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Steuerbescheide per Mausklick ansehen. Besteuerungsverfahren wird digitaler: Finanzverwaltung führt den elektronischen Steuerbescheid ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert informiert über Erleichterungen im Besteuerungsverfahren: „Steuerbescheide können mit dem Start der Veranlagung für das Jahr 2019 auch digital im PDF-Format angeschaut werden. Der Papierbescheid per Post entfällt dann künftig.“

Laut Finanzministerium soll das Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten damit noch einfacher und effizienter werden. Mit der neuen Verfahrensweise erweitert die Steuerverwaltung die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.

Die Finanzverwaltung sorgt künftig dafür, dass Steuerbescheide flächendeckend digital vom Finanzamt an den bevollmächtigten Berater oder den Steuerbürger selbst geschickt werden können. Das Verfahren unterscheidet sich von der bisherigen Bescheiddatenabholung über ELSTER. Bisher konnte sich der Steuerpflichtige dort nur die Steuerberechnung anzeigen lassen und so feststellen, ob das Finanzamt von den erklärten Daten abgewichen ist. Jetzt liegen die Bescheide in Gänze elektronisch vor. Die Papierausfertigungen fallen weg.

Wer seinen Steuerbescheid künftig nur noch in digitaler Form möchte, der muss bei der Erstellung der Steuererklärung in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Hat das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt, wird dieser durch die Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt. Der Steuerpflichtige wird darüber per E-Mail informiert. Nach erfolgter Anmeldung kann der elektronische Steuerbescheid durch die abrufberechtigte Person im persönlichen ELSTER-Konto oder über die bei der Erstellung der Erklärung verwendete Software als PDF-Dokument heruntergeladen werden. „Insbesondere für Steuerberaterinnen und Steuerberater ist die elektronische Variante attraktiv, weil der Aufwand, den Papierbelege mit sich bringen, dadurch stark reduziert wird“, so Dr. Schubert.

Hintergrund

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter den gegebenen Bedingungen. Es reduziert bürokratische Belastungen und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen. (Quelle BMF)

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Steuerbescheide per Mausklick ansehen. Besteuerungsverfahren wird digitaler: Finanzverwaltung führt den elektronischen Steuerbescheid ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert informiert über Erleichterungen im Besteuerungsverfahren: „Steuerbescheide können mit dem Start der Veranlagung für das Jahr 2019 auch digital im PDF-Format angeschaut werden. Der Papierbescheid per Post entfällt dann künftig.“

Laut Finanzministerium soll das Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten damit noch einfacher und effizienter werden. Mit der neuen Verfahrensweise erweitert die Steuerverwaltung die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.

Die Finanzverwaltung sorgt künftig dafür, dass Steuerbescheide flächendeckend digital vom Finanzamt an den bevollmächtigten Berater oder den Steuerbürger selbst geschickt werden können. Das Verfahren unterscheidet sich von der bisherigen Bescheiddatenabholung über ELSTER. Bisher konnte sich der Steuerpflichtige dort nur die Steuerberechnung anzeigen lassen und so feststellen, ob das Finanzamt von den erklärten Daten abgewichen ist. Jetzt liegen die Bescheide in Gänze elektronisch vor. Die Papierausfertigungen fallen weg.

Wer seinen Steuerbescheid künftig nur noch in digitaler Form möchte, der muss bei der Erstellung der Steuererklärung in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Hat das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt, wird dieser durch die Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt. Der Steuerpflichtige wird darüber per E-Mail informiert. Nach erfolgter Anmeldung kann der elektronische Steuerbescheid durch die abrufberechtigte Person im persönlichen ELSTER-Konto oder über die bei der Erstellung der Erklärung verwendete Software als PDF-Dokument heruntergeladen werden. „Insbesondere für Steuerberaterinnen und Steuerberater ist die elektronische Variante attraktiv, weil der Aufwand, den Papierbelege mit sich bringen, dadurch stark reduziert wird“, so Dr. Schubert.

