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Startschuss für das Thüringer E-Government. Landtag beschließt erstes Thüringer E-Government-Gesetz. E-Government ist ein Mannschaftsspiel


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert

Zentrale Regelungsinhalte sind:

  1. Einheitlicher, übersichtlicher und einfacher Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren: Über ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen soll jede Behörde elektronisch erreichbar sein.
  2. Sichere Datenverbindung: Für alle zentralen digitalen Verfahren stehen das IT-sicherheitszertifizierte Landesdatennetz und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
  3. Servicekonto – und sichere Authentifizierung: Jeder Bürger, der den neuen Personalausweis nutzt, muss sich künftig nur einmal anmelden und kann dann elektronische Verwaltungsleistungen nutzen.
  4. elektronische Bezahlfunktion: Verbindlich müssen Behörden ein elektronisches Bezahlsystem einführen. Das Finanzministerium gibt den Kommunen hier wie auch bei anderen Vorhaben Hilfestellung.
  5. Durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren: Ein zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit. Die Thüringer Landesverwaltung soll bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Aber auch kommunale Behörden und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten können. „Ohne elektronische Verwaltung bleibt jeder Vorschlag zu digitalem Staat und einem  Online-Bürgerservice rund um die Uhr leeres Gerede“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Schubert.

In Thüringen sind die Verwaltungen mit Highspeed verbunden. Täglich werden rund 130.000 E-Mails und 112.000 Telefonate innerhalb des Verwaltungsnetzes geführt. Das Thüringer Landesrechenzentrum ist zentraler Dienstleister für alle Thüringer Landesverwaltungen und sorgt für den sicheren Betrieb der Fachanwendungen. Das Thüringer Datennetz ist sicherheitszertifiziert. Das ist in diesem Umfang einmalig in Deutschland. Etwa 12,6 Millionen Euro jährlich kostet der Betrieb des Thüringer Landesdatennetzes.

Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz -ThürEGovG -)

Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert und: „Das E-Government-Gesetz ist der Rahmen und Leitfaden für die kommenden Jahre.“ Die Debatten im Plenum und in den Ausschüssen haben gezeigt, dass E-Government als ein zentrales Thema im Freistaat, in den Kommunen und der Wirtschaft angekommen ist. „E-Government ist eines der Zukunftsthemen in Thüringen. Damit verbinden sich Lösungen für eine moderne, bürger- und wirtschaftsfreundliche Verwaltung“, so der Thüringer CIO. Das Thüringer Finanzministerium koordiniert gemeinsam mit dem Thüringer Landesrechenzentrum die zentralen Projekte im Freistaat. Das Gesetz überführt sowohl bundesgesetzliche als auch europäische Standards und Normen in Thüringer Landesrecht. Dies betrifft den Datenschutz, die Einrichtung von Servicekonten für Bürger und Unternehmen oder die elektronische Rechnungsstellung. Ein wichtiger Meilenstein: Bis zum 1.1.2019 sollen in Thüringen überall die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen. Ab dann soll das Angebot an elektronischen Verwaltungsleistungen ständig steigen. Das Onlinezugangsgesetz des Bundes, dessen Umsetzung teilweise auch durch das Land und die Kommunen zu erfolgen hat, sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt rund 575 Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar sein sollen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz will insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government unterstützen“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont: „Wichtig ist es, dass wir in Thüringen koordiniert vorgehen. E-Government ist kein Massenstart-Rennen, bei dem jeder loslegt, bis ihm die Puste ausgeht. E-Government ist ein Mannschaftspiel, bei dem alle voneinander profitieren. Hierfür müssen wir in Thüringen technische und organisatorische Strukturen schaffen.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Startschuss für das Thüringer E-Government. Landtag beschließt erstes Thüringer E-Government-Gesetz. E-Government ist ein Mannschaftsspiel


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert

Zentrale Regelungsinhalte sind:

  1. Einheitlicher, übersichtlicher und einfacher Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren: Über ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen soll jede Behörde elektronisch erreichbar sein.
  2. Sichere Datenverbindung: Für alle zentralen digitalen Verfahren stehen das IT-sicherheitszertifizierte Landesdatennetz und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
  3. Servicekonto – und sichere Authentifizierung: Jeder Bürger, der den neuen Personalausweis nutzt, muss sich künftig nur einmal anmelden und kann dann elektronische Verwaltungsleistungen nutzen.
  4. elektronische Bezahlfunktion: Verbindlich müssen Behörden ein elektronisches Bezahlsystem einführen. Das Finanzministerium gibt den Kommunen hier wie auch bei anderen Vorhaben Hilfestellung.
  5. Durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren: Ein zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit. Die Thüringer Landesverwaltung soll bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Aber auch kommunale Behörden und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten können. „Ohne elektronische Verwaltung bleibt jeder Vorschlag zu digitalem Staat und einem  Online-Bürgerservice rund um die Uhr leeres Gerede“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Schubert.

