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Thüringen startet am 25. November 2020 mit dem Projekt „NACHDIGAL“. Belege können elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Projekt „NACHDIGAL - Nachlieferung digital“ ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern ab dem 25. November 2020 über „Mein ELSTER“ Belege digital und sicher an die Thüringer Finanzämter zu übermitteln. Das können eingescannte Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen sein.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Damit können Belege nun papierlos und ohne Gang zur Post beim Finanzamt eingereicht werden. Das spart Porto und Zeit. Von Vorteil ist außerdem, dass die Belege im Finanzamt unmittelbar als Unterlagen zum dazugehörigen Steuerfall gespeichert werden.“

Die Übermittlung von Anhängen ist über „Mein ELSTER“ für folgende Formulare vorgesehen:

  1. Einspruch,
  2. Antrag aus Fristverlängerung,
  3. Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und
  4. Sonstige Nachricht an das Finanzamt sowie
  5. Belegnachreichung zur Steuererklärung (NEU)

Wenn die Thüringer Finanzämter im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung zur Einreichung bestimmter Belege auffordern, können diese nunmehr über das neue Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermittelt werden.

Mit dem neuen Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ können Belege für die nachstehenden Steuererklärungen übermittelt werden:

  • Einkommensteuerklärung,
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Umsatzsteuerjahreserklärung,
  • E-Bilanz und
  • Einnahmenüberschussrechnung.

Es können ausschließlich Dateien im PDF-Format übermittelt werden. Zunächst ist die Übermittlung von bis zu 20 Anhängen mit jeweils bis zu 100 Seiten möglich.

Die Möglichkeit der digitalen Belegnachreichung soll sich positiv auf den Workflow für die Veranlagungstätigkeit in den Thüringer Finanzämtern und bei den steuerlichen Beraterinnen und Beratern auswirken.

Die Übermittlungsmöglichkeit für Anhänge über die Schnittstelle der Finanzverwaltung für andere Steuersoftware-Hersteller wurde bereits am
18. November 2020 freigeschaltet.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Thüringen startet am 25. November 2020 mit dem Projekt „NACHDIGAL“. Belege können elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Projekt „NACHDIGAL - Nachlieferung digital“ ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern ab dem 25. November 2020 über „Mein ELSTER“ Belege digital und sicher an die Thüringer Finanzämter zu übermitteln. Das können eingescannte Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen sein.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Damit können Belege nun papierlos und ohne Gang zur Post beim Finanzamt eingereicht werden. Das spart Porto und Zeit. Von Vorteil ist außerdem, dass die Belege im Finanzamt unmittelbar als Unterlagen zum dazugehörigen Steuerfall gespeichert werden.“

Die Übermittlung von Anhängen ist über „Mein ELSTER“ für folgende Formulare vorgesehen:

  1. Einspruch,
  2. Antrag aus Fristverlängerung,
  3. Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und
  4. Sonstige Nachricht an das Finanzamt sowie
  5. Belegnachreichung zur Steuererklärung (NEU)

Wenn die Thüringer Finanzämter im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung zur Einreichung bestimmter Belege auffordern, können diese nunmehr über das neue Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermittelt werden.

Mit dem neuen Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ können Belege für die nachstehenden Steuererklärungen übermittelt werden:

  • Einkommensteuerklärung,
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Umsatzsteuerjahreserklärung,
  • E-Bilanz und
  • Einnahmenüberschussrechnung.

Es können ausschließlich Dateien im PDF-Format übermittelt werden. Zunächst ist die Übermittlung von bis zu 20 Anhängen mit jeweils bis zu 100 Seiten möglich.

Die Möglichkeit der digitalen Belegnachreichung soll sich positiv auf den Workflow für die Veranlagungstätigkeit in den Thüringer Finanzämtern und bei den steuerlichen Beraterinnen und Beratern auswirken.

Die Übermittlungsmöglichkeit für Anhänge über die Schnittstelle der Finanzverwaltung für andere Steuersoftware-Hersteller wurde bereits am
18. November 2020 freigeschaltet.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

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Teaser Typ-B

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Teaser Typ-C

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringen startet am 25. November 2020 mit dem Projekt „NACHDIGAL“. Belege können elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Projekt „NACHDIGAL - Nachlieferung digital“ ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern ab dem 25. November 2020 über „Mein ELSTER“ Belege digital und sicher an die Thüringer Finanzämter zu übermitteln. Das können eingescannte Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen sein.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Damit können Belege nun papierlos und ohne Gang zur Post beim Finanzamt eingereicht werden. Das spart Porto und Zeit. Von Vorteil ist außerdem, dass die Belege im Finanzamt unmittelbar als Unterlagen zum dazugehörigen Steuerfall gespeichert werden.“

Die Übermittlung von Anhängen ist über „Mein ELSTER“ für folgende Formulare vorgesehen:

  1. Einspruch,
  2. Antrag aus Fristverlängerung,
  3. Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und
  4. Sonstige Nachricht an das Finanzamt sowie
  5. Belegnachreichung zur Steuererklärung (NEU)

Wenn die Thüringer Finanzämter im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung zur Einreichung bestimmter Belege auffordern, können diese nunmehr über das neue Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermittelt werden.

Mit dem neuen Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ können Belege für die nachstehenden Steuererklärungen übermittelt werden:

  • Einkommensteuerklärung,
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Umsatzsteuerjahreserklärung,
  • E-Bilanz und
  • Einnahmenüberschussrechnung.

Es können ausschließlich Dateien im PDF-Format übermittelt werden. Zunächst ist die Übermittlung von bis zu 20 Anhängen mit jeweils bis zu 100 Seiten möglich.

Die Möglichkeit der digitalen Belegnachreichung soll sich positiv auf den Workflow für die Veranlagungstätigkeit in den Thüringer Finanzämtern und bei den steuerlichen Beraterinnen und Beratern auswirken.

Die Übermittlungsmöglichkeit für Anhänge über die Schnittstelle der Finanzverwaltung für andere Steuersoftware-Hersteller wurde bereits am
18. November 2020 freigeschaltet.

Test

Timeline

Thüringen startet am 25. November 2020 mit dem Projekt „NACHDIGAL“. Belege können elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Projekt „NACHDIGAL - Nachlieferung digital“ ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern ab dem 25. November 2020 über „Mein ELSTER“ Belege digital und sicher an die Thüringer Finanzämter zu übermitteln. Das können eingescannte Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen sein.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Damit können Belege nun papierlos und ohne Gang zur Post beim Finanzamt eingereicht werden. Das spart Porto und Zeit. Von Vorteil ist außerdem, dass die Belege im Finanzamt unmittelbar als Unterlagen zum dazugehörigen Steuerfall gespeichert werden.“

Die Übermittlung von Anhängen ist über „Mein ELSTER“ für folgende Formulare vorgesehen:

  1. Einspruch,
  2. Antrag aus Fristverlängerung,
  3. Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und
  4. Sonstige Nachricht an das Finanzamt sowie
  5. Belegnachreichung zur Steuererklärung (NEU)

Wenn die Thüringer Finanzämter im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung zur Einreichung bestimmter Belege auffordern, können diese nunmehr über das neue Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermittelt werden.

Mit dem neuen Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ können Belege für die nachstehenden Steuererklärungen übermittelt werden:

  • Einkommensteuerklärung,
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Umsatzsteuerjahreserklärung,
  • E-Bilanz und
  • Einnahmenüberschussrechnung.

Es können ausschließlich Dateien im PDF-Format übermittelt werden. Zunächst ist die Übermittlung von bis zu 20 Anhängen mit jeweils bis zu 100 Seiten möglich.

Die Möglichkeit der digitalen Belegnachreichung soll sich positiv auf den Workflow für die Veranlagungstätigkeit in den Thüringer Finanzämtern und bei den steuerlichen Beraterinnen und Beratern auswirken.

Die Übermittlungsmöglichkeit für Anhänge über die Schnittstelle der Finanzverwaltung für andere Steuersoftware-Hersteller wurde bereits am
18. November 2020 freigeschaltet.

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