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Thüringen gründet kommunalen IT-Dienstleister. Starker Schritt für Digitalisierung der Kommunen im Freistaat.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., der Freistaat Thüringen und die Körperschaft eKom21 werden morgen, am 27. Mai 2020 den Gesellschaftervertrag und eine gemeinsame Gesellschaftervereinbarung notariell beurkunden lassen.

Damit sind die Vorbereitungen und Abstimmungen zur Gründung des gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters - KIV Kommunale Informationsverarbeitung GmbH Thüringen - abgeschlossen. Künftig können alle Kommunen, die der KIV beitreten, als Gesellschafter von den Angeboten des zentralen IT-Dienstleisters profitieren.

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der gemeinsame kommunale IT-Dienstleister in Thüringen wird für mehr digitale Services in unseren Verwaltungen sorgen. Der Freistaat unterstützte die kommunale Familie bei den Vorarbeiten zur Gründung. Das Engagement im gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister unterstreicht das Land durch eine eigene Beteiligung in Höhe von 200.000 Euro.“

Der Thüringer CIO sieht in der Kooperation von Kommunen, Land und starken öffentlichen IT-Dienstleistern einen Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government. So können digitale Lösungen für Online-Bürgerservices zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betrieben werden, Folgekosten würden so minimiert. Er betont: „Ein kleinteiliges Regionaldenken schadet Thüringen. Schon jetzt haben sich viele Bürgermeister und Verantwortliche gemeldet, die dem IT-Dienstleister beitreten wollen. Die Thüringer Kommunen gehen einen klugen Schritt. Der zentrale IT-Dienstleister wird eine effektivere Infrastruktur bereitstellen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Die bestehende KIV GmbH Thüringen soll mit ihren Aufgaben wachsen. Mit der ekom21 als starkem Partner sollen zügig technische Infrastruktur und fachkundiges Personal die Digitalisierung in den Thüringer Kommunen bereitgestellt werden. Die kommunale Beteiligung ist für die einmalige Zahlung von 85,27 Euro möglich.

Mit der Gründung steht die KIV nun allen Thüringer Kommunen offen. Mit diesem Schritt soll die Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen in Thüringen unterstützt werden. Durch die Nutzung zentraler Hardware und der Entwicklung gemeinsamer Software können kostengünstig und schnell, sichere IT-Services allen kommunalen Verwaltungen angeboten werden. Das betrifft beispielsweise die Anschaffung und den Betrieb von Verwaltungsfachsoftware, etwa einer elektronischen Akte.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringen gründet kommunalen IT-Dienstleister. Starker Schritt für Digitalisierung der Kommunen im Freistaat.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., der Freistaat Thüringen und die Körperschaft eKom21 werden morgen, am 27. Mai 2020 den Gesellschaftervertrag und eine gemeinsame Gesellschaftervereinbarung notariell beurkunden lassen.

Damit sind die Vorbereitungen und Abstimmungen zur Gründung des gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters - KIV Kommunale Informationsverarbeitung GmbH Thüringen - abgeschlossen. Künftig können alle Kommunen, die der KIV beitreten, als Gesellschafter von den Angeboten des zentralen IT-Dienstleisters profitieren.

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der gemeinsame kommunale IT-Dienstleister in Thüringen wird für mehr digitale Services in unseren Verwaltungen sorgen. Der Freistaat unterstützte die kommunale Familie bei den Vorarbeiten zur Gründung. Das Engagement im gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister unterstreicht das Land durch eine eigene Beteiligung in Höhe von 200.000 Euro.“

Der Thüringer CIO sieht in der Kooperation von Kommunen, Land und starken öffentlichen IT-Dienstleistern einen Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government. So können digitale Lösungen für Online-Bürgerservices zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betrieben werden, Folgekosten würden so minimiert. Er betont: „Ein kleinteiliges Regionaldenken schadet Thüringen. Schon jetzt haben sich viele Bürgermeister und Verantwortliche gemeldet, die dem IT-Dienstleister beitreten wollen. Die Thüringer Kommunen gehen einen klugen Schritt. Der zentrale IT-Dienstleister wird eine effektivere Infrastruktur bereitstellen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Die bestehende KIV GmbH Thüringen soll mit ihren Aufgaben wachsen. Mit der ekom21 als starkem Partner sollen zügig technische Infrastruktur und fachkundiges Personal die Digitalisierung in den Thüringer Kommunen bereitgestellt werden. Die kommunale Beteiligung ist für die einmalige Zahlung von 85,27 Euro möglich.

Mit der Gründung steht die KIV nun allen Thüringer Kommunen offen. Mit diesem Schritt soll die Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen in Thüringen unterstützt werden. Durch die Nutzung zentraler Hardware und der Entwicklung gemeinsamer Software können kostengünstig und schnell, sichere IT-Services allen kommunalen Verwaltungen angeboten werden. Das betrifft beispielsweise die Anschaffung und den Betrieb von Verwaltungsfachsoftware, etwa einer elektronischen Akte.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringen gründet kommunalen IT-Dienstleister. Starker Schritt für Digitalisierung der Kommunen im Freistaat.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., der Freistaat Thüringen und die Körperschaft eKom21 werden morgen, am 27. Mai 2020 den Gesellschaftervertrag und eine gemeinsame Gesellschaftervereinbarung notariell beurkunden lassen.

