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Schneller und effizienter zur digitalen Verwaltung - Mitteldeutsche CIOs plädieren für zentrale Entwicklung und Betrieb bundesweit einheitlicher Verwaltungsdienstleistungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Verantwortlichen für die IT-Strategie auf Landesebene von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine zentrale Entwicklung und den Betrieb von bundesweit einheitlichen Verwaltungsleistungen angemahnt.

Anlässlich des IT- und Organisationsforum (ITOF) des Freistaates Sachsen erklärten die Chief Information Officers (CIO), aktuell werde immer noch zu viel Zeit und Geld in Insellösungen für bundesweit einheitlich geltende Verwaltungsleistungen gesteckt. Der Fokus solle daher in Zukunft auf einer zentralen Entwicklung und einem zentralen Betrieb liegen, insbesondere für besonders nachgefragte Leistungen wie Elterngeld, Meldewesen oder Kfz-Zulassung, forderten sie. In einigen Bereichen, etwa der Steuer mit den einheitlichen Steuerverfahren im KONSENS-Verbund oder mit der Bereitstellung des digitalen Bafög-Verfahrens für alle Auszubildenden und Studierenden, gäbe es bereits funktionierende Vorbilder.

Diese Forderung wurde auf einer Podiumsdiskussion auf dem ITOF in Dresden, vom CIO des Freistaates Sachsen, Prof. Thomas Popp, seinem Amtskollegen Bernd Schlömer aus Sachsen-Anhalt und dem Abteilungsleiter Andreas Hoffmeier aus Thüringen, der den thüringischen CIO vertrat, bekräftigt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert: „Wir müssen raus aus der Komplexitätsfalle. Das spart am Ende nicht nur eine Menge Arbeit in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, es spart am Ende auch Geld. Wir brauchen Standardisierung und Konsolidierung in den Abläufen und Schnittstellen und eine Vereinheitlichung zentral und gemeinsam genutzter Fachverfahren. Nur so können wir der deutschen Verwaltung den notwendigen Digitalisierungsschub verpassen.“

Der Staatssekretär und CIO des Landes Sachsen-Anhalt Bernd Schlömer stellte dazu fest: „Der digitale Flickenteppich in Deutschland ist nicht mehr zeitgemäß. Er sorgt für Frust bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Um endlich zu einer modernen und digitalen Verwaltung in Deutschland zu kommen, braucht es den gemeinsamen Willen von Bund, Ländern und Kommunen zu mehr IT-Standards und zentralen Verfahren. Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen dazu einen kraftvollen Impuls geben.Mit gleichem Engagement müssen wir über eine mutige Entbürokratisierung der Verwaltungsabläufe nachdenken und diese konsequent umsetzen.“

Der sächsische Staatssekretär und CIO Thomas Popp bekräftigte: „Die digitale Ausstattung in der deutschen Verwaltung gleicht einem Mosaik. Verschiedene IT-Systeme und Anwendungen, mit denen bundeseinheitliche Gesetze umgesetzt werden, existieren nebeneinander her und sind selten kompatibel. Abläufe sind nur teilweise digitalisiert. Der Bund muss Gesetze erlassen, die IT-kompatibel sind und gleichzeitig ein IT-Verfahren verbindlich vorgeben. Das wäre ein Booster für die Digitalisierung der Verwaltung.“

 

Hintergrund

Das IT- und Organisationsforum (ITOF) ist die wichtigste verwaltungsinterne Veranstaltung des Freistaates Sachsen zur Verwaltungsdigitalisierung. An dem diesjährigen 11. ITOF unter dem Motto „Gemeinsam Digitalisierung gestalten“ nahmen rund 500 Expertinnen und Experten der sächsischen Staats- und Kommunalverwaltung teil. Auf der zweitägigen Veranstaltung wurden in über 80 Workshops und Fachvorträgen unter anderem Themen wie die elektronische Bußgeldakte, die Anwendung der Künstlichen Intelligenz in der Verwaltungspraxis, die Cybersicherheit und europarechtliche Anforderungen bei der Verwaltungsdigitalisierung diskutiert. Die Veranstaltung findet alle zwei Jahre statt und wird gemeinsam von der Sächsischen Staatskanzlei, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und dem landeseigenen IT-Dienstleister Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) organisiert.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Schneller und effizienter zur digitalen Verwaltung - Mitteldeutsche CIOs plädieren für zentrale Entwicklung und Betrieb bundesweit einheitlicher Verwaltungsdienstleistungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Verantwortlichen für die IT-Strategie auf Landesebene von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine zentrale Entwicklung und den Betrieb von bundesweit einheitlichen Verwaltungsleistungen angemahnt.

Anlässlich des IT- und Organisationsforum (ITOF) des Freistaates Sachsen erklärten die Chief Information Officers (CIO), aktuell werde immer noch zu viel Zeit und Geld in Insellösungen für bundesweit einheitlich geltende Verwaltungsleistungen gesteckt. Der Fokus solle daher in Zukunft auf einer zentralen Entwicklung und einem zentralen Betrieb liegen, insbesondere für besonders nachgefragte Leistungen wie Elterngeld, Meldewesen oder Kfz-Zulassung, forderten sie. In einigen Bereichen, etwa der Steuer mit den einheitlichen Steuerverfahren im KONSENS-Verbund oder mit der Bereitstellung des digitalen Bafög-Verfahrens für alle Auszubildenden und Studierenden, gäbe es bereits funktionierende Vorbilder.

Diese Forderung wurde auf einer Podiumsdiskussion auf dem ITOF in Dresden, vom CIO des Freistaates Sachsen, Prof. Thomas Popp, seinem Amtskollegen Bernd Schlömer aus Sachsen-Anhalt und dem Abteilungsleiter Andreas Hoffmeier aus Thüringen, der den thüringischen CIO vertrat, bekräftigt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert: „Wir müssen raus aus der Komplexitätsfalle. Das spart am Ende nicht nur eine Menge Arbeit in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, es spart am Ende auch Geld. Wir brauchen Standardisierung und Konsolidierung in den Abläufen und Schnittstellen und eine Vereinheitlichung zentral und gemeinsam genutzter Fachverfahren. Nur so können wir der deutschen Verwaltung den notwendigen Digitalisierungsschub verpassen.“

Der Staatssekretär und CIO des Landes Sachsen-Anhalt Bernd Schlömer stellte dazu fest: „Der digitale Flickenteppich in Deutschland ist nicht mehr zeitgemäß. Er sorgt für Frust bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Um endlich zu einer modernen und digitalen Verwaltung in Deutschland zu kommen, braucht es den gemeinsamen Willen von Bund, Ländern und Kommunen zu mehr IT-Standards und zentralen Verfahren. Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen dazu einen kraftvollen Impuls geben.Mit gleichem Engagement müssen wir über eine mutige Entbürokratisierung der Verwaltungsabläufe nachdenken und diese konsequent umsetzen.“

Der sächsische Staatssekretär und CIO Thomas Popp bekräftigte: „Die digitale Ausstattung in der deutschen Verwaltung gleicht einem Mosaik. Verschiedene IT-Systeme und Anwendungen, mit denen bundeseinheitliche Gesetze umgesetzt werden, existieren nebeneinander her und sind selten kompatibel. Abläufe sind nur teilweise digitalisiert. Der Bund muss Gesetze erlassen, die IT-kompatibel sind und gleichzeitig ein IT-Verfahren verbindlich vorgeben. Das wäre ein Booster für die Digitalisierung der Verwaltung.“

 

Hintergrund

Das IT- und Organisationsforum (ITOF) ist die wichtigste verwaltungsinterne Veranstaltung des Freistaates Sachsen zur Verwaltungsdigitalisierung. An dem diesjährigen 11. ITOF unter dem Motto „Gemeinsam Digitalisierung gestalten“ nahmen rund 500 Expertinnen und Experten der sächsischen Staats- und Kommunalverwaltung teil. Auf der zweitägigen Veranstaltung wurden in über 80 Workshops und Fachvorträgen unter anderem Themen wie die elektronische Bußgeldakte, die Anwendung der Künstlichen Intelligenz in der Verwaltungspraxis, die Cybersicherheit und europarechtliche Anforderungen bei der Verwaltungsdigitalisierung diskutiert. Die Veranstaltung findet alle zwei Jahre statt und wird gemeinsam von der Sächsischen Staatskanzlei, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und dem landeseigenen IT-Dienstleister Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) organisiert.

