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Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert: Thüringer Cloud-Dienst bewährt sich als wichtige Plattform für Heimarbeit in Corona-Krise. Nutzerzahlen steigen um 50 Prozent. Offene Standards und Verwaltungs-Clouds als Architekturelemente für künftige Rechenzen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert unterstützt offene Standards in der Verwaltungs-IT und die Einrichtung von Verwaltungs-Clouds. Er sagt: „Ziel muss es sein, als Staat unabhängig von Software-Herstellern agieren zu können, offene Standards zu nutzen und eigene offene Standards zu setzen.

Ein Beispiel ist die Thüringer Datenaustauschplattform, die gegenwärtig auch für die Heim- und Telearbeit in den Thüringer Landesverwaltungen genutzt wird. Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Rund 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Verwaltungen arbeiten aktuell mit der Thüringer Datenaustauschplattform und können so den Dienst von zu Hause aus verrichten. “Damit stieg die Zahl der Nutzer in den letzten drei Monaten um 1.100. Zu Jahresbeginn waren rund 2.200 Nutzer registriert. Im Jahr 2018 betrug die Zahl der registrierten Nutzer 1000.

Die Plattform steht allen Behörden und Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung, den Kommunen und kommunalen Einrichtungen und eingeladenen Dritten, wie z.B. externen Dienstleistern offen. Etwa 600 Kommunen nutzen die Datenaustauschplattform. Das Land Thüringen betreibt seit September 2015 einen eigenen Open-Source basierten Cloud-Dienst, die Thüringer Datenaustauschplattform. Im Zuge der vermehrten Heimarbeit, angesichts der Eindämmung der Auswirkungen Covid-19-Pandemie und zum Schutz der Bediensteten, hat das Land die Kapazitäten der Datenaustauschplattform erweitert und das System zu einer Kollaborationsplattform ausgebaut.

Der Thüringer CIO Dr. Schubert betont: „Zum Ausbau der Heimarbeit haben wir mit der Datenaustauschplattform ein starkes Open-Source Werkzeug an der Hand. Die Thüringer Verwaltungs-Cloud ist von überall für die Nutzer verfügbar und einfach zu bedienen. Große Datenmengen können sicher ausgetauscht werden. So haben wir die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Krise aufrechterhalten.“

Offene Standards und Verwaltungs-Clouds als Architekturelemente für künftige Rechenzentren des Landes und der Kommunen

Der Thüringer CIO will die Vorteile des Cloud-Computing für die Verwaltungsarbeit künftig intensiver nutzbar machen. „Ein zentraler Betrieb, bessere Zusammenarbeit, gemeinsame Datenhaltung oder auch die Kontrolle über die Daten führen zu einer besseren Verwaltungsarbeit“, sagt Dr. Schubert. Er gibt zu bedenken: „Im Moment drängen etablierte Softwarehersteller in die eigenen Clouds. Es besteht jedoch die Gefahr, dass wenn die Verwaltung neben der Software auch das Rechenzentrum des Softwareherstellers nutzt und die eigentlichen Verwaltungsdaten dort verarbeiten lässt, dass sich eine kaum auflösbare Abhängigkeit ergibt. Ein Wechsel der Technologie und des Anbieters wird nur mit enormem Aufwand, im schlimmsten Fall gar nicht möglich. Das gilt es zu verhindern.“

Einen Weg aus dieser für staatliche Verwaltungen ungünstigen Entwicklung erkennt Dr. Hartmut Schubert in einem gemeinsamen Vorgehen des Bundes und der Länder, die über den IT-Planungsrat gegenwärtig forciert wird. Dr. Schubert dazu: „Insofern unterstütze ich das Vorgehen des Bundes und der Länder, jetzt Standards für eine staatliche Cloud-Architektur zu finden und durch die verwaltungseigenen IT-Dienstleister betreiben zu lassen.“

Mit Blick auf die Erweiterung der IT-Infrastruktur in Thüringen sollten diese Vorgaben unbedingt Grundlage für kommunale Rechenzentren sein. Der Thüringer CIO sagt: „Wir haben die großartige Chance, den neuen kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen mit einer zukunftsweisenden IT-Architektur zu errichten. Aber auch die geplante Erweiterung des Thüringer Landesrechenzentrums soll sich an den Standards der digitalen Souveränität orientieren.“

