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Thüringen und Hessen setzen auf gemeinsame IT-Infrastruktur: Thüringer Steuerbescheide werden fortan in Großrechnern des Landes Hessen berechnet


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die gute Zusammenarbeit unserer Steuerverwaltungen seit der Wiedervereinigung hat Tradition und wird nun im IT-Bereich erweitert: Fast alle steuerlichen Verfahren, die für die tägliche Arbeit in den Thüringer Finanzämtern erforderlich sind, liegen ab sofort auf Servern und Großrechnern des Landes Hessen. Die Zusammenarbeit der IT-Rechenzentren beider Länder ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie gelungene IT-Kooperation unter den Ländern ausschauen kann. Was für viele Bundesländer noch ein Modell der Zukunft ist, ist bei uns bereits Gegenwart.“ Das erklärten heute die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Die Verlagerung der IT-Infrastruktur und zentraler Steuerverfahren erfolgte in den Monaten Februar und März vom Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) in Erfurt in die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Auch das Bezügeabrechnungsverfahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Landesverwaltung wird jetzt an den Standorten der HZD in Wiesbaden und Mainz betrieben. Grundlage der IT-Kooperation bildet eine Vereinbarung, die die beiden Finanzminister im vergangenen Sommer unterzeichneten.

Finanzministerin Heike Taubert sagte: „Es ist wichtig durch Spezialisierung und Bündelung von Aufgaben arbeitsteilig vorzugehen, um die wachsenden Anforderungen an den steuerlichen IT-Betrieb mit überschaubarem Ressourcenaufwand bewältigen zu können.“ Durch die gemeinsame Nutzung von Rechenzentren seien laut Ministerin Taubert erhebliche Einsparungspotentiale realisierbar. „Es freut mich sehr, dass es bei der Übertragung keine Probleme gab und der ambitionierte Zeitplan trotz der hohen Anforderungen an die Stabilität und Sicherheit der Verfahren eingehalten werden konnte“, so Taubert.

Hessens Finanzminister Schäfer nannte die Zusammenarbeit „konsequent“. „Die Steuergesetze des Bundes gelten grundsätzlich für alle Bundesländer gleich. Alle 16 Länder und der Bund entwickeln zudem seit vielen Jahren gemeinsam die einheitliche Software der Steuerverwaltung. Eine Zusammenarbeit der Rechenzentren der Bundesländer, wenn es um die tägliche Anwendung und den Betrieb der Steuer-IT geht, ist daher nur die logische Weiterentwicklung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit. Für weitere Kooperationen sind wir in Hessen jedenfalls offen. Es braucht noch mehr Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Digitalisierung zwischen den Bundesländern. Nur so können wir Ressourcen bündeln und gemeinsam die Chancen der modernen IT für die Menschen in Deutschland nutzbar machen. Allen Verantwortlichen – und damit natürlich auch den Fachleuten in der HZD – gratuliere ich zum erfolgreichen Kraftakt der Übertragung der IT-Verfahren auf unsere Großrechner. Das war ein starker Auftakt für eine starke Kooperation!“

Bild von Rechnern im Rechenzentrum in Hessen

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringen und Hessen setzen auf gemeinsame IT-Infrastruktur: Thüringer Steuerbescheide werden fortan in Großrechnern des Landes Hessen berechnet


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die gute Zusammenarbeit unserer Steuerverwaltungen seit der Wiedervereinigung hat Tradition und wird nun im IT-Bereich erweitert: Fast alle steuerlichen Verfahren, die für die tägliche Arbeit in den Thüringer Finanzämtern erforderlich sind, liegen ab sofort auf Servern und Großrechnern des Landes Hessen. Die Zusammenarbeit der IT-Rechenzentren beider Länder ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie gelungene IT-Kooperation unter den Ländern ausschauen kann. Was für viele Bundesländer noch ein Modell der Zukunft ist, ist bei uns bereits Gegenwart.“ Das erklärten heute die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Die Verlagerung der IT-Infrastruktur und zentraler Steuerverfahren erfolgte in den Monaten Februar und März vom Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) in Erfurt in die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Auch das Bezügeabrechnungsverfahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Landesverwaltung wird jetzt an den Standorten der HZD in Wiesbaden und Mainz betrieben. Grundlage der IT-Kooperation bildet eine Vereinbarung, die die beiden Finanzminister im vergangenen Sommer unterzeichneten.

