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Thüringen unterzeichnet gemeinsame Absichtserklärung der CIOs der Länder und des Bundes zur Stärkung der Digitalen Souveränität. Ziel ist auch Souveräner Arbeitsplatz für Verwaltung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mehr digitale Souveränität des Staates: Das ist das Ziel einer gemeinsamen Absichtserklärung der CIOs von bislang neun Bundesländern, darunter Thüringen und des Bundes. Hierzu sollen gemeinsame Vorhaben synchronisiert und abgestimmt werden.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der Schulterschluss für digitale Souveränität ist wichtig. Mit der Erklärung können wir die bestehenden Ideen, etwa im Bereich OpenSource gemeinsam weiterentwickeln.“ Er ergänzt mit Blick auf die Thüringer Landesverwaltung: „Thüringen will das Thema Digitale Souveränität fachlich begleiten. Aktuell nutzen wir OpenSource Software für unsere landesweite Datenaustauschplattform, unser Verwaltungsportal, für rund 2700 Telearbeitsplätze und für zentrales Projektmanagement.“

Konkretes Ziel der geplanten Zusammenarbeit wird der Entwurf eines Souveränen Arbeitsplatzes für die Öffentliche Verwaltung sein. Den Nutzern werden Basisfunktionen in den Bereichen Produktivität (u.a. Textverarbeitung), Kollaboration (u.a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u.a. Videokonferenzen) bereitgestellt.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt das gemeinsame Vorgehen. Bund und Länder seien sich einig, dass der Souveräne Arbeitsplatz insbesondere Aspekte Digitaler Souveränität berücksichtigen sowie Innovationen entsprechend der Bedarfe der Öffentlichen Verwaltung befördern soll. Um eine breite Verfügbarkeit zu garantieren, soll die Lösung perspektivisch über die Deutsche Verwaltungscloud bereitgestellt werden.

Bund, Länder und Kommunen hatten bereits Anfang 2021 im IT-Planungsrat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität beschlossen. Damit soll die Entwicklung alternativer – insbesondere Open Source Software-basierter – IT-Lösungen forciert werden. Im Einklang mit dieser Strategie wurden in Bund und Ländern verschiedene Vorhaben zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich Arbeitsplatz auf den Weg gebracht.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringen unterzeichnet gemeinsame Absichtserklärung der CIOs der Länder und des Bundes zur Stärkung der Digitalen Souveränität. Ziel ist auch Souveräner Arbeitsplatz für Verwaltung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mehr digitale Souveränität des Staates: Das ist das Ziel einer gemeinsamen Absichtserklärung der CIOs von bislang neun Bundesländern, darunter Thüringen und des Bundes. Hierzu sollen gemeinsame Vorhaben synchronisiert und abgestimmt werden.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der Schulterschluss für digitale Souveränität ist wichtig. Mit der Erklärung können wir die bestehenden Ideen, etwa im Bereich OpenSource gemeinsam weiterentwickeln.“ Er ergänzt mit Blick auf die Thüringer Landesverwaltung: „Thüringen will das Thema Digitale Souveränität fachlich begleiten. Aktuell nutzen wir OpenSource Software für unsere landesweite Datenaustauschplattform, unser Verwaltungsportal, für rund 2700 Telearbeitsplätze und für zentrales Projektmanagement.“

Konkretes Ziel der geplanten Zusammenarbeit wird der Entwurf eines Souveränen Arbeitsplatzes für die Öffentliche Verwaltung sein. Den Nutzern werden Basisfunktionen in den Bereichen Produktivität (u.a. Textverarbeitung), Kollaboration (u.a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u.a. Videokonferenzen) bereitgestellt.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt das gemeinsame Vorgehen. Bund und Länder seien sich einig, dass der Souveräne Arbeitsplatz insbesondere Aspekte Digitaler Souveränität berücksichtigen sowie Innovationen entsprechend der Bedarfe der Öffentlichen Verwaltung befördern soll. Um eine breite Verfügbarkeit zu garantieren, soll die Lösung perspektivisch über die Deutsche Verwaltungscloud bereitgestellt werden.

Bund, Länder und Kommunen hatten bereits Anfang 2021 im IT-Planungsrat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität beschlossen. Damit soll die Entwicklung alternativer – insbesondere Open Source Software-basierter – IT-Lösungen forciert werden. Im Einklang mit dieser Strategie wurden in Bund und Ländern verschiedene Vorhaben zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich Arbeitsplatz auf den Weg gebracht.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

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Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der Schulterschluss für digitale Souveränität ist wichtig. Mit der Erklärung können wir die bestehenden Ideen, etwa im Bereich OpenSource gemeinsam weiterentwickeln.“ Er ergänzt mit Blick auf die Thüringer Landesverwaltung: „Thüringen will das Thema Digitale Souveränität fachlich begleiten. Aktuell nutzen wir OpenSource Software für unsere landesweite Datenaustauschplattform, unser Verwaltungsportal, für rund 2700 Telearbeitsplätze und für zentrales Projektmanagement.“

Konkretes Ziel der geplanten Zusammenarbeit wird der Entwurf eines Souveränen Arbeitsplatzes für die Öffentliche Verwaltung sein. Den Nutzern werden Basisfunktionen in den Bereichen Produktivität (u.a. Textverarbeitung), Kollaboration (u.a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u.a. Videokonferenzen) bereitgestellt.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt das gemeinsame Vorgehen. Bund und Länder seien sich einig, dass der Souveräne Arbeitsplatz insbesondere Aspekte Digitaler Souveränität berücksichtigen sowie Innovationen entsprechend der Bedarfe der Öffentlichen Verwaltung befördern soll. Um eine breite Verfügbarkeit zu garantieren, soll die Lösung perspektivisch über die Deutsche Verwaltungscloud bereitgestellt werden.

Bund, Länder und Kommunen hatten bereits Anfang 2021 im IT-Planungsrat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität beschlossen. Damit soll die Entwicklung alternativer – insbesondere Open Source Software-basierter – IT-Lösungen forciert werden. Im Einklang mit dieser Strategie wurden in Bund und Ländern verschiedene Vorhaben zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich Arbeitsplatz auf den Weg gebracht.

Test

Timeline

Thüringen unterzeichnet gemeinsame Absichtserklärung der CIOs der Länder und des Bundes zur Stärkung der Digitalen Souveränität. Ziel ist auch Souveräner Arbeitsplatz für Verwaltung


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Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der Schulterschluss für digitale Souveränität ist wichtig. Mit der Erklärung können wir die bestehenden Ideen, etwa im Bereich OpenSource gemeinsam weiterentwickeln.“ Er ergänzt mit Blick auf die Thüringer Landesverwaltung: „Thüringen will das Thema Digitale Souveränität fachlich begleiten. Aktuell nutzen wir OpenSource Software für unsere landesweite Datenaustauschplattform, unser Verwaltungsportal, für rund 2700 Telearbeitsplätze und für zentrales Projektmanagement.“

Konkretes Ziel der geplanten Zusammenarbeit wird der Entwurf eines Souveränen Arbeitsplatzes für die Öffentliche Verwaltung sein. Den Nutzern werden Basisfunktionen in den Bereichen Produktivität (u.a. Textverarbeitung), Kollaboration (u.a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u.a. Videokonferenzen) bereitgestellt.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt das gemeinsame Vorgehen. Bund und Länder seien sich einig, dass der Souveräne Arbeitsplatz insbesondere Aspekte Digitaler Souveränität berücksichtigen sowie Innovationen entsprechend der Bedarfe der Öffentlichen Verwaltung befördern soll. Um eine breite Verfügbarkeit zu garantieren, soll die Lösung perspektivisch über die Deutsche Verwaltungscloud bereitgestellt werden.

Bund, Länder und Kommunen hatten bereits Anfang 2021 im IT-Planungsrat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität beschlossen. Damit soll die Entwicklung alternativer – insbesondere Open Source Software-basierter – IT-Lösungen forciert werden. Im Einklang mit dieser Strategie wurden in Bund und Ländern verschiedene Vorhaben zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich Arbeitsplatz auf den Weg gebracht.

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