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Stellvertretende Ministerpräsidentin Thüringens und Thüringer Finanzministerin Heike Taubert fordert Kita-Programm zu verstetigen und erreichte Standards ostdeutscher Länder im Bundesgesetz zu berücksichtigen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm zu verstetigen und auch über 2022 hinaus die Finanzierung zu sichern. Am Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beschäftigen. Thüringen wird im Bundesrat folgende Initiative (BR-Drs. 469/1/18, S. 10, Ziffer 15) mittragen: ‚Der Bundesrat fordert, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu überarbeiten, dass die Finanzmittel dauerhaft bereitgestellt werden.‘ Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert kommentiert die Frage der Qualität und der Betreuungsquoten mit deutlichen Worten: „Seit Jahren setzen wir ostdeutschen Länder viel Geld für die Kindertagesbetreuung ein. Und das ist auch gut so. Deshalb haben wir einen erheblich höheren Betreuungsgrad als westdeutsche Länder. Der immer wieder verlautbarte Vorwurf westdeutscher Länder, wir würden in diesem Bereich zu viele Mittel ausgeben, ist ungerechtfertigt. Geld für die Kitabetreuung ist keine Geldverschwendung. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für eine bestmögliche und überall verfügbare Kita-Betreuung zu sorgen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für junge Mütter und vor allem für Alleinstehende, wird dadurch gefördert. Dies wirkt schließlich auch dem Armutsrisiko Alleinstehender entgegen.“ Insofern ist eine Verstetigung der Finanzierung nur richtig. Heike Taubert weiter: „Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die bereitgestellten Finanzmittel nur bis zum Jahr 2022 festgeschrieben. Im Gegenzug sollen die Länder nachhaltige Qualitätsverbesserungen realisieren. Nachhaltige Maßnahmen werden die Länder langfristig finanziell binden. Damit tragen die Länder das Risiko einer Anschlussfinanzierung der Maßnahmen. Dies widerspricht den Verhandlungen beziehungsweise Absprachen im Vorfeld des Gesetzentwurfs, wonach ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes erfolgen sollte.“ Ziel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) ist es, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern auszugleichen. Zudem sollen die Eltern bei den Gebühren entlastet werden. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz will der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren, wovon Thüringen im Umfang von 135,9 Millionen Euro profitieren könnte.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Stellvertretende Ministerpräsidentin Thüringens und Thüringer Finanzministerin Heike Taubert fordert Kita-Programm zu verstetigen und erreichte Standards ostdeutscher Länder im Bundesgesetz zu berücksichtigen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm zu verstetigen und auch über 2022 hinaus die Finanzierung zu sichern. Am Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beschäftigen. Thüringen wird im Bundesrat folgende Initiative (BR-Drs. 469/1/18, S. 10, Ziffer 15) mittragen: ‚Der Bundesrat fordert, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu überarbeiten, dass die Finanzmittel dauerhaft bereitgestellt werden.‘ Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert kommentiert die Frage der Qualität und der Betreuungsquoten mit deutlichen Worten: „Seit Jahren setzen wir ostdeutschen Länder viel Geld für die Kindertagesbetreuung ein. Und das ist auch gut so. Deshalb haben wir einen erheblich höheren Betreuungsgrad als westdeutsche Länder. Der immer wieder verlautbarte Vorwurf westdeutscher Länder, wir würden in diesem Bereich zu viele Mittel ausgeben, ist ungerechtfertigt. Geld für die Kitabetreuung ist keine Geldverschwendung. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für eine bestmögliche und überall verfügbare Kita-Betreuung zu sorgen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für junge Mütter und vor allem für Alleinstehende, wird dadurch gefördert. Dies wirkt schließlich auch dem Armutsrisiko Alleinstehender entgegen.“ Insofern ist eine Verstetigung der Finanzierung nur richtig. Heike Taubert weiter: „Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die bereitgestellten Finanzmittel nur bis zum Jahr 2022 festgeschrieben. Im Gegenzug sollen die Länder nachhaltige Qualitätsverbesserungen realisieren. Nachhaltige Maßnahmen werden die Länder langfristig finanziell binden. Damit tragen die Länder das Risiko einer Anschlussfinanzierung der Maßnahmen. Dies widerspricht den Verhandlungen beziehungsweise Absprachen im Vorfeld des Gesetzentwurfs, wonach ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes erfolgen sollte.“ Ziel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) ist es, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern auszugleichen. Zudem sollen die Eltern bei den Gebühren entlastet werden. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz will der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren, wovon Thüringen im Umfang von 135,9 Millionen Euro profitieren könnte.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Stellvertretende Ministerpräsidentin Thüringens und Thüringer Finanzministerin Heike Taubert fordert Kita-Programm zu verstetigen und erreichte Standards ostdeutscher Länder im Bundesgesetz zu berücksichtigen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm zu verstetigen und auch über 2022 hinaus die Finanzierung zu sichern. Am Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beschäftigen. Thüringen wird im Bundesrat folgende Initiative (BR-Drs. 469/1/18, S. 10, Ziffer 15) mittragen: ‚Der Bundesrat fordert, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu überarbeiten, dass die Finanzmittel dauerhaft bereitgestellt werden.‘ Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert kommentiert die Frage der Qualität und der Betreuungsquoten mit deutlichen Worten: „Seit Jahren setzen wir ostdeutschen Länder viel Geld für die Kindertagesbetreuung ein. Und das ist auch gut so. Deshalb haben wir einen erheblich höheren Betreuungsgrad als westdeutsche Länder. Der immer wieder verlautbarte Vorwurf westdeutscher Länder, wir würden in diesem Bereich zu viele Mittel ausgeben, ist ungerechtfertigt. Geld für die Kitabetreuung ist keine Geldverschwendung. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für eine bestmögliche und überall verfügbare Kita-Betreuung zu sorgen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für junge Mütter und vor allem für Alleinstehende, wird dadurch gefördert. Dies wirkt schließlich auch dem Armutsrisiko Alleinstehender entgegen.“ Insofern ist eine Verstetigung der Finanzierung nur richtig. Heike Taubert weiter: „Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die bereitgestellten Finanzmittel nur bis zum Jahr 2022 festgeschrieben. Im Gegenzug sollen die Länder nachhaltige Qualitätsverbesserungen realisieren. Nachhaltige Maßnahmen werden die Länder langfristig finanziell binden. Damit tragen die Länder das Risiko einer Anschlussfinanzierung der Maßnahmen. Dies widerspricht den Verhandlungen beziehungsweise Absprachen im Vorfeld des Gesetzentwurfs, wonach ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes erfolgen sollte.“ Ziel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) ist es, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern auszugleichen. Zudem sollen die Eltern bei den Gebühren entlastet werden. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz will der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren, wovon Thüringen im Umfang von 135,9 Millionen Euro profitieren könnte.

