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Thüringens CIO Dr. Hartmut Schubert zur Gründung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO): Bund-Länder-Koordinierung im Bereich IT ist zukunftsfest. Thüringen profitiert von Synergieeffekten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats begrüßt die Gründung der Föderalen IT-Kooperation in der gestrigen Sitzung des IT-Planungsrats in Berlin. „Dadurch wird die gemeinsame Arbeit zwischen Bund und Ländern deutlich verbessert. Gerade ein kleines Land wie Thüringen kann von gemeinsamen Lösungen und Standards sehr profitieren“, so Schubert.

Mit der FITKO und dem Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 bekommt der IT-Planungsrat wichtige Instrumente, um die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stehen. Durch die Gründung der FITKO werden die Synergieeffekte der zahlreichen Aktivitäten von Bund und Ländern genutzt. Schubert sagte: „Die explizite Einbeziehung der Kommunen in ein eigenes Gremium ist ein wichtiger Schritt, da eine Umsetzung des OZG ohne die Kommunen nicht möglich ist. Sie bieten rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen an.“

Eine wichtige Entscheidung hat der IT-Planungsrat auch zur Entwicklung eines gemeinsamen Unternehmenskontos gefasst. Schubert sieht den aktuellen Beschlüssen optimistisch entgegen und erwartet eine schnelle Lösung, die die Anforderungen der Wirtschaft erfüllen kann.

Das Thema IT-Sicherheit wird zur zentralen Daueraufgabe des IT-Planungsrats bestimmt. Die Leitlinie Informationssicherheit wird kontinuierlich weiterentwickelt. Für die nächste Sitzung des IT-Planungsrats bereitet die AG Informationssicherheit – derzeit noch unter dem Vorsitz Thüringens – eine Umsetzungsplanung für die Leitlinie vor. Fünf zentrale Handlungsfelder werden künftig die Arbeit bestimmen: Ausbau des Informationssicherheitsmanagements, Absicherung der IT-Netzinfrastrukturen der öffentlichen Verwaltung, einheitliche Sicherheitsstandards für Ebenen übergreifende IT-Verfahren und die gemeinsame Abwehr von IT-Angriffen sowie IT-Notfallmanagement.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringens CIO Dr. Hartmut Schubert zur Gründung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO): Bund-Länder-Koordinierung im Bereich IT ist zukunftsfest. Thüringen profitiert von Synergieeffekten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats begrüßt die Gründung der Föderalen IT-Kooperation in der gestrigen Sitzung des IT-Planungsrats in Berlin. „Dadurch wird die gemeinsame Arbeit zwischen Bund und Ländern deutlich verbessert. Gerade ein kleines Land wie Thüringen kann von gemeinsamen Lösungen und Standards sehr profitieren“, so Schubert.

Mit der FITKO und dem Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 bekommt der IT-Planungsrat wichtige Instrumente, um die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stehen. Durch die Gründung der FITKO werden die Synergieeffekte der zahlreichen Aktivitäten von Bund und Ländern genutzt. Schubert sagte: „Die explizite Einbeziehung der Kommunen in ein eigenes Gremium ist ein wichtiger Schritt, da eine Umsetzung des OZG ohne die Kommunen nicht möglich ist. Sie bieten rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen an.“

Eine wichtige Entscheidung hat der IT-Planungsrat auch zur Entwicklung eines gemeinsamen Unternehmenskontos gefasst. Schubert sieht den aktuellen Beschlüssen optimistisch entgegen und erwartet eine schnelle Lösung, die die Anforderungen der Wirtschaft erfüllen kann.

Das Thema IT-Sicherheit wird zur zentralen Daueraufgabe des IT-Planungsrats bestimmt. Die Leitlinie Informationssicherheit wird kontinuierlich weiterentwickelt. Für die nächste Sitzung des IT-Planungsrats bereitet die AG Informationssicherheit – derzeit noch unter dem Vorsitz Thüringens – eine Umsetzungsplanung für die Leitlinie vor. Fünf zentrale Handlungsfelder werden künftig die Arbeit bestimmen: Ausbau des Informationssicherheitsmanagements, Absicherung der IT-Netzinfrastrukturen der öffentlichen Verwaltung, einheitliche Sicherheitsstandards für Ebenen übergreifende IT-Verfahren und die gemeinsame Abwehr von IT-Angriffen sowie IT-Notfallmanagement.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringens CIO Dr. Hartmut Schubert zur Gründung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO): Bund-Länder-Koordinierung im Bereich IT ist zukunftsfest. Thüringen profitiert von Synergieeffekten.


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Mit der FITKO und dem Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 bekommt der IT-Planungsrat wichtige Instrumente, um die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stehen. Durch die Gründung der FITKO werden die Synergieeffekte der zahlreichen Aktivitäten von Bund und Ländern genutzt. Schubert sagte: „Die explizite Einbeziehung der Kommunen in ein eigenes Gremium ist ein wichtiger Schritt, da eine Umsetzung des OZG ohne die Kommunen nicht möglich ist. Sie bieten rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen an.“

Eine wichtige Entscheidung hat der IT-Planungsrat auch zur Entwicklung eines gemeinsamen Unternehmenskontos gefasst. Schubert sieht den aktuellen Beschlüssen optimistisch entgegen und erwartet eine schnelle Lösung, die die Anforderungen der Wirtschaft erfüllen kann.

Das Thema IT-Sicherheit wird zur zentralen Daueraufgabe des IT-Planungsrats bestimmt. Die Leitlinie Informationssicherheit wird kontinuierlich weiterentwickelt. Für die nächste Sitzung des IT-Planungsrats bereitet die AG Informationssicherheit – derzeit noch unter dem Vorsitz Thüringens – eine Umsetzungsplanung für die Leitlinie vor. Fünf zentrale Handlungsfelder werden künftig die Arbeit bestimmen: Ausbau des Informationssicherheitsmanagements, Absicherung der IT-Netzinfrastrukturen der öffentlichen Verwaltung, einheitliche Sicherheitsstandards für Ebenen übergreifende IT-Verfahren und die gemeinsame Abwehr von IT-Angriffen sowie IT-Notfallmanagement.

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Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats begrüßt die Gründung der Föderalen IT-Kooperation in der gestrigen Sitzung des IT-Planungsrats in Berlin. „Dadurch wird die gemeinsame Arbeit zwischen Bund und Ländern deutlich verbessert. Gerade ein kleines Land wie Thüringen kann von gemeinsamen Lösungen und Standards sehr profitieren“, so Schubert.

Mit der FITKO und dem Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 bekommt der IT-Planungsrat wichtige Instrumente, um die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stehen. Durch die Gründung der FITKO werden die Synergieeffekte der zahlreichen Aktivitäten von Bund und Ländern genutzt. Schubert sagte: „Die explizite Einbeziehung der Kommunen in ein eigenes Gremium ist ein wichtiger Schritt, da eine Umsetzung des OZG ohne die Kommunen nicht möglich ist. Sie bieten rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen an.“

Eine wichtige Entscheidung hat der IT-Planungsrat auch zur Entwicklung eines gemeinsamen Unternehmenskontos gefasst. Schubert sieht den aktuellen Beschlüssen optimistisch entgegen und erwartet eine schnelle Lösung, die die Anforderungen der Wirtschaft erfüllen kann.

Das Thema IT-Sicherheit wird zur zentralen Daueraufgabe des IT-Planungsrats bestimmt. Die Leitlinie Informationssicherheit wird kontinuierlich weiterentwickelt. Für die nächste Sitzung des IT-Planungsrats bereitet die AG Informationssicherheit – derzeit noch unter dem Vorsitz Thüringens – eine Umsetzungsplanung für die Leitlinie vor. Fünf zentrale Handlungsfelder werden künftig die Arbeit bestimmen: Ausbau des Informationssicherheitsmanagements, Absicherung der IT-Netzinfrastrukturen der öffentlichen Verwaltung, einheitliche Sicherheitsstandards für Ebenen übergreifende IT-Verfahren und die gemeinsame Abwehr von IT-Angriffen sowie IT-Notfallmanagement.

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