Land braucht IT-Fachleute

Neben den technischen Standards hin zu Cloud-Computing und dem Einsatz von Open-Source-Software müsse aber auch die Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeiter in den Rechenzentren entsprechend der neuen Ideen ausgerichtet werden. Dr. Schubert dazu: „Wir sind gerader dabei, die Inhalte für die Ausbildung und das Studium in der Laufbahn des technischen Dienstes in der Verwaltung festzuzurren. Denn: Wir brauchen fähige IT-Fachleute in unseren Verwaltungen und den staatlichen Rechenzentren, die neue technische Konzepte auch umsetzen können und als aktive Akteure, die Entwicklung mit bestimmen. Gegenwärtig befinden wir uns in intensiven Abstimmungsprozessen mit den Thüringer Hochschulen, um attraktive Ausbildungs- und Studiengänge für Verwaltungsinformatiker anbieten zu können.“ Daneben soll die Weiterbildung der Bediensteten in den Verwaltungen selbst verstärkt auf Inhalte der neuen technischen Entwicklungen angepasst werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert: Thüringer Cloud-Dienst bewährt sich als wichtige Plattform für Heimarbeit in Corona-Krise. Nutzerzahlen steigen um 50 Prozent. Offene Standards und Verwaltungs-Clouds als Architekturelemente für künftige Rechenzen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert unterstützt offene Standards in der Verwaltungs-IT und die Einrichtung von Verwaltungs-Clouds. Er sagt: „Ziel muss es sein, als Staat unabhängig von Software-Herstellern agieren zu können, offene Standards zu nutzen und eigene offene Standards zu setzen.

Ein Beispiel ist die Thüringer Datenaustauschplattform, die gegenwärtig auch für die Heim- und Telearbeit in den Thüringer Landesverwaltungen genutzt wird. Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Rund 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Verwaltungen arbeiten aktuell mit der Thüringer Datenaustauschplattform und können so den Dienst von zu Hause aus verrichten. “Damit stieg die Zahl der Nutzer in den letzten drei Monaten um 1.100. Zu Jahresbeginn waren rund 2.200 Nutzer registriert. Im Jahr 2018 betrug die Zahl der registrierten Nutzer 1000.

Die Plattform steht allen Behörden und Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung, den Kommunen und kommunalen Einrichtungen und eingeladenen Dritten, wie z.B. externen Dienstleistern offen. Etwa 600 Kommunen nutzen die Datenaustauschplattform. Das Land Thüringen betreibt seit September 2015 einen eigenen Open-Source basierten Cloud-Dienst, die Thüringer Datenaustauschplattform. Im Zuge der vermehrten Heimarbeit, angesichts der Eindämmung der Auswirkungen Covid-19-Pandemie und zum Schutz der Bediensteten, hat das Land die Kapazitäten der Datenaustauschplattform erweitert und das System zu einer Kollaborationsplattform ausgebaut.

Der Thüringer CIO Dr. Schubert betont: „Zum Ausbau der Heimarbeit haben wir mit der Datenaustauschplattform ein starkes Open-Source Werkzeug an der Hand. Die Thüringer Verwaltungs-Cloud ist von überall für die Nutzer verfügbar und einfach zu bedienen. Große Datenmengen können sicher ausgetauscht werden. So haben wir die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Krise aufrechterhalten.“

Offene Standards und Verwaltungs-Clouds als Architekturelemente für künftige Rechenzentren des Landes und der Kommunen

Der Thüringer CIO will die Vorteile des Cloud-Computing für die Verwaltungsarbeit künftig intensiver nutzbar machen. „Ein zentraler Betrieb, bessere Zusammenarbeit, gemeinsame Datenhaltung oder auch die Kontrolle über die Daten führen zu einer besseren Verwaltungsarbeit“, sagt Dr. Schubert. Er gibt zu bedenken: „Im Moment drängen etablierte Softwarehersteller in die eigenen Clouds. Es besteht jedoch die Gefahr, dass wenn die Verwaltung neben der Software auch das Rechenzentrum des Softwareherstellers nutzt und die eigentlichen Verwaltungsdaten dort verarbeiten lässt, dass sich eine kaum auflösbare Abhängigkeit ergibt. Ein Wechsel der Technologie und des Anbieters wird nur mit enormem Aufwand, im schlimmsten Fall gar nicht möglich. Das gilt es zu verhindern.“