Damit sind die Vorbereitungen und Abstimmungen zur Gründung des gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters - KIV Kommunale Informationsverarbeitung GmbH Thüringen - abgeschlossen. Künftig können alle Kommunen, die der KIV beitreten, als Gesellschafter von den Angeboten des zentralen IT-Dienstleisters profitieren.

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der gemeinsame kommunale IT-Dienstleister in Thüringen wird für mehr digitale Services in unseren Verwaltungen sorgen. Der Freistaat unterstützte die kommunale Familie bei den Vorarbeiten zur Gründung. Das Engagement im gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister unterstreicht das Land durch eine eigene Beteiligung in Höhe von 200.000 Euro.“

Der Thüringer CIO sieht in der Kooperation von Kommunen, Land und starken öffentlichen IT-Dienstleistern einen Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government. So können digitale Lösungen für Online-Bürgerservices zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betrieben werden, Folgekosten würden so minimiert. Er betont: „Ein kleinteiliges Regionaldenken schadet Thüringen. Schon jetzt haben sich viele Bürgermeister und Verantwortliche gemeldet, die dem IT-Dienstleister beitreten wollen. Die Thüringer Kommunen gehen einen klugen Schritt. Der zentrale IT-Dienstleister wird eine effektivere Infrastruktur bereitstellen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Die bestehende KIV GmbH Thüringen soll mit ihren Aufgaben wachsen. Mit der ekom21 als starkem Partner sollen zügig technische Infrastruktur und fachkundiges Personal die Digitalisierung in den Thüringer Kommunen bereitgestellt werden. Die kommunale Beteiligung ist für die einmalige Zahlung von 85,27 Euro möglich.

Mit der Gründung steht die KIV nun allen Thüringer Kommunen offen. Mit diesem Schritt soll die Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen in Thüringen unterstützt werden. Durch die Nutzung zentraler Hardware und der Entwicklung gemeinsamer Software können kostengünstig und schnell, sichere IT-Services allen kommunalen Verwaltungen angeboten werden. Das betrifft beispielsweise die Anschaffung und den Betrieb von Verwaltungsfachsoftware, etwa einer elektronischen Akte.

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Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., der Freistaat Thüringen und die Körperschaft eKom21 werden morgen, am 27. Mai 2020 den Gesellschaftervertrag und eine gemeinsame Gesellschaftervereinbarung notariell beurkunden lassen.

Damit sind die Vorbereitungen und Abstimmungen zur Gründung des gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters - KIV Kommunale Informationsverarbeitung GmbH Thüringen - abgeschlossen. Künftig können alle Kommunen, die der KIV beitreten, als Gesellschafter von den Angeboten des zentralen IT-Dienstleisters profitieren.

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der gemeinsame kommunale IT-Dienstleister in Thüringen wird für mehr digitale Services in unseren Verwaltungen sorgen. Der Freistaat unterstützte die kommunale Familie bei den Vorarbeiten zur Gründung. Das Engagement im gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister unterstreicht das Land durch eine eigene Beteiligung in Höhe von 200.000 Euro.“

Der Thüringer CIO sieht in der Kooperation von Kommunen, Land und starken öffentlichen IT-Dienstleistern einen Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government. So können digitale Lösungen für Online-Bürgerservices zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betrieben werden, Folgekosten würden so minimiert. Er betont: „Ein kleinteiliges Regionaldenken schadet Thüringen. Schon jetzt haben sich viele Bürgermeister und Verantwortliche gemeldet, die dem IT-Dienstleister beitreten wollen. Die Thüringer Kommunen gehen einen klugen Schritt. Der zentrale IT-Dienstleister wird eine effektivere Infrastruktur bereitstellen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Die bestehende KIV GmbH Thüringen soll mit ihren Aufgaben wachsen. Mit der ekom21 als starkem Partner sollen zügig technische Infrastruktur und fachkundiges Personal die Digitalisierung in den Thüringer Kommunen bereitgestellt werden. Die kommunale Beteiligung ist für die einmalige Zahlung von 85,27 Euro möglich.

Mit der Gründung steht die KIV nun allen Thüringer Kommunen offen. Mit diesem Schritt soll die Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen in Thüringen unterstützt werden. Durch die Nutzung zentraler Hardware und der Entwicklung gemeinsamer Software können kostengünstig und schnell, sichere IT-Services allen kommunalen Verwaltungen angeboten werden. Das betrifft beispielsweise die Anschaffung und den Betrieb von Verwaltungsfachsoftware, etwa einer elektronischen Akte.

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