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Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert: Auftakt des Förderprogramms für Verwaltungsdigitalisierung. Erste Anträge in Höhe von 1,8 Millionen Euro gestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium fördert bis zum Jahr 2022 Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen. Seit Jahresbeginn 2019 haben 19 Kommunen Anträge mit einer Fördersumme von knapp 1,8 Millionen Euro gestellt. Insbesondere die Einrichtung gemeinsamer IT-Service-Center, die Erstellung von Online-Antragsverfahren, die Erweiterung gemeinsamer interner Fachverfahren wie etwa die elektronische Rechnung oder auch IT-Sicherheits-Schulungen sind Schwerpunkte der bisherigen Förderanträge.

Dies zeige, so der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert, dass Digitalisierung alle Verwaltungsbereiche betrifft: den Kontakt mit dem Bürger, interne Verwaltungsvorgänge bis zum Bescheidversand, egal ob nun bei der Beantragung des Kindergarten-Platzes, bei Kfz-Angelegenheiten oder Steuer- und Gebührensachen.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt die ersten geförderten Initiativen und Projekte der Kommunen. „Die finanzielle Förderung ist mit dem E-Government-Gesetz eine Säule der Digitalisierungsoffensive für die Verwaltungen im Freistaat.“ Er betont: „E-Government ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung. Technische Investitionen kosten Geld. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim E-Government müssen die Thüringer Kommunen tief Luft holen. Die wenigsten Thüringer Kommunen haben jedoch zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita genug Atem, um moderne Online-Bürgerservices auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb unterstützt das Finanzministerium die Kommunen zielgerichtet. Neben dem Förderprogramm für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung stellt das Land den Kommunen die für den digitalen Bürgerservice notwendigen IT-Basisdienste kostenfrei zur Verfügung, etwa Bezahlkomponenten oder ein Antrags-Management-System. Das ist übrigens nicht in allen Bundesländern Usus.“

Informationen und die Richtlinie sowie die Förderanträge sind im Internet unter der Adresse www.egovernment.thueringen.de verfügbar. Das Förderprogramm hat ein Volumen von bis zu 80 Millionen Euro.

Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen

Startseite E-Government mit Förderanträgen
Informationen zum Thüringer E-Government, Förderanträge und Hinweise zu Basisdiensten und Ansprechpartner

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert: Auftakt des Förderprogramms für Verwaltungsdigitalisierung. Erste Anträge in Höhe von 1,8 Millionen Euro gestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium fördert bis zum Jahr 2022 Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen. Seit Jahresbeginn 2019 haben 19 Kommunen Anträge mit einer Fördersumme von knapp 1,8 Millionen Euro gestellt. Insbesondere die Einrichtung gemeinsamer IT-Service-Center, die Erstellung von Online-Antragsverfahren, die Erweiterung gemeinsamer interner Fachverfahren wie etwa die elektronische Rechnung oder auch IT-Sicherheits-Schulungen sind Schwerpunkte der bisherigen Förderanträge.

Dies zeige, so der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert, dass Digitalisierung alle Verwaltungsbereiche betrifft: den Kontakt mit dem Bürger, interne Verwaltungsvorgänge bis zum Bescheidversand, egal ob nun bei der Beantragung des Kindergarten-Platzes, bei Kfz-Angelegenheiten oder Steuer- und Gebührensachen.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt die ersten geförderten Initiativen und Projekte der Kommunen. „Die finanzielle Förderung ist mit dem E-Government-Gesetz eine Säule der Digitalisierungsoffensive für die Verwaltungen im Freistaat.“ Er betont: „E-Government ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung. Technische Investitionen kosten Geld. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim E-Government müssen die Thüringer Kommunen tief Luft holen. Die wenigsten Thüringer Kommunen haben jedoch zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita genug Atem, um moderne Online-Bürgerservices auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb unterstützt das Finanzministerium die Kommunen zielgerichtet. Neben dem Förderprogramm für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung stellt das Land den Kommunen die für den digitalen Bürgerservice notwendigen IT-Basisdienste kostenfrei zur Verfügung, etwa Bezahlkomponenten oder ein Antrags-Management-System. Das ist übrigens nicht in allen Bundesländern Usus.“

Informationen und die Richtlinie sowie die Förderanträge sind im Internet unter der Adresse www.egovernment.thueringen.de verfügbar. Das Förderprogramm hat ein Volumen von bis zu 80 Millionen Euro.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert: Auftakt des Förderprogramms für Verwaltungsdigitalisierung. Erste Anträge in Höhe von 1,8 Millionen Euro gestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium fördert bis zum Jahr 2022 Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen. Seit Jahresbeginn 2019 haben 19 Kommunen Anträge mit einer Fördersumme von knapp 1,8 Millionen Euro gestellt. Insbesondere die Einrichtung gemeinsamer IT-Service-Center, die Erstellung von Online-Antragsverfahren, die Erweiterung gemeinsamer interner Fachverfahren wie etwa die elektronische Rechnung oder auch IT-Sicherheits-Schulungen sind Schwerpunkte der bisherigen Förderanträge.

Dies zeige, so der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert, dass Digitalisierung alle Verwaltungsbereiche betrifft: den Kontakt mit dem Bürger, interne Verwaltungsvorgänge bis zum Bescheidversand, egal ob nun bei der Beantragung des Kindergarten-Platzes, bei Kfz-Angelegenheiten oder Steuer- und Gebührensachen.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt die ersten geförderten Initiativen und Projekte der Kommunen. „Die finanzielle Förderung ist mit dem E-Government-Gesetz eine Säule der Digitalisierungsoffensive für die Verwaltungen im Freistaat.“ Er betont: „E-Government ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung. Technische Investitionen kosten Geld. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim E-Government müssen die Thüringer Kommunen tief Luft holen. Die wenigsten Thüringer Kommunen haben jedoch zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita genug Atem, um moderne Online-Bürgerservices auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb unterstützt das Finanzministerium die Kommunen zielgerichtet. Neben dem Förderprogramm für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung stellt das Land den Kommunen die für den digitalen Bürgerservice notwendigen IT-Basisdienste kostenfrei zur Verfügung, etwa Bezahlkomponenten oder ein Antrags-Management-System. Das ist übrigens nicht in allen Bundesländern Usus.“

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Dies zeige, so der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert, dass Digitalisierung alle Verwaltungsbereiche betrifft: den Kontakt mit dem Bürger, interne Verwaltungsvorgänge bis zum Bescheidversand, egal ob nun bei der Beantragung des Kindergarten-Platzes, bei Kfz-Angelegenheiten oder Steuer- und Gebührensachen.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt die ersten geförderten Initiativen und Projekte der Kommunen. „Die finanzielle Förderung ist mit dem E-Government-Gesetz eine Säule der Digitalisierungsoffensive für die Verwaltungen im Freistaat.“ Er betont: „E-Government ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung. Technische Investitionen kosten Geld. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim E-Government müssen die Thüringer Kommunen tief Luft holen. Die wenigsten Thüringer Kommunen haben jedoch zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita genug Atem, um moderne Online-Bürgerservices auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb unterstützt das Finanzministerium die Kommunen zielgerichtet. Neben dem Förderprogramm für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung stellt das Land den Kommunen die für den digitalen Bürgerservice notwendigen IT-Basisdienste kostenfrei zur Verfügung, etwa Bezahlkomponenten oder ein Antrags-Management-System. Das ist übrigens nicht in allen Bundesländern Usus.“

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