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Thüringens Finanzministerin Katja Wolf steht der regelmäßigen Erstellung eines sogenannten „Stabilitätsberichtes“ als eine Art „finanzielles Frühwarnsystem“ durchaus aufgeschlossen gegenüber.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Das werden wir gern in der Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung besprechen. Da sitzt der Landesrechnungshof ja mit am Tisch“, so Finanzministerin Wolf. Vorgeschlagen hatte dies die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofes, Kirsten Butzke, die an den Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission beratend teilnimmt. Sie will damit wissenschaftlich ermitteln lassen, ob der Freistaat über einen längeren Zeitraum seine Ausgaben sowie seine Schulden bezahlen kann.

Dieser Blick in die Zukunft gehöre allerdings ohnehin zu den täglichen Aufgaben des Finanzministeriums, so Katja Wolf. „Genau darum geht es uns als Landesregierung doch: Die finanzielle Zukunftsfähigkeit des Freistaates sichern“. Die Finanzministerin verweist darauf, dass bei der Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung bereits jetzt die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in den Blick genommen wird.

„Wir haben uns als Landesregierung das Ziel gesetzt, die Kreditaufnahme konjunkturgerecht abzuschmelzen. Diese Vereinbarung gilt. Wir richten die Ausgaben gezielter auf Investitionen und Stärkung der Wirtschaftskraft aus. Nur mit einer starken Wirtschaft gelingen langfristig gesunde Staatsfinanzen“, erläutert die Finanzministerin die finanzpolitische Strategie der Landesregierung.

Dabei gelte es aber auch die einzelnen Programme genau zu betrachten. „Das beste Beispiel ist das Kreditprogramm für die Kliniken, das ich mit Gesundheitsministerin Schenk gerade vorgestellt habe“.

Da übernehme das Land zwar die Bürgschaft, nehme aber keinen einzigen Cent an „Schulden“ selbst auf. Zins und Tilgung müssten die Kliniken, die Geld aus dem 100 Millionen Euro-Topf bei der Thüringer Aufbaubank haben wollten, selbst finanzieren.

Nur für den Fall, dass eine Klinik dies nicht schaffe, springe der Freistaat ein. Katja Wolf: „Aus genau diesem Grund war es uns wichtig festzuschreiben, dass nur Kliniken mit einer Zukunftsperspektive, bei denen die Rückzahlung bei einem normalen wirtschaftlichen Ablauf erwartet werden kann, auch einen solchen Kredit erhalten“.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringens Finanzministerin Katja Wolf steht der regelmäßigen Erstellung eines sogenannten „Stabilitätsberichtes“ als eine Art „finanzielles Frühwarnsystem“ durchaus aufgeschlossen gegenüber.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Das werden wir gern in der Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung besprechen. Da sitzt der Landesrechnungshof ja mit am Tisch“, so Finanzministerin Wolf. Vorgeschlagen hatte dies die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofes, Kirsten Butzke, die an den Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission beratend teilnimmt. Sie will damit wissenschaftlich ermitteln lassen, ob der Freistaat über einen längeren Zeitraum seine Ausgaben sowie seine Schulden bezahlen kann.

Dieser Blick in die Zukunft gehöre allerdings ohnehin zu den täglichen Aufgaben des Finanzministeriums, so Katja Wolf. „Genau darum geht es uns als Landesregierung doch: Die finanzielle Zukunftsfähigkeit des Freistaates sichern“. Die Finanzministerin verweist darauf, dass bei der Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung bereits jetzt die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in den Blick genommen wird.

„Wir haben uns als Landesregierung das Ziel gesetzt, die Kreditaufnahme konjunkturgerecht abzuschmelzen. Diese Vereinbarung gilt. Wir richten die Ausgaben gezielter auf Investitionen und Stärkung der Wirtschaftskraft aus. Nur mit einer starken Wirtschaft gelingen langfristig gesunde Staatsfinanzen“, erläutert die Finanzministerin die finanzpolitische Strategie der Landesregierung.

Dabei gelte es aber auch die einzelnen Programme genau zu betrachten. „Das beste Beispiel ist das Kreditprogramm für die Kliniken, das ich mit Gesundheitsministerin Schenk gerade vorgestellt habe“.

Da übernehme das Land zwar die Bürgschaft, nehme aber keinen einzigen Cent an „Schulden“ selbst auf. Zins und Tilgung müssten die Kliniken, die Geld aus dem 100 Millionen Euro-Topf bei der Thüringer Aufbaubank haben wollten, selbst finanzieren.

Nur für den Fall, dass eine Klinik dies nicht schaffe, springe der Freistaat ein. Katja Wolf: „Aus genau diesem Grund war es uns wichtig festzuschreiben, dass nur Kliniken mit einer Zukunftsperspektive, bei denen die Rückzahlung bei einem normalen wirtschaftlichen Ablauf erwartet werden kann, auch einen solchen Kredit erhalten“.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Thüringens Finanzministerin Katja Wolf steht der regelmäßigen Erstellung eines sogenannten „Stabilitätsberichtes“ als eine Art „finanzielles Frühwarnsystem“ durchaus aufgeschlossen gegenüber.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Das werden wir gern in der Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung besprechen. Da sitzt der Landesrechnungshof ja mit am Tisch“, so Finanzministerin Wolf. Vorgeschlagen hatte dies die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofes, Kirsten Butzke, die an den Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission beratend teilnimmt. Sie will damit wissenschaftlich ermitteln lassen, ob der Freistaat über einen längeren Zeitraum seine Ausgaben sowie seine Schulden bezahlen kann.

Dieser Blick in die Zukunft gehöre allerdings ohnehin zu den täglichen Aufgaben des Finanzministeriums, so Katja Wolf. „Genau darum geht es uns als Landesregierung doch: Die finanzielle Zukunftsfähigkeit des Freistaates sichern“. Die Finanzministerin verweist darauf, dass bei der Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung bereits jetzt die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in den Blick genommen wird.

„Wir haben uns als Landesregierung das Ziel gesetzt, die Kreditaufnahme konjunkturgerecht abzuschmelzen. Diese Vereinbarung gilt. Wir richten die Ausgaben gezielter auf Investitionen und Stärkung der Wirtschaftskraft aus. Nur mit einer starken Wirtschaft gelingen langfristig gesunde Staatsfinanzen“, erläutert die Finanzministerin die finanzpolitische Strategie der Landesregierung.

Dabei gelte es aber auch die einzelnen Programme genau zu betrachten. „Das beste Beispiel ist das Kreditprogramm für die Kliniken, das ich mit Gesundheitsministerin Schenk gerade vorgestellt habe“.

Da übernehme das Land zwar die Bürgschaft, nehme aber keinen einzigen Cent an „Schulden“ selbst auf. Zins und Tilgung müssten die Kliniken, die Geld aus dem 100 Millionen Euro-Topf bei der Thüringer Aufbaubank haben wollten, selbst finanzieren.

Nur für den Fall, dass eine Klinik dies nicht schaffe, springe der Freistaat ein. Katja Wolf: „Aus genau diesem Grund war es uns wichtig festzuschreiben, dass nur Kliniken mit einer Zukunftsperspektive, bei denen die Rückzahlung bei einem normalen wirtschaftlichen Ablauf erwartet werden kann, auch einen solchen Kredit erhalten“.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Das werden wir gern in der Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung besprechen. Da sitzt der Landesrechnungshof ja mit am Tisch“, so Finanzministerin Wolf. Vorgeschlagen hatte dies die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofes, Kirsten Butzke, die an den Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission beratend teilnimmt. Sie will damit wissenschaftlich ermitteln lassen, ob der Freistaat über einen längeren Zeitraum seine Ausgaben sowie seine Schulden bezahlen kann.

Dieser Blick in die Zukunft gehöre allerdings ohnehin zu den täglichen Aufgaben des Finanzministeriums, so Katja Wolf. „Genau darum geht es uns als Landesregierung doch: Die finanzielle Zukunftsfähigkeit des Freistaates sichern“. Die Finanzministerin verweist darauf, dass bei der Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung bereits jetzt die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in den Blick genommen wird.

„Wir haben uns als Landesregierung das Ziel gesetzt, die Kreditaufnahme konjunkturgerecht abzuschmelzen. Diese Vereinbarung gilt. Wir richten die Ausgaben gezielter auf Investitionen und Stärkung der Wirtschaftskraft aus. Nur mit einer starken Wirtschaft gelingen langfristig gesunde Staatsfinanzen“, erläutert die Finanzministerin die finanzpolitische Strategie der Landesregierung.

Dabei gelte es aber auch die einzelnen Programme genau zu betrachten. „Das beste Beispiel ist das Kreditprogramm für die Kliniken, das ich mit Gesundheitsministerin Schenk gerade vorgestellt habe“.

Da übernehme das Land zwar die Bürgschaft, nehme aber keinen einzigen Cent an „Schulden“ selbst auf. Zins und Tilgung müssten die Kliniken, die Geld aus dem 100 Millionen Euro-Topf bei der Thüringer Aufbaubank haben wollten, selbst finanzieren.

Nur für den Fall, dass eine Klinik dies nicht schaffe, springe der Freistaat ein. Katja Wolf: „Aus genau diesem Grund war es uns wichtig festzuschreiben, dass nur Kliniken mit einer Zukunftsperspektive, bei denen die Rückzahlung bei einem normalen wirtschaftlichen Ablauf erwartet werden kann, auch einen solchen Kredit erhalten“.

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