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Schnellere Verwaltungsdigitalisierung - Freistaat intensiviert die Zusammenarbeit mit Nachbarländern. Bayern, Niedersachsen und Thüringen unterzeichnen dazu gemeinsamen „Letter of Intent“.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute und morgen nimmt der CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, am 11. Fachkongress des IT-Planungsrates in Halle an der Saale teil.

Unter dem Motto „Verwaltung digital – Mensch macht's!“ diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung mit Impulsgebern in der Georg-Friedrich-Händel-Halle die wichtigsten Fragen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und suchen gemeinsam nach innovativen Lösungen.

Den Fachkongress nehmen die drei Länder Bayern, Niedersachsen und Thüringen zum Anlass, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen.  Sie wollen auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten „Letter of Intents (LoI)“ die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für ihre Landes- und vor allem Kommunalverwaltungen forcieren. „Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes setzen wir in Thüringen einen strategischen Schwerpunkt bei der Zusammenarbeit in Entwicklergemeinschaften mit anderen Ländern. Von der Zusammenarbeit profitieren alle Partnerländer und insbesondere die Kommunalverwaltungen gleichermaßen. Wir können knappe Ressourcen gezielter einsetzen und bereits in den Partnerländern vorhandene Lösungen schneller in die umsetzenden Kommunen bringen“, so Dr. Hartmut Schubert.  Im Ergebnis sollen die Online-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend und über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht werden können. Die drei Partnerländer stellen den Anfang einer solchen Zusammenarbeit dar. Weitere Partnerländer können sich der kooperativen Zusammenarbeit anschließen.

Im Mittelpunkt des Kongresses stehen die Aufgaben von CyberSecurity, das Vorankommen des Breitbandausbaus, die Informationshotline 115 und Cloud-Lösungen für die öffentliche Verwaltung.

Dr. Hartmut Schubert sieht in dem zweitägigen Arbeitstreffen einen wichtigen Beitrag für das abgestimmte Vorgehen bei der weiteren Digitalisierung der Verwaltung:

„Während der Corona-Pandemie konnte der Fachkongress leider nur als Online-Veranstaltung stattfinden. Daher freue ich mich besonders, dass wir uns dieses Jahr wieder in Präsenz den wichtigen Themen rund um die Verwaltungsdigitalisierung widmen können. Der Fachkongress ist ein guter Ort über die bisherigen guten und schlechten Erfahrungen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung zu sprechen. Größte Herausforderung für die OZG-Umsetzung und Registermodernisierung ist die enorme Komplexität im föderalen System. Wir können dies nur dadurch lösen, indem wir mehr Verbindlichkeit und Klarheit bei zu verwendenden Standards und Schnittstellen schaffen. Dieser Aufgabe sollten wir uns als IT-Planungsrat in den kommenden Jahren verstärkt widmen.“

 

Hintergrund:

Der 11. Fachkongress des IT-Planungsrates ist angegliedert an die 40. Sitzung des IT-Planungsrates, bei dem die verantwortlichen Vertreter der Länder und des Bundes die Entscheidungen für ein abgestimmtes Vorgehen im Bereich der IT-Infrastruktur und IT-Standards treffen. Davon profitieren nicht nur Verwaltungen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Schnellere Verwaltungsdigitalisierung - Freistaat intensiviert die Zusammenarbeit mit Nachbarländern. Bayern, Niedersachsen und Thüringen unterzeichnen dazu gemeinsamen „Letter of Intent“.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute und morgen nimmt der CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, am 11. Fachkongress des IT-Planungsrates in Halle an der Saale teil.

Unter dem Motto „Verwaltung digital – Mensch macht's!“ diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung mit Impulsgebern in der Georg-Friedrich-Händel-Halle die wichtigsten Fragen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und suchen gemeinsam nach innovativen Lösungen.

Den Fachkongress nehmen die drei Länder Bayern, Niedersachsen und Thüringen zum Anlass, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen.  Sie wollen auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten „Letter of Intents (LoI)“ die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für ihre Landes- und vor allem Kommunalverwaltungen forcieren. „Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes setzen wir in Thüringen einen strategischen Schwerpunkt bei der Zusammenarbeit in Entwicklergemeinschaften mit anderen Ländern. Von der Zusammenarbeit profitieren alle Partnerländer und insbesondere die Kommunalverwaltungen gleichermaßen. Wir können knappe Ressourcen gezielter einsetzen und bereits in den Partnerländern vorhandene Lösungen schneller in die umsetzenden Kommunen bringen“, so Dr. Hartmut Schubert.  Im Ergebnis sollen die Online-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend und über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht werden können. Die drei Partnerländer stellen den Anfang einer solchen Zusammenarbeit dar. Weitere Partnerländer können sich der kooperativen Zusammenarbeit anschließen.

Im Mittelpunkt des Kongresses stehen die Aufgaben von CyberSecurity, das Vorankommen des Breitbandausbaus, die Informationshotline 115 und Cloud-Lösungen für die öffentliche Verwaltung.

Dr. Hartmut Schubert sieht in dem zweitägigen Arbeitstreffen einen wichtigen Beitrag für das abgestimmte Vorgehen bei der weiteren Digitalisierung der Verwaltung:

„Während der Corona-Pandemie konnte der Fachkongress leider nur als Online-Veranstaltung stattfinden. Daher freue ich mich besonders, dass wir uns dieses Jahr wieder in Präsenz den wichtigen Themen rund um die Verwaltungsdigitalisierung widmen können. Der Fachkongress ist ein guter Ort über die bisherigen guten und schlechten Erfahrungen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung zu sprechen. Größte Herausforderung für die OZG-Umsetzung und Registermodernisierung ist die enorme Komplexität im föderalen System. Wir können dies nur dadurch lösen, indem wir mehr Verbindlichkeit und Klarheit bei zu verwendenden Standards und Schnittstellen schaffen. Dieser Aufgabe sollten wir uns als IT-Planungsrat in den kommenden Jahren verstärkt widmen.“

 

Hintergrund:

Der 11. Fachkongress des IT-Planungsrates ist angegliedert an die 40. Sitzung des IT-Planungsrates, bei dem die verantwortlichen Vertreter der Länder und des Bundes die Entscheidungen für ein abgestimmtes Vorgehen im Bereich der IT-Infrastruktur und IT-Standards treffen. Davon profitieren nicht nur Verwaltungen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

 

 

 

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Schnellere Verwaltungsdigitalisierung - Freistaat intensiviert die Zusammenarbeit mit Nachbarländern. Bayern, Niedersachsen und Thüringen unterzeichnen dazu gemeinsamen „Letter of Intent“.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute und morgen nimmt der CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, am 11. Fachkongress des IT-Planungsrates in Halle an der Saale teil.

Unter dem Motto „Verwaltung digital – Mensch macht's!“ diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung mit Impulsgebern in der Georg-Friedrich-Händel-Halle die wichtigsten Fragen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und suchen gemeinsam nach innovativen Lösungen.

Den Fachkongress nehmen die drei Länder Bayern, Niedersachsen und Thüringen zum Anlass, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen.  Sie wollen auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten „Letter of Intents (LoI)“ die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für ihre Landes- und vor allem Kommunalverwaltungen forcieren. „Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes setzen wir in Thüringen einen strategischen Schwerpunkt bei der Zusammenarbeit in Entwicklergemeinschaften mit anderen Ländern. Von der Zusammenarbeit profitieren alle Partnerländer und insbesondere die Kommunalverwaltungen gleichermaßen. Wir können knappe Ressourcen gezielter einsetzen und bereits in den Partnerländern vorhandene Lösungen schneller in die umsetzenden Kommunen bringen“, so Dr. Hartmut Schubert.  Im Ergebnis sollen die Online-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend und über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht werden können. Die drei Partnerländer stellen den Anfang einer solchen Zusammenarbeit dar. Weitere Partnerländer können sich der kooperativen Zusammenarbeit anschließen.

Im Mittelpunkt des Kongresses stehen die Aufgaben von CyberSecurity, das Vorankommen des Breitbandausbaus, die Informationshotline 115 und Cloud-Lösungen für die öffentliche Verwaltung.

