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Thüringenweiter Aktionstag Kassen-Nachschau: Finanzverwaltung kontrolliert ordnungsgemäße Kassenführung im Einzelhandel


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Premiere der besonderen Art: Im Rahmen eines thüringenweiten Aktionstags haben die Finanzbehörden am 15. Dezember 2025 in 103 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch vereinzelt in kleineren Ortschaften, umfangreiche Kassen-Nachschauen durchgeführt.

Ziel war die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung und die Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

An der Aktion beteiligten sich thüringenweit rund 286 Bedienstete aus der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Steuerfahndung, die in größeren Städten wie Erfurt, Jena, Gera, Mühlhausen und Suhl, aber auch in kleinen Orten, wie Kranichfeld, Uder, Auma, Wünschendorf, Ebeleben und Langewiesen zum Einsatz kamen.

Die Prüferinnen und Prüfer suchten nacheinander alle angetroffenen Betriebe auf – unabhängig von Branche, Größe oder Person des Betriebsinhabers. Darunter befanden sich vereinzelt auch Marktstände auf den Weihnachtsmärkten.

Insgesamt wurden 2.499 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Geprüft wurde insbesondere, ob elektronische Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sind. Bei Betrieben mit offener Ladenkasse lag der Fokus auf der Einhaltung der Aufzeichnungspflichten.

Bei festgestellten Mängeln wurden die Verantwortlichen belehrt und auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Zugleich wurde eine Folge-Nachschau zur Überprüfung der Mängelbeseitigung angekündigt. Die bußgeldrechtlichen Konsequenzen möglicher Verstöße werden in gesonderten Verfahren geprüft.

„Ziel dieser Maßnahmen ist nicht, redliche Unternehmerinnen und Unternehmer zu belasten, sondern sicherzustellen, dass sich alle an die gleichen Spielregeln halten“, erklärte Finanzministerin Katja Wolf.

Während einige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber die Maßnahme kritisch sahen, begrüßten viele ordnungsgemäß arbeitende Betriebsinhaber und -inhaberinnen das konsequente Vorgehen der Finanzverwaltung ausdrücklich.

Finanzministerin Wolf weiter: „Eine ordnungsgemäße Kassenführung schafft Fairness im Wettbewerb und stärkt das Vertrauen in ein gerechtes Steuersystem.“

Eine vergleichbare Maßnahme hat es bislang nicht gegeben. Erstmals sind landesweit zeitgleich sämtliche mit Kassen-Nachschauen betrauten Bediensteten der Prüfdienste und der Steuerfahndung zum Einsatz gekommen – verteilt auf zahlreiche Orte im gesamten Bundesland.

Der Aktionstag Kassen-Nachschau soll keine einmalige Initiative bleiben. Vielmehr ist vorgesehen, ihn künftig jährlich durchzuführen, um die Prüfdichte in der Bargeldbranche deutlich zu erhöhen. Das Thema beziehungsweise die fachliche Schwerpunktsetzung zukünftiger Aktionstage sollen je nach aktuellem Bedarf festgelegt werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringenweiter Aktionstag Kassen-Nachschau: Finanzverwaltung kontrolliert ordnungsgemäße Kassenführung im Einzelhandel


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Premiere der besonderen Art: Im Rahmen eines thüringenweiten Aktionstags haben die Finanzbehörden am 15. Dezember 2025 in 103 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch vereinzelt in kleineren Ortschaften, umfangreiche Kassen-Nachschauen durchgeführt.

Ziel war die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung und die Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

An der Aktion beteiligten sich thüringenweit rund 286 Bedienstete aus der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Steuerfahndung, die in größeren Städten wie Erfurt, Jena, Gera, Mühlhausen und Suhl, aber auch in kleinen Orten, wie Kranichfeld, Uder, Auma, Wünschendorf, Ebeleben und Langewiesen zum Einsatz kamen.

Die Prüferinnen und Prüfer suchten nacheinander alle angetroffenen Betriebe auf – unabhängig von Branche, Größe oder Person des Betriebsinhabers. Darunter befanden sich vereinzelt auch Marktstände auf den Weihnachtsmärkten.

Insgesamt wurden 2.499 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Geprüft wurde insbesondere, ob elektronische Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sind. Bei Betrieben mit offener Ladenkasse lag der Fokus auf der Einhaltung der Aufzeichnungspflichten.

Bei festgestellten Mängeln wurden die Verantwortlichen belehrt und auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Zugleich wurde eine Folge-Nachschau zur Überprüfung der Mängelbeseitigung angekündigt. Die bußgeldrechtlichen Konsequenzen möglicher Verstöße werden in gesonderten Verfahren geprüft.

„Ziel dieser Maßnahmen ist nicht, redliche Unternehmerinnen und Unternehmer zu belasten, sondern sicherzustellen, dass sich alle an die gleichen Spielregeln halten“, erklärte Finanzministerin Katja Wolf.

Während einige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber die Maßnahme kritisch sahen, begrüßten viele ordnungsgemäß arbeitende Betriebsinhaber und -inhaberinnen das konsequente Vorgehen der Finanzverwaltung ausdrücklich.

Finanzministerin Wolf weiter: „Eine ordnungsgemäße Kassenführung schafft Fairness im Wettbewerb und stärkt das Vertrauen in ein gerechtes Steuersystem.“

Eine vergleichbare Maßnahme hat es bislang nicht gegeben. Erstmals sind landesweit zeitgleich sämtliche mit Kassen-Nachschauen betrauten Bediensteten der Prüfdienste und der Steuerfahndung zum Einsatz gekommen – verteilt auf zahlreiche Orte im gesamten Bundesland.

Der Aktionstag Kassen-Nachschau soll keine einmalige Initiative bleiben. Vielmehr ist vorgesehen, ihn künftig jährlich durchzuführen, um die Prüfdichte in der Bargeldbranche deutlich zu erhöhen. Das Thema beziehungsweise die fachliche Schwerpunktsetzung zukünftiger Aktionstage sollen je nach aktuellem Bedarf festgelegt werden.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringenweiter Aktionstag Kassen-Nachschau: Finanzverwaltung kontrolliert ordnungsgemäße Kassenführung im Einzelhandel


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Premiere der besonderen Art: Im Rahmen eines thüringenweiten Aktionstags haben die Finanzbehörden am 15. Dezember 2025 in 103 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch vereinzelt in kleineren Ortschaften, umfangreiche Kassen-Nachschauen durchgeführt.

Ziel war die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung und die Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

An der Aktion beteiligten sich thüringenweit rund 286 Bedienstete aus der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Steuerfahndung, die in größeren Städten wie Erfurt, Jena, Gera, Mühlhausen und Suhl, aber auch in kleinen Orten, wie Kranichfeld, Uder, Auma, Wünschendorf, Ebeleben und Langewiesen zum Einsatz kamen.

Die Prüferinnen und Prüfer suchten nacheinander alle angetroffenen Betriebe auf – unabhängig von Branche, Größe oder Person des Betriebsinhabers. Darunter befanden sich vereinzelt auch Marktstände auf den Weihnachtsmärkten.

Insgesamt wurden 2.499 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Geprüft wurde insbesondere, ob elektronische Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sind. Bei Betrieben mit offener Ladenkasse lag der Fokus auf der Einhaltung der Aufzeichnungspflichten.

Bei festgestellten Mängeln wurden die Verantwortlichen belehrt und auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Zugleich wurde eine Folge-Nachschau zur Überprüfung der Mängelbeseitigung angekündigt. Die bußgeldrechtlichen Konsequenzen möglicher Verstöße werden in gesonderten Verfahren geprüft.

„Ziel dieser Maßnahmen ist nicht, redliche Unternehmerinnen und Unternehmer zu belasten, sondern sicherzustellen, dass sich alle an die gleichen Spielregeln halten“, erklärte Finanzministerin Katja Wolf.

Während einige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber die Maßnahme kritisch sahen, begrüßten viele ordnungsgemäß arbeitende Betriebsinhaber und -inhaberinnen das konsequente Vorgehen der Finanzverwaltung ausdrücklich.

Finanzministerin Wolf weiter: „Eine ordnungsgemäße Kassenführung schafft Fairness im Wettbewerb und stärkt das Vertrauen in ein gerechtes Steuersystem.“

Eine vergleichbare Maßnahme hat es bislang nicht gegeben. Erstmals sind landesweit zeitgleich sämtliche mit Kassen-Nachschauen betrauten Bediensteten der Prüfdienste und der Steuerfahndung zum Einsatz gekommen – verteilt auf zahlreiche Orte im gesamten Bundesland.

Der Aktionstag Kassen-Nachschau soll keine einmalige Initiative bleiben. Vielmehr ist vorgesehen, ihn künftig jährlich durchzuführen, um die Prüfdichte in der Bargeldbranche deutlich zu erhöhen. Das Thema beziehungsweise die fachliche Schwerpunktsetzung zukünftiger Aktionstage sollen je nach aktuellem Bedarf festgelegt werden.

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Ziel war die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung und die Einhaltung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

An der Aktion beteiligten sich thüringenweit rund 286 Bedienstete aus der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Steuerfahndung, die in größeren Städten wie Erfurt, Jena, Gera, Mühlhausen und Suhl, aber auch in kleinen Orten, wie Kranichfeld, Uder, Auma, Wünschendorf, Ebeleben und Langewiesen zum Einsatz kamen.

Die Prüferinnen und Prüfer suchten nacheinander alle angetroffenen Betriebe auf – unabhängig von Branche, Größe oder Person des Betriebsinhabers. Darunter befanden sich vereinzelt auch Marktstände auf den Weihnachtsmärkten.

Insgesamt wurden 2.499 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Geprüft wurde insbesondere, ob elektronische Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sind. Bei Betrieben mit offener Ladenkasse lag der Fokus auf der Einhaltung der Aufzeichnungspflichten.

Bei festgestellten Mängeln wurden die Verantwortlichen belehrt und auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Zugleich wurde eine Folge-Nachschau zur Überprüfung der Mängelbeseitigung angekündigt. Die bußgeldrechtlichen Konsequenzen möglicher Verstöße werden in gesonderten Verfahren geprüft.

„Ziel dieser Maßnahmen ist nicht, redliche Unternehmerinnen und Unternehmer zu belasten, sondern sicherzustellen, dass sich alle an die gleichen Spielregeln halten“, erklärte Finanzministerin Katja Wolf.

Während einige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber die Maßnahme kritisch sahen, begrüßten viele ordnungsgemäß arbeitende Betriebsinhaber und -inhaberinnen das konsequente Vorgehen der Finanzverwaltung ausdrücklich.

Finanzministerin Wolf weiter: „Eine ordnungsgemäße Kassenführung schafft Fairness im Wettbewerb und stärkt das Vertrauen in ein gerechtes Steuersystem.“

Eine vergleichbare Maßnahme hat es bislang nicht gegeben. Erstmals sind landesweit zeitgleich sämtliche mit Kassen-Nachschauen betrauten Bediensteten der Prüfdienste und der Steuerfahndung zum Einsatz gekommen – verteilt auf zahlreiche Orte im gesamten Bundesland.

Der Aktionstag Kassen-Nachschau soll keine einmalige Initiative bleiben. Vielmehr ist vorgesehen, ihn künftig jährlich durchzuführen, um die Prüfdichte in der Bargeldbranche deutlich zu erhöhen. Das Thema beziehungsweise die fachliche Schwerpunktsetzung zukünftiger Aktionstage sollen je nach aktuellem Bedarf festgelegt werden.

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