Einen Weg aus dieser für staatliche Verwaltungen ungünstigen Entwicklung erkennt Dr. Hartmut Schubert in einem gemeinsamen Vorgehen des Bundes und der Länder, die über den IT-Planungsrat gegenwärtig forciert wird. Dr. Schubert dazu: „Insofern unterstütze ich das Vorgehen des Bundes und der Länder, jetzt Standards für eine staatliche Cloud-Architektur zu finden und durch die verwaltungseigenen IT-Dienstleister betreiben zu lassen.“

Mit Blick auf die Erweiterung der IT-Infrastruktur in Thüringen sollten diese Vorgaben unbedingt Grundlage für kommunale Rechenzentren sein. Der Thüringer CIO sagt: „Wir haben die großartige Chance, den neuen kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen mit einer zukunftsweisenden IT-Architektur zu errichten. Aber auch die geplante Erweiterung des Thüringer Landesrechenzentrums soll sich an den Standards der digitalen Souveränität orientieren.“

Land braucht IT-Fachleute

Neben den technischen Standards hin zu Cloud-Computing und dem Einsatz von Open-Source-Software müsse aber auch die Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeiter in den Rechenzentren entsprechend der neuen Ideen ausgerichtet werden. Dr. Schubert dazu: „Wir sind gerader dabei, die Inhalte für die Ausbildung und das Studium in der Laufbahn des technischen Dienstes in der Verwaltung festzuzurren. Denn: Wir brauchen fähige IT-Fachleute in unseren Verwaltungen und den staatlichen Rechenzentren, die neue technische Konzepte auch umsetzen können und als aktive Akteure, die Entwicklung mit bestimmen. Gegenwärtig befinden wir uns in intensiven Abstimmungsprozessen mit den Thüringer Hochschulen, um attraktive Ausbildungs- und Studiengänge für Verwaltungsinformatiker anbieten zu können.“ Daneben soll die Weiterbildung der Bediensteten in den Verwaltungen selbst verstärkt auf Inhalte der neuen technischen Entwicklungen angepasst werden.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert: Thüringer Cloud-Dienst bewährt sich als wichtige Plattform für Heimarbeit in Corona-Krise. Nutzerzahlen steigen um 50 Prozent. Offene Standards und Verwaltungs-Clouds als Architekturelemente für künftige Rechenzen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert unterstützt offene Standards in der Verwaltungs-IT und die Einrichtung von Verwaltungs-Clouds. Er sagt: „Ziel muss es sein, als Staat unabhängig von Software-Herstellern agieren zu können, offene Standards zu nutzen und eigene offene Standards zu setzen.

Ein Beispiel ist die Thüringer Datenaustauschplattform, die gegenwärtig auch für die Heim- und Telearbeit in den Thüringer Landesverwaltungen genutzt wird. Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Rund 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Verwaltungen arbeiten aktuell mit der Thüringer Datenaustauschplattform und können so den Dienst von zu Hause aus verrichten. “Damit stieg die Zahl der Nutzer in den letzten drei Monaten um 1.100. Zu Jahresbeginn waren rund 2.200 Nutzer registriert. Im Jahr 2018 betrug die Zahl der registrierten Nutzer 1000.

Die Plattform steht allen Behörden und Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung, den Kommunen und kommunalen Einrichtungen und eingeladenen Dritten, wie z.B. externen Dienstleistern offen. Etwa 600 Kommunen nutzen die Datenaustauschplattform. Das Land Thüringen betreibt seit September 2015 einen eigenen Open-Source basierten Cloud-Dienst, die Thüringer Datenaustauschplattform. Im Zuge der vermehrten Heimarbeit, angesichts der Eindämmung der Auswirkungen Covid-19-Pandemie und zum Schutz der Bediensteten, hat das Land die Kapazitäten der Datenaustauschplattform erweitert und das System zu einer Kollaborationsplattform ausgebaut.