Dr. Hartmut Schubert sieht in dem zweitägigen Arbeitstreffen einen wichtigen Beitrag für das abgestimmte Vorgehen bei der weiteren Digitalisierung der Verwaltung:

„Während der Corona-Pandemie konnte der Fachkongress leider nur als Online-Veranstaltung stattfinden. Daher freue ich mich besonders, dass wir uns dieses Jahr wieder in Präsenz den wichtigen Themen rund um die Verwaltungsdigitalisierung widmen können. Der Fachkongress ist ein guter Ort über die bisherigen guten und schlechten Erfahrungen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung zu sprechen. Größte Herausforderung für die OZG-Umsetzung und Registermodernisierung ist die enorme Komplexität im föderalen System. Wir können dies nur dadurch lösen, indem wir mehr Verbindlichkeit und Klarheit bei zu verwendenden Standards und Schnittstellen schaffen. Dieser Aufgabe sollten wir uns als IT-Planungsrat in den kommenden Jahren verstärkt widmen.“

 

Hintergrund:

Der 11. Fachkongress des IT-Planungsrates ist angegliedert an die 40. Sitzung des IT-Planungsrates, bei dem die verantwortlichen Vertreter der Länder und des Bundes die Entscheidungen für ein abgestimmtes Vorgehen im Bereich der IT-Infrastruktur und IT-Standards treffen. Davon profitieren nicht nur Verwaltungen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

 

 

 

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute und morgen nimmt der CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, am 11. Fachkongress des IT-Planungsrates in Halle an der Saale teil.

Unter dem Motto „Verwaltung digital – Mensch macht's!“ diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung mit Impulsgebern in der Georg-Friedrich-Händel-Halle die wichtigsten Fragen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und suchen gemeinsam nach innovativen Lösungen.

Den Fachkongress nehmen die drei Länder Bayern, Niedersachsen und Thüringen zum Anlass, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen.  Sie wollen auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten „Letter of Intents (LoI)“ die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für ihre Landes- und vor allem Kommunalverwaltungen forcieren. „Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes setzen wir in Thüringen einen strategischen Schwerpunkt bei der Zusammenarbeit in Entwicklergemeinschaften mit anderen Ländern. Von der Zusammenarbeit profitieren alle Partnerländer und insbesondere die Kommunalverwaltungen gleichermaßen. Wir können knappe Ressourcen gezielter einsetzen und bereits in den Partnerländern vorhandene Lösungen schneller in die umsetzenden Kommunen bringen“, so Dr. Hartmut Schubert.  Im Ergebnis sollen die Online-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend und über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht werden können. Die drei Partnerländer stellen den Anfang einer solchen Zusammenarbeit dar. Weitere Partnerländer können sich der kooperativen Zusammenarbeit anschließen.

Im Mittelpunkt des Kongresses stehen die Aufgaben von CyberSecurity, das Vorankommen des Breitbandausbaus, die Informationshotline 115 und Cloud-Lösungen für die öffentliche Verwaltung.

Dr. Hartmut Schubert sieht in dem zweitägigen Arbeitstreffen einen wichtigen Beitrag für das abgestimmte Vorgehen bei der weiteren Digitalisierung der Verwaltung:

„Während der Corona-Pandemie konnte der Fachkongress leider nur als Online-Veranstaltung stattfinden. Daher freue ich mich besonders, dass wir uns dieses Jahr wieder in Präsenz den wichtigen Themen rund um die Verwaltungsdigitalisierung widmen können. Der Fachkongress ist ein guter Ort über die bisherigen guten und schlechten Erfahrungen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung zu sprechen. Größte Herausforderung für die OZG-Umsetzung und Registermodernisierung ist die enorme Komplexität im föderalen System. Wir können dies nur dadurch lösen, indem wir mehr Verbindlichkeit und Klarheit bei zu verwendenden Standards und Schnittstellen schaffen. Dieser Aufgabe sollten wir uns als IT-Planungsrat in den kommenden Jahren verstärkt widmen.“

 

Hintergrund:

Der 11. Fachkongress des IT-Planungsrates ist angegliedert an die 40. Sitzung des IT-Planungsrates, bei dem die verantwortlichen Vertreter der Länder und des Bundes die Entscheidungen für ein abgestimmtes Vorgehen im Bereich der IT-Infrastruktur und IT-Standards treffen. Davon profitieren nicht nur Verwaltungen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

 

 

 

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