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Steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache erklärt. Finanzministerin Heike Taubert präsentiert neuen Wegweiser.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat in der Regierungsmedienkonferenz den „Steuer-Wegweiser für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache“ vorgestellt. Zur Präsentation waren auch die Beteiligten des CJD Erfurt (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.) zu Gast. Das Büro für Leichte Sprache hat den Text übersetzt und auf Verständlichkeit geprüft.

„Die Broschüre richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die nicht so gut lesen können. Auf 35 Seiten werden steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen in kurzen Sätzen, mit einfachen Wörtern und lebensnahen Bildern vermittelt. Schwierige Wörter werden erklärt und zusammengesetzte Wörter mit Bindestrich optisch getrennt. Das erleichtert das Textverständnis. Die Broschüre bietet Menschen mit Behinderungen eine gute Möglichkeit selbst zu verstehen, was sie steuerlich geltend machen können“, sagt Heike Taubert.

Eine erste Reaktion gab es bereits vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Freistaats, Joachim Leibiger, der die Broschüre als sehr gelungen lobte. „Ich fordere auch künftig verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Zusammenlebens, insbesondere Veröffentlichungen in Leichter Sprache.“

Während der Entwicklung des Steuerwegweisers wurde der Text immer wieder vom Prüferteam des CJD Erfurt gelesen und kontrolliert. „Um nicht in gewohnte Sprachmuster zu fallen, ist es wichtig, die geschriebenen Texte immer wieder durch Menschen mit Lernschwierigkeiten gegenlesen zu lassen. Nur so können wir sagen, dass der Text am Ende auch leicht verständlich ist“, weiß die Finanzministerin.

Durch komplizierte Texte bleiben Menschen mit Lernschwierigkeiten viele Informationen verschlossen. Daraus erwachsen häufig Benachteiligungen, denn nur wer über notwendige Informationen verfügt, kann eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. „Vor diesem Hintergrund verstehen wir Informationen in Leichter Sprache als einen Schlüssel zur Chancengleichheit. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, sagt Dr. Nancy Brack, Leiterin des Büros für Leichte Sprache.

Die Broschüre steht auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums zum Download bereit.

zur Broschüre

Printexemplare liegen außerdem in den zwölf Thüringer Finanzämtern zur kostenfreien Mitnahme aus.

Die Finanzministerin ist für eine schnelle Ausweitung barrierefreier Angebote im Freistaat: „Sowohl im Netz als auch im Printbereich müssen wir die barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Nur so können wir dem Recht auf umfassende Information für Menschen mit Handicap gerecht werden. Die Broschüre leistet einen wichtigen Beitrag dazu.“

Hintergrund

In der EU-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Informationen in zugänglichen Formaten verankert. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) regeln die Barrierefreiheit von Printdokumenten und Webangeboten auf Bundesebene.

Auch die Landesverwaltung im Freistaat will ihre Web- und Printangebote mehr und mehr barrierefrei gestalten. Das ThürGiG (Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) verpflichtet die Träger der öffentlichen Gewalt im Freistaat mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Leichter Sprache zu kommunizieren. Außerdem ist im ThürBarrWebG (Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) geregelt, dass öffentliche Stellen im Freistaat Websites und mobile Anwendungen auch barrierefrei gestalten müssen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache erklärt. Finanzministerin Heike Taubert präsentiert neuen Wegweiser.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat in der Regierungsmedienkonferenz den „Steuer-Wegweiser für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache“ vorgestellt. Zur Präsentation waren auch die Beteiligten des CJD Erfurt (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.) zu Gast. Das Büro für Leichte Sprache hat den Text übersetzt und auf Verständlichkeit geprüft.

„Die Broschüre richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die nicht so gut lesen können. Auf 35 Seiten werden steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen in kurzen Sätzen, mit einfachen Wörtern und lebensnahen Bildern vermittelt. Schwierige Wörter werden erklärt und zusammengesetzte Wörter mit Bindestrich optisch getrennt. Das erleichtert das Textverständnis. Die Broschüre bietet Menschen mit Behinderungen eine gute Möglichkeit selbst zu verstehen, was sie steuerlich geltend machen können“, sagt Heike Taubert.

