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Steigende Biersteuereinnahmen im Freistaat. 616.000 Euro Mehreinnahmen von Juni bis August. Deutliches Plus im Vergleich zu den Sommermonaten 2017.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden...

Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden von Juni bis August 2018 Mehreinnahmen von 616.000 Euro realisiert. Insgesamt verbuchte der Freistaat seit Juni ca. 6,7 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer. Im vergangenen Jahr betrugen die Einnahmen aus der Biersteuer von Januar bis August rund 14,6 Millionen Euro. In diesem Jahr konnte bereits ein deutliches Plus gebucht werden. Bisher belaufen sich die Biersteuereinnahmen auf rund 15,4 Millionen Euro. Trotzdem ist bei der Biersteuer ein insgesamt rückläufiger Trend zu beobachten, nicht nur im Freistaat, sondern auch in anderen Bundesländern. „Das liegt im Wesentlichen an der zunehmenden Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte und dem steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere“, weiß Taubert. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer. Die Biersteuer gehört zu den Verbrauchsteuern. Sie ist bundesgesetzlich geregelt und wird vom Zoll erhoben, ihr Aufkommen steht aber allein den Bundesländern zu. Die Steuer entsteht, wenn das Bier von dem Herstellungsbetrieb (Brauerei) in den freien wirtschaftlichen Verkehr oder in einen anderen Herstellungsbetrieb überführt wird. In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer 0,94 Euro.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

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Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

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Steigende Biersteuereinnahmen im Freistaat. 616.000 Euro Mehreinnahmen von Juni bis August. Deutliches Plus im Vergleich zu den Sommermonaten 2017.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden...

Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden von Juni bis August 2018 Mehreinnahmen von 616.000 Euro realisiert. Insgesamt verbuchte der Freistaat seit Juni ca. 6,7 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer. Im vergangenen Jahr betrugen die Einnahmen aus der Biersteuer von Januar bis August rund 14,6 Millionen Euro. In diesem Jahr konnte bereits ein deutliches Plus gebucht werden. Bisher belaufen sich die Biersteuereinnahmen auf rund 15,4 Millionen Euro. Trotzdem ist bei der Biersteuer ein insgesamt rückläufiger Trend zu beobachten, nicht nur im Freistaat, sondern auch in anderen Bundesländern. „Das liegt im Wesentlichen an der zunehmenden Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte und dem steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere“, weiß Taubert. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer. Die Biersteuer gehört zu den Verbrauchsteuern. Sie ist bundesgesetzlich geregelt und wird vom Zoll erhoben, ihr Aufkommen steht aber allein den Bundesländern zu. Die Steuer entsteht, wenn das Bier von dem Herstellungsbetrieb (Brauerei) in den freien wirtschaftlichen Verkehr oder in einen anderen Herstellungsbetrieb überführt wird. In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer 0,94 Euro.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Steigende Biersteuereinnahmen im Freistaat. 616.000 Euro Mehreinnahmen von Juni bis August. Deutliches Plus im Vergleich zu den Sommermonaten 2017.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden...

Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden von Juni bis August 2018 Mehreinnahmen von 616.000 Euro realisiert. Insgesamt verbuchte der Freistaat seit Juni ca. 6,7 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer. Im vergangenen Jahr betrugen die Einnahmen aus der Biersteuer von Januar bis August rund 14,6 Millionen Euro. In diesem Jahr konnte bereits ein deutliches Plus gebucht werden. Bisher belaufen sich die Biersteuereinnahmen auf rund 15,4 Millionen Euro. Trotzdem ist bei der Biersteuer ein insgesamt rückläufiger Trend zu beobachten, nicht nur im Freistaat, sondern auch in anderen Bundesländern. „Das liegt im Wesentlichen an der zunehmenden Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte und dem steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere“, weiß Taubert. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer. Die Biersteuer gehört zu den Verbrauchsteuern. Sie ist bundesgesetzlich geregelt und wird vom Zoll erhoben, ihr Aufkommen steht aber allein den Bundesländern zu. Die Steuer entsteht, wenn das Bier von dem Herstellungsbetrieb (Brauerei) in den freien wirtschaftlichen Verkehr oder in einen anderen Herstellungsbetrieb überführt wird. In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer 0,94 Euro.

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Steigende Biersteuereinnahmen im Freistaat. 616.000 Euro Mehreinnahmen von Juni bis August. Deutliches Plus im Vergleich zu den Sommermonaten 2017.


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Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden...

Thüringens Brauereien haben nach Angaben des Statistischen Landesamts den Bierabsatz im ersten Halbjahr 2018 um 135.000 Hektoliter gesteigert. „Der trockene und heiße Sommer führte im Ergebnis auch zu höheren Biersteuereinnahmen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich zu den Sommermonaten 2017 wurden von Juni bis August 2018 Mehreinnahmen von 616.000 Euro realisiert. Insgesamt verbuchte der Freistaat seit Juni ca. 6,7 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer. Im vergangenen Jahr betrugen die Einnahmen aus der Biersteuer von Januar bis August rund 14,6 Millionen Euro. In diesem Jahr konnte bereits ein deutliches Plus gebucht werden. Bisher belaufen sich die Biersteuereinnahmen auf rund 15,4 Millionen Euro. Trotzdem ist bei der Biersteuer ein insgesamt rückläufiger Trend zu beobachten, nicht nur im Freistaat, sondern auch in anderen Bundesländern. „Das liegt im Wesentlichen an der zunehmenden Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte und dem steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere“, weiß Taubert. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer. Die Biersteuer gehört zu den Verbrauchsteuern. Sie ist bundesgesetzlich geregelt und wird vom Zoll erhoben, ihr Aufkommen steht aber allein den Bundesländern zu. Die Steuer entsteht, wenn das Bier von dem Herstellungsbetrieb (Brauerei) in den freien wirtschaftlichen Verkehr oder in einen anderen Herstellungsbetrieb überführt wird. In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer 0,94 Euro.

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