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Stellvertretende Ministerpräsidentin Thüringens und Thüringer Finanzministerin Heike Taubert fordert Kita-Programm zu verstetigen und erreichte Standards ostdeutscher Länder im Bundesgesetz zu berücksichtigen


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Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert fordert im Vorfeld des Bundesrates, die in Ostdeutschland erreichten Standards und Betreuungsquoten angemessen im Gesetz (Gute-KiTa-Gesetz) zu berücksichtigen. Zudem fordert sie den Bund auf, das Kita-Programm zu verstetigen und auch über 2022 hinaus die Finanzierung zu sichern. Am Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beschäftigen. Thüringen wird im Bundesrat folgende Initiative (BR-Drs. 469/1/18, S. 10, Ziffer 15) mittragen: ‚Der Bundesrat fordert, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu überarbeiten, dass die Finanzmittel dauerhaft bereitgestellt werden.‘ Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert kommentiert die Frage der Qualität und der Betreuungsquoten mit deutlichen Worten: „Seit Jahren setzen wir ostdeutschen Länder viel Geld für die Kindertagesbetreuung ein. Und das ist auch gut so. Deshalb haben wir einen erheblich höheren Betreuungsgrad als westdeutsche Länder. Der immer wieder verlautbarte Vorwurf westdeutscher Länder, wir würden in diesem Bereich zu viele Mittel ausgeben, ist ungerechtfertigt. Geld für die Kitabetreuung ist keine Geldverschwendung. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für eine bestmögliche und überall verfügbare Kita-Betreuung zu sorgen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für junge Mütter und vor allem für Alleinstehende, wird dadurch gefördert. Dies wirkt schließlich auch dem Armutsrisiko Alleinstehender entgegen.“ Insofern ist eine Verstetigung der Finanzierung nur richtig. Heike Taubert weiter: „Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die bereitgestellten Finanzmittel nur bis zum Jahr 2022 festgeschrieben. Im Gegenzug sollen die Länder nachhaltige Qualitätsverbesserungen realisieren. Nachhaltige Maßnahmen werden die Länder langfristig finanziell binden. Damit tragen die Länder das Risiko einer Anschlussfinanzierung der Maßnahmen. Dies widerspricht den Verhandlungen beziehungsweise Absprachen im Vorfeld des Gesetzentwurfs, wonach ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes erfolgen sollte.“ Ziel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) ist es, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern auszugleichen. Zudem sollen die Eltern bei den Gebühren entlastet werden. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz will der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren, wovon Thüringen im Umfang von 135,9 Millionen Euro profitieren könnte.

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