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Thüringer Finanzämter bearbeiteten 70.053 Einsprüche im Jahr 2019. Möglichkeit des elektronischen Einspruchs über das Elster-Online-Portal wird zunehmend genutzt. Einspruchsbearbeitung läuft weiter trotz Corona-Krise.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter insgesamt 70.053 Einsprüche bearbeitet. Das sind 1.714 weniger als in 2018.

Seit Mitte 2017 können Einsprüche auch in elektronischer Form über „Mein Elster“ oder ein vergleichbares Softwareprodukt eingelegt werden. Die Einsprüche werden direkt registriert und können schneller bearbeitet werden. So können Steuerpflichtige und deren steuerliche Berater schnell und bequem mit nur wenigen Klicks ihre Einsprüche versenden. „Für immer mehr Bürgerinnen und Bürger und auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe ist die Möglichkeit der elektronischen Einspruchsabgabe per Elster interessant, das zeigen die steigenden Zahlen. Wir liegen im Bundesvergleich bei den elektronischen Steuererklärungen im vorderen Drittel. Eine ebenso große Akzeptanz wünsche ich mir für die Zukunft auch bei Nutzung der übrigen Onlineangebote der Finanzverwaltung“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr waren es 6.443 Einsprüche, die über „ Mein Elster“ eingelegt wurden. Das sind zwar erst rund 8,5 Prozent aller in 2019 eingegangenen Einsprüche, aber schon 2.625 Einsprüche mehr als in 2018. Im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 nutzten thüringenweit nur 695 Steuerpflichtige die elektronische Einspruchsabgabe über das Elster-Online-Portal.

„So kommen wir der Digitalisierung der Verwaltung wieder einen Schritt näher“, sagt Heike Taubert. Der Aufwärtstrend ist aus Sicht der Finanzministerin auch Beweis für die Offenheit vieler Thüringerinnen und Thüringer hinsichtlich neuer elektronischer Verwaltungsverfahren.

Im Jahr 2019 wurden 1.482 neue Klagen durch Steuerpflichtige rechtsanhängig. Vom Thüringer Finanzgericht in Gotha wurden insgesamt 1.306 Klagen erledigt. Das Finanzgericht entschied durch Urteil in 316 Fällen zugunsten des Finanzamts, in 57 Fällen zugunsten des Steuerpflichtigen. In 442 Fällen haben die Steuerpflichtigen die Klage während des Verfahrens zurückgenommen. In den übrigen 491 Verfahren einigten sich die Beteiligten.

Laut Finanzministerin Heike Taubert sind die Thüringer Finanzämter auch in der aktuellen Corona-Krise handlungsfähig. Einsprüche werden weiter bearbeitet. Verlängerte Einspruchsfristen gibt es aber nicht. „Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, muss zwingend innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen“, so die Finanzministerin.

Insgesamt sind 76.228 Einsprüche gegen Steuer- und Feststellungsbescheide sowie gegen sonstige Verwaltungsakte in den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Das sind 1.193 (+1,6 Prozent) Rechtsbehelfe mehr als im Jahr 2018.

Der leichte Anstieg der Rechtsbehelfe ist auf anhängige Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht zurückzuführen. „Die Entscheidungen der obersten Gerichte betreffen in der Regel viele Steuerpflichtige, deshalb werden Rechtsbehelfe eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Um die Massenrechtsbehelfe in Grenzen zu halten, macht die Finanzverwaltung in Einzelfällen von der Möglichkeit Gebrauch, für strittige Rechtsfragen einen Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheid aufzunehmen. „So bleiben die angefochtenen Punkte offen bis eine abschließende Entscheidung vorliegt. Ein Einspruch ist in diesen Fällen nicht mehr nötig. Die Bescheide können im Fall einer Entscheidung zugunsten der Steuerbürger nach Verkündung der Urteile der Gerichte von Amtswegen geändert werden. Die Vorläufigkeit entfällt, sodass dann auch in diesem Punkt die formelle Bestandskraft eintritt“, fasst Heike Taubert zusammen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter bearbeiteten 70.053 Einsprüche im Jahr 2019. Möglichkeit des elektronischen Einspruchs über das Elster-Online-Portal wird zunehmend genutzt. Einspruchsbearbeitung läuft weiter trotz Corona-Krise.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter insgesamt 70.053 Einsprüche bearbeitet. Das sind 1.714 weniger als in 2018.