Finanzministerin Heike Taubert sagte: „Es ist wichtig durch Spezialisierung und Bündelung von Aufgaben arbeitsteilig vorzugehen, um die wachsenden Anforderungen an den steuerlichen IT-Betrieb mit überschaubarem Ressourcenaufwand bewältigen zu können.“ Durch die gemeinsame Nutzung von Rechenzentren seien laut Ministerin Taubert erhebliche Einsparungspotentiale realisierbar. „Es freut mich sehr, dass es bei der Übertragung keine Probleme gab und der ambitionierte Zeitplan trotz der hohen Anforderungen an die Stabilität und Sicherheit der Verfahren eingehalten werden konnte“, so Taubert.

Hessens Finanzminister Schäfer nannte die Zusammenarbeit „konsequent“. „Die Steuergesetze des Bundes gelten grundsätzlich für alle Bundesländer gleich. Alle 16 Länder und der Bund entwickeln zudem seit vielen Jahren gemeinsam die einheitliche Software der Steuerverwaltung. Eine Zusammenarbeit der Rechenzentren der Bundesländer, wenn es um die tägliche Anwendung und den Betrieb der Steuer-IT geht, ist daher nur die logische Weiterentwicklung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit. Für weitere Kooperationen sind wir in Hessen jedenfalls offen. Es braucht noch mehr Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Digitalisierung zwischen den Bundesländern. Nur so können wir Ressourcen bündeln und gemeinsam die Chancen der modernen IT für die Menschen in Deutschland nutzbar machen. Allen Verantwortlichen – und damit natürlich auch den Fachleuten in der HZD – gratuliere ich zum erfolgreichen Kraftakt der Übertragung der IT-Verfahren auf unsere Großrechner. Das war ein starker Auftakt für eine starke Kooperation!“

Bild von Rechnern im Rechenzentrum in Hessen

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringen und Hessen setzen auf gemeinsame IT-Infrastruktur: Thüringer Steuerbescheide werden fortan in Großrechnern des Landes Hessen berechnet


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die gute Zusammenarbeit unserer Steuerverwaltungen seit der Wiedervereinigung hat Tradition und wird nun im IT-Bereich erweitert: Fast alle steuerlichen Verfahren, die für die tägliche Arbeit in den Thüringer Finanzämtern erforderlich sind, liegen ab sofort auf Servern und Großrechnern des Landes Hessen. Die Zusammenarbeit der IT-Rechenzentren beider Länder ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie gelungene IT-Kooperation unter den Ländern ausschauen kann. Was für viele Bundesländer noch ein Modell der Zukunft ist, ist bei uns bereits Gegenwart.“ Das erklärten heute die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Die Verlagerung der IT-Infrastruktur und zentraler Steuerverfahren erfolgte in den Monaten Februar und März vom Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) in Erfurt in die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Auch das Bezügeabrechnungsverfahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Landesverwaltung wird jetzt an den Standorten der HZD in Wiesbaden und Mainz betrieben. Grundlage der IT-Kooperation bildet eine Vereinbarung, die die beiden Finanzminister im vergangenen Sommer unterzeichneten.

Finanzministerin Heike Taubert sagte: „Es ist wichtig durch Spezialisierung und Bündelung von Aufgaben arbeitsteilig vorzugehen, um die wachsenden Anforderungen an den steuerlichen IT-Betrieb mit überschaubarem Ressourcenaufwand bewältigen zu können.“ Durch die gemeinsame Nutzung von Rechenzentren seien laut Ministerin Taubert erhebliche Einsparungspotentiale realisierbar. „Es freut mich sehr, dass es bei der Übertragung keine Probleme gab und der ambitionierte Zeitplan trotz der hohen Anforderungen an die Stabilität und Sicherheit der Verfahren eingehalten werden konnte“, so Taubert.

