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Steuersprache verständlich: Pilotstudie mit dem Leibnitz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) erfolgreich abgeschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 2900 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben zwischen Januar und März 2021 die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung in einer Online-Umfrage des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) bewertet.

Unter den Bewertern fanden sich auch Thüringerinnen und Thüringer, die damit aktiv an der Pilotstudie zur Verbesserung der Verwaltungssprache mitgewirkt haben.

„Als Finanzverwaltung wollen wir mit Bürgerinnen und Bürgern verständlich kommunizieren. Das Steuerrecht ist komplex und mancher Steuerfall ist nicht auf den ersten Blick zu verstehen. Leicht verständliche Schreiben und Steuerbescheide sollen Missverständnisse und Ärger verhindern. Wenn sich Finanzamt und Bürger verstehen, dann haben beide weniger Arbeit mit der Steuererklärung. Mit der Pilotstudie ist ein erster wichtiger Schritt dafür getan“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Die Auswertung der Pilotstudie liefert der Steuerverwaltung wertvolle Hinweise. So konnten auf Basis der Ergebnisse Standards und Formulierungshilfen für einfachere Steuertexte festgelegt werden. In einem anschließenden Test wurde die Verständlichkeit von bisherigen Texten und den neuen Formulierungen verglichen. Dabei schnitten die überarbeiteten Steuerbescheide deutlich besser ab. Es zeigte sich: Schon wenige Basisregeln und Beispiele aus dem Alltag machen selbst steuerliche Fachtexte verständlicher. Auch die persönlichere Ansprache in Verwaltungsschreiben bewerteten die Tester positiv. Diese wurde jedoch als „ungewohnt“ wahrgenommen.

Nähere Informationen zum Ergebnis der Pilotstudie finden Sie auf der Projektseite des IDS: https://www.ids-mannheim.de/zfo/verstaendlichkeit-von-verwaltungssprache/

Hintergrund: Bund und Länder setzen sich für eine noch leistungsfähigere und serviceorientierte Verwaltung ein. Die Pilotstudie ist Teil eines Projekts „Bürgernahe Sprache“ in der Finanzverwaltung. Das IDS begleitet dieses Projekt als wissenschaftlicher Kooperationspartner.

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Steuersprache verständlich: Pilotstudie mit dem Leibnitz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) erfolgreich abgeschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 2900 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben zwischen Januar und März 2021 die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung in einer Online-Umfrage des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) bewertet.

Unter den Bewertern fanden sich auch Thüringerinnen und Thüringer, die damit aktiv an der Pilotstudie zur Verbesserung der Verwaltungssprache mitgewirkt haben.

„Als Finanzverwaltung wollen wir mit Bürgerinnen und Bürgern verständlich kommunizieren. Das Steuerrecht ist komplex und mancher Steuerfall ist nicht auf den ersten Blick zu verstehen. Leicht verständliche Schreiben und Steuerbescheide sollen Missverständnisse und Ärger verhindern. Wenn sich Finanzamt und Bürger verstehen, dann haben beide weniger Arbeit mit der Steuererklärung. Mit der Pilotstudie ist ein erster wichtiger Schritt dafür getan“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Die Auswertung der Pilotstudie liefert der Steuerverwaltung wertvolle Hinweise. So konnten auf Basis der Ergebnisse Standards und Formulierungshilfen für einfachere Steuertexte festgelegt werden. In einem anschließenden Test wurde die Verständlichkeit von bisherigen Texten und den neuen Formulierungen verglichen. Dabei schnitten die überarbeiteten Steuerbescheide deutlich besser ab. Es zeigte sich: Schon wenige Basisregeln und Beispiele aus dem Alltag machen selbst steuerliche Fachtexte verständlicher. Auch die persönlichere Ansprache in Verwaltungsschreiben bewerteten die Tester positiv. Diese wurde jedoch als „ungewohnt“ wahrgenommen.

Nähere Informationen zum Ergebnis der Pilotstudie finden Sie auf der Projektseite des IDS: https://www.ids-mannheim.de/zfo/verstaendlichkeit-von-verwaltungssprache/

Hintergrund: Bund und Länder setzen sich für eine noch leistungsfähigere und serviceorientierte Verwaltung ein. Die Pilotstudie ist Teil eines Projekts „Bürgernahe Sprache“ in der Finanzverwaltung. Das IDS begleitet dieses Projekt als wissenschaftlicher Kooperationspartner.