Seit Mitte 2017 können Einsprüche auch in elektronischer Form über „Mein Elster“ oder ein vergleichbares Softwareprodukt eingelegt werden. Die Einsprüche werden direkt registriert und können schneller bearbeitet werden. So können Steuerpflichtige und deren steuerliche Berater schnell und bequem mit nur wenigen Klicks ihre Einsprüche versenden. „Für immer mehr Bürgerinnen und Bürger und auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe ist die Möglichkeit der elektronischen Einspruchsabgabe per Elster interessant, das zeigen die steigenden Zahlen. Wir liegen im Bundesvergleich bei den elektronischen Steuererklärungen im vorderen Drittel. Eine ebenso große Akzeptanz wünsche ich mir für die Zukunft auch bei Nutzung der übrigen Onlineangebote der Finanzverwaltung“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr waren es 6.443 Einsprüche, die über „ Mein Elster“ eingelegt wurden. Das sind zwar erst rund 8,5 Prozent aller in 2019 eingegangenen Einsprüche, aber schon 2.625 Einsprüche mehr als in 2018. Im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 nutzten thüringenweit nur 695 Steuerpflichtige die elektronische Einspruchsabgabe über das Elster-Online-Portal.

„So kommen wir der Digitalisierung der Verwaltung wieder einen Schritt näher“, sagt Heike Taubert. Der Aufwärtstrend ist aus Sicht der Finanzministerin auch Beweis für die Offenheit vieler Thüringerinnen und Thüringer hinsichtlich neuer elektronischer Verwaltungsverfahren.

Im Jahr 2019 wurden 1.482 neue Klagen durch Steuerpflichtige rechtsanhängig. Vom Thüringer Finanzgericht in Gotha wurden insgesamt 1.306 Klagen erledigt. Das Finanzgericht entschied durch Urteil in 316 Fällen zugunsten des Finanzamts, in 57 Fällen zugunsten des Steuerpflichtigen. In 442 Fällen haben die Steuerpflichtigen die Klage während des Verfahrens zurückgenommen. In den übrigen 491 Verfahren einigten sich die Beteiligten.

Laut Finanzministerin Heike Taubert sind die Thüringer Finanzämter auch in der aktuellen Corona-Krise handlungsfähig. Einsprüche werden weiter bearbeitet. Verlängerte Einspruchsfristen gibt es aber nicht. „Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, muss zwingend innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen“, so die Finanzministerin.

Insgesamt sind 76.228 Einsprüche gegen Steuer- und Feststellungsbescheide sowie gegen sonstige Verwaltungsakte in den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Das sind 1.193 (+1,6 Prozent) Rechtsbehelfe mehr als im Jahr 2018.

Der leichte Anstieg der Rechtsbehelfe ist auf anhängige Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht zurückzuführen. „Die Entscheidungen der obersten Gerichte betreffen in der Regel viele Steuerpflichtige, deshalb werden Rechtsbehelfe eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Um die Massenrechtsbehelfe in Grenzen zu halten, macht die Finanzverwaltung in Einzelfällen von der Möglichkeit Gebrauch, für strittige Rechtsfragen einen Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheid aufzunehmen. „So bleiben die angefochtenen Punkte offen bis eine abschließende Entscheidung vorliegt. Ein Einspruch ist in diesen Fällen nicht mehr nötig. Die Bescheide können im Fall einer Entscheidung zugunsten der Steuerbürger nach Verkündung der Urteile der Gerichte von Amtswegen geändert werden. Die Vorläufigkeit entfällt, sodass dann auch in diesem Punkt die formelle Bestandskraft eintritt“, fasst Heike Taubert zusammen.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter bearbeiteten 70.053 Einsprüche im Jahr 2019. Möglichkeit des elektronischen Einspruchs über das Elster-Online-Portal wird zunehmend genutzt. Einspruchsbearbeitung läuft weiter trotz Corona-Krise.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter insgesamt 70.053 Einsprüche bearbeitet. Das sind 1.714 weniger als in 2018.

Seit Mitte 2017 können Einsprüche auch in elektronischer Form über „Mein Elster“ oder ein vergleichbares Softwareprodukt eingelegt werden. Die Einsprüche werden direkt registriert und können schneller bearbeitet werden. So können Steuerpflichtige und deren steuerliche Berater schnell und bequem mit nur wenigen Klicks ihre Einsprüche versenden. „Für immer mehr Bürgerinnen und Bürger und auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe ist die Möglichkeit der elektronischen Einspruchsabgabe per Elster interessant, das zeigen die steigenden Zahlen. Wir liegen im Bundesvergleich bei den elektronischen Steuererklärungen im vorderen Drittel. Eine ebenso große Akzeptanz wünsche ich mir für die Zukunft auch bei Nutzung der übrigen Onlineangebote der Finanzverwaltung“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr waren es 6.443 Einsprüche, die über „ Mein Elster“ eingelegt wurden. Das sind zwar erst rund 8,5 Prozent aller in 2019 eingegangenen Einsprüche, aber schon 2.625 Einsprüche mehr als in 2018. Im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 nutzten thüringenweit nur 695 Steuerpflichtige die elektronische Einspruchsabgabe über das Elster-Online-Portal.

„So kommen wir der Digitalisierung der Verwaltung wieder einen Schritt näher“, sagt Heike Taubert. Der Aufwärtstrend ist aus Sicht der Finanzministerin auch Beweis für die Offenheit vieler Thüringerinnen und Thüringer hinsichtlich neuer elektronischer Verwaltungsverfahren.

Im Jahr 2019 wurden 1.482 neue Klagen durch Steuerpflichtige rechtsanhängig. Vom Thüringer Finanzgericht in Gotha wurden insgesamt 1.306 Klagen erledigt. Das Finanzgericht entschied durch Urteil in 316 Fällen zugunsten des Finanzamts, in 57 Fällen zugunsten des Steuerpflichtigen. In 442 Fällen haben die Steuerpflichtigen die Klage während des Verfahrens zurückgenommen. In den übrigen 491 Verfahren einigten sich die Beteiligten.

Laut Finanzministerin Heike Taubert sind die Thüringer Finanzämter auch in der aktuellen Corona-Krise handlungsfähig. Einsprüche werden weiter bearbeitet. Verlängerte Einspruchsfristen gibt es aber nicht. „Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, muss zwingend innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen“, so die Finanzministerin.

Insgesamt sind 76.228 Einsprüche gegen Steuer- und Feststellungsbescheide sowie gegen sonstige Verwaltungsakte in den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Das sind 1.193 (+1,6 Prozent) Rechtsbehelfe mehr als im Jahr 2018.

Der leichte Anstieg der Rechtsbehelfe ist auf anhängige Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht zurückzuführen. „Die Entscheidungen der obersten Gerichte betreffen in der Regel viele Steuerpflichtige, deshalb werden Rechtsbehelfe eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Um die Massenrechtsbehelfe in Grenzen zu halten, macht die Finanzverwaltung in Einzelfällen von der Möglichkeit Gebrauch, für strittige Rechtsfragen einen Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheid aufzunehmen. „So bleiben die angefochtenen Punkte offen bis eine abschließende Entscheidung vorliegt. Ein Einspruch ist in diesen Fällen nicht mehr nötig. Die Bescheide können im Fall einer Entscheidung zugunsten der Steuerbürger nach Verkündung der Urteile der Gerichte von Amtswegen geändert werden. Die Vorläufigkeit entfällt, sodass dann auch in diesem Punkt die formelle Bestandskraft eintritt“, fasst Heike Taubert zusammen.

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Thüringer Finanzämter bearbeiteten 70.053 Einsprüche im Jahr 2019. Möglichkeit des elektronischen Einspruchs über das Elster-Online-Portal wird zunehmend genutzt. Einspruchsbearbeitung läuft weiter trotz Corona-Krise.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter insgesamt 70.053 Einsprüche bearbeitet. Das sind 1.714 weniger als in 2018.

Seit Mitte 2017 können Einsprüche auch in elektronischer Form über „Mein Elster“ oder ein vergleichbares Softwareprodukt eingelegt werden. Die Einsprüche werden direkt registriert und können schneller bearbeitet werden. So können Steuerpflichtige und deren steuerliche Berater schnell und bequem mit nur wenigen Klicks ihre Einsprüche versenden. „Für immer mehr Bürgerinnen und Bürger und auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe ist die Möglichkeit der elektronischen Einspruchsabgabe per Elster interessant, das zeigen die steigenden Zahlen. Wir liegen im Bundesvergleich bei den elektronischen Steuererklärungen im vorderen Drittel. Eine ebenso große Akzeptanz wünsche ich mir für die Zukunft auch bei Nutzung der übrigen Onlineangebote der Finanzverwaltung“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr waren es 6.443 Einsprüche, die über „ Mein Elster“ eingelegt wurden. Das sind zwar erst rund 8,5 Prozent aller in 2019 eingegangenen Einsprüche, aber schon 2.625 Einsprüche mehr als in 2018. Im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 nutzten thüringenweit nur 695 Steuerpflichtige die elektronische Einspruchsabgabe über das Elster-Online-Portal.

„So kommen wir der Digitalisierung der Verwaltung wieder einen Schritt näher“, sagt Heike Taubert. Der Aufwärtstrend ist aus Sicht der Finanzministerin auch Beweis für die Offenheit vieler Thüringerinnen und Thüringer hinsichtlich neuer elektronischer Verwaltungsverfahren.

Im Jahr 2019 wurden 1.482 neue Klagen durch Steuerpflichtige rechtsanhängig. Vom Thüringer Finanzgericht in Gotha wurden insgesamt 1.306 Klagen erledigt. Das Finanzgericht entschied durch Urteil in 316 Fällen zugunsten des Finanzamts, in 57 Fällen zugunsten des Steuerpflichtigen. In 442 Fällen haben die Steuerpflichtigen die Klage während des Verfahrens zurückgenommen. In den übrigen 491 Verfahren einigten sich die Beteiligten.

Laut Finanzministerin Heike Taubert sind die Thüringer Finanzämter auch in der aktuellen Corona-Krise handlungsfähig. Einsprüche werden weiter bearbeitet. Verlängerte Einspruchsfristen gibt es aber nicht. „Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, muss zwingend innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen“, so die Finanzministerin.

Insgesamt sind 76.228 Einsprüche gegen Steuer- und Feststellungsbescheide sowie gegen sonstige Verwaltungsakte in den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Das sind 1.193 (+1,6 Prozent) Rechtsbehelfe mehr als im Jahr 2018.

Der leichte Anstieg der Rechtsbehelfe ist auf anhängige Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht zurückzuführen. „Die Entscheidungen der obersten Gerichte betreffen in der Regel viele Steuerpflichtige, deshalb werden Rechtsbehelfe eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Um die Massenrechtsbehelfe in Grenzen zu halten, macht die Finanzverwaltung in Einzelfällen von der Möglichkeit Gebrauch, für strittige Rechtsfragen einen Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheid aufzunehmen. „So bleiben die angefochtenen Punkte offen bis eine abschließende Entscheidung vorliegt. Ein Einspruch ist in diesen Fällen nicht mehr nötig. Die Bescheide können im Fall einer Entscheidung zugunsten der Steuerbürger nach Verkündung der Urteile der Gerichte von Amtswegen geändert werden. Die Vorläufigkeit entfällt, sodass dann auch in diesem Punkt die formelle Bestandskraft eintritt“, fasst Heike Taubert zusammen.

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