In Thüringen sind die Verwaltungen mit Highspeed verbunden. Täglich werden rund 130.000 E-Mails und 112.000 Telefonate innerhalb des Verwaltungsnetzes geführt. Das Thüringer Landesrechenzentrum ist zentraler Dienstleister für alle Thüringer Landesverwaltungen und sorgt für den sicheren Betrieb der Fachanwendungen. Das Thüringer Datennetz ist sicherheitszertifiziert. Das ist in diesem Umfang einmalig in Deutschland. Etwa 12,6 Millionen Euro jährlich kostet der Betrieb des Thüringer Landesdatennetzes.

Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz -ThürEGovG -)

Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert und: „Das E-Government-Gesetz ist der Rahmen und Leitfaden für die kommenden Jahre.“ Die Debatten im Plenum und in den Ausschüssen haben gezeigt, dass E-Government als ein zentrales Thema im Freistaat, in den Kommunen und der Wirtschaft angekommen ist. „E-Government ist eines der Zukunftsthemen in Thüringen. Damit verbinden sich Lösungen für eine moderne, bürger- und wirtschaftsfreundliche Verwaltung“, so der Thüringer CIO. Das Thüringer Finanzministerium koordiniert gemeinsam mit dem Thüringer Landesrechenzentrum die zentralen Projekte im Freistaat. Das Gesetz überführt sowohl bundesgesetzliche als auch europäische Standards und Normen in Thüringer Landesrecht. Dies betrifft den Datenschutz, die Einrichtung von Servicekonten für Bürger und Unternehmen oder die elektronische Rechnungsstellung. Ein wichtiger Meilenstein: Bis zum 1.1.2019 sollen in Thüringen überall die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen. Ab dann soll das Angebot an elektronischen Verwaltungsleistungen ständig steigen. Das Onlinezugangsgesetz des Bundes, dessen Umsetzung teilweise auch durch das Land und die Kommunen zu erfolgen hat, sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt rund 575 Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar sein sollen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz will insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government unterstützen“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont: „Wichtig ist es, dass wir in Thüringen koordiniert vorgehen. E-Government ist kein Massenstart-Rennen, bei dem jeder loslegt, bis ihm die Puste ausgeht. E-Government ist ein Mannschaftspiel, bei dem alle voneinander profitieren. Hierfür müssen wir in Thüringen technische und organisatorische Strukturen schaffen.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Startschuss für das Thüringer E-Government. Landtag beschließt erstes Thüringer E-Government-Gesetz. E-Government ist ein Mannschaftsspiel


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Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert

Zentrale Regelungsinhalte sind:

  1. Einheitlicher, übersichtlicher und einfacher Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren: Über ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen soll jede Behörde elektronisch erreichbar sein.
  2. Sichere Datenverbindung: Für alle zentralen digitalen Verfahren stehen das IT-sicherheitszertifizierte Landesdatennetz und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
  3. Servicekonto – und sichere Authentifizierung: Jeder Bürger, der den neuen Personalausweis nutzt, muss sich künftig nur einmal anmelden und kann dann elektronische Verwaltungsleistungen nutzen.
  4. elektronische Bezahlfunktion: Verbindlich müssen Behörden ein elektronisches Bezahlsystem einführen. Das Finanzministerium gibt den Kommunen hier wie auch bei anderen Vorhaben Hilfestellung.
  5. Durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren: Ein zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit. Die Thüringer Landesverwaltung soll bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Aber auch kommunale Behörden und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten können. „Ohne elektronische Verwaltung bleibt jeder Vorschlag zu digitalem Staat und einem  Online-Bürgerservice rund um die Uhr leeres Gerede“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Schubert.

In Thüringen sind die Verwaltungen mit Highspeed verbunden. Täglich werden rund 130.000 E-Mails und 112.000 Telefonate innerhalb des Verwaltungsnetzes geführt. Das Thüringer Landesrechenzentrum ist zentraler Dienstleister für alle Thüringer Landesverwaltungen und sorgt für den sicheren Betrieb der Fachanwendungen. Das Thüringer Datennetz ist sicherheitszertifiziert. Das ist in diesem Umfang einmalig in Deutschland. Etwa 12,6 Millionen Euro jährlich kostet der Betrieb des Thüringer Landesdatennetzes.

Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz -ThürEGovG -)

Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert und: „Das E-Government-Gesetz ist der Rahmen und Leitfaden für die kommenden Jahre.“ Die Debatten im Plenum und in den Ausschüssen haben gezeigt, dass E-Government als ein zentrales Thema im Freistaat, in den Kommunen und der Wirtschaft angekommen ist. „E-Government ist eines der Zukunftsthemen in Thüringen. Damit verbinden sich Lösungen für eine moderne, bürger- und wirtschaftsfreundliche Verwaltung“, so der Thüringer CIO. Das Thüringer Finanzministerium koordiniert gemeinsam mit dem Thüringer Landesrechenzentrum die zentralen Projekte im Freistaat. Das Gesetz überführt sowohl bundesgesetzliche als auch europäische Standards und Normen in Thüringer Landesrecht. Dies betrifft den Datenschutz, die Einrichtung von Servicekonten für Bürger und Unternehmen oder die elektronische Rechnungsstellung. Ein wichtiger Meilenstein: Bis zum 1.1.2019 sollen in Thüringen überall die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen. Ab dann soll das Angebot an elektronischen Verwaltungsleistungen ständig steigen. Das Onlinezugangsgesetz des Bundes, dessen Umsetzung teilweise auch durch das Land und die Kommunen zu erfolgen hat, sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt rund 575 Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar sein sollen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz will insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government unterstützen“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont: „Wichtig ist es, dass wir in Thüringen koordiniert vorgehen. E-Government ist kein Massenstart-Rennen, bei dem jeder loslegt, bis ihm die Puste ausgeht. E-Government ist ein Mannschaftspiel, bei dem alle voneinander profitieren. Hierfür müssen wir in Thüringen technische und organisatorische Strukturen schaffen.“

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Startschuss für das Thüringer E-Government. Landtag beschließt erstes Thüringer E-Government-Gesetz. E-Government ist ein Mannschaftsspiel


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Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert

Zentrale Regelungsinhalte sind:

  1. Einheitlicher, übersichtlicher und einfacher Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren: Über ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen soll jede Behörde elektronisch erreichbar sein.
  2. Sichere Datenverbindung: Für alle zentralen digitalen Verfahren stehen das IT-sicherheitszertifizierte Landesdatennetz und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
  3. Servicekonto – und sichere Authentifizierung: Jeder Bürger, der den neuen Personalausweis nutzt, muss sich künftig nur einmal anmelden und kann dann elektronische Verwaltungsleistungen nutzen.
  4. elektronische Bezahlfunktion: Verbindlich müssen Behörden ein elektronisches Bezahlsystem einführen. Das Finanzministerium gibt den Kommunen hier wie auch bei anderen Vorhaben Hilfestellung.
  5. Durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren: Ein zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit. Die Thüringer Landesverwaltung soll bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Aber auch kommunale Behörden und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten können. „Ohne elektronische Verwaltung bleibt jeder Vorschlag zu digitalem Staat und einem  Online-Bürgerservice rund um die Uhr leeres Gerede“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Schubert.

In Thüringen sind die Verwaltungen mit Highspeed verbunden. Täglich werden rund 130.000 E-Mails und 112.000 Telefonate innerhalb des Verwaltungsnetzes geführt. Das Thüringer Landesrechenzentrum ist zentraler Dienstleister für alle Thüringer Landesverwaltungen und sorgt für den sicheren Betrieb der Fachanwendungen. Das Thüringer Datennetz ist sicherheitszertifiziert. Das ist in diesem Umfang einmalig in Deutschland. Etwa 12,6 Millionen Euro jährlich kostet der Betrieb des Thüringer Landesdatennetzes.

Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz -ThürEGovG -)

Der Thüringer Landtag hat heute das erste Thüringer E-Government-Gesetz beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert und: „Das E-Government-Gesetz ist der Rahmen und Leitfaden für die kommenden Jahre.“ Die Debatten im Plenum und in den Ausschüssen haben gezeigt, dass E-Government als ein zentrales Thema im Freistaat, in den Kommunen und der Wirtschaft angekommen ist. „E-Government ist eines der Zukunftsthemen in Thüringen. Damit verbinden sich Lösungen für eine moderne, bürger- und wirtschaftsfreundliche Verwaltung“, so der Thüringer CIO. Das Thüringer Finanzministerium koordiniert gemeinsam mit dem Thüringer Landesrechenzentrum die zentralen Projekte im Freistaat. Das Gesetz überführt sowohl bundesgesetzliche als auch europäische Standards und Normen in Thüringer Landesrecht. Dies betrifft den Datenschutz, die Einrichtung von Servicekonten für Bürger und Unternehmen oder die elektronische Rechnungsstellung. Ein wichtiger Meilenstein: Bis zum 1.1.2019 sollen in Thüringen überall die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen. Ab dann soll das Angebot an elektronischen Verwaltungsleistungen ständig steigen. Das Onlinezugangsgesetz des Bundes, dessen Umsetzung teilweise auch durch das Land und die Kommunen zu erfolgen hat, sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt rund 575 Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar sein sollen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz will insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government unterstützen“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont: „Wichtig ist es, dass wir in Thüringen koordiniert vorgehen. E-Government ist kein Massenstart-Rennen, bei dem jeder loslegt, bis ihm die Puste ausgeht. E-Government ist ein Mannschaftspiel, bei dem alle voneinander profitieren. Hierfür müssen wir in Thüringen technische und organisatorische Strukturen schaffen.“

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