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Steuererklärung leicht gemacht: „einfachElster“, „einfachElsterplus“ und die „MeinElster+-App“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist schon ein kleine Erfolgsgeschichte. „einfachElster“ heißt das Programm und viele Nutzerinnen und Nutzer haben es bereits für sich entdeckt.

Für Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre sowie ganz neu gibt es nun mit „einfachElsterplus“ auch ein solches Angebot zur elektronischen Erstellung der Steuererklärung für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Einfach und unkompliziert, „einfachElster“ (www.einfach.elster.de)

2024 startete das Programm „einfachElster“, mit dem Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre schnell und unkompliziert die Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einzureichen können.

Und die Nutzerzahlen steigen: 2024, dem Startjahr von „einfachElster“, machten 3446 Menschen von dieser Möglichkeit in Thüringen Gebrauch, bundesweit waren 75.266. Im Jahr 2025 waren es bislang 4199 Nutzerinnen und Nutzer in Thüringen sowie 86.585 bundesweit.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der Einstieg in „einfachELSTER“ ist ohne langwierige und komplizierte Registrierung möglich. Nach der ersten Anmeldung werden die Zugangsdaten für Folgejahre automatisch zugesendet. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung ist ohne Probleme möglich. Nutzerinnen und Nutzer Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten. Die Renten- beziehungsweise Pensionseinkünfte liegen dem Finanzamt ja bereits vor und müssen in der Steuererklärung nicht mehr eingegeben werden.

Neue Zielgruppe: einfachELSTERplus (www.einfachelsterplus.de)

Im Sommer 2025 ging dann ein ähnliches Programm für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Angaben zu Kindern oder zu einem Riestervertrag machen wollen, an den Start. Auch dies ein Angebot für eine vereinfachte Erstellung der elektronischen Steuererklärung.

Auch hier geht der Weg weg von einer formularbasierten Ansicht hin zu einer Schritt-für-Schritt-Folge, bei der zu bestimmten Lebensbereichen einfach die darin gestellten Fragen beantwortet werden müssen. Dadurch füllt sich die Steuererklärung automatisch im Hintergrund.

Auch hier ist es so, dass die bereits dem Finanzamt vorliegenden Daten nicht mehr eingetragen werden müssen. Diese werden automatisch in die Steuererklärung übernommen und man spart sich somit Zeit und Arbeit. Voraussetzung ist ein ELSTER-Benutzerkonto. Zum Schluss blickt man noch auf die Angaben und schickt die Steuererklärung sicher und bequem digital direkt ans Finanzamt.

Neues vom allgemeinen „Elster-Angebot“: ELSTER-allgemein (www.elster.de)

Auch in diesem Jahr wurde das eigentliche Elster-Onlineangebot der Finanzverwaltung für die Nutzerinnen und Nutzer erweitert. Der Schwerpunkt lag dabei in der Verbesserung des Angebots der elektronischen Kommunikation. Dies beschleunigt insbesondere den Informationsaustausch mit dem Finanzamt.

Viele Steuerbescheide können schon seit längerem digital im ELSTER-Benutzerkonto empfangen werden. Seit September 2025 werden nunmehr auch weitere allgemeine Schreiben der Finanzverwaltung elektronisch zugestellt. Diese verkürzt die Postlaufzeiten und spart Ressourcen. Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung in die elektronische Kommunikation, die einfach und bequem im ELSTER-Benutzerkonto erteilt werden kann.

Nun gibt es auch die „MeinElster+-App“

Hilfreich für die Nutzung des Online-Angebotes ist auch die „MeinELSTER+-App“. Darin enthalten ist unter anderem der Briefkasten für die digitale Post des Finanzamtes. Weitere Vorteile bietet die „MeinELSTER+-App“ auch für die Belegnachreichung an das Finanzamt. Mit wenigen Klicks können die Belege oder Unterlagen sicher und komfortabel an das Finanzamt übermittelt werden.

Sicherheit wird großgeschrieben, mit der App „ELSTERsecure“

Für den Zugriff auf das ELSTER-Benutzerkonto steht auch der mobile Schlüssel in einer sicheren Umgebung zur Verfügung. Mit der App ELSTERSecure ist die Identifizierung mit einem Mobilgerät bei ELSTER und bei Diensten, die den ELSTER-Login verwenden, möglich.

Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Man kann mit einem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf dem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit ist der Zugriff von überall auf Mein ELSTER möglich. ElsterSecure und die MeinELSTER+-App können über die App-Stores Google-Play und Apple App Store installiert werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Steuererklärung leicht gemacht: „einfachElster“, „einfachElsterplus“ und die „MeinElster+-App“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist schon ein kleine Erfolgsgeschichte. „einfachElster“ heißt das Programm und viele Nutzerinnen und Nutzer haben es bereits für sich entdeckt.

Für Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre sowie ganz neu gibt es nun mit „einfachElsterplus“ auch ein solches Angebot zur elektronischen Erstellung der Steuererklärung für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Einfach und unkompliziert, „einfachElster“ (www.einfach.elster.de)

2024 startete das Programm „einfachElster“, mit dem Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre schnell und unkompliziert die Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einzureichen können.

Und die Nutzerzahlen steigen: 2024, dem Startjahr von „einfachElster“, machten 3446 Menschen von dieser Möglichkeit in Thüringen Gebrauch, bundesweit waren 75.266. Im Jahr 2025 waren es bislang 4199 Nutzerinnen und Nutzer in Thüringen sowie 86.585 bundesweit.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der Einstieg in „einfachELSTER“ ist ohne langwierige und komplizierte Registrierung möglich. Nach der ersten Anmeldung werden die Zugangsdaten für Folgejahre automatisch zugesendet. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung ist ohne Probleme möglich. Nutzerinnen und Nutzer Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten. Die Renten- beziehungsweise Pensionseinkünfte liegen dem Finanzamt ja bereits vor und müssen in der Steuererklärung nicht mehr eingegeben werden.

Neue Zielgruppe: einfachELSTERplus (www.einfachelsterplus.de)

Im Sommer 2025 ging dann ein ähnliches Programm für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Angaben zu Kindern oder zu einem Riestervertrag machen wollen, an den Start. Auch dies ein Angebot für eine vereinfachte Erstellung der elektronischen Steuererklärung.

Auch hier geht der Weg weg von einer formularbasierten Ansicht hin zu einer Schritt-für-Schritt-Folge, bei der zu bestimmten Lebensbereichen einfach die darin gestellten Fragen beantwortet werden müssen. Dadurch füllt sich die Steuererklärung automatisch im Hintergrund.

Auch hier ist es so, dass die bereits dem Finanzamt vorliegenden Daten nicht mehr eingetragen werden müssen. Diese werden automatisch in die Steuererklärung übernommen und man spart sich somit Zeit und Arbeit. Voraussetzung ist ein ELSTER-Benutzerkonto. Zum Schluss blickt man noch auf die Angaben und schickt die Steuererklärung sicher und bequem digital direkt ans Finanzamt.

Neues vom allgemeinen „Elster-Angebot“: ELSTER-allgemein (www.elster.de)

Auch in diesem Jahr wurde das eigentliche Elster-Onlineangebot der Finanzverwaltung für die Nutzerinnen und Nutzer erweitert. Der Schwerpunkt lag dabei in der Verbesserung des Angebots der elektronischen Kommunikation. Dies beschleunigt insbesondere den Informationsaustausch mit dem Finanzamt.

Viele Steuerbescheide können schon seit längerem digital im ELSTER-Benutzerkonto empfangen werden. Seit September 2025 werden nunmehr auch weitere allgemeine Schreiben der Finanzverwaltung elektronisch zugestellt. Diese verkürzt die Postlaufzeiten und spart Ressourcen. Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung in die elektronische Kommunikation, die einfach und bequem im ELSTER-Benutzerkonto erteilt werden kann.

Nun gibt es auch die „MeinElster+-App“

Hilfreich für die Nutzung des Online-Angebotes ist auch die „MeinELSTER+-App“. Darin enthalten ist unter anderem der Briefkasten für die digitale Post des Finanzamtes. Weitere Vorteile bietet die „MeinELSTER+-App“ auch für die Belegnachreichung an das Finanzamt. Mit wenigen Klicks können die Belege oder Unterlagen sicher und komfortabel an das Finanzamt übermittelt werden.

Sicherheit wird großgeschrieben, mit der App „ELSTERsecure“

Für den Zugriff auf das ELSTER-Benutzerkonto steht auch der mobile Schlüssel in einer sicheren Umgebung zur Verfügung. Mit der App ELSTERSecure ist die Identifizierung mit einem Mobilgerät bei ELSTER und bei Diensten, die den ELSTER-Login verwenden, möglich.

Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Man kann mit einem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf dem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit ist der Zugriff von überall auf Mein ELSTER möglich. ElsterSecure und die MeinELSTER+-App können über die App-Stores Google-Play und Apple App Store installiert werden.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

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Dies ist ein Teaser #2

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Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

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Dies ist ein Teaser #1

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Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

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Dies ist ein Teaser #3

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Steuererklärung leicht gemacht: „einfachElster“, „einfachElsterplus“ und die „MeinElster+-App“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist schon ein kleine Erfolgsgeschichte. „einfachElster“ heißt das Programm und viele Nutzerinnen und Nutzer haben es bereits für sich entdeckt.

Für Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre sowie ganz neu gibt es nun mit „einfachElsterplus“ auch ein solches Angebot zur elektronischen Erstellung der Steuererklärung für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Einfach und unkompliziert, „einfachElster“ (www.einfach.elster.de)

2024 startete das Programm „einfachElster“, mit dem Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre schnell und unkompliziert die Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einzureichen können.

Und die Nutzerzahlen steigen: 2024, dem Startjahr von „einfachElster“, machten 3446 Menschen von dieser Möglichkeit in Thüringen Gebrauch, bundesweit waren 75.266. Im Jahr 2025 waren es bislang 4199 Nutzerinnen und Nutzer in Thüringen sowie 86.585 bundesweit.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der Einstieg in „einfachELSTER“ ist ohne langwierige und komplizierte Registrierung möglich. Nach der ersten Anmeldung werden die Zugangsdaten für Folgejahre automatisch zugesendet. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung ist ohne Probleme möglich. Nutzerinnen und Nutzer Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten. Die Renten- beziehungsweise Pensionseinkünfte liegen dem Finanzamt ja bereits vor und müssen in der Steuererklärung nicht mehr eingegeben werden.

Neue Zielgruppe: einfachELSTERplus (www.einfachelsterplus.de)

Im Sommer 2025 ging dann ein ähnliches Programm für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Angaben zu Kindern oder zu einem Riestervertrag machen wollen, an den Start. Auch dies ein Angebot für eine vereinfachte Erstellung der elektronischen Steuererklärung.

Auch hier geht der Weg weg von einer formularbasierten Ansicht hin zu einer Schritt-für-Schritt-Folge, bei der zu bestimmten Lebensbereichen einfach die darin gestellten Fragen beantwortet werden müssen. Dadurch füllt sich die Steuererklärung automatisch im Hintergrund.

Auch hier ist es so, dass die bereits dem Finanzamt vorliegenden Daten nicht mehr eingetragen werden müssen. Diese werden automatisch in die Steuererklärung übernommen und man spart sich somit Zeit und Arbeit. Voraussetzung ist ein ELSTER-Benutzerkonto. Zum Schluss blickt man noch auf die Angaben und schickt die Steuererklärung sicher und bequem digital direkt ans Finanzamt.

Neues vom allgemeinen „Elster-Angebot“: ELSTER-allgemein (www.elster.de)

Auch in diesem Jahr wurde das eigentliche Elster-Onlineangebot der Finanzverwaltung für die Nutzerinnen und Nutzer erweitert. Der Schwerpunkt lag dabei in der Verbesserung des Angebots der elektronischen Kommunikation. Dies beschleunigt insbesondere den Informationsaustausch mit dem Finanzamt.

Viele Steuerbescheide können schon seit längerem digital im ELSTER-Benutzerkonto empfangen werden. Seit September 2025 werden nunmehr auch weitere allgemeine Schreiben der Finanzverwaltung elektronisch zugestellt. Diese verkürzt die Postlaufzeiten und spart Ressourcen. Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung in die elektronische Kommunikation, die einfach und bequem im ELSTER-Benutzerkonto erteilt werden kann.

Nun gibt es auch die „MeinElster+-App“

Hilfreich für die Nutzung des Online-Angebotes ist auch die „MeinELSTER+-App“. Darin enthalten ist unter anderem der Briefkasten für die digitale Post des Finanzamtes. Weitere Vorteile bietet die „MeinELSTER+-App“ auch für die Belegnachreichung an das Finanzamt. Mit wenigen Klicks können die Belege oder Unterlagen sicher und komfortabel an das Finanzamt übermittelt werden.

Sicherheit wird großgeschrieben, mit der App „ELSTERsecure“

Für den Zugriff auf das ELSTER-Benutzerkonto steht auch der mobile Schlüssel in einer sicheren Umgebung zur Verfügung. Mit der App ELSTERSecure ist die Identifizierung mit einem Mobilgerät bei ELSTER und bei Diensten, die den ELSTER-Login verwenden, möglich.

Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Man kann mit einem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf dem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit ist der Zugriff von überall auf Mein ELSTER möglich. ElsterSecure und die MeinELSTER+-App können über die App-Stores Google-Play und Apple App Store installiert werden.

Test

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Steuererklärung leicht gemacht: „einfachElster“, „einfachElsterplus“ und die „MeinElster+-App“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist schon ein kleine Erfolgsgeschichte. „einfachElster“ heißt das Programm und viele Nutzerinnen und Nutzer haben es bereits für sich entdeckt.

Für Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre sowie ganz neu gibt es nun mit „einfachElsterplus“ auch ein solches Angebot zur elektronischen Erstellung der Steuererklärung für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Einfach und unkompliziert, „einfachElster“ (www.einfach.elster.de)

2024 startete das Programm „einfachElster“, mit dem Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre schnell und unkompliziert die Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einzureichen können.

Und die Nutzerzahlen steigen: 2024, dem Startjahr von „einfachElster“, machten 3446 Menschen von dieser Möglichkeit in Thüringen Gebrauch, bundesweit waren 75.266. Im Jahr 2025 waren es bislang 4199 Nutzerinnen und Nutzer in Thüringen sowie 86.585 bundesweit.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der Einstieg in „einfachELSTER“ ist ohne langwierige und komplizierte Registrierung möglich. Nach der ersten Anmeldung werden die Zugangsdaten für Folgejahre automatisch zugesendet. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung ist ohne Probleme möglich. Nutzerinnen und Nutzer Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten. Die Renten- beziehungsweise Pensionseinkünfte liegen dem Finanzamt ja bereits vor und müssen in der Steuererklärung nicht mehr eingegeben werden.

Neue Zielgruppe: einfachELSTERplus (www.einfachelsterplus.de)

Im Sommer 2025 ging dann ein ähnliches Programm für die Zielgruppe der ledigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Angaben zu Kindern oder zu einem Riestervertrag machen wollen, an den Start. Auch dies ein Angebot für eine vereinfachte Erstellung der elektronischen Steuererklärung.

Auch hier geht der Weg weg von einer formularbasierten Ansicht hin zu einer Schritt-für-Schritt-Folge, bei der zu bestimmten Lebensbereichen einfach die darin gestellten Fragen beantwortet werden müssen. Dadurch füllt sich die Steuererklärung automatisch im Hintergrund.

Auch hier ist es so, dass die bereits dem Finanzamt vorliegenden Daten nicht mehr eingetragen werden müssen. Diese werden automatisch in die Steuererklärung übernommen und man spart sich somit Zeit und Arbeit. Voraussetzung ist ein ELSTER-Benutzerkonto. Zum Schluss blickt man noch auf die Angaben und schickt die Steuererklärung sicher und bequem digital direkt ans Finanzamt.

Neues vom allgemeinen „Elster-Angebot“: ELSTER-allgemein (www.elster.de)

Auch in diesem Jahr wurde das eigentliche Elster-Onlineangebot der Finanzverwaltung für die Nutzerinnen und Nutzer erweitert. Der Schwerpunkt lag dabei in der Verbesserung des Angebots der elektronischen Kommunikation. Dies beschleunigt insbesondere den Informationsaustausch mit dem Finanzamt.

Viele Steuerbescheide können schon seit längerem digital im ELSTER-Benutzerkonto empfangen werden. Seit September 2025 werden nunmehr auch weitere allgemeine Schreiben der Finanzverwaltung elektronisch zugestellt. Diese verkürzt die Postlaufzeiten und spart Ressourcen. Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung in die elektronische Kommunikation, die einfach und bequem im ELSTER-Benutzerkonto erteilt werden kann.

Nun gibt es auch die „MeinElster+-App“

Hilfreich für die Nutzung des Online-Angebotes ist auch die „MeinELSTER+-App“. Darin enthalten ist unter anderem der Briefkasten für die digitale Post des Finanzamtes. Weitere Vorteile bietet die „MeinELSTER+-App“ auch für die Belegnachreichung an das Finanzamt. Mit wenigen Klicks können die Belege oder Unterlagen sicher und komfortabel an das Finanzamt übermittelt werden.

Sicherheit wird großgeschrieben, mit der App „ELSTERsecure“

Für den Zugriff auf das ELSTER-Benutzerkonto steht auch der mobile Schlüssel in einer sicheren Umgebung zur Verfügung. Mit der App ELSTERSecure ist die Identifizierung mit einem Mobilgerät bei ELSTER und bei Diensten, die den ELSTER-Login verwenden, möglich.

Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Man kann mit einem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf dem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit ist der Zugriff von überall auf Mein ELSTER möglich. ElsterSecure und die MeinELSTER+-App können über die App-Stores Google-Play und Apple App Store installiert werden.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

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