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Thüringer Finanzämter bearbeiten Erklärungen zur Grundsteuerreform. Im Finanzamt Gotha sind im Juli bereits mehr als 4.000 Erklärungen eingegangen. Finanzministerin macht sich vor Ort selbst ein Bild.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat sich Finanzministerin Heike Taubert im Finanzamt Gotha selbst ein Bild über die Umsetzung der Grundsteuerreform gemacht.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. Besonders erfreulich ist die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Sie liegt in Gotha bei 93,2 Prozent“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Juli sind im Finanzamt Gotha bereits 4.185 Erklärungen eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 87.442 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.

Im gesamten Freistaat müssen bis zum 31. Oktober 2022 insgesamt 1,5 Millionen Grundstücksflächen gegenüber den Finanzämtern erklärt werden. Thüringenweit sind im vergangenen Monat schon 63.255 Erklärungen eingegangen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. „Beim Ausfüllen helfen unsere Musteranleitungen, die Schritt für Schritt die Eingabe der Daten in ELSTER erläutern“, sagt Heike Taubert. Die Anleitungen stehen unter finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung zum Download bereit.

Folgende Angaben müssen Erklärungspflichtige machen:

  • Aktenzeichen (ändert sich nicht und entspricht dem bisherigen)
  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück (unterteilt in Zähler und Nenner)
  • Grundstücksfläche (in m²)
  • Grundstücksart
  • Bodenrichtwert zum 1.1.2022 (bei Grundvermögen)
  • Ertragsmesszahl ( bei LAnd- und Forstwirtschaft)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohn-und Nutzflächen (bei Wohngrundstücken)
  • Bruttogrundfläche (bei Nichtwohngrundstücken)
  • Eigentumsverhältnisse

Einige Angaben wurden den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bereits mit den im Mai versandten Informationsschreiben mitgeteilt. Mit Ausnahme des Aktenzeichens können die grundstücksbezogenen Daten aber auch im Grundsteuer Viewer Thüringen unter thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html abgefragt werden. „Wem das Informationsschreiben nicht zugegangen ist oder wem das Aktenzeichen fehlt, der kann sich an die Grundsteuer-Hotline oder die zuständige Bewertungsstelle wenden“, erklärt die Finanzministerin.

Die Telefonnummer der Grundsteuer-Hotline lautet 0361 - 573611 800. Aktuell kann es leider zu längeren Wartezeiten kommen. Die Finanzverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Auch wenn den Finanzämtern erklärungsrelevante Daten zum Teil bereits vorliegen, müssen die Erklärungspflichtigen auf den 1. Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben, da die vorgehalten und bereitgestellten Daten insgesamt überprüft werden sollen und zum Teil nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

 

Sonderzuständigkeiten Finanzamt Gotha

Das Finanzamt Gotha ist thüringenweit für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Im vergangenen Jahr betrug das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen rund 27,2 Millionen Euro. In 2020 lag das Steueraufkommen bei 24,9 Millionen Euro.

Im Finanzamt Gotha befindet sich außerdem eine von zwei Steuerfahndungsstellen im Freistaat. Zur Steuerfahndung gehört auch die Steueraufsichtsstelle des Freistaats, die für die Ermittlung und Aufdeckung unbekannter Steuerfälle zuständig ist. Seit September 2021 ist auch die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung bei der Steueraufsichtsstelle im Finanzamt Gotha angesiedelt. Sie soll Betrugsmuster bei der Umsatzsteuer aufdecken.

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerreformen der Nachkriegsgeschichte in Deutschland. Bisher wird die Grundsteuer in den neuen Bundesländern anhand von Einheitswerten aus dem Jahr 1935 (für die alten Bundesländern aus dem Jahr 1964) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung aus 2018 die bisher geltende Bewertung als verfassungswidrig erklärt.

 

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer gelten ab dem 1. Januar 2025. Thüringen nutzt – wie die meisten Bundesländer – das Bundesmodell zur Neuberechnung der Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerreform ist ein gemeinsames Projekt der Finanzverwaltung und der Kommunen. Die Feststellung der Berechnungsgrundlagen erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung, während der Erlass des Grundsteuerbescheides sowie die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen erfolgt. Die Grundsteuer fließt ausschließlich den Kommunen zu. Mit einem jährlichen Steueraufkommen von etwa 260 Millionen Euro in Thüringen zählt die Grundsteuer zu einer der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Neu für die Kommunen ist, dass die Mitteilung der Grundsteuermessbeträge ausschließlich elektronisch über das Verfahren ELSTER-Transfer erfolgt. Ende Juli waren dort bereits mehr als 95 % der Kommunen registriert.

Mehr Informationen zum Thema Grundsteuer gibt es unter: finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter bearbeiten Erklärungen zur Grundsteuerreform. Im Finanzamt Gotha sind im Juli bereits mehr als 4.000 Erklärungen eingegangen. Finanzministerin macht sich vor Ort selbst ein Bild.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat sich Finanzministerin Heike Taubert im Finanzamt Gotha selbst ein Bild über die Umsetzung der Grundsteuerreform gemacht.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. Besonders erfreulich ist die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Sie liegt in Gotha bei 93,2 Prozent“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Juli sind im Finanzamt Gotha bereits 4.185 Erklärungen eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 87.442 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.

Im gesamten Freistaat müssen bis zum 31. Oktober 2022 insgesamt 1,5 Millionen Grundstücksflächen gegenüber den Finanzämtern erklärt werden. Thüringenweit sind im vergangenen Monat schon 63.255 Erklärungen eingegangen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. „Beim Ausfüllen helfen unsere Musteranleitungen, die Schritt für Schritt die Eingabe der Daten in ELSTER erläutern“, sagt Heike Taubert. Die Anleitungen stehen unter finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung zum Download bereit.

Folgende Angaben müssen Erklärungspflichtige machen:

  • Aktenzeichen (ändert sich nicht und entspricht dem bisherigen)
  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück (unterteilt in Zähler und Nenner)
  • Grundstücksfläche (in m²)
  • Grundstücksart
  • Bodenrichtwert zum 1.1.2022 (bei Grundvermögen)
  • Ertragsmesszahl ( bei LAnd- und Forstwirtschaft)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohn-und Nutzflächen (bei Wohngrundstücken)
  • Bruttogrundfläche (bei Nichtwohngrundstücken)
  • Eigentumsverhältnisse

Einige Angaben wurden den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bereits mit den im Mai versandten Informationsschreiben mitgeteilt. Mit Ausnahme des Aktenzeichens können die grundstücksbezogenen Daten aber auch im Grundsteuer Viewer Thüringen unter thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html abgefragt werden. „Wem das Informationsschreiben nicht zugegangen ist oder wem das Aktenzeichen fehlt, der kann sich an die Grundsteuer-Hotline oder die zuständige Bewertungsstelle wenden“, erklärt die Finanzministerin.

Die Telefonnummer der Grundsteuer-Hotline lautet 0361 - 573611 800. Aktuell kann es leider zu längeren Wartezeiten kommen. Die Finanzverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Auch wenn den Finanzämtern erklärungsrelevante Daten zum Teil bereits vorliegen, müssen die Erklärungspflichtigen auf den 1. Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben, da die vorgehalten und bereitgestellten Daten insgesamt überprüft werden sollen und zum Teil nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

 

Sonderzuständigkeiten Finanzamt Gotha

Das Finanzamt Gotha ist thüringenweit für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Im vergangenen Jahr betrug das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen rund 27,2 Millionen Euro. In 2020 lag das Steueraufkommen bei 24,9 Millionen Euro.

Im Finanzamt Gotha befindet sich außerdem eine von zwei Steuerfahndungsstellen im Freistaat. Zur Steuerfahndung gehört auch die Steueraufsichtsstelle des Freistaats, die für die Ermittlung und Aufdeckung unbekannter Steuerfälle zuständig ist. Seit September 2021 ist auch die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung bei der Steueraufsichtsstelle im Finanzamt Gotha angesiedelt. Sie soll Betrugsmuster bei der Umsatzsteuer aufdecken.

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerreformen der Nachkriegsgeschichte in Deutschland. Bisher wird die Grundsteuer in den neuen Bundesländern anhand von Einheitswerten aus dem Jahr 1935 (für die alten Bundesländern aus dem Jahr 1964) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung aus 2018 die bisher geltende Bewertung als verfassungswidrig erklärt.

 

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer gelten ab dem 1. Januar 2025. Thüringen nutzt – wie die meisten Bundesländer – das Bundesmodell zur Neuberechnung der Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerreform ist ein gemeinsames Projekt der Finanzverwaltung und der Kommunen. Die Feststellung der Berechnungsgrundlagen erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung, während der Erlass des Grundsteuerbescheides sowie die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen erfolgt. Die Grundsteuer fließt ausschließlich den Kommunen zu. Mit einem jährlichen Steueraufkommen von etwa 260 Millionen Euro in Thüringen zählt die Grundsteuer zu einer der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Neu für die Kommunen ist, dass die Mitteilung der Grundsteuermessbeträge ausschließlich elektronisch über das Verfahren ELSTER-Transfer erfolgt. Ende Juli waren dort bereits mehr als 95 % der Kommunen registriert.

Mehr Informationen zum Thema Grundsteuer gibt es unter: finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter bearbeiten Erklärungen zur Grundsteuerreform. Im Finanzamt Gotha sind im Juli bereits mehr als 4.000 Erklärungen eingegangen. Finanzministerin macht sich vor Ort selbst ein Bild.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat sich Finanzministerin Heike Taubert im Finanzamt Gotha selbst ein Bild über die Umsetzung der Grundsteuerreform gemacht.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. Besonders erfreulich ist die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Sie liegt in Gotha bei 93,2 Prozent“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Juli sind im Finanzamt Gotha bereits 4.185 Erklärungen eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 87.442 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.

Im gesamten Freistaat müssen bis zum 31. Oktober 2022 insgesamt 1,5 Millionen Grundstücksflächen gegenüber den Finanzämtern erklärt werden. Thüringenweit sind im vergangenen Monat schon 63.255 Erklärungen eingegangen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. „Beim Ausfüllen helfen unsere Musteranleitungen, die Schritt für Schritt die Eingabe der Daten in ELSTER erläutern“, sagt Heike Taubert. Die Anleitungen stehen unter finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung zum Download bereit.

Folgende Angaben müssen Erklärungspflichtige machen:

  • Aktenzeichen (ändert sich nicht und entspricht dem bisherigen)
  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück (unterteilt in Zähler und Nenner)
  • Grundstücksfläche (in m²)
  • Grundstücksart
  • Bodenrichtwert zum 1.1.2022 (bei Grundvermögen)
  • Ertragsmesszahl ( bei LAnd- und Forstwirtschaft)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohn-und Nutzflächen (bei Wohngrundstücken)
  • Bruttogrundfläche (bei Nichtwohngrundstücken)
  • Eigentumsverhältnisse

Einige Angaben wurden den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bereits mit den im Mai versandten Informationsschreiben mitgeteilt. Mit Ausnahme des Aktenzeichens können die grundstücksbezogenen Daten aber auch im Grundsteuer Viewer Thüringen unter thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html abgefragt werden. „Wem das Informationsschreiben nicht zugegangen ist oder wem das Aktenzeichen fehlt, der kann sich an die Grundsteuer-Hotline oder die zuständige Bewertungsstelle wenden“, erklärt die Finanzministerin.

Die Telefonnummer der Grundsteuer-Hotline lautet 0361 - 573611 800. Aktuell kann es leider zu längeren Wartezeiten kommen. Die Finanzverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Auch wenn den Finanzämtern erklärungsrelevante Daten zum Teil bereits vorliegen, müssen die Erklärungspflichtigen auf den 1. Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben, da die vorgehalten und bereitgestellten Daten insgesamt überprüft werden sollen und zum Teil nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

 

Sonderzuständigkeiten Finanzamt Gotha

Das Finanzamt Gotha ist thüringenweit für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Im vergangenen Jahr betrug das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen rund 27,2 Millionen Euro. In 2020 lag das Steueraufkommen bei 24,9 Millionen Euro.

Im Finanzamt Gotha befindet sich außerdem eine von zwei Steuerfahndungsstellen im Freistaat. Zur Steuerfahndung gehört auch die Steueraufsichtsstelle des Freistaats, die für die Ermittlung und Aufdeckung unbekannter Steuerfälle zuständig ist. Seit September 2021 ist auch die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung bei der Steueraufsichtsstelle im Finanzamt Gotha angesiedelt. Sie soll Betrugsmuster bei der Umsatzsteuer aufdecken.

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerreformen der Nachkriegsgeschichte in Deutschland. Bisher wird die Grundsteuer in den neuen Bundesländern anhand von Einheitswerten aus dem Jahr 1935 (für die alten Bundesländern aus dem Jahr 1964) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung aus 2018 die bisher geltende Bewertung als verfassungswidrig erklärt.

 

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer gelten ab dem 1. Januar 2025. Thüringen nutzt – wie die meisten Bundesländer – das Bundesmodell zur Neuberechnung der Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerreform ist ein gemeinsames Projekt der Finanzverwaltung und der Kommunen. Die Feststellung der Berechnungsgrundlagen erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung, während der Erlass des Grundsteuerbescheides sowie die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen erfolgt. Die Grundsteuer fließt ausschließlich den Kommunen zu. Mit einem jährlichen Steueraufkommen von etwa 260 Millionen Euro in Thüringen zählt die Grundsteuer zu einer der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Neu für die Kommunen ist, dass die Mitteilung der Grundsteuermessbeträge ausschließlich elektronisch über das Verfahren ELSTER-Transfer erfolgt. Ende Juli waren dort bereits mehr als 95 % der Kommunen registriert.

Mehr Informationen zum Thema Grundsteuer gibt es unter: finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer.

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Thüringer Finanzämter bearbeiten Erklärungen zur Grundsteuerreform. Im Finanzamt Gotha sind im Juli bereits mehr als 4.000 Erklärungen eingegangen. Finanzministerin macht sich vor Ort selbst ein Bild.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat sich Finanzministerin Heike Taubert im Finanzamt Gotha selbst ein Bild über die Umsetzung der Grundsteuerreform gemacht.

„Die Arbeiten zur Feststellung der Grundsteuerwerte laufen gut. Besonders erfreulich ist die Quote der elektronisch eingereichten Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Sie liegt in Gotha bei 93,2 Prozent“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Juli sind im Finanzamt Gotha bereits 4.185 Erklärungen eingegangen. Insgesamt muss das Finanzamt 87.442 Fälle zur Grundsteuer bearbeiten.

Im gesamten Freistaat müssen bis zum 31. Oktober 2022 insgesamt 1,5 Millionen Grundstücksflächen gegenüber den Finanzämtern erklärt werden. Thüringenweit sind im vergangenen Monat schon 63.255 Erklärungen eingegangen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ eingereicht. „Beim Ausfüllen helfen unsere Musteranleitungen, die Schritt für Schritt die Eingabe der Daten in ELSTER erläutern“, sagt Heike Taubert. Die Anleitungen stehen unter finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung zum Download bereit.

Folgende Angaben müssen Erklärungspflichtige machen:

  • Aktenzeichen (ändert sich nicht und entspricht dem bisherigen)
  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück (unterteilt in Zähler und Nenner)
  • Grundstücksfläche (in m²)
  • Grundstücksart
  • Bodenrichtwert zum 1.1.2022 (bei Grundvermögen)
  • Ertragsmesszahl ( bei LAnd- und Forstwirtschaft)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohn-und Nutzflächen (bei Wohngrundstücken)
  • Bruttogrundfläche (bei Nichtwohngrundstücken)
  • Eigentumsverhältnisse

Einige Angaben wurden den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bereits mit den im Mai versandten Informationsschreiben mitgeteilt. Mit Ausnahme des Aktenzeichens können die grundstücksbezogenen Daten aber auch im Grundsteuer Viewer Thüringen unter thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html abgefragt werden. „Wem das Informationsschreiben nicht zugegangen ist oder wem das Aktenzeichen fehlt, der kann sich an die Grundsteuer-Hotline oder die zuständige Bewertungsstelle wenden“, erklärt die Finanzministerin.

Die Telefonnummer der Grundsteuer-Hotline lautet 0361 - 573611 800. Aktuell kann es leider zu längeren Wartezeiten kommen. Die Finanzverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Auch wenn den Finanzämtern erklärungsrelevante Daten zum Teil bereits vorliegen, müssen die Erklärungspflichtigen auf den 1. Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben, da die vorgehalten und bereitgestellten Daten insgesamt überprüft werden sollen und zum Teil nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

 

Sonderzuständigkeiten Finanzamt Gotha

Das Finanzamt Gotha ist thüringenweit für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Im vergangenen Jahr betrug das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen rund 27,2 Millionen Euro. In 2020 lag das Steueraufkommen bei 24,9 Millionen Euro.

Im Finanzamt Gotha befindet sich außerdem eine von zwei Steuerfahndungsstellen im Freistaat. Zur Steuerfahndung gehört auch die Steueraufsichtsstelle des Freistaats, die für die Ermittlung und Aufdeckung unbekannter Steuerfälle zuständig ist. Seit September 2021 ist auch die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung bei der Steueraufsichtsstelle im Finanzamt Gotha angesiedelt. Sie soll Betrugsmuster bei der Umsatzsteuer aufdecken.

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerreformen der Nachkriegsgeschichte in Deutschland. Bisher wird die Grundsteuer in den neuen Bundesländern anhand von Einheitswerten aus dem Jahr 1935 (für die alten Bundesländern aus dem Jahr 1964) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung aus 2018 die bisher geltende Bewertung als verfassungswidrig erklärt.

 

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer gelten ab dem 1. Januar 2025. Thüringen nutzt – wie die meisten Bundesländer – das Bundesmodell zur Neuberechnung der Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerreform ist ein gemeinsames Projekt der Finanzverwaltung und der Kommunen. Die Feststellung der Berechnungsgrundlagen erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung, während der Erlass des Grundsteuerbescheides sowie die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen erfolgt. Die Grundsteuer fließt ausschließlich den Kommunen zu. Mit einem jährlichen Steueraufkommen von etwa 260 Millionen Euro in Thüringen zählt die Grundsteuer zu einer der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Neu für die Kommunen ist, dass die Mitteilung der Grundsteuermessbeträge ausschließlich elektronisch über das Verfahren ELSTER-Transfer erfolgt. Ende Juli waren dort bereits mehr als 95 % der Kommunen registriert.

Mehr Informationen zum Thema Grundsteuer gibt es unter: finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer.

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