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Telefonsprechstunde zur Grundsteuerreform – Das Thüringer Finanzministerium beantwortet am kommenden Dienstag Fragen zur Reform der Grundsteuer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Expertinnen und Experten aus dem Thüringer Finanzministerium beantworten am kommenden Dienstag telefonisch Fragen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zum Thema Grundsteuer.

„Die Abgabefrist ist zwar verlängert worden, dennoch appellieren wir an eine zeitnahe Erklärungsabgabe, um den Kommunen das Grundsteueraufkommen sichern zu können. Wir merken, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger erstmals mit dem Thema beschäftigen. Deshalb steigt auch die Anzahl der Nachfragen wieder“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Aktuell (Stand 26.10.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 498.178 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 40 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

„Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch dieses Jahr ihre Grundsteuererklärung erstellen werden. Mithilfe unserer Musteranleitungen ist das auch machbar. Sie zeigen für verschiedene Fallgestaltungen, wie die Daten in ELSTER einzugeben sind. Wir haben sehr viel positives Feedback zu den Anleitungen – sie sind eine echte Hilfe“, so Heike Taubert. Die Anleitungen können unter grundsteuer.thueringen.de <https://grundsteuer.thueringen.de>  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am kommenden Dienstag, den 1. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361 57 3611 901 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Wir bitten um Verständnis, dass es bei vielen Anrufern zu Wartezeiten kommen kann.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Telefonsprechstunde zur Grundsteuerreform – Das Thüringer Finanzministerium beantwortet am kommenden Dienstag Fragen zur Reform der Grundsteuer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Expertinnen und Experten aus dem Thüringer Finanzministerium beantworten am kommenden Dienstag telefonisch Fragen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zum Thema Grundsteuer.

„Die Abgabefrist ist zwar verlängert worden, dennoch appellieren wir an eine zeitnahe Erklärungsabgabe, um den Kommunen das Grundsteueraufkommen sichern zu können. Wir merken, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger erstmals mit dem Thema beschäftigen. Deshalb steigt auch die Anzahl der Nachfragen wieder“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Aktuell (Stand 26.10.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 498.178 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 40 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

„Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch dieses Jahr ihre Grundsteuererklärung erstellen werden. Mithilfe unserer Musteranleitungen ist das auch machbar. Sie zeigen für verschiedene Fallgestaltungen, wie die Daten in ELSTER einzugeben sind. Wir haben sehr viel positives Feedback zu den Anleitungen – sie sind eine echte Hilfe“, so Heike Taubert. Die Anleitungen können unter grundsteuer.thueringen.de <https://grundsteuer.thueringen.de>  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am kommenden Dienstag, den 1. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361 57 3611 901 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Wir bitten um Verständnis, dass es bei vielen Anrufern zu Wartezeiten kommen kann.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Telefonsprechstunde zur Grundsteuerreform – Das Thüringer Finanzministerium beantwortet am kommenden Dienstag Fragen zur Reform der Grundsteuer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Expertinnen und Experten aus dem Thüringer Finanzministerium beantworten am kommenden Dienstag telefonisch Fragen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zum Thema Grundsteuer.

„Die Abgabefrist ist zwar verlängert worden, dennoch appellieren wir an eine zeitnahe Erklärungsabgabe, um den Kommunen das Grundsteueraufkommen sichern zu können. Wir merken, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger erstmals mit dem Thema beschäftigen. Deshalb steigt auch die Anzahl der Nachfragen wieder“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Aktuell (Stand 26.10.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 498.178 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 40 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

„Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch dieses Jahr ihre Grundsteuererklärung erstellen werden. Mithilfe unserer Musteranleitungen ist das auch machbar. Sie zeigen für verschiedene Fallgestaltungen, wie die Daten in ELSTER einzugeben sind. Wir haben sehr viel positives Feedback zu den Anleitungen – sie sind eine echte Hilfe“, so Heike Taubert. Die Anleitungen können unter grundsteuer.thueringen.de <https://grundsteuer.thueringen.de>  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am kommenden Dienstag, den 1. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361 57 3611 901 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

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„Die Abgabefrist ist zwar verlängert worden, dennoch appellieren wir an eine zeitnahe Erklärungsabgabe, um den Kommunen das Grundsteueraufkommen sichern zu können. Wir merken, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger erstmals mit dem Thema beschäftigen. Deshalb steigt auch die Anzahl der Nachfragen wieder“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Aktuell (Stand 26.10.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 498.178 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 40 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

„Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch dieses Jahr ihre Grundsteuererklärung erstellen werden. Mithilfe unserer Musteranleitungen ist das auch machbar. Sie zeigen für verschiedene Fallgestaltungen, wie die Daten in ELSTER einzugeben sind. Wir haben sehr viel positives Feedback zu den Anleitungen – sie sind eine echte Hilfe“, so Heike Taubert. Die Anleitungen können unter grundsteuer.thueringen.de <https://grundsteuer.thueringen.de>  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am kommenden Dienstag, den 1. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361 57 3611 901 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
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