Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Taubert zur amtsangemessenen Alimentation: „Kritik des tbb nicht sachgerecht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu erneut vorgetragenen Kritik des tbb am Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation stellt Finanzministerin Heike Taubert fest: „Mit dem vorgelegten Gesetz stellen wir sicher, dass alle Besoldungsempfänger im Freistaat amtsangemessen alimentiert werden, auch die, die es bisher nicht waren. Die Kritik des tbb, die eine generelle Anhebung der Besoldung für alle Beamten zum Ziel hat, geht weit über die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus“.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht zur Umsetzung dieser Beschlüsse vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Der tbb hatte den Gesetzesentwurf kritisiert und heute wiederholt – statt der Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge – eine generelle Anhebung der Grundbesoldung gefordert, weil sonst Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare schlechter behandelt würden. Finanzministerin Heike Taubert weist die Vorwürfe des tbb zurück: „Der tbb argumentiert nicht sachgerecht. Mit dem Gesetz stellen wir Alleinstehende nicht schlechter und Beamtenfamilien mit Kindern auch nicht besser, sondern gewährleisten eine verfassungsgemäße Alimentation durch Anhebung der Familienzuschläge für Beamtenfamilien mit Kindern“, so Taubert.

Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare aller Besoldungsgruppen werden bereits nach derzeitigem Thüringer Besoldungsrecht amtsangemessen alimentiert, eine verfassungswidrige Besoldung für diese Gruppe ist nicht ersichtlich.„Wir können nicht einfach das Grundgehalt aller anheben, für einen solchen Schritt gibt es kein Erfordernis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden. „Auch das müsste dem tbb bekannt sein, denn in diesem Punkt hat er dem Gesetzentwurf zugestimmt“, so Taubert.

Es ist vielmehr verfassungsrechtlich legitim, verursachungsgerecht die kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags anzuheben, denn wir müssen verantwortungsvoll handeln und nur da nachbessern, wo die Alimentation bisher nicht angemessen war“, so Taubert.

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Taubert zur amtsangemessenen Alimentation: „Kritik des tbb nicht sachgerecht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu erneut vorgetragenen Kritik des tbb am Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation stellt Finanzministerin Heike Taubert fest: „Mit dem vorgelegten Gesetz stellen wir sicher, dass alle Besoldungsempfänger im Freistaat amtsangemessen alimentiert werden, auch die, die es bisher nicht waren. Die Kritik des tbb, die eine generelle Anhebung der Besoldung für alle Beamten zum Ziel hat, geht weit über die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus“.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht zur Umsetzung dieser Beschlüsse vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Der tbb hatte den Gesetzesentwurf kritisiert und heute wiederholt – statt der Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge – eine generelle Anhebung der Grundbesoldung gefordert, weil sonst Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare schlechter behandelt würden. Finanzministerin Heike Taubert weist die Vorwürfe des tbb zurück: „Der tbb argumentiert nicht sachgerecht. Mit dem Gesetz stellen wir Alleinstehende nicht schlechter und Beamtenfamilien mit Kindern auch nicht besser, sondern gewährleisten eine verfassungsgemäße Alimentation durch Anhebung der Familienzuschläge für Beamtenfamilien mit Kindern“, so Taubert.

Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare aller Besoldungsgruppen werden bereits nach derzeitigem Thüringer Besoldungsrecht amtsangemessen alimentiert, eine verfassungswidrige Besoldung für diese Gruppe ist nicht ersichtlich.„Wir können nicht einfach das Grundgehalt aller anheben, für einen solchen Schritt gibt es kein Erfordernis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden. „Auch das müsste dem tbb bekannt sein, denn in diesem Punkt hat er dem Gesetzentwurf zugestimmt“, so Taubert.

Es ist vielmehr verfassungsrechtlich legitim, verursachungsgerecht die kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags anzuheben, denn wir müssen verantwortungsvoll handeln und nur da nachbessern, wo die Alimentation bisher nicht angemessen war“, so Taubert.

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Taubert zur amtsangemessenen Alimentation: „Kritik des tbb nicht sachgerecht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu erneut vorgetragenen Kritik des tbb am Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation stellt Finanzministerin Heike Taubert fest: „Mit dem vorgelegten Gesetz stellen wir sicher, dass alle Besoldungsempfänger im Freistaat amtsangemessen alimentiert werden, auch die, die es bisher nicht waren. Die Kritik des tbb, die eine generelle Anhebung der Besoldung für alle Beamten zum Ziel hat, geht weit über die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus“.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht zur Umsetzung dieser Beschlüsse vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Der tbb hatte den Gesetzesentwurf kritisiert und heute wiederholt – statt der Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge – eine generelle Anhebung der Grundbesoldung gefordert, weil sonst Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare schlechter behandelt würden. Finanzministerin Heike Taubert weist die Vorwürfe des tbb zurück: „Der tbb argumentiert nicht sachgerecht. Mit dem Gesetz stellen wir Alleinstehende nicht schlechter und Beamtenfamilien mit Kindern auch nicht besser, sondern gewährleisten eine verfassungsgemäße Alimentation durch Anhebung der Familienzuschläge für Beamtenfamilien mit Kindern“, so Taubert.

Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare aller Besoldungsgruppen werden bereits nach derzeitigem Thüringer Besoldungsrecht amtsangemessen alimentiert, eine verfassungswidrige Besoldung für diese Gruppe ist nicht ersichtlich.„Wir können nicht einfach das Grundgehalt aller anheben, für einen solchen Schritt gibt es kein Erfordernis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden. „Auch das müsste dem tbb bekannt sein, denn in diesem Punkt hat er dem Gesetzentwurf zugestimmt“, so Taubert.

Es ist vielmehr verfassungsrechtlich legitim, verursachungsgerecht die kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags anzuheben, denn wir müssen verantwortungsvoll handeln und nur da nachbessern, wo die Alimentation bisher nicht angemessen war“, so Taubert.

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Test

Timeline

Taubert zur amtsangemessenen Alimentation: „Kritik des tbb nicht sachgerecht“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zu erneut vorgetragenen Kritik des tbb am Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation stellt Finanzministerin Heike Taubert fest: „Mit dem vorgelegten Gesetz stellen wir sicher, dass alle Besoldungsempfänger im Freistaat amtsangemessen alimentiert werden, auch die, die es bisher nicht waren. Die Kritik des tbb, die eine generelle Anhebung der Besoldung für alle Beamten zum Ziel hat, geht weit über die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus“.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht zur Umsetzung dieser Beschlüsse vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Der tbb hatte den Gesetzesentwurf kritisiert und heute wiederholt – statt der Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge – eine generelle Anhebung der Grundbesoldung gefordert, weil sonst Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare schlechter behandelt würden. Finanzministerin Heike Taubert weist die Vorwürfe des tbb zurück: „Der tbb argumentiert nicht sachgerecht. Mit dem Gesetz stellen wir Alleinstehende nicht schlechter und Beamtenfamilien mit Kindern auch nicht besser, sondern gewährleisten eine verfassungsgemäße Alimentation durch Anhebung der Familienzuschläge für Beamtenfamilien mit Kindern“, so Taubert.

Alleinstehende und kinderlose Beamtenehepaare aller Besoldungsgruppen werden bereits nach derzeitigem Thüringer Besoldungsrecht amtsangemessen alimentiert, eine verfassungswidrige Besoldung für diese Gruppe ist nicht ersichtlich.„Wir können nicht einfach das Grundgehalt aller anheben, für einen solchen Schritt gibt es kein Erfordernis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden. „Auch das müsste dem tbb bekannt sein, denn in diesem Punkt hat er dem Gesetzentwurf zugestimmt“, so Taubert.

Es ist vielmehr verfassungsrechtlich legitim, verursachungsgerecht die kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags anzuheben, denn wir müssen verantwortungsvoll handeln und nur da nachbessern, wo die Alimentation bisher nicht angemessen war“, so Taubert.

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: