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Thüringen vor der heutigen Sitzung des IT-Planungsrates: Einer-für-alle soll nicht zur Falle werden! Thüringen warnt vor Verlust der digitalen Souveränität. Open Source ist ein Muss bei Einer-für-alle-Leistungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Freistaat einen Beschlussvorschlag mit drei Eckpunkten formuliert. Das Thema OpenSource befindet sich nun in einem Beschlussvorschlag der heute Nachmittag in der Sondersitzung des IT-Planungsrats, beraten werden soll. Thüringen begrüßt die Formulierung, OpenSource als Grundprinzip bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen festzuschreiben. Der Freistaat warnt aber, das Thema OpenSource nur als Randnotiz zu betrachten.

Mit dem Anstieg an Softwareentwicklungen nach dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer-für-Alle/Viele“) im Zuge der OZG-Umsetzung stellt sich für Thüringer Verwaltungsexperten die Frage nach die Frage, nach der Abhängigkeit der Verwaltungen von der hier eingesetzten Software und den Herstellern. Zudem ergeben sich nicht absehbare finanzielle Risiken. Jedes Land müsste Lizenzen erwerben, Schnittstellen bereitstellen, neue Schnittstellen zu eigenen Verfahren herstellen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten sind unklar. Der Thüringer CIO und Finanzstaatssekretär sagt: „Es ergeben sich nicht abzuschätzende Folgekosten. Der im Haushaltsrecht verankerte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird ausgehebelt. Einer produziert und verdient, alle  müssen kaufen und bezahlen, das ist nicht die Zukunft des Efa-Prinzips, wie ich sie mir vorstelle. Der Hersteller kann als OZG-Leistungs-Monopolist Kosten selbst bestimmen. Das ist ein nicht hinzunehmendes Preisdiktat. Das schränkt die Eigenentwicklungen von Verwaltungssoftware massiv ein. Im schlimmsten Fall, gibt es für Verwaltungen keinen Weg mehr aus dieser Abhängigkeit. Per Knopfdruck könnten Verwaltungen lahm gelegt werden.“

Er sagt abschließend: „Wollen wir Verwaltung Fesseln anlegen? Wir dürfen die Souveränität des Staates auch im digitalen Raum nicht beschränken! Der Staat muss für sich handlungsfähig sein. Verwaltungshandeln muss transparent, gesetzmäßig und eigenständig sein. Im 21. Jahrhundert muss das entsprechend für die Verwaltungssoftware gelten.“

 

Thüringen begrüßt grundsätzlich die Strategie – Einer-für-alle Lösungen – bereit zu stellen. Doch sollte hier OpenSource verpflichtend bei der Leistungserstellung gelten.

 

Der Freistaat Thüringen formuliert dazu drei Eckpunkte

1. Softwarelösungen, die dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer für Alle/Viele“) folgen, sind als Open Source, d.h. in nachnutzbarer Form mit einer kostenfreien, eine Veränderung gestattender Lizensierung zu entwickeln.

2. Technische Komponenten Dritter können nur dann in EfA-Softwarelösungen verwendet werden, wenn diese ebenfalls als quelloffene und freie Software veröffentlicht sind.

3. Über die zulässigen Open Source Lizenzen für EfA-Softwarelösungen einschließlich der damit einhergehenden Vertragsverhältnisse befindet eine Arbeitsgruppe.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringen vor der heutigen Sitzung des IT-Planungsrates: Einer-für-alle soll nicht zur Falle werden! Thüringen warnt vor Verlust der digitalen Souveränität. Open Source ist ein Muss bei Einer-für-alle-Leistungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Freistaat einen Beschlussvorschlag mit drei Eckpunkten formuliert. Das Thema OpenSource befindet sich nun in einem Beschlussvorschlag der heute Nachmittag in der Sondersitzung des IT-Planungsrats, beraten werden soll. Thüringen begrüßt die Formulierung, OpenSource als Grundprinzip bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen festzuschreiben. Der Freistaat warnt aber, das Thema OpenSource nur als Randnotiz zu betrachten.

Mit dem Anstieg an Softwareentwicklungen nach dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer-für-Alle/Viele“) im Zuge der OZG-Umsetzung stellt sich für Thüringer Verwaltungsexperten die Frage nach die Frage, nach der Abhängigkeit der Verwaltungen von der hier eingesetzten Software und den Herstellern. Zudem ergeben sich nicht absehbare finanzielle Risiken. Jedes Land müsste Lizenzen erwerben, Schnittstellen bereitstellen, neue Schnittstellen zu eigenen Verfahren herstellen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten sind unklar. Der Thüringer CIO und Finanzstaatssekretär sagt: „Es ergeben sich nicht abzuschätzende Folgekosten. Der im Haushaltsrecht verankerte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird ausgehebelt. Einer produziert und verdient, alle  müssen kaufen und bezahlen, das ist nicht die Zukunft des Efa-Prinzips, wie ich sie mir vorstelle. Der Hersteller kann als OZG-Leistungs-Monopolist Kosten selbst bestimmen. Das ist ein nicht hinzunehmendes Preisdiktat. Das schränkt die Eigenentwicklungen von Verwaltungssoftware massiv ein. Im schlimmsten Fall, gibt es für Verwaltungen keinen Weg mehr aus dieser Abhängigkeit. Per Knopfdruck könnten Verwaltungen lahm gelegt werden.“

Er sagt abschließend: „Wollen wir Verwaltung Fesseln anlegen? Wir dürfen die Souveränität des Staates auch im digitalen Raum nicht beschränken! Der Staat muss für sich handlungsfähig sein. Verwaltungshandeln muss transparent, gesetzmäßig und eigenständig sein. Im 21. Jahrhundert muss das entsprechend für die Verwaltungssoftware gelten.“

 

Thüringen begrüßt grundsätzlich die Strategie – Einer-für-alle Lösungen – bereit zu stellen. Doch sollte hier OpenSource verpflichtend bei der Leistungserstellung gelten.

 

Der Freistaat Thüringen formuliert dazu drei Eckpunkte

1. Softwarelösungen, die dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer für Alle/Viele“) folgen, sind als Open Source, d.h. in nachnutzbarer Form mit einer kostenfreien, eine Veränderung gestattender Lizensierung zu entwickeln.

2. Technische Komponenten Dritter können nur dann in EfA-Softwarelösungen verwendet werden, wenn diese ebenfalls als quelloffene und freie Software veröffentlicht sind.

3. Über die zulässigen Open Source Lizenzen für EfA-Softwarelösungen einschließlich der damit einhergehenden Vertragsverhältnisse befindet eine Arbeitsgruppe.

 

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringen vor der heutigen Sitzung des IT-Planungsrates: Einer-für-alle soll nicht zur Falle werden! Thüringen warnt vor Verlust der digitalen Souveränität. Open Source ist ein Muss bei Einer-für-alle-Leistungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Freistaat einen Beschlussvorschlag mit drei Eckpunkten formuliert. Das Thema OpenSource befindet sich nun in einem Beschlussvorschlag der heute Nachmittag in der Sondersitzung des IT-Planungsrats, beraten werden soll. Thüringen begrüßt die Formulierung, OpenSource als Grundprinzip bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen festzuschreiben. Der Freistaat warnt aber, das Thema OpenSource nur als Randnotiz zu betrachten.

Mit dem Anstieg an Softwareentwicklungen nach dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer-für-Alle/Viele“) im Zuge der OZG-Umsetzung stellt sich für Thüringer Verwaltungsexperten die Frage nach die Frage, nach der Abhängigkeit der Verwaltungen von der hier eingesetzten Software und den Herstellern. Zudem ergeben sich nicht absehbare finanzielle Risiken. Jedes Land müsste Lizenzen erwerben, Schnittstellen bereitstellen, neue Schnittstellen zu eigenen Verfahren herstellen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten sind unklar. Der Thüringer CIO und Finanzstaatssekretär sagt: „Es ergeben sich nicht abzuschätzende Folgekosten. Der im Haushaltsrecht verankerte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird ausgehebelt. Einer produziert und verdient, alle  müssen kaufen und bezahlen, das ist nicht die Zukunft des Efa-Prinzips, wie ich sie mir vorstelle. Der Hersteller kann als OZG-Leistungs-Monopolist Kosten selbst bestimmen. Das ist ein nicht hinzunehmendes Preisdiktat. Das schränkt die Eigenentwicklungen von Verwaltungssoftware massiv ein. Im schlimmsten Fall, gibt es für Verwaltungen keinen Weg mehr aus dieser Abhängigkeit. Per Knopfdruck könnten Verwaltungen lahm gelegt werden.“

Er sagt abschließend: „Wollen wir Verwaltung Fesseln anlegen? Wir dürfen die Souveränität des Staates auch im digitalen Raum nicht beschränken! Der Staat muss für sich handlungsfähig sein. Verwaltungshandeln muss transparent, gesetzmäßig und eigenständig sein. Im 21. Jahrhundert muss das entsprechend für die Verwaltungssoftware gelten.“

 

Thüringen begrüßt grundsätzlich die Strategie – Einer-für-alle Lösungen – bereit zu stellen. Doch sollte hier OpenSource verpflichtend bei der Leistungserstellung gelten.