Eine erste Reaktion gab es bereits vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Freistaats, Joachim Leibiger, der die Broschüre als sehr gelungen lobte. „Ich fordere auch künftig verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Zusammenlebens, insbesondere Veröffentlichungen in Leichter Sprache.“

Während der Entwicklung des Steuerwegweisers wurde der Text immer wieder vom Prüferteam des CJD Erfurt gelesen und kontrolliert. „Um nicht in gewohnte Sprachmuster zu fallen, ist es wichtig, die geschriebenen Texte immer wieder durch Menschen mit Lernschwierigkeiten gegenlesen zu lassen. Nur so können wir sagen, dass der Text am Ende auch leicht verständlich ist“, weiß die Finanzministerin.

Durch komplizierte Texte bleiben Menschen mit Lernschwierigkeiten viele Informationen verschlossen. Daraus erwachsen häufig Benachteiligungen, denn nur wer über notwendige Informationen verfügt, kann eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. „Vor diesem Hintergrund verstehen wir Informationen in Leichter Sprache als einen Schlüssel zur Chancengleichheit. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, sagt Dr. Nancy Brack, Leiterin des Büros für Leichte Sprache.

Die Broschüre steht auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums zum Download bereit.

zur Broschüre

Printexemplare liegen außerdem in den zwölf Thüringer Finanzämtern zur kostenfreien Mitnahme aus.

Die Finanzministerin ist für eine schnelle Ausweitung barrierefreier Angebote im Freistaat: „Sowohl im Netz als auch im Printbereich müssen wir die barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Nur so können wir dem Recht auf umfassende Information für Menschen mit Handicap gerecht werden. Die Broschüre leistet einen wichtigen Beitrag dazu.“

Hintergrund

In der EU-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Informationen in zugänglichen Formaten verankert. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) regeln die Barrierefreiheit von Printdokumenten und Webangeboten auf Bundesebene.

Auch die Landesverwaltung im Freistaat will ihre Web- und Printangebote mehr und mehr barrierefrei gestalten. Das ThürGiG (Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) verpflichtet die Träger der öffentlichen Gewalt im Freistaat mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Leichter Sprache zu kommunizieren. Außerdem ist im ThürBarrWebG (Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) geregelt, dass öffentliche Stellen im Freistaat Websites und mobile Anwendungen auch barrierefrei gestalten müssen.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Im Gewölbe

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in der großen Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache erklärt. Finanzministerin Heike Taubert präsentiert neuen Wegweiser.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat in der Regierungsmedienkonferenz den „Steuer-Wegweiser für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache“ vorgestellt. Zur Präsentation waren auch die Beteiligten des CJD Erfurt (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.) zu Gast. Das Büro für Leichte Sprache hat den Text übersetzt und auf Verständlichkeit geprüft.

„Die Broschüre richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die nicht so gut lesen können. Auf 35 Seiten werden steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen in kurzen Sätzen, mit einfachen Wörtern und lebensnahen Bildern vermittelt. Schwierige Wörter werden erklärt und zusammengesetzte Wörter mit Bindestrich optisch getrennt. Das erleichtert das Textverständnis. Die Broschüre bietet Menschen mit Behinderungen eine gute Möglichkeit selbst zu verstehen, was sie steuerlich geltend machen können“, sagt Heike Taubert.

Eine erste Reaktion gab es bereits vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Freistaats, Joachim Leibiger, der die Broschüre als sehr gelungen lobte. „Ich fordere auch künftig verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Zusammenlebens, insbesondere Veröffentlichungen in Leichter Sprache.“

Während der Entwicklung des Steuerwegweisers wurde der Text immer wieder vom Prüferteam des CJD Erfurt gelesen und kontrolliert. „Um nicht in gewohnte Sprachmuster zu fallen, ist es wichtig, die geschriebenen Texte immer wieder durch Menschen mit Lernschwierigkeiten gegenlesen zu lassen. Nur so können wir sagen, dass der Text am Ende auch leicht verständlich ist“, weiß die Finanzministerin.

Durch komplizierte Texte bleiben Menschen mit Lernschwierigkeiten viele Informationen verschlossen. Daraus erwachsen häufig Benachteiligungen, denn nur wer über notwendige Informationen verfügt, kann eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. „Vor diesem Hintergrund verstehen wir Informationen in Leichter Sprache als einen Schlüssel zur Chancengleichheit. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, sagt Dr. Nancy Brack, Leiterin des Büros für Leichte Sprache.

Die Broschüre steht auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums zum Download bereit.

zur Broschüre

Printexemplare liegen außerdem in den zwölf Thüringer Finanzämtern zur kostenfreien Mitnahme aus.

