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Statement von Finanzministerin Heike Taubert zum Gutachten über den Haushalt 2020


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet. Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet.

Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten hat ganz klar bestätigt, dass die Thüringer Landesregierung mit der Haushaltaufstellung 2020 ausschließlich einer Verpflichtung aus der Thüringer Verfassung nachkommt. Dass der CDU-Fraktionsvorsitzende den gewählten Abgeordneten im Thüringer Landtag das Recht abspricht, bis zum Ende der Legislaturperiode Beschlüsse zu fassen, ist nicht nachzuvollziehen.“

Laut Finanzministerin hat die CDU in der Vergangenheit keine Rücksicht auf die Belastungen zukünftiger Haushalte genommen. Sie nannte als Beispiele die vielen Public Private Partnership-Projekte zum Bau von Landesbauten, die Verträge zur Sanierung bei Kali und Salz und die finanziellen Zusagen von Landesbeteiligung bei Abwasserbehandlung (ehemaliges Sondervermögen Wasser/Abwasser), die noch Jahrzehnte den Haushalt stark belasten werden.

„Ich fordere Mohring auf, die Regelungen in der Thüringer Verfassung zum Haushalt endlich zu akzeptieren“, sagte Heike Taubert.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Statement von Finanzministerin Heike Taubert zum Gutachten über den Haushalt 2020


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet. Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet.

Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten hat ganz klar bestätigt, dass die Thüringer Landesregierung mit der Haushaltaufstellung 2020 ausschließlich einer Verpflichtung aus der Thüringer Verfassung nachkommt. Dass der CDU-Fraktionsvorsitzende den gewählten Abgeordneten im Thüringer Landtag das Recht abspricht, bis zum Ende der Legislaturperiode Beschlüsse zu fassen, ist nicht nachzuvollziehen.“

Laut Finanzministerin hat die CDU in der Vergangenheit keine Rücksicht auf die Belastungen zukünftiger Haushalte genommen. Sie nannte als Beispiele die vielen Public Private Partnership-Projekte zum Bau von Landesbauten, die Verträge zur Sanierung bei Kali und Salz und die finanziellen Zusagen von Landesbeteiligung bei Abwasserbehandlung (ehemaliges Sondervermögen Wasser/Abwasser), die noch Jahrzehnte den Haushalt stark belasten werden.

„Ich fordere Mohring auf, die Regelungen in der Thüringer Verfassung zum Haushalt endlich zu akzeptieren“, sagte Heike Taubert.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Statement von Finanzministerin Heike Taubert zum Gutachten über den Haushalt 2020


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet. Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet.

Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten hat ganz klar bestätigt, dass die Thüringer Landesregierung mit der Haushaltaufstellung 2020 ausschließlich einer Verpflichtung aus der Thüringer Verfassung nachkommt. Dass der CDU-Fraktionsvorsitzende den gewählten Abgeordneten im Thüringer Landtag das Recht abspricht, bis zum Ende der Legislaturperiode Beschlüsse zu fassen, ist nicht nachzuvollziehen.“

Laut Finanzministerin hat die CDU in der Vergangenheit keine Rücksicht auf die Belastungen zukünftiger Haushalte genommen. Sie nannte als Beispiele die vielen Public Private Partnership-Projekte zum Bau von Landesbauten, die Verträge zur Sanierung bei Kali und Salz und die finanziellen Zusagen von Landesbeteiligung bei Abwasserbehandlung (ehemaliges Sondervermögen Wasser/Abwasser), die noch Jahrzehnte den Haushalt stark belasten werden.

„Ich fordere Mohring auf, die Regelungen in der Thüringer Verfassung zum Haushalt endlich zu akzeptieren“, sagte Heike Taubert.

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Statement von Finanzministerin Heike Taubert zum Gutachten über den Haushalt 2020


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet. Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mohring über die Zulassung eines Haushaltsentwurfs 2020 als Popanz bezeichnet.

Heike Taubert sagte: „Die CDU missbraucht das vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtages erstellte Gutachten zur Verfassungsrechtlichkeit der Aufstellung und Beschlussfassung eines Landeshaushaltes 2020. Es ist ungeheuerlich, Ministerpräsident Ramelow antidemokratische Machtanmaßung zu unterstellen. Das Gutachten hat ganz klar bestätigt, dass die Thüringer Landesregierung mit der Haushaltaufstellung 2020 ausschließlich einer Verpflichtung aus der Thüringer Verfassung nachkommt. Dass der CDU-Fraktionsvorsitzende den gewählten Abgeordneten im Thüringer Landtag das Recht abspricht, bis zum Ende der Legislaturperiode Beschlüsse zu fassen, ist nicht nachzuvollziehen.“

Laut Finanzministerin hat die CDU in der Vergangenheit keine Rücksicht auf die Belastungen zukünftiger Haushalte genommen. Sie nannte als Beispiele die vielen Public Private Partnership-Projekte zum Bau von Landesbauten, die Verträge zur Sanierung bei Kali und Salz und die finanziellen Zusagen von Landesbeteiligung bei Abwasserbehandlung (ehemaliges Sondervermögen Wasser/Abwasser), die noch Jahrzehnte den Haushalt stark belasten werden.

„Ich fordere Mohring auf, die Regelungen in der Thüringer Verfassung zum Haushalt endlich zu akzeptieren“, sagte Heike Taubert.

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