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Steuersprache verständlich: Pilotstudie mit dem Leibnitz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) erfolgreich abgeschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 2900 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben zwischen Januar und März 2021 die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung in einer Online-Umfrage des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) bewertet.

Unter den Bewertern fanden sich auch Thüringerinnen und Thüringer, die damit aktiv an der Pilotstudie zur Verbesserung der Verwaltungssprache mitgewirkt haben.

„Als Finanzverwaltung wollen wir mit Bürgerinnen und Bürgern verständlich kommunizieren. Das Steuerrecht ist komplex und mancher Steuerfall ist nicht auf den ersten Blick zu verstehen. Leicht verständliche Schreiben und Steuerbescheide sollen Missverständnisse und Ärger verhindern. Wenn sich Finanzamt und Bürger verstehen, dann haben beide weniger Arbeit mit der Steuererklärung. Mit der Pilotstudie ist ein erster wichtiger Schritt dafür getan“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Die Auswertung der Pilotstudie liefert der Steuerverwaltung wertvolle Hinweise. So konnten auf Basis der Ergebnisse Standards und Formulierungshilfen für einfachere Steuertexte festgelegt werden. In einem anschließenden Test wurde die Verständlichkeit von bisherigen Texten und den neuen Formulierungen verglichen. Dabei schnitten die überarbeiteten Steuerbescheide deutlich besser ab. Es zeigte sich: Schon wenige Basisregeln und Beispiele aus dem Alltag machen selbst steuerliche Fachtexte verständlicher. Auch die persönlichere Ansprache in Verwaltungsschreiben bewerteten die Tester positiv. Diese wurde jedoch als „ungewohnt“ wahrgenommen.

Nähere Informationen zum Ergebnis der Pilotstudie finden Sie auf der Projektseite des IDS: https://www.ids-mannheim.de/zfo/verstaendlichkeit-von-verwaltungssprache/

Hintergrund: Bund und Länder setzen sich für eine noch leistungsfähigere und serviceorientierte Verwaltung ein. Die Pilotstudie ist Teil eines Projekts „Bürgernahe Sprache“ in der Finanzverwaltung. Das IDS begleitet dieses Projekt als wissenschaftlicher Kooperationspartner.

 

 

Test

Timeline

Steuersprache verständlich: Pilotstudie mit dem Leibnitz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) erfolgreich abgeschlossen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 2900 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben zwischen Januar und März 2021 die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung in einer Online-Umfrage des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) bewertet.

Unter den Bewertern fanden sich auch Thüringerinnen und Thüringer, die damit aktiv an der Pilotstudie zur Verbesserung der Verwaltungssprache mitgewirkt haben.

„Als Finanzverwaltung wollen wir mit Bürgerinnen und Bürgern verständlich kommunizieren. Das Steuerrecht ist komplex und mancher Steuerfall ist nicht auf den ersten Blick zu verstehen. Leicht verständliche Schreiben und Steuerbescheide sollen Missverständnisse und Ärger verhindern. Wenn sich Finanzamt und Bürger verstehen, dann haben beide weniger Arbeit mit der Steuererklärung. Mit der Pilotstudie ist ein erster wichtiger Schritt dafür getan“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Die Auswertung der Pilotstudie liefert der Steuerverwaltung wertvolle Hinweise. So konnten auf Basis der Ergebnisse Standards und Formulierungshilfen für einfachere Steuertexte festgelegt werden. In einem anschließenden Test wurde die Verständlichkeit von bisherigen Texten und den neuen Formulierungen verglichen. Dabei schnitten die überarbeiteten Steuerbescheide deutlich besser ab. Es zeigte sich: Schon wenige Basisregeln und Beispiele aus dem Alltag machen selbst steuerliche Fachtexte verständlicher. Auch die persönlichere Ansprache in Verwaltungsschreiben bewerteten die Tester positiv. Diese wurde jedoch als „ungewohnt“ wahrgenommen.

Nähere Informationen zum Ergebnis der Pilotstudie finden Sie auf der Projektseite des IDS: https://www.ids-mannheim.de/zfo/verstaendlichkeit-von-verwaltungssprache/

Hintergrund: Bund und Länder setzen sich für eine noch leistungsfähigere und serviceorientierte Verwaltung ein. Die Pilotstudie ist Teil eines Projekts „Bürgernahe Sprache“ in der Finanzverwaltung. Das IDS begleitet dieses Projekt als wissenschaftlicher Kooperationspartner.

 

 

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