Hessens Finanzminister Schäfer nannte die Zusammenarbeit „konsequent“. „Die Steuergesetze des Bundes gelten grundsätzlich für alle Bundesländer gleich. Alle 16 Länder und der Bund entwickeln zudem seit vielen Jahren gemeinsam die einheitliche Software der Steuerverwaltung. Eine Zusammenarbeit der Rechenzentren der Bundesländer, wenn es um die tägliche Anwendung und den Betrieb der Steuer-IT geht, ist daher nur die logische Weiterentwicklung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit. Für weitere Kooperationen sind wir in Hessen jedenfalls offen. Es braucht noch mehr Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Digitalisierung zwischen den Bundesländern. Nur so können wir Ressourcen bündeln und gemeinsam die Chancen der modernen IT für die Menschen in Deutschland nutzbar machen. Allen Verantwortlichen – und damit natürlich auch den Fachleuten in der HZD – gratuliere ich zum erfolgreichen Kraftakt der Übertragung der IT-Verfahren auf unsere Großrechner. Das war ein starker Auftakt für eine starke Kooperation!“

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„Die gute Zusammenarbeit unserer Steuerverwaltungen seit der Wiedervereinigung hat Tradition und wird nun im IT-Bereich erweitert: Fast alle steuerlichen Verfahren, die für die tägliche Arbeit in den Thüringer Finanzämtern erforderlich sind, liegen ab sofort auf Servern und Großrechnern des Landes Hessen. Die Zusammenarbeit der IT-Rechenzentren beider Länder ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie gelungene IT-Kooperation unter den Ländern ausschauen kann. Was für viele Bundesländer noch ein Modell der Zukunft ist, ist bei uns bereits Gegenwart.“ Das erklärten heute die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Die Verlagerung der IT-Infrastruktur und zentraler Steuerverfahren erfolgte in den Monaten Februar und März vom Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) in Erfurt in die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Auch das Bezügeabrechnungsverfahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Landesverwaltung wird jetzt an den Standorten der HZD in Wiesbaden und Mainz betrieben. Grundlage der IT-Kooperation bildet eine Vereinbarung, die die beiden Finanzminister im vergangenen Sommer unterzeichneten.

Finanzministerin Heike Taubert sagte: „Es ist wichtig durch Spezialisierung und Bündelung von Aufgaben arbeitsteilig vorzugehen, um die wachsenden Anforderungen an den steuerlichen IT-Betrieb mit überschaubarem Ressourcenaufwand bewältigen zu können.“ Durch die gemeinsame Nutzung von Rechenzentren seien laut Ministerin Taubert erhebliche Einsparungspotentiale realisierbar. „Es freut mich sehr, dass es bei der Übertragung keine Probleme gab und der ambitionierte Zeitplan trotz der hohen Anforderungen an die Stabilität und Sicherheit der Verfahren eingehalten werden konnte“, so Taubert.

Hessens Finanzminister Schäfer nannte die Zusammenarbeit „konsequent“. „Die Steuergesetze des Bundes gelten grundsätzlich für alle Bundesländer gleich. Alle 16 Länder und der Bund entwickeln zudem seit vielen Jahren gemeinsam die einheitliche Software der Steuerverwaltung. Eine Zusammenarbeit der Rechenzentren der Bundesländer, wenn es um die tägliche Anwendung und den Betrieb der Steuer-IT geht, ist daher nur die logische Weiterentwicklung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit. Für weitere Kooperationen sind wir in Hessen jedenfalls offen. Es braucht noch mehr Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Digitalisierung zwischen den Bundesländern. Nur so können wir Ressourcen bündeln und gemeinsam die Chancen der modernen IT für die Menschen in Deutschland nutzbar machen. Allen Verantwortlichen – und damit natürlich auch den Fachleuten in der HZD – gratuliere ich zum erfolgreichen Kraftakt der Übertragung der IT-Verfahren auf unsere Großrechner. Das war ein starker Auftakt für eine starke Kooperation!“

Bild von Rechnern im Rechenzentrum in Hessen

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