Die Finanzministerin ist für eine schnelle Ausweitung barrierefreier Angebote im Freistaat: „Sowohl im Netz als auch im Printbereich müssen wir die barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Nur so können wir dem Recht auf umfassende Information für Menschen mit Handicap gerecht werden. Die Broschüre leistet einen wichtigen Beitrag dazu.“

Hintergrund

In der EU-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Informationen in zugänglichen Formaten verankert. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) regeln die Barrierefreiheit von Printdokumenten und Webangeboten auf Bundesebene.

Auch die Landesverwaltung im Freistaat will ihre Web- und Printangebote mehr und mehr barrierefrei gestalten. Das ThürGiG (Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) verpflichtet die Träger der öffentlichen Gewalt im Freistaat mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Leichter Sprache zu kommunizieren. Außerdem ist im ThürBarrWebG (Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) geregelt, dass öffentliche Stellen im Freistaat Websites und mobile Anwendungen auch barrierefrei gestalten müssen.

Test

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Steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache erklärt. Finanzministerin Heike Taubert präsentiert neuen Wegweiser.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat in der Regierungsmedienkonferenz den „Steuer-Wegweiser für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache“ vorgestellt. Zur Präsentation waren auch die Beteiligten des CJD Erfurt (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.) zu Gast. Das Büro für Leichte Sprache hat den Text übersetzt und auf Verständlichkeit geprüft.

„Die Broschüre richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die nicht so gut lesen können. Auf 35 Seiten werden steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen in kurzen Sätzen, mit einfachen Wörtern und lebensnahen Bildern vermittelt. Schwierige Wörter werden erklärt und zusammengesetzte Wörter mit Bindestrich optisch getrennt. Das erleichtert das Textverständnis. Die Broschüre bietet Menschen mit Behinderungen eine gute Möglichkeit selbst zu verstehen, was sie steuerlich geltend machen können“, sagt Heike Taubert.

Eine erste Reaktion gab es bereits vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Freistaats, Joachim Leibiger, der die Broschüre als sehr gelungen lobte. „Ich fordere auch künftig verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Zusammenlebens, insbesondere Veröffentlichungen in Leichter Sprache.“

Während der Entwicklung des Steuerwegweisers wurde der Text immer wieder vom Prüferteam des CJD Erfurt gelesen und kontrolliert. „Um nicht in gewohnte Sprachmuster zu fallen, ist es wichtig, die geschriebenen Texte immer wieder durch Menschen mit Lernschwierigkeiten gegenlesen zu lassen. Nur so können wir sagen, dass der Text am Ende auch leicht verständlich ist“, weiß die Finanzministerin.

Durch komplizierte Texte bleiben Menschen mit Lernschwierigkeiten viele Informationen verschlossen. Daraus erwachsen häufig Benachteiligungen, denn nur wer über notwendige Informationen verfügt, kann eigenverantwortlich Entscheidungen treffen. „Vor diesem Hintergrund verstehen wir Informationen in Leichter Sprache als einen Schlüssel zur Chancengleichheit. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, sagt Dr. Nancy Brack, Leiterin des Büros für Leichte Sprache.

Die Broschüre steht auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums zum Download bereit.

zur Broschüre

Printexemplare liegen außerdem in den zwölf Thüringer Finanzämtern zur kostenfreien Mitnahme aus.

Die Finanzministerin ist für eine schnelle Ausweitung barrierefreier Angebote im Freistaat: „Sowohl im Netz als auch im Printbereich müssen wir die barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Nur so können wir dem Recht auf umfassende Information für Menschen mit Handicap gerecht werden. Die Broschüre leistet einen wichtigen Beitrag dazu.“

Hintergrund

In der EU-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Informationen in zugänglichen Formaten verankert. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) regeln die Barrierefreiheit von Printdokumenten und Webangeboten auf Bundesebene.

Auch die Landesverwaltung im Freistaat will ihre Web- und Printangebote mehr und mehr barrierefrei gestalten. Das ThürGiG (Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) verpflichtet die Träger der öffentlichen Gewalt im Freistaat mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Leichter Sprache zu kommunizieren. Außerdem ist im ThürBarrWebG (Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) geregelt, dass öffentliche Stellen im Freistaat Websites und mobile Anwendungen auch barrierefrei gestalten müssen.

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