Hintergrund

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter den gegebenen Bedingungen. Es reduziert bürokratische Belastungen und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen. (Quelle BMF)

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Steuerbescheide per Mausklick ansehen. Besteuerungsverfahren wird digitaler: Finanzverwaltung führt den elektronischen Steuerbescheid ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert informiert über Erleichterungen im Besteuerungsverfahren: „Steuerbescheide können mit dem Start der Veranlagung für das Jahr 2019 auch digital im PDF-Format angeschaut werden. Der Papierbescheid per Post entfällt dann künftig.“

Laut Finanzministerium soll das Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten damit noch einfacher und effizienter werden. Mit der neuen Verfahrensweise erweitert die Steuerverwaltung die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.

Die Finanzverwaltung sorgt künftig dafür, dass Steuerbescheide flächendeckend digital vom Finanzamt an den bevollmächtigten Berater oder den Steuerbürger selbst geschickt werden können. Das Verfahren unterscheidet sich von der bisherigen Bescheiddatenabholung über ELSTER. Bisher konnte sich der Steuerpflichtige dort nur die Steuerberechnung anzeigen lassen und so feststellen, ob das Finanzamt von den erklärten Daten abgewichen ist. Jetzt liegen die Bescheide in Gänze elektronisch vor. Die Papierausfertigungen fallen weg.

Wer seinen Steuerbescheid künftig nur noch in digitaler Form möchte, der muss bei der Erstellung der Steuererklärung in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Hat das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt, wird dieser durch die Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt. Der Steuerpflichtige wird darüber per E-Mail informiert. Nach erfolgter Anmeldung kann der elektronische Steuerbescheid durch die abrufberechtigte Person im persönlichen ELSTER-Konto oder über die bei der Erstellung der Erklärung verwendete Software als PDF-Dokument heruntergeladen werden. „Insbesondere für Steuerberaterinnen und Steuerberater ist die elektronische Variante attraktiv, weil der Aufwand, den Papierbelege mit sich bringen, dadurch stark reduziert wird“, so Dr. Schubert.

Hintergrund

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter den gegebenen Bedingungen. Es reduziert bürokratische Belastungen und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen. (Quelle BMF)

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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert informiert über Erleichterungen im Besteuerungsverfahren: „Steuerbescheide können mit dem Start der Veranlagung für das Jahr 2019 auch digital im PDF-Format angeschaut werden. Der Papierbescheid per Post entfällt dann künftig.“

Laut Finanzministerium soll das Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten damit noch einfacher und effizienter werden. Mit der neuen Verfahrensweise erweitert die Steuerverwaltung die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten.

Die Finanzverwaltung sorgt künftig dafür, dass Steuerbescheide flächendeckend digital vom Finanzamt an den bevollmächtigten Berater oder den Steuerbürger selbst geschickt werden können. Das Verfahren unterscheidet sich von der bisherigen Bescheiddatenabholung über ELSTER. Bisher konnte sich der Steuerpflichtige dort nur die Steuerberechnung anzeigen lassen und so feststellen, ob das Finanzamt von den erklärten Daten abgewichen ist. Jetzt liegen die Bescheide in Gänze elektronisch vor. Die Papierausfertigungen fallen weg.

Wer seinen Steuerbescheid künftig nur noch in digitaler Form möchte, der muss bei der Erstellung der Steuererklärung in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Hat das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt, wird dieser durch die Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt. Der Steuerpflichtige wird darüber per E-Mail informiert. Nach erfolgter Anmeldung kann der elektronische Steuerbescheid durch die abrufberechtigte Person im persönlichen ELSTER-Konto oder über die bei der Erstellung der Erklärung verwendete Software als PDF-Dokument heruntergeladen werden. „Insbesondere für Steuerberaterinnen und Steuerberater ist die elektronische Variante attraktiv, weil der Aufwand, den Papierbelege mit sich bringen, dadurch stark reduziert wird“, so Dr. Schubert.

Hintergrund

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) sichert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter den gegebenen Bedingungen. Es reduziert bürokratische Belastungen und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen. (Quelle BMF)

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