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Schneller und effizienter zur digitalen Verwaltung - Mitteldeutsche CIOs plädieren für zentrale Entwicklung und Betrieb bundesweit einheitlicher Verwaltungsdienstleistungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Verantwortlichen für die IT-Strategie auf Landesebene von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine zentrale Entwicklung und den Betrieb von bundesweit einheitlichen Verwaltungsleistungen angemahnt.

Anlässlich des IT- und Organisationsforum (ITOF) des Freistaates Sachsen erklärten die Chief Information Officers (CIO), aktuell werde immer noch zu viel Zeit und Geld in Insellösungen für bundesweit einheitlich geltende Verwaltungsleistungen gesteckt. Der Fokus solle daher in Zukunft auf einer zentralen Entwicklung und einem zentralen Betrieb liegen, insbesondere für besonders nachgefragte Leistungen wie Elterngeld, Meldewesen oder Kfz-Zulassung, forderten sie. In einigen Bereichen, etwa der Steuer mit den einheitlichen Steuerverfahren im KONSENS-Verbund oder mit der Bereitstellung des digitalen Bafög-Verfahrens für alle Auszubildenden und Studierenden, gäbe es bereits funktionierende Vorbilder.

Diese Forderung wurde auf einer Podiumsdiskussion auf dem ITOF in Dresden, vom CIO des Freistaates Sachsen, Prof. Thomas Popp, seinem Amtskollegen Bernd Schlömer aus Sachsen-Anhalt und dem Abteilungsleiter Andreas Hoffmeier aus Thüringen, der den thüringischen CIO vertrat, bekräftigt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert: „Wir müssen raus aus der Komplexitätsfalle. Das spart am Ende nicht nur eine Menge Arbeit in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, es spart am Ende auch Geld. Wir brauchen Standardisierung und Konsolidierung in den Abläufen und Schnittstellen und eine Vereinheitlichung zentral und gemeinsam genutzter Fachverfahren. Nur so können wir der deutschen Verwaltung den notwendigen Digitalisierungsschub verpassen.“

Der Staatssekretär und CIO des Landes Sachsen-Anhalt Bernd Schlömer stellte dazu fest: „Der digitale Flickenteppich in Deutschland ist nicht mehr zeitgemäß. Er sorgt für Frust bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Um endlich zu einer modernen und digitalen Verwaltung in Deutschland zu kommen, braucht es den gemeinsamen Willen von Bund, Ländern und Kommunen zu mehr IT-Standards und zentralen Verfahren. Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen dazu einen kraftvollen Impuls geben.Mit gleichem Engagement müssen wir über eine mutige Entbürokratisierung der Verwaltungsabläufe nachdenken und diese konsequent umsetzen.“

Der sächsische Staatssekretär und CIO Thomas Popp bekräftigte: „Die digitale Ausstattung in der deutschen Verwaltung gleicht einem Mosaik. Verschiedene IT-Systeme und Anwendungen, mit denen bundeseinheitliche Gesetze umgesetzt werden, existieren nebeneinander her und sind selten kompatibel. Abläufe sind nur teilweise digitalisiert. Der Bund muss Gesetze erlassen, die IT-kompatibel sind und gleichzeitig ein IT-Verfahren verbindlich vorgeben. Das wäre ein Booster für die Digitalisierung der Verwaltung.“

 

Hintergrund

Das IT- und Organisationsforum (ITOF) ist die wichtigste verwaltungsinterne Veranstaltung des Freistaates Sachsen zur Verwaltungsdigitalisierung. An dem diesjährigen 11. ITOF unter dem Motto „Gemeinsam Digitalisierung gestalten“ nahmen rund 500 Expertinnen und Experten der sächsischen Staats- und Kommunalverwaltung teil. Auf der zweitägigen Veranstaltung wurden in über 80 Workshops und Fachvorträgen unter anderem Themen wie die elektronische Bußgeldakte, die Anwendung der Künstlichen Intelligenz in der Verwaltungspraxis, die Cybersicherheit und europarechtliche Anforderungen bei der Verwaltungsdigitalisierung diskutiert. Die Veranstaltung findet alle zwei Jahre statt und wird gemeinsam von der Sächsischen Staatskanzlei, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und dem landeseigenen IT-Dienstleister Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) organisiert.

