauschale Beihilfe“ entscheiden. Entscheidung ist nicht widerrufbar.

Seit die Landesregierung im Juli dieses Jahres die “Pauschale Beihilfe“ für Thüringer Beamtinnen und Beamte gesetzlich normiert hat, sammeln sich die Anträge. Aktuell liegen der Beihilfestelle des Freistaats in Stadtroda rund 300 Stück vor.

Ab dem 1. Januar gewährt der Freistaat im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung eine pauschale Beihilfe. „Das bedeutet wir übernehmen als Arbeitgeber 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das war bisher nicht der Fall. Wer als Landesbediensteter freiwillig gesetzlich krankenversichert war, musste die vollen Beiträge selbst tragen. Ebenso verhielt es sich bei der privaten Krankenvollversicherung. Die Versicherungsbeiträge zahlt der Dienstherr rückwirkend zum 1.1.2020 mit den monatlichen Bezügen aus.

Die pauschale Beihilfe ist besonders für junge Familien im öffentlichen Dienst interessant. „Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben“, so die Thüringer Finanzministerin. Kinder sind dort bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Kosten anfallen.

Die Anträge zur pauschalen Beihilfe können von den Landesbediensteten jederzeit gestellt werden. „Eins muss den Antragstellerinnen und Antragstellern jedoch klar sein: Der Antrag ist nicht widerrufbar. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden hat, kann nicht noch einmal wechseln“, so Heike Taubert.

Alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können den Antrag stellen. Antragsberechtigt sind aber auch Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die schon länger im Landesdienst stehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Versicherungsart von Landesbediensteten wird statistisch nicht erfasst, deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, wie viele Anträge noch folgen.

Entsprechende Anträge zur pauschalen Beihilfe sind im Thüringer Formularserver unter dem folgenden Link Antrag pauschale Beihilfe Thüringen eingestellt. Die Anträge können auch über die Seite des Thüringer Landesamtes für Finanzen abgerufen werden (Landesbedienstete – Beihilfe – Formulare). Die Anträge sind an die Beihilfestelle in Stadtroda zu adressieren.

Weitere Hinweise zur pauschalen Beihilfe in Thüringen können unter dem Link Häufig gestellte Fragen zur pauschalen Beihilfe nachgelesen werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Pauschale Beihilfe: Bereits 300 Anträge in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Januar 2020 können sich freiwillig gesetzlich versicherte Thüringer Beamtinnen und Beamte für die „Pauschale Beihilfe“ entscheiden. Entscheidung ist nicht widerrufbar.

Seit die Landesregierung im Juli dieses Jahres die “Pauschale Beihilfe“ für Thüringer Beamtinnen und Beamte gesetzlich normiert hat, sammeln sich die Anträge. Aktuell liegen der Beihilfestelle des Freistaats in Stadtroda rund 300 Stück vor.

Ab dem 1. Januar gewährt der Freistaat im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung eine pauschale Beihilfe. „Das bedeutet wir übernehmen als Arbeitgeber 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das war bisher nicht der Fall. Wer als Landesbediensteter freiwillig gesetzlich krankenversichert war, musste die vollen Beiträge selbst tragen. Ebenso verhielt es sich bei der privaten Krankenvollversicherung. Die Versicherungsbeiträge zahlt der Dienstherr rückwirkend zum 1.1.2020 mit den monatlichen Bezügen aus.

Die pauschale Beihilfe ist besonders für junge Familien im öffentlichen Dienst interessant. „Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben“, so die Thüringer Finanzministerin. Kinder sind dort bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Kosten anfallen.

Die Anträge zur pauschalen Beihilfe können von den Landesbediensteten jederzeit gestellt werden. „Eins muss den Antragstellerinnen und Antragstellern jedoch klar sein: Der Antrag ist nicht widerrufbar. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden hat, kann nicht noch einmal wechseln“, so Heike Taubert.

Alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können den Antrag stellen. Antragsberechtigt sind aber auch Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die schon länger im Landesdienst stehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Versicherungsart von Landesbediensteten wird statistisch nicht erfasst, deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, wie viele Anträge noch folgen.

Entsprechende Anträge zur pauschalen Beihilfe sind im Thüringer Formularserver unter dem folgenden Link Antrag pauschale Beihilfe Thüringen eingestellt. Die Anträge können auch über die Seite des Thüringer Landesamtes für Finanzen abgerufen werden (Landesbedienstete – Beihilfe – Formulare). Die Anträge sind an die Beihilfestelle in Stadtroda zu adressieren.

Weitere Hinweise zur pauschalen Beihilfe in Thüringen können unter dem Link Häufig gestellte Fragen zur pauschalen Beihilfe nachgelesen werden.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Akkordeon und Linkliste

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Pauschale Beihilfe: Bereits 300 Anträge in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Januar 2020 können sich freiwillig gesetzlich versicherte Thüringer Beamtinnen und Beamte für die „Pauschale Beihilfe“ entscheiden. Entscheidung ist nicht widerrufbar.

Seit die Landesregierung im Juli dieses Jahres die “Pauschale Beihilfe“ für Thüringer Beamtinnen und Beamte gesetzlich normiert hat, sammeln sich die Anträge. Aktuell liegen der Beihilfestelle des Freistaats in Stadtroda rund 300 Stück vor.

Ab dem 1. Januar gewährt der Freistaat im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung eine pauschale Beihilfe. „Das bedeutet wir übernehmen als Arbeitgeber 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das war bisher nicht der Fall. Wer als Landesbediensteter freiwillig gesetzlich krankenversichert war, musste die vollen Beiträge selbst tragen. Ebenso verhielt es sich bei der privaten Krankenvollversicherung. Die Versicherungsbeiträge zahlt der Dienstherr rückwirkend zum 1.1.2020 mit den monatlichen Bezügen aus.

Die pauschale Beihilfe ist besonders für junge Familien im öffentlichen Dienst interessant. „Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben“, so die Thüringer Finanzministerin. Kinder sind dort bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Kosten anfallen.

Die Anträge zur pauschalen Beihilfe können von den Landesbediensteten jederzeit gestellt werden. „Eins muss den Antragstellerinnen und Antragstellern jedoch klar sein: Der Antrag ist nicht widerrufbar. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden hat, kann nicht noch einmal wechseln“, so Heike Taubert.

Alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können den Antrag stellen. Antragsberechtigt sind aber auch Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die schon länger im Landesdienst stehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Versicherungsart von Landesbediensteten wird statistisch nicht erfasst, deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, wie viele Anträge noch folgen.

Entsprechende Anträge zur pauschalen Beihilfe sind im Thüringer Formularserver unter dem folgenden Link Antrag pauschale Beihilfe Thüringen eingestellt. Die Anträge können auch über die Seite des Thüringer Landesamtes für Finanzen abgerufen werden (Landesbedienstete – Beihilfe – Formulare). Die Anträge sind an die Beihilfestelle in Stadtroda zu adressieren.

Weitere Hinweise zur pauschalen Beihilfe in Thüringen können unter dem Link Häufig gestellte Fragen zur pauschalen Beihilfe nachgelesen werden.

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Pauschale Beihilfe: Bereits 300 Anträge in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Januar 2020 können sich freiwillig gesetzlich versicherte Thüringer Beamtinnen und Beamte für die „Pauschale Beihilfe“ entscheiden. Entscheidung ist nicht widerrufbar.

Seit die Landesregierung im Juli dieses Jahres die “Pauschale Beihilfe“ für Thüringer Beamtinnen und Beamte gesetzlich normiert hat, sammeln sich die Anträge. Aktuell liegen der Beihilfestelle des Freistaats in Stadtroda rund 300 Stück vor.

Ab dem 1. Januar gewährt der Freistaat im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung eine pauschale Beihilfe. „Das bedeutet wir übernehmen als Arbeitgeber 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das war bisher nicht der Fall. Wer als Landesbediensteter freiwillig gesetzlich krankenversichert war, musste die vollen Beiträge selbst tragen. Ebenso verhielt es sich bei der privaten Krankenvollversicherung. Die Versicherungsbeiträge zahlt der Dienstherr rückwirkend zum 1.1.2020 mit den monatlichen Bezügen aus.

Die pauschale Beihilfe ist besonders für junge Familien im öffentlichen Dienst interessant. „Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben“, so die Thüringer Finanzministerin. Kinder sind dort bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Kosten anfallen.

Die Anträge zur pauschalen Beihilfe können von den Landesbediensteten jederzeit gestellt werden. „Eins muss den Antragstellerinnen und Antragstellern jedoch klar sein: Der Antrag ist nicht widerrufbar. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden hat, kann nicht noch einmal wechseln“, so Heike Taubert.

Alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können den Antrag stellen. Antragsberechtigt sind aber auch Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die schon länger im Landesdienst stehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Versicherungsart von Landesbediensteten wird statistisch nicht erfasst, deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, wie viele Anträge noch folgen.

Entsprechende Anträge zur pauschalen Beihilfe sind im Thüringer Formularserver unter dem folgenden Link Antrag pauschale Beihilfe Thüringen eingestellt. Die Anträge können auch über die Seite des Thüringer Landesamtes für Finanzen abgerufen werden (Landesbedienstete – Beihilfe – Formulare). Die Anträge sind an die Beihilfestelle in Stadtroda zu adressieren.

Weitere Hinweise zur pauschalen Beihilfe in Thüringen können unter dem Link Häufig gestellte Fragen zur pauschalen Beihilfe nachgelesen werden.

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