Der CIO weist darauf hin, dass Verwaltungsleistungen bereits heute trotz Schriftformerfordernis vollständig digital abgebildet werden können, ein Beispiel sei das digitale Antragsverfahren zur Ausbildungsförderung (BaFöG digital).
Ein entsprechender Entwurf sei auf Arbeitsebene bereits intensiv vorbereitet worden. Der CIO befürwortet eine Beratung und zügige Verabschiedung in der kommenden Legislaturperiode vor. „Es gib noch ein Delta zwischen Handhabbarkeit, Rechtssicherheit und Informationssicherheit. Dies wollen wir schrittweise schließen“, betont Dr. Hartmut Schubert.
Einem neuen Artikelgesetz hingegen erteilt der Thüringer CIO eine Absage. Dies sei nicht der richtige Weg: „Thüringen hat seit 2018 das von Landesregierung und Parlament verabschiedete E-Government-Gesetz. Hieran gilt es anzuknüpfen. Das Schriftformerfordernis mag heute aus der Zeit gefallen erscheinen. Dennoch muss eine digitale Unterschrift, Rechtssicherheit für Bürger:innen, Unternehmen und auch Verwaltung gewährleisten.“
Der Thüringer CIO betont: „Wir haben es hier mit einer sehr anspruchsvollen Aufgabe und komplexen Rechtslage zu tun. Einfache Lösungen sind schnell daher gesagt, verkennen jedoch oft bestehende rechtsstaatliche Prinzipien und notwendige Maßnahmen zu Informationssicherheit. Niemand will, dass ein Unbekannter eine Abrissgenehmigung für sein Haus erwirkt oder auch nur das Knöllchen des Nachbarn im elektronischen Briefkasten haben.“
In der für 2021 vorgesehenen Novellierung des ThürEGovG ist nun geplant, eine erweiterte Regelung zur Ersetzung des Schriftformerfordernisses zu implementieren und eine Regelung zur Bekanntgabefiktion bei elektronischen Verwaltungsakten aufzunehmen. Damit soll ein weiterer rechtlicher Beitrag zur vollständigen Digitalisierung von Verwaltungsverfahren erbracht werden.
Bereits heute kann die Schriftform nach § 3a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ersetzt werden. Bislang werden die technischen Anforderungen von vielen Nutzenden jedoch als zu hoch empfunden. Der elektronische Personalausweis und die De-Mail-Postfächer sind noch nicht weit genug verbreitet.
Allerdings zeige sich, dass die technische Entwicklung in diesem Bereich bestehende Hürden abzusenken vermag und bietet die Chance, durch eine nutzerfreundliche und einfache Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen (bspw. auf Basis von Fernsignaturen oder Smart-eID) weiter voran zu kommen. Dies sei ein schrittweiser Prozess, den die Landesregierung länderübergreifend aktiv begleite.