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Rund 765.000 Einkommensteuererklärungen haben die Thüringer Finanzämter in 2023 bearbeitet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dabei waren sie die schnellsten im Bundesvergleich. Knapp 178.600 Fälle wurden vollautomatisch veranlagt.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben im vergangenen Jahr insgesamt 764.927 Einkommensteuerfälle veranlagt. 533.247 Fälle davon waren reine Arbeitnehmerfälle und 231.680 Einkommensteuerbescheide wurden für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte erstellt. Für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung haben die Finanzämter im Jahr 2023 durchschnittlich 48,5 Tage gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage.

„Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir mit acht Tagen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 178.556 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 19.000 Fälle mehr, als noch in 2022. Dabei lag der weit überwiegende Anteil im Arbeitnehmerbereich. Dort wurden knapp 160.000 Fälle automatisch veranlagt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voranschreitende Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert sind die Verbesserungen in den Bearbeitungszeiten aber nicht allein auf die fortschreitende Digitalisierung der Finanzverwaltung zurückzuführen. „Die Digitalisierungsfortschritte und die elektronischen Programme zur Bearbeitung der Steuererklärung sind bundesweit dieselben. In Thüringen zahlt sich die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern aus. Trotz sich stetig ändernder Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die mehrfachen Änderungen der Abgabefristen, die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch der Energiekrise, zeigen die Bediensteten eine hohe Motivation, um die Herausforderungen zu meistern“, lobt die Finanzministerin.

Ziel bleibt es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung stetig im Blick zu behalten und soweit möglich weiter zu verbessern.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Rund 765.000 Einkommensteuererklärungen haben die Thüringer Finanzämter in 2023 bearbeitet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dabei waren sie die schnellsten im Bundesvergleich. Knapp 178.600 Fälle wurden vollautomatisch veranlagt.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben im vergangenen Jahr insgesamt 764.927 Einkommensteuerfälle veranlagt. 533.247 Fälle davon waren reine Arbeitnehmerfälle und 231.680 Einkommensteuerbescheide wurden für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte erstellt. Für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung haben die Finanzämter im Jahr 2023 durchschnittlich 48,5 Tage gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage.

„Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir mit acht Tagen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 178.556 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 19.000 Fälle mehr, als noch in 2022. Dabei lag der weit überwiegende Anteil im Arbeitnehmerbereich. Dort wurden knapp 160.000 Fälle automatisch veranlagt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voranschreitende Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert sind die Verbesserungen in den Bearbeitungszeiten aber nicht allein auf die fortschreitende Digitalisierung der Finanzverwaltung zurückzuführen. „Die Digitalisierungsfortschritte und die elektronischen Programme zur Bearbeitung der Steuererklärung sind bundesweit dieselben. In Thüringen zahlt sich die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern aus. Trotz sich stetig ändernder Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die mehrfachen Änderungen der Abgabefristen, die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch der Energiekrise, zeigen die Bediensteten eine hohe Motivation, um die Herausforderungen zu meistern“, lobt die Finanzministerin.

Ziel bleibt es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung stetig im Blick zu behalten und soweit möglich weiter zu verbessern.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Rund 765.000 Einkommensteuererklärungen haben die Thüringer Finanzämter in 2023 bearbeitet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dabei waren sie die schnellsten im Bundesvergleich. Knapp 178.600 Fälle wurden vollautomatisch veranlagt.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben im vergangenen Jahr insgesamt 764.927 Einkommensteuerfälle veranlagt. 533.247 Fälle davon waren reine Arbeitnehmerfälle und 231.680 Einkommensteuerbescheide wurden für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte erstellt. Für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung haben die Finanzämter im Jahr 2023 durchschnittlich 48,5 Tage gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage.

„Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir mit acht Tagen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 178.556 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 19.000 Fälle mehr, als noch in 2022. Dabei lag der weit überwiegende Anteil im Arbeitnehmerbereich. Dort wurden knapp 160.000 Fälle automatisch veranlagt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voranschreitende Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert sind die Verbesserungen in den Bearbeitungszeiten aber nicht allein auf die fortschreitende Digitalisierung der Finanzverwaltung zurückzuführen. „Die Digitalisierungsfortschritte und die elektronischen Programme zur Bearbeitung der Steuererklärung sind bundesweit dieselben. In Thüringen zahlt sich die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern aus. Trotz sich stetig ändernder Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die mehrfachen Änderungen der Abgabefristen, die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch der Energiekrise, zeigen die Bediensteten eine hohe Motivation, um die Herausforderungen zu meistern“, lobt die Finanzministerin.

Ziel bleibt es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung stetig im Blick zu behalten und soweit möglich weiter zu verbessern.

 

Test

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Rund 765.000 Einkommensteuererklärungen haben die Thüringer Finanzämter in 2023 bearbeitet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dabei waren sie die schnellsten im Bundesvergleich. Knapp 178.600 Fälle wurden vollautomatisch veranlagt.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben im vergangenen Jahr insgesamt 764.927 Einkommensteuerfälle veranlagt. 533.247 Fälle davon waren reine Arbeitnehmerfälle und 231.680 Einkommensteuerbescheide wurden für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte erstellt. Für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung haben die Finanzämter im Jahr 2023 durchschnittlich 48,5 Tage gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage.

„Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir mit acht Tagen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 178.556 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 19.000 Fälle mehr, als noch in 2022. Dabei lag der weit überwiegende Anteil im Arbeitnehmerbereich. Dort wurden knapp 160.000 Fälle automatisch veranlagt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voranschreitende Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert sind die Verbesserungen in den Bearbeitungszeiten aber nicht allein auf die fortschreitende Digitalisierung der Finanzverwaltung zurückzuführen. „Die Digitalisierungsfortschritte und die elektronischen Programme zur Bearbeitung der Steuererklärung sind bundesweit dieselben. In Thüringen zahlt sich die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern aus. Trotz sich stetig ändernder Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die mehrfachen Änderungen der Abgabefristen, die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch der Energiekrise, zeigen die Bediensteten eine hohe Motivation, um die Herausforderungen zu meistern“, lobt die Finanzministerin.

Ziel bleibt es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung stetig im Blick zu behalten und soweit möglich weiter zu verbessern.

 

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