Der Thüringer CIO Dr. Schubert betont: „Zum Ausbau der Heimarbeit haben wir mit der Datenaustauschplattform ein starkes Open-Source Werkzeug an der Hand. Die Thüringer Verwaltungs-Cloud ist von überall für die Nutzer verfügbar und einfach zu bedienen. Große Datenmengen können sicher ausgetauscht werden. So haben wir die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Krise aufrechterhalten.“

Offene Standards und Verwaltungs-Clouds als Architekturelemente für künftige Rechenzentren des Landes und der Kommunen

Der Thüringer CIO will die Vorteile des Cloud-Computing für die Verwaltungsarbeit künftig intensiver nutzbar machen. „Ein zentraler Betrieb, bessere Zusammenarbeit, gemeinsame Datenhaltung oder auch die Kontrolle über die Daten führen zu einer besseren Verwaltungsarbeit“, sagt Dr. Schubert. Er gibt zu bedenken: „Im Moment drängen etablierte Softwarehersteller in die eigenen Clouds. Es besteht jedoch die Gefahr, dass wenn die Verwaltung neben der Software auch das Rechenzentrum des Softwareherstellers nutzt und die eigentlichen Verwaltungsdaten dort verarbeiten lässt, dass sich eine kaum auflösbare Abhängigkeit ergibt. Ein Wechsel der Technologie und des Anbieters wird nur mit enormem Aufwand, im schlimmsten Fall gar nicht möglich. Das gilt es zu verhindern.“

Einen Weg aus dieser für staatliche Verwaltungen ungünstigen Entwicklung erkennt Dr. Hartmut Schubert in einem gemeinsamen Vorgehen des Bundes und der Länder, die über den IT-Planungsrat gegenwärtig forciert wird. Dr. Schubert dazu: „Insofern unterstütze ich das Vorgehen des Bundes und der Länder, jetzt Standards für eine staatliche Cloud-Architektur zu finden und durch die verwaltungseigenen IT-Dienstleister betreiben zu lassen.“

Mit Blick auf die Erweiterung der IT-Infrastruktur in Thüringen sollten diese Vorgaben unbedingt Grundlage für kommunale Rechenzentren sein. Der Thüringer CIO sagt: „Wir haben die großartige Chance, den neuen kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen mit einer zukunftsweisenden IT-Architektur zu errichten. Aber auch die geplante Erweiterung des Thüringer Landesrechenzentrums soll sich an den Standards der digitalen Souveränität orientieren.“

Land braucht IT-Fachleute

Neben den technischen Standards hin zu Cloud-Computing und dem Einsatz von Open-Source-Software müsse aber auch die Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeiter in den Rechenzentren entsprechend der neuen Ideen ausgerichtet werden. Dr. Schubert dazu: „Wir sind gerader dabei, die Inhalte für die Ausbildung und das Studium in der Laufbahn des technischen Dienstes in der Verwaltung festzuzurren. Denn: Wir brauchen fähige IT-Fachleute in unseren Verwaltungen und den staatlichen Rechenzentren, die neue technische Konzepte auch umsetzen können und als aktive Akteure, die Entwicklung mit bestimmen. Gegenwärtig befinden wir uns in intensiven Abstimmungsprozessen mit den Thüringer Hochschulen, um attraktive Ausbildungs- und Studiengänge für Verwaltungsinformatiker anbieten zu können.“ Daneben soll die Weiterbildung der Bediensteten in den Verwaltungen selbst verstärkt auf Inhalte der neuen technischen Entwicklungen angepasst werden.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert unterstützt offene Standards in der Verwaltungs-IT und die Einrichtung von Verwaltungs-Clouds. Er sagt: „Ziel muss es sein, als Staat unabhängig von Software-Herstellern agieren zu können, offene Standards zu nutzen und eigene offene Standards zu setzen.

Ein Beispiel ist die Thüringer Datenaustauschplattform, die gegenwärtig auch für die Heim- und Telearbeit in den Thüringer Landesverwaltungen genutzt wird. Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert sagt: „Rund 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Verwaltungen arbeiten aktuell mit der Thüringer Datenaustauschplattform und können so den Dienst von zu Hause aus verrichten. “Damit stieg die Zahl der Nutzer in den letzten drei Monaten um 1.100. Zu Jahresbeginn waren rund 2.200 Nutzer registriert. Im Jahr 2018 betrug die Zahl der registrierten Nutzer 1000.

Die Plattform steht allen Behörden und Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung, den Kommunen und kommunalen Einrichtungen und eingeladenen Dritten, wie z.B. externen Dienstleistern offen. Etwa 600 Kommunen nutzen die Datenaustauschplattform. Das Land Thüringen betreibt seit September 2015 einen eigenen Open-Source basierten Cloud-Dienst, die Thüringer Datenaustauschplattform. Im Zuge der vermehrten Heimarbeit, angesichts der Eindämmung der Auswirkungen Covid-19-Pandemie und zum Schutz der Bediensteten, hat das Land die Kapazitäten der Datenaustauschplattform erweitert und das System zu einer Kollaborationsplattform ausgebaut.

Der Thüringer CIO Dr. Schubert betont: „Zum Ausbau der Heimarbeit haben wir mit der Datenaustauschplattform ein starkes Open-Source Werkzeug an der Hand. Die Thüringer Verwaltungs-Cloud ist von überall für die Nutzer verfügbar und einfach zu bedienen. Große Datenmengen können sicher ausgetauscht werden. So haben wir die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Krise aufrechterhalten.“

Offene Standards und Verwaltungs-Clouds als Architekturelemente für künftige Rechenzentren des Landes und der Kommunen

Der Thüringer CIO will die Vorteile des Cloud-Computing für die Verwaltungsarbeit künftig intensiver nutzbar machen. „Ein zentraler Betrieb, bessere Zusammenarbeit, gemeinsame Datenhaltung oder auch die Kontrolle über die Daten führen zu einer besseren Verwaltungsarbeit“, sagt Dr. Schubert. Er gibt zu bedenken: „Im Moment drängen etablierte Softwarehersteller in die eigenen Clouds. Es besteht jedoch die Gefahr, dass wenn die Verwaltung neben der Software auch das Rechenzentrum des Softwareherstellers nutzt und die eigentlichen Verwaltungsdaten dort verarbeiten lässt, dass sich eine kaum auflösbare Abhängigkeit ergibt. Ein Wechsel der Technologie und des Anbieters wird nur mit enormem Aufwand, im schlimmsten Fall gar nicht möglich. Das gilt es zu verhindern.“

Einen Weg aus dieser für staatliche Verwaltungen ungünstigen Entwicklung erkennt Dr. Hartmut Schubert in einem gemeinsamen Vorgehen des Bundes und der Länder, die über den IT-Planungsrat gegenwärtig forciert wird. Dr. Schubert dazu: „Insofern unterstütze ich das Vorgehen des Bundes und der Länder, jetzt Standards für eine staatliche Cloud-Architektur zu finden und durch die verwaltungseigenen IT-Dienstleister betreiben zu lassen.“

Mit Blick auf die Erweiterung der IT-Infrastruktur in Thüringen sollten diese Vorgaben unbedingt Grundlage für kommunale Rechenzentren sein. Der Thüringer CIO sagt: „Wir haben die großartige Chance, den neuen kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen mit einer zukunftsweisenden IT-Architektur zu errichten. Aber auch die geplante Erweiterung des Thüringer Landesrechenzentrums soll sich an den Standards der digitalen Souveränität orientieren.“

Land braucht IT-Fachleute

Neben den technischen Standards hin zu Cloud-Computing und dem Einsatz von Open-Source-Software müsse aber auch die Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeiter in den Rechenzentren entsprechend der neuen Ideen ausgerichtet werden. Dr. Schubert dazu: „Wir sind gerader dabei, die Inhalte für die Ausbildung und das Studium in der Laufbahn des technischen Dienstes in der Verwaltung festzuzurren. Denn: Wir brauchen fähige IT-Fachleute in unseren Verwaltungen und den staatlichen Rechenzentren, die neue technische Konzepte auch umsetzen können und als aktive Akteure, die Entwicklung mit bestimmen. Gegenwärtig befinden wir uns in intensiven Abstimmungsprozessen mit den Thüringer Hochschulen, um attraktive Ausbildungs- und Studiengänge für Verwaltungsinformatiker anbieten zu können.“ Daneben soll die Weiterbildung der Bediensteten in den Verwaltungen selbst verstärkt auf Inhalte der neuen technischen Entwicklungen angepasst werden.

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