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Die Verantwortlichen für die IT-Strategie auf Landesebene von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine zentrale Entwicklung und den Betrieb von bundesweit einheitlichen Verwaltungsleistungen angemahnt.

Anlässlich des IT- und Organisationsforum (ITOF) des Freistaates Sachsen erklärten die Chief Information Officers (CIO), aktuell werde immer noch zu viel Zeit und Geld in Insellösungen für bundesweit einheitlich geltende Verwaltungsleistungen gesteckt. Der Fokus solle daher in Zukunft auf einer zentralen Entwicklung und einem zentralen Betrieb liegen, insbesondere für besonders nachgefragte Leistungen wie Elterngeld, Meldewesen oder Kfz-Zulassung, forderten sie. In einigen Bereichen, etwa der Steuer mit den einheitlichen Steuerverfahren im KONSENS-Verbund oder mit der Bereitstellung des digitalen Bafög-Verfahrens für alle Auszubildenden und Studierenden, gäbe es bereits funktionierende Vorbilder.

Diese Forderung wurde auf einer Podiumsdiskussion auf dem ITOF in Dresden, vom CIO des Freistaates Sachsen, Prof. Thomas Popp, seinem Amtskollegen Bernd Schlömer aus Sachsen-Anhalt und dem Abteilungsleiter Andreas Hoffmeier aus Thüringen, der den thüringischen CIO vertrat, bekräftigt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert: „Wir müssen raus aus der Komplexitätsfalle. Das spart am Ende nicht nur eine Menge Arbeit in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, es spart am Ende auch Geld. Wir brauchen Standardisierung und Konsolidierung in den Abläufen und Schnittstellen und eine Vereinheitlichung zentral und gemeinsam genutzter Fachverfahren. Nur so können wir der deutschen Verwaltung den notwendigen Digitalisierungsschub verpassen.“

Der Staatssekretär und CIO des Landes Sachsen-Anhalt Bernd Schlömer stellte dazu fest: „Der digitale Flickenteppich in Deutschland ist nicht mehr zeitgemäß. Er sorgt für Frust bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Um endlich zu einer modernen und digitalen Verwaltung in Deutschland zu kommen, braucht es den gemeinsamen Willen von Bund, Ländern und Kommunen zu mehr IT-Standards und zentralen Verfahren. Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen dazu einen kraftvollen Impuls geben.Mit gleichem Engagement müssen wir über eine mutige Entbürokratisierung der Verwaltungsabläufe nachdenken und diese konsequent umsetzen.“

Der sächsische Staatssekretär und CIO Thomas Popp bekräftigte: „Die digitale Ausstattung in der deutschen Verwaltung gleicht einem Mosaik. Verschiedene IT-Systeme und Anwendungen, mit denen bundeseinheitliche Gesetze umgesetzt werden, existieren nebeneinander her und sind selten kompatibel. Abläufe sind nur teilweise digitalisiert. Der Bund muss Gesetze erlassen, die IT-kompatibel sind und gleichzeitig ein IT-Verfahren verbindlich vorgeben. Das wäre ein Booster für die Digitalisierung der Verwaltung.“

 

Hintergrund

Das IT- und Organisationsforum (ITOF) ist die wichtigste verwaltungsinterne Veranstaltung des Freistaates Sachsen zur Verwaltungsdigitalisierung. An dem diesjährigen 11. ITOF unter dem Motto „Gemeinsam Digitalisierung gestalten“ nahmen rund 500 Expertinnen und Experten der sächsischen Staats- und Kommunalverwaltung teil. Auf der zweitägigen Veranstaltung wurden in über 80 Workshops und Fachvorträgen unter anderem Themen wie die elektronische Bußgeldakte, die Anwendung der Künstlichen Intelligenz in der Verwaltungspraxis, die Cybersicherheit und europarechtliche Anforderungen bei der Verwaltungsdigitalisierung diskutiert. Die Veranstaltung findet alle zwei Jahre statt und wird gemeinsam von der Sächsischen Staatskanzlei, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und dem landeseigenen IT-Dienstleister Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) organisiert.

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