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Thüringen tritt der Behördennummer 115 bei - Informationen zu Verwaltungsleistungen von 550 Kommunen, 14 Bundesländern und dem Bund


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Beisein des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat die Finanzministerin des Freistaates Thüringen Heike Taubert am Rande der Innenministerkonferenz in Erfurt eine Vereinbarung zum Beitritt Thüringens zur Behördennummer 115 unterzeichnet.

Bundesinnenminister Seehofer: „Die 115 ist der direkte telefonische Draht ‚aufs Amt‘ und darüber hinaus in die gesamte Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Wir alle bekommen dort qualitätsgesichert Auskünfte zu den staatlichen Dienstleistungen. Im Sinne eines modernen digitalen Bürgerservice gilt dies zukünftig auch bei Fragen zu Onlineverfahren. Es ist sehr gut, dass mit dem Beitritt von Thüringen nunmehr 14 von 16 Bundesländern dabei sind. Ich bin zuversichtlich, dass sich bald auch die verbleibenden zwei Länder der 115 anschließen. Denn die Nutzerzahlen zeigen, wie hilfreich die 115 für viele Menschen ist.“

Thüringer Finanzministerin Taubert: „Thüringen schließt sich dem 115-Verbund an, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern so einfach und unkompliziert Auskünfte zu den Verwaltungsleistungen des Landes zur Verfügung stellen können. Ich hoffe, dass viele Kommunen im Freistaat dem positiven Beispiel folgen und auch der 115 beitreten.“

In Thüringen nimmt seit August 2016 bereits der Saale-Holzland-Kreis mit einem eigenen Servicecenter an der Behördennummer 115 teil. Unter der Behördennummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 und 18:00 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Die 115 ist bundesweit in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in einer Wissensdatenbank zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten sie unter

www.115.de

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringen tritt der Behördennummer 115 bei - Informationen zu Verwaltungsleistungen von 550 Kommunen, 14 Bundesländern und dem Bund


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Beisein des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat die Finanzministerin des Freistaates Thüringen Heike Taubert am Rande der Innenministerkonferenz in Erfurt eine Vereinbarung zum Beitritt Thüringens zur Behördennummer 115 unterzeichnet.

Bundesinnenminister Seehofer: „Die 115 ist der direkte telefonische Draht ‚aufs Amt‘ und darüber hinaus in die gesamte Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Wir alle bekommen dort qualitätsgesichert Auskünfte zu den staatlichen Dienstleistungen. Im Sinne eines modernen digitalen Bürgerservice gilt dies zukünftig auch bei Fragen zu Onlineverfahren. Es ist sehr gut, dass mit dem Beitritt von Thüringen nunmehr 14 von 16 Bundesländern dabei sind. Ich bin zuversichtlich, dass sich bald auch die verbleibenden zwei Länder der 115 anschließen. Denn die Nutzerzahlen zeigen, wie hilfreich die 115 für viele Menschen ist.“

Thüringer Finanzministerin Taubert: „Thüringen schließt sich dem 115-Verbund an, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern so einfach und unkompliziert Auskünfte zu den Verwaltungsleistungen des Landes zur Verfügung stellen können. Ich hoffe, dass viele Kommunen im Freistaat dem positiven Beispiel folgen und auch der 115 beitreten.“

In Thüringen nimmt seit August 2016 bereits der Saale-Holzland-Kreis mit einem eigenen Servicecenter an der Behördennummer 115 teil. Unter der Behördennummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 und 18:00 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Die 115 ist bundesweit in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in einer Wissensdatenbank zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten sie unter

www.115.de

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Beisein des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat die Finanzministerin des Freistaates Thüringen Heike Taubert am Rande der Innenministerkonferenz in Erfurt eine Vereinbarung zum Beitritt Thüringens zur Behördennummer 115 unterzeichnet.

Bundesinnenminister Seehofer: „Die 115 ist der direkte telefonische Draht ‚aufs Amt‘ und darüber hinaus in die gesamte Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Wir alle bekommen dort qualitätsgesichert Auskünfte zu den staatlichen Dienstleistungen. Im Sinne eines modernen digitalen Bürgerservice gilt dies zukünftig auch bei Fragen zu Onlineverfahren. Es ist sehr gut, dass mit dem Beitritt von Thüringen nunmehr 14 von 16 Bundesländern dabei sind. Ich bin zuversichtlich, dass sich bald auch die verbleibenden zwei Länder der 115 anschließen. Denn die Nutzerzahlen zeigen, wie hilfreich die 115 für viele Menschen ist.“

Thüringer Finanzministerin Taubert: „Thüringen schließt sich dem 115-Verbund an, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern so einfach und unkompliziert Auskünfte zu den Verwaltungsleistungen des Landes zur Verfügung stellen können. Ich hoffe, dass viele Kommunen im Freistaat dem positiven Beispiel folgen und auch der 115 beitreten.“

In Thüringen nimmt seit August 2016 bereits der Saale-Holzland-Kreis mit einem eigenen Servicecenter an der Behördennummer 115 teil. Unter der Behördennummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 und 18:00 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Die 115 ist bundesweit in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in einer Wissensdatenbank zur Verfügung.

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Bundesinnenminister Seehofer: „Die 115 ist der direkte telefonische Draht ‚aufs Amt‘ und darüber hinaus in die gesamte Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Wir alle bekommen dort qualitätsgesichert Auskünfte zu den staatlichen Dienstleistungen. Im Sinne eines modernen digitalen Bürgerservice gilt dies zukünftig auch bei Fragen zu Onlineverfahren. Es ist sehr gut, dass mit dem Beitritt von Thüringen nunmehr 14 von 16 Bundesländern dabei sind. Ich bin zuversichtlich, dass sich bald auch die verbleibenden zwei Länder der 115 anschließen. Denn die Nutzerzahlen zeigen, wie hilfreich die 115 für viele Menschen ist.“

Thüringer Finanzministerin Taubert: „Thüringen schließt sich dem 115-Verbund an, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern so einfach und unkompliziert Auskünfte zu den Verwaltungsleistungen des Landes zur Verfügung stellen können. Ich hoffe, dass viele Kommunen im Freistaat dem positiven Beispiel folgen und auch der 115 beitreten.“

In Thüringen nimmt seit August 2016 bereits der Saale-Holzland-Kreis mit einem eigenen Servicecenter an der Behördennummer 115 teil. Unter der Behördennummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 und 18:00 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Die 115 ist bundesweit in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in einer Wissensdatenbank zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten sie unter

www.115.de

 

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