 

Der Freistaat Thüringen formuliert dazu drei Eckpunkte

1. Softwarelösungen, die dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer für Alle/Viele“) folgen, sind als Open Source, d.h. in nachnutzbarer Form mit einer kostenfreien, eine Veränderung gestattender Lizensierung zu entwickeln.

2. Technische Komponenten Dritter können nur dann in EfA-Softwarelösungen verwendet werden, wenn diese ebenfalls als quelloffene und freie Software veröffentlicht sind.

3. Über die zulässigen Open Source Lizenzen für EfA-Softwarelösungen einschließlich der damit einhergehenden Vertragsverhältnisse befindet eine Arbeitsgruppe.

 

Test

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Thüringen plädiert bei der Entwicklung der Online-Angebote zwingend auf OpenSource zu setzen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Lösungen) sollten als quelloffene und freie Software entwickelt werden. Auch der Normen-Kontrollrat sowie die Rechnungshöfe des Bundes- und der Länder weisen immer wieder auf die Bedeutung hin.

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Freistaat einen Beschlussvorschlag mit drei Eckpunkten formuliert. Das Thema OpenSource befindet sich nun in einem Beschlussvorschlag der heute Nachmittag in der Sondersitzung des IT-Planungsrats, beraten werden soll. Thüringen begrüßt die Formulierung, OpenSource als Grundprinzip bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen festzuschreiben. Der Freistaat warnt aber, das Thema OpenSource nur als Randnotiz zu betrachten.

Mit dem Anstieg an Softwareentwicklungen nach dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer-für-Alle/Viele“) im Zuge der OZG-Umsetzung stellt sich für Thüringer Verwaltungsexperten die Frage nach die Frage, nach der Abhängigkeit der Verwaltungen von der hier eingesetzten Software und den Herstellern. Zudem ergeben sich nicht absehbare finanzielle Risiken. Jedes Land müsste Lizenzen erwerben, Schnittstellen bereitstellen, neue Schnittstellen zu eigenen Verfahren herstellen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten sind unklar. Der Thüringer CIO und Finanzstaatssekretär sagt: „Es ergeben sich nicht abzuschätzende Folgekosten. Der im Haushaltsrecht verankerte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird ausgehebelt. Einer produziert und verdient, alle  müssen kaufen und bezahlen, das ist nicht die Zukunft des Efa-Prinzips, wie ich sie mir vorstelle. Der Hersteller kann als OZG-Leistungs-Monopolist Kosten selbst bestimmen. Das ist ein nicht hinzunehmendes Preisdiktat. Das schränkt die Eigenentwicklungen von Verwaltungssoftware massiv ein. Im schlimmsten Fall, gibt es für Verwaltungen keinen Weg mehr aus dieser Abhängigkeit. Per Knopfdruck könnten Verwaltungen lahm gelegt werden.“

Er sagt abschließend: „Wollen wir Verwaltung Fesseln anlegen? Wir dürfen die Souveränität des Staates auch im digitalen Raum nicht beschränken! Der Staat muss für sich handlungsfähig sein. Verwaltungshandeln muss transparent, gesetzmäßig und eigenständig sein. Im 21. Jahrhundert muss das entsprechend für die Verwaltungssoftware gelten.“

 

Thüringen begrüßt grundsätzlich die Strategie – Einer-für-alle Lösungen – bereit zu stellen. Doch sollte hier OpenSource verpflichtend bei der Leistungserstellung gelten.

 

Der Freistaat Thüringen formuliert dazu drei Eckpunkte

1. Softwarelösungen, die dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer für Alle/Viele“) folgen, sind als Open Source, d.h. in nachnutzbarer Form mit einer kostenfreien, eine Veränderung gestattender Lizensierung zu entwickeln.

2. Technische Komponenten Dritter können nur dann in EfA-Softwarelösungen verwendet werden, wenn diese ebenfalls als quelloffene und freie Software veröffentlicht sind.

3. Über die zulässigen Open Source Lizenzen für EfA-Softwarelösungen einschließlich der damit einhergehenden Vertragsverhältnisse befindet eine Arbeitsgruppe.

 

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