Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Thüringer Beauftragter für E-Government und IT (CIO) Dr. Hartmut Schubert: Beamte nutzen zunehmend digitalen Beihilfeantrag. Anteil der Online-Anträge binnen eines halben Jahres verdreifacht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020).

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020). Der im Juli 2020 eingeführte Service erfreut sich damit steigender Beliebtheit. Gingen im ersten Monat noch 702 Beihilfeanträge online ein, waren es im Dezember 2020 bereits 2.380 Anträge. Der Anteil an den Gesamteingängen konnte von 5,41 Prozent im Juli auf 16,31 Prozent im Dezember 2020 gesteigert werden.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, freut sich über die wachsende Akzeptanz des neuen digitalenServices: „Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf. Online-Anträge sind für die Anspruchsberechtigten nutzerfreundlich und bequem. Die Bediensteten in der Beihilfestelle können zudem effizienter arbeiten. Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Das neue Verfahren können 40.000 Thüringer Beamte und Pensionäre nutzen. Sie erhalten als privat Krankenversicherte einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherrn, dem Freistaat Thüringen, zurück. Hierfür muss ein Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung gestellt werden.

Nach einer einmaligen Registrierung mit dem Thüringer Servicekonto kann der Kurzantrag auf Beihilfe über das Portal Online-Verwaltung Thüringen (https://verwaltung.thueringen.de/ekabhi) gestellt werden. Dazugehörige Belege werden vom Antragsteller abfotografiert oder eingescannt und direkt beigefügt. Das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen entfallen – Aufwand und Papier werden gespart.

Um die Beihilfeberechtigten zu unterstützen wird das Informationsangebot auf der Internetseite der Beihilfestelle Gera weiter ausgebaut. So soll ein Frage-Antwort-Katalog künftig noch besser Hilfestellung geben.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Thüringer Beauftragter für E-Government und IT (CIO) Dr. Hartmut Schubert: Beamte nutzen zunehmend digitalen Beihilfeantrag. Anteil der Online-Anträge binnen eines halben Jahres verdreifacht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020).

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020). Der im Juli 2020 eingeführte Service erfreut sich damit steigender Beliebtheit. Gingen im ersten Monat noch 702 Beihilfeanträge online ein, waren es im Dezember 2020 bereits 2.380 Anträge. Der Anteil an den Gesamteingängen konnte von 5,41 Prozent im Juli auf 16,31 Prozent im Dezember 2020 gesteigert werden.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, freut sich über die wachsende Akzeptanz des neuen digitalenServices: „Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf. Online-Anträge sind für die Anspruchsberechtigten nutzerfreundlich und bequem. Die Bediensteten in der Beihilfestelle können zudem effizienter arbeiten. Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Das neue Verfahren können 40.000 Thüringer Beamte und Pensionäre nutzen. Sie erhalten als privat Krankenversicherte einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherrn, dem Freistaat Thüringen, zurück. Hierfür muss ein Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung gestellt werden.

Nach einer einmaligen Registrierung mit dem Thüringer Servicekonto kann der Kurzantrag auf Beihilfe über das Portal Online-Verwaltung Thüringen (https://verwaltung.thueringen.de/ekabhi) gestellt werden. Dazugehörige Belege werden vom Antragsteller abfotografiert oder eingescannt und direkt beigefügt. Das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen entfallen – Aufwand und Papier werden gespart.

Um die Beihilfeberechtigten zu unterstützen wird das Informationsangebot auf der Internetseite der Beihilfestelle Gera weiter ausgebaut. So soll ein Frage-Antwort-Katalog künftig noch besser Hilfestellung geben.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Beauftragter für E-Government und IT (CIO) Dr. Hartmut Schubert: Beamte nutzen zunehmend digitalen Beihilfeantrag. Anteil der Online-Anträge binnen eines halben Jahres verdreifacht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020).

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020). Der im Juli 2020 eingeführte Service erfreut sich damit steigender Beliebtheit. Gingen im ersten Monat noch 702 Beihilfeanträge online ein, waren es im Dezember 2020 bereits 2.380 Anträge. Der Anteil an den Gesamteingängen konnte von 5,41 Prozent im Juli auf 16,31 Prozent im Dezember 2020 gesteigert werden.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, freut sich über die wachsende Akzeptanz des neuen digitalenServices: „Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf. Online-Anträge sind für die Anspruchsberechtigten nutzerfreundlich und bequem. Die Bediensteten in der Beihilfestelle können zudem effizienter arbeiten. Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Das neue Verfahren können 40.000 Thüringer Beamte und Pensionäre nutzen. Sie erhalten als privat Krankenversicherte einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherrn, dem Freistaat Thüringen, zurück. Hierfür muss ein Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung gestellt werden.

Nach einer einmaligen Registrierung mit dem Thüringer Servicekonto kann der Kurzantrag auf Beihilfe über das Portal Online-Verwaltung Thüringen (https://verwaltung.thueringen.de/ekabhi) gestellt werden. Dazugehörige Belege werden vom Antragsteller abfotografiert oder eingescannt und direkt beigefügt. Das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen entfallen – Aufwand und Papier werden gespart.

Um die Beihilfeberechtigten zu unterstützen wird das Informationsangebot auf der Internetseite der Beihilfestelle Gera weiter ausgebaut. So soll ein Frage-Antwort-Katalog künftig noch besser Hilfestellung geben.

Test

Timeline

Thüringer Beauftragter für E-Government und IT (CIO) Dr. Hartmut Schubert: Beamte nutzen zunehmend digitalen Beihilfeantrag. Anteil der Online-Anträge binnen eines halben Jahres verdreifacht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020).

Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt. Fast jeder fünfte Kurzantrag auf Beihilfe der Thüringer Beamten und Beamtenanwärter geht mittlerweile digital in der Beihilfestelle des Freistaates ein (Stand 31.12.2020). Der im Juli 2020 eingeführte Service erfreut sich damit steigender Beliebtheit. Gingen im ersten Monat noch 702 Beihilfeanträge online ein, waren es im Dezember 2020 bereits 2.380 Anträge. Der Anteil an den Gesamteingängen konnte von 5,41 Prozent im Juli auf 16,31 Prozent im Dezember 2020 gesteigert werden.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, freut sich über die wachsende Akzeptanz des neuen digitalenServices: „Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf. Online-Anträge sind für die Anspruchsberechtigten nutzerfreundlich und bequem. Die Bediensteten in der Beihilfestelle können zudem effizienter arbeiten. Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Das neue Verfahren können 40.000 Thüringer Beamte und Pensionäre nutzen. Sie erhalten als privat Krankenversicherte einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherrn, dem Freistaat Thüringen, zurück. Hierfür muss ein Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung gestellt werden.

Nach einer einmaligen Registrierung mit dem Thüringer Servicekonto kann der Kurzantrag auf Beihilfe über das Portal Online-Verwaltung Thüringen (https://verwaltung.thueringen.de/ekabhi) gestellt werden. Dazugehörige Belege werden vom Antragsteller abfotografiert oder eingescannt und direkt beigefügt. Das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen entfallen – Aufwand und Papier werden gespart.

Um die Beihilfeberechtigten zu unterstützen wird das Informationsangebot auf der Internetseite der Beihilfestelle Gera weiter ausgebaut. So soll ein Frage-Antwort-Katalog künftig noch besser